Die organisatorische Eingliederung einer GmbH kann sich daraus ergeben, dass ihr Geschäftsführer leitender Mitarbeiter des Organträgers ist, dieser über ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der GmbH verfügt und zur Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers berechtigt ist. 

Entscheidungsstichwörter

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische Eingliederung

Leitsatz

1. Die organisatorische Eingliederung einer GmbH im Rahmen einer Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) kann sich daraus ergeben, dass der Geschäftsführer der GmbH leitender Mitarbeiter des Organträgers ist, der Organträger über ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung der GmbH verfügt und zur Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers berechtigt ist.

2. Offen bleibt, ob an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der es für die organisatorische Eingliederung ausreicht, dass bei der Organgesellschaft eine vom Willen des Organträgers abweichende Willensbildung ausgeschlossen ist.

Normenkette

UStG 1993/1999 § 2 Abs. 2 Nr. 2

Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2

Verfahrensgang

FG Sachsen-Anhalt vom 27. Januar 2010  3 K 361/03 (EFG 2011, 586)

Urteil v. 7.7.2011, V R 53/10, veröffentlicht am 26.10.2011