US-Staatsangehöriger mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlanden
Der Kläger ist US-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden. Er erzielt als Opernsänger im Inland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Lohnsteuerabzug durch seinen Arbeitgeber erfolgte pauschal mit einem Steuersatz von 25 vom Hundert. Werbungskosten und Sonderausgaben blieben unberücksichtigt. Der Kläger beantragte daher die Durchführung einer Veranlagung. Dies lehnte das beklagte Finanzamt ab, da der Kläger kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU oder eines Staates sei, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung finde.
Kein Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung
Das Finanzgericht entschied, der Kläger habe keinen Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung zur Einkommensteuer. Dieser sei in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, da er im Inland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erziele, hier jedoch weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt habe. Bei einem beschränkt Steuerpflichtigen gelte die Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG). Hiervon gebe es zwar Ausnahmen. So könne ein beschränkt Steuerpflichtiger mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Veranlagung beantragen und sodann unter anderem Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen. Doch die Voraussetzungen hierfür lägen nicht vor.
Sondertatbestand für EU-Bürger
Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 50 Abs. 2 Satz 7 EStG) stehe solch ein Antragsrecht nur einem Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats oder eines Staates zu, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung finde. Ein Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines der genannten Staaten reiche nicht aus. Die Norm sei infolge der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit weder verfassungswidrig noch verstoße sie gegen Gemeinschaftsrecht oder das im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vereinbarte Diskriminierungsverbot.
Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt
Sie gehe als jüngere und speziellere Norm dem allgemeinen steuerrechtlichen Diskriminierungsverbot vor. Das Antragsrecht beruhe auf einer Entscheidung des EuGH. Auf diesen Sondertatbestand könne sich der Kläger infolge seiner US-Staatsangehörigkeit nicht berufen. Die verfahrensrechtliche Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber dürfe sich generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen und einen pauschalen Steuerabzug vorsehen. Im Wohnsitzstaat Niederlande seien die persönlichen Verhältnisse des Klägers zu berücksichtigen.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 7.6..2016, 6 K 1213/14
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
812
-
BVerfG verhandelt im November zum Solidaritätszuschlag
707
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
690
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
632
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
544
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
519
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
493
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
473
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
465
-
Anschrift in Rechnungen
421
-
Alle am 21.11.2024 veröffentlichten Entscheidungen
21.11.2024
-
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung
21.11.2024
-
Erfordernis der Glaubhaftmachung gem. § 52a Abs. 6 FGO
20.11.2024
-
Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich
18.11.2024
-
Keine AdV bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
18.11.2024
-
BFH zur Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung
18.11.2024
-
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
18.11.2024
-
Erbschaftsteuerlicher Freibetrag bei Erbverzicht der Elterngeneration
18.11.2024
-
Hinzurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit bei Schweizer Tochtergesellschaften
15.11.2024
-
Keine Kfz-Steuerbefreiung bei untergeordneter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit
15.11.2024