Finanzbehörden haben 1,5 Mio. Steuerdatensätze erhalten
Der zwischen Deutschland und 49 Staaten beziehungsweise Gebieten vorgenommene Austausch soll im kommenden September erneut vorgenommen werden. Diesmal erfolge der Austausch zwischen Deutschland und 102 Staaten beziehungsweise Gebieten, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 19/3630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP mit.
Auswertung der Daten ab Mitte 2020
Mit der Zuordnung der übermittelten Daten zu den jeweiligen Steuerpflichtigen durch das Bundeszentralamt für Steuern zeigt sich die Bundesregierung sehr zufrieden: "Die Ergebnisse liegen weit über dem Durchschnitt sonst üblicher Ergebnisse bei automatisierten Zuordnungsläufen." Mit der Auswertung der Daten in den Landesfinanzbehörden soll Mitte 2020 begonnen werden.
Ausgangspunkt für weitere Prüfungen
In den Datensätzen sei ein Volumen von Einkünften in Höhe von 58 Mrd. EUR und von Kontoständen in Höhe von 85 Mrd. EUR enthalten. Die Daten würden allerdings keine Bemessungsgrundlage für die Besteuerung in Deutschland enthalten, sondern seien lediglich ein Anhaltspunkt für die Veranlagung von Kapitalerträgen aus dem Ausland und Ausgangspunkt für weitere Prüfungen. Die Bundesregierung weist darauf hin, aufgrund des Informationsaustausches bestehe ein "hohes Entdeckungsrisiko für Steuerpflichtige, die nicht alle entsprechenden Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben".
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