Gericht verhindert vom Bund auserkorene BFH-Vizepräsidentin
Grund ist, dass die frühere Bundesregierung der auserkorenen Richterin Anke Morsch nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht den Vorzug gab. Das Bundesjustizministerium hat demnach "rechtsfehlerhaft" gehandelt; drei unterlegene Bewerberberinnen und Bewerber für den Vizeposten am höchsten deutschen Steuergericht seien eigentlich höher qualifiziert gewesen.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, gegen die der Bund Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel sind nicht möglich.
Fachliche Anforderungen nicht erfüllt
Morsch (SPD) war früher Justiz-Staatssekretärin im Saarland. Ihre Auswahl war von Beginn an umstritten. Die Präsidenten der Bundesgerichte, der Deutsche Richterbund und der Richterverein am BFH hatten das Prozedere teils scharf kritisiert. Dabei geht es um die Frage, ob das Bundesjustizministerium politisch genehme Kandidatinnen und Kandidaten auf Führungsposten hievt, die fachlich die Anforderungen nicht erfüllen.
In den Auswahlkriterien ist eigentlich vorgesehen, dass Bewerber für Führungsstellen an den Bundesgerichten in der Regel 5-jährige Erfahrung am jeweiligen Gericht haben sollen. Doch Morsch erfüllt dieses Kriterium nicht.
BFH-Präsident seit Januar im Amt
Rechtsstreit gab es auch um die Ernennung des aktuellen BFH-Präsidenten. Nach anderthalbjähriger Vakanz hat der BFH mit dem nordrhein-westfälischen Ministerialbeamten Hans-Josef Thesling seit dem 25.1.2021 wieder einen Präsidenten. Wegen einer Konkurrentenklage konnte sie ihm aber zunächst nicht überreicht werden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Eilantrag einer unterlegenen Bewerberin gegen die Berufung Theslings sowie die folgende Anhörungsrüge letztlich zurück.
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