Vom Nießbraucher übernommene Tilgungs- und Zinsleistungen
Der Kläger erhielt von seinen Eltern Grundbesitz übertragen. Als Gegenleistung behielten diese sich einen lebenslänglichen Nießbrauch an einem der Grundstücke vor, wobei sie aber weiterhin die Tilgungs- und Zinsleistungen bezüglich der auf diesem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten übernahmen. Das Finanzamt zog für Zwecke der Festsetzung der Schenkungsteuer vom Wert der Grundstücke den Jahreswert des Nießbrauchs ab. Bei der Berechnung des Jahreswerts berücksichtigte er die übernommenen Schuldzinsen wertmindernd, was zu einer höheren Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer führte. Der Kläger begehrte demgegenüber die Bemessung der Zuwendung nach dem ungeminderten Jahreswert des Nießbrauchs.
Der Senat wies die Klage ab. Zu den bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs abzuziehenden Verbindlichkeiten gehöre auch die aus einem Vorbehaltsnießbrauch erwachsende Belastung des Erwerbers. Die Bewertung eines lebenslänglichen Nießbrauchs richte sich nach dessen Kapitalwert, der wiederum nach den Nettoerträgen zu bemessen sei. Dies bedeute bei Nießbrauchsrechten an Grundstücken, dass von den Mieteinnahmen auch die vom Nießbraucher zu zahlenden Zinsen abzuziehen seien. Diese Berechnung sei auch für die Ermittlung des Werts beim Nießbrauchsberechtigten maßgeblich. Eine unterschiedliche Ermittlung beim Berechtigten und beim Verpflichteten komme nicht in Betracht.
Die vom Senat zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 4/16 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 26.11.2015, 3 K 2711/13 Erb
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
6765
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
675
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
674
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
512
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
472
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
454
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
444
-
Anschrift in Rechnungen
429
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
421
-
Teil 1 - Grundsätze
412
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 18.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024
-
Minderung der Miete durch Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
16.12.2024
-
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
16.12.2024
-
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft
16.12.2024