Fachbeiträge & Kommentare zu 1%-Regelung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der im EStG vorgenommenen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Insoweit wird dem vom BFH zum bisherigen Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können, gefolgt. Ein Hochse...mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 3.1 Regelung

3.1.1 Anwendungsbereich Besonderheiten gelten bei Finanzierungen unter Einsatz von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind. Seit Inkrafttreten des StÄndG 1992[1] sind solche Lebensversicherungen grundsätzlich steuerlich nicht mehr begünstigt, wenn die Ansprüche daraus während der Dauer des Versicherungsvertrags im Erlebensfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.1.2 Geldwerte Vorteile (insbes. der Dienst- oder Geschäftswagen)

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst– bzw. Geschäftswagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen...mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 3.1.1 Anwendungsbereich

Besonderheiten gelten bei Finanzierungen unter Einsatz von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind. Seit Inkrafttreten des StÄndG 1992[1] sind solche Lebensversicherungen grundsätzlich steuerlich nicht mehr begünstigt, wenn die Ansprüche daraus während der Dauer des Versicherungsvertrags im Erlebensfall der Tilgung oder Sich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 3.1.5 Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Die Regelung kommt nur zur Anwendungen, wenn die Finanzierungskosten ihrer Rechtsnatur nach Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Ob sie als solche abgezogen werden, sich ggf. nicht auswirken oder einem Abzugsverbot unterliegen, z. B. nach § 3c oder § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG, ist nicht von Bedeutung.[1] Die Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn die Finanzierungsko...mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 3.1.7 Bürgschaften

Nicht unter die Regelung fällt der Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen zur Besicherung von Avalkrediten (Bürgschaften). Die Avalprovision gehört zwar zu den Finanzierungskosten, jedoch ist ein Avalkredit kein Darlehen i. S. d. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG 2004.[1]mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 3.1.6 Anwenderbereich

Die Beschränkung gilt nicht personenbezogen. Es ist daher unerheblich, ob Versicherungsnehmer, versicherte Person, Sicherungsgeber und Darlehensnehmer unterschiedliche Personen sind. Die Regelung gilt auch, wenn Darlehensnehmer z. B. eine Personengesellschaft oder -gemeinschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist und die Finanzierungskosten dann bei diesen Betriebsausgaben ode...mehr

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Finanzierungskosten: Besond... / 3.1.4 Refinanzierung von Eigenmitteln

Darlehen, die aufgenommen werden, um Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG 2004 begünstigten Wirtschaftsguts, die zunächst aus Eigenmitteln bezahlt wurden, zu refinanzieren, dienen nicht der Finanzierung dieser Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1] Das gilt jedoch nur dann, wenn der Steuerpflichtige vor der Überweisung der Ans...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 3.1.2 Ausnahmen

Von dieser Steuerschädlichkeit gibt es 3 Ausnahmen: Das Darlehen dient unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, die keine Forderungen sind[1], und die ganz oder zum Teil zur Tilgung oder Sicherung verwendeten Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen übersteigen nicht die mit dem Darlehen finanzierten An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / 3.1.3 Zahlungsweg

Kontokorrentkonto als Zwischenkonto Wegen der gesetzlichen Voraussetzung, dass die Darlehensmittel unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung bestimmter Investitionen dienen müssen, hat auch der Weg, den die Darlehensmittel nehmen, besondere Bedeutung. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, auf ein Kontokorre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.1.3 Der Dienst- oder Geschäftswagen

Geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers aller Art sind dem Einkommen hinzuzurechnen, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen. Dabei liegt in der Frage der Höhe der ersparten Eigenaufwendungen regelmäßig der größte Streitpunkt. Besonders praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenwagens. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen au...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 6 Unterschiede zur Überlassung an Arbeitnehmer

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Überlassung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer hat die folgenden Konsequenzen: Für den Arbeitnehmer stellt die Möglichkeit der Privatnutzung des Firmenwagens einen geldwerten Vorteil (Sachbezug) dar. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Kaskoversicheru... / 6.2 Unfall im Privatbereich: Versicherungsentschädigung führt zu Betriebseinnahmen

Im Fall des Urteils vom 15.11.2011 schloss ein Freiberufler für sich und seine 3 Angestellten eine Gruppenunfallversicherung ab. Die Versicherungsbeiträge machte er als Betriebsausgaben geltend. Nach einem Unfall auf dem Bauernhof seiner Ehefrau erhielt er von der Versicherung eine Entschädigung, die das Finanzamt als Betriebseinnahmen qualifizierte. Es argumentierte, und ih...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Nutzung für private Fahrten

Darf der freie Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, unterliegen die hierauf entfallenden Kosten als Leistungsaustausch der Umsatzsteuer. D. h., Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen diese Kfz-Kosten abrechnen, wenn sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen wollen. Den geldwerten Vorteil rechnet der freie Mitarbeiter mit dem Unternehmer ab, b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 31 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78]). Eine unangemessene Verwertungsregelung berührt die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung nur bei Lohn- u Gehaltszessionen (Rn 29). IÜ gelten Vor §§ 1204 ff Rn 65 ff zur Sicherungsübereignung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 7 Der Gläubiger soll nach II 1 in Geld entschädigt werden können, wenn die Herstellung den Schädiger unverhältnismäßig teuer käme (§ 249 I) oder die nach § 249 II geschuldeten Herstellungskosten unverhältnismäßig hoch sind. Hierfür gilt bei Kfz die 130 %-Grenze (wenngleich dort nicht über § 251, sondern über das Gebot der Wirtschaftlichkeit begründet, § 249 Rn 9, 29). Die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regel.

Rn 2 I schließt für einen ›Schaden, der nicht Vermögensschaden ist‹, eine Entschädigung in Geld aus. Das bezieht sich auf den Schadensersatz nach § 251, nicht dagegen auf die Herstellung nach § 249 (vgl § 249 Rn 20). Wo diese aber unmöglich ist, führt I zur Verneinung eines Schadensersatzanspruchs überhaupt, wenn nicht eine Ausnahme (wie etwa schon II) eingreift. Der wichtig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelung in der Sicherungsabrede.

Rn 65 Die Verwertung bestimmt sich nach der (AGB-)Sicherungsabrede (RGZ 143, 113, 116; BGH NJW 80, 226; zu Verwertungsvereinbarungen Mitlehner ZIP 12, 649 ff. Eine unangemessene Verwertungsregelung in AGB berührt die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung – anders als die einer Lohnzession (Vor § 1273 Rn 29) – nicht (BGHZ 124, 380, 391 f; 130, 59, 67 f; 130, 115, 120; NJW 94,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sachbezüge.

Rn 12 Sachzuwendungen (vgl Ziff 4 der Leitlinien) sind unterhaltspflichtiges Einkommen (BGH FamRZ 83, 352). Sie können in vielfältiger Form gewährt werden: Deputate in Land- und Forstwirtschaft, freie oder verbilligte Energiekosten, freie oder verbilligte Kost, freies oder verbilligtes Wohnen (Köln FamRZ 94, 897), Gewährung von Zuschüssen (Telefonkosten (Karlsr FamRZ 90, 533...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1061 ZPO 11 Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahren 18 GVG 5, 15 Delegationsliste 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehewohnung bei Trennung und... / 1 Regelung der weiteren Nutzung

Viele Streitfragen Zerbricht das Eheglück, haben die Partner nicht nur ihre gescheiterte Beziehung, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen zu verkraften. Steht Grundbesitz im gemeinsamen Eigentum oder im Alleineigentum eines Ehegatten, muss für die widerstreitenden Interessen eine angemessene Regelung gefunden werden – erst recht, wenn Kinder betroffen sind. Dabei kommt es ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.3 Beschränkung der Pauschalierung

Rz. 163 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung ist allerdings in ihrem Umfang beschränkt. Sie ist nur zulässig, soweit der ArbN eigene Aufwendungen nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als > Werbungskosten abziehen könnte (> R 9.10 LStR). Anders als beim WK-Abzug kommt es aber darauf an, dass dem ArbN tatsächliche Kosten für den Weg zur Arbeit entstanden sind. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft / 3.3 Unentgeltliche Leistungen

Unentgeltliche Leistungen der Perso­nengesellschaft an Gesellschafter sind als sog. Wertabgabe zu besteuern, wenn die Gesellschaft hinsichtlich der zugewendeten Leistung selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt war (§ 3 Abs. 1b, 9a UStG). Auch hier errechnet sich die Umsatzsteuer von der Mindestbemessungsgrundlage. Praxis-Beispiel Unentgeltliche Pkw-Überlassung Eine KG überlässt e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 3.1.1 1 %-Regelung mit 20 % Abschlag

Wendet der Unternehmer ertragsteuerlich die 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG an, kann er von diesem Wert aus Vereinfachungsgründen auch umsatzsteuerlich ausgehen (soweit er dies möchte).[1] Für umsatzsteuerliche Zwecke erfolgt bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen keine pauschale Kürzung des inländischen Listenpreises für Fahrzeuge. Für die nicht mit Vorsteuern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 4 Fahrzeuge im gewillkürten Betriebsvermögen

Für Fahrzeuge des gewillkürten Betriebsvermögens, die zu mehr als 10 % aber nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, hat der Gesetzgeber die Anwendung der 1 %-Regelung zur Ermittlung des Wertes für Privatfahrten versagt, um deren Vorteilhaftigkeit bei hoher Privatnutzung auszuschließen.[1] Als Entnahmewert ist der auf die Privatfahrten entfallende Anteil an den Selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 2.1 Privatfahrten

Beim Pauschalverfahren bemisst sich der Entnahmewert – grundsätzlich für jeden privat genutzten – Unternehmer-Pkw für jeden Kalendermonat der Nutzung mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises. Als Listenpreis gilt die auf volle 100 EUR abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung, zuzüglich der Kosten für eine evtl. Sonderausst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 3.3 Schätzung des privaten Nutzungsanteils

Hier werden die der Besteuerung zu unterwerfenden Ausgaben analog der Fahrtenbuchmethode ermittelt. Jedoch wird der private Nutzungsanteil für Umsatzsteuerzwecke anhand geeigneter Unterlagen im Wege einer sachgerechten Schätzung ermittelt, wenn der Unternehmer die 1 %-Regelung nicht anwendet oder die pauschalen Wertansätze durch die sog. Kostendeckelung auf die nachgewiesenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 1 Allgemeine Grundsätze

Die einkommensteuerliche Behandlung des vom Inhaber eines Einzelunternehmens bzw. vom Gesellschafter einer Personengesellschaft – im Folgenden vereinfachend als Unternehmer bezeichnet – oder von dessen Familienmitgliedern privat genutzten Kraftfahrzeugs hängt davon ab, ob das Fahrzeug zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört. Bei Fahrzeugen des Betriebsvermögens stellen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 8 Auswirkungen der befristeten Steuersatzsenkung zum 1.7.2020

Die vom 1.7.2020 – 31.12.2020 befristete Senkung des Regelsteuersatzes von 19 % auf 16 % hat keine Auswirkungen auf einen bereits vor dem 1.7.2020 (zum Zeitpunkt der Erstzulassung) ermittelten Bruttolistenpreis, der als Ausgangsgröße im Rahmen der 1 %-Regelung dient. Bei Fahrzeugen, die im Zeitraum 1.7.2020 – 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, muss für den Bruttolistenpr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 3.4 Privatnutzung bei zum Teil nichtunternehmerisch genutzten Fahrrädern

Nachstehendes gilt für Fahrräder einschließlich Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad (keine Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht) einzuordnen sind. Auch bei der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrrades bzw. der o. g. Elektrofahrräder durch den Unternehmer ist die ertragsteuerlichen Kürzung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG (Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / Zusammenfassung

Begriff Der Inhaber bzw. Gesellschafter eines Personenunternehmens (Einzelfirma, Personengesellschaft) muss die auf Privatfahrten entfallenden Kosten des Betriebsfahrzeugs dem Gewinn hinzurechnen. Für die Bemessung dieses sog. Privatanteils enthält das EStG ein Wahlrecht zwischen einer Pauschalmethode (1 %-Regelung) und einem Einzelnachweis (Fahrtenbuchmethode). Wird das Fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 3.2 Zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

Wird das Fahrzeug zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt, ist die Anwendung der 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ausgeschlossen; der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG für ertragsteuerliche Zwecke ermittelte Nutzungsanteil grundsätzlich auch umsatzsteuerlich zugrunde zu legen [1]: Der derartig ermittelte geschätzte private Nutzungsanteil wird auf die vorsteuerbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftswagen / 3.1 Privatfahrten

Es bleibt dem Unternehmer unbenommen, die privat gefahrenen Kilometer und die darauf entfallenden Aufwendungen exakt zu ermitteln. Führt er diesen Einzelnachweis, kann er die oft günstigere Fahrtenbuchmethode beanspruchen. Dafür müssen zweierlei Voraussetzungen erfüllt sein: Die tatsächlichen Aufwendungen für den Pkw müssen feststehen sowie nachweisbar sein und die betrieblich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz

Leitsatz Die von Arbeitnehmern gezahlten Entgelte für einen vom Arbeitgeber an der ersten Tätigkeitsstätte angemieteten Parkplatz mindern den (nach der 1%-Methode ermittelten) geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung / 3.1 Regelung

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, sind die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und durch Datenfernübertragung zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung gilt bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 oder § 5a EStG. Um unbillige Härten zu vermeiden, können die Finanzbehörden ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 5 Die Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei Pkw in gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, so zählen sämtliche Aufwendungen für den Pkw, einschließlich der AfA, zu den Betriebsausgaben. Für die Ermittlung und Bewertung des privaten Nutzungsanteils stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Verfügung.[1] Die private Nutzung des Pkws, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 5 Aufwendungen für Fahrten zwischen dem eigenen Hausstand und dem Beschäftigungsort: nur eine Fahrt pro Woche abzugsfähig

Bei einer doppelten Haushaltsführung ist nur eine Fahrt pro Woche beruflich bzw. betrieblich veranlasst. Für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche können 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig Für die Jahre 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Entfernungspauschale wie folgt geltend gemacht werden: Die ersten 20 km mit je 0,3...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 6.1 Private Nutzung des Firmenwagens wird pauschal ermittelt

Wenn der Unternehmer die private Nutzung des Firmenwagens nach der pauschalen 1-%-Methode berechnet, ermittelt er den nicht abziehbaren bzw. abziehbaren Teil der Aufwendungen für Familienheimfahrten ebenfalls pauschal. Beim Unternehmer sieht die Berechnung nach der pauschalen Methode wie folgt aus:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die 1 %-Regelung für Privatfahrten (§ 8 Abs 2 S 2 EStG)

a) Regelungsinhalt Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 381 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Nach § 8 Abs 2 S 2 EStG (Rechtsfolgenverweisung) findet für die Bewertung eines geldwerten Vorteils, der einem StPfl mit Überschusseinkünften aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz erwächst, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG entsprechend Anwendung. Danach ist die private Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten für jeden Kalender...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Hs 2 EStG (§ 8 Abs 2 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 446 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809 hat der Regelung in § 8 Abs 2 S 4 EStG den Hs 2 angefügt, wonach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Hs 2 EStG entsprechend gilt. Bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen sowie von Brennstoffzellenfahrzeugen iSd § 2 Nr 4 EmoG sind bei der Berechnung des Nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung (Rechtslage ab VZ 1996)

Rn. 362 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die für die Überschusseinkünfte bislang nur durch Verwaltungsrichtlinien geregelte Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von betrieblichen Kfz erhielt durch die durch das JStG 1996 eingefügten S 2–5 des § 8 Abs 2 EStG erstmals eine gesetzliche Grundlage. Für die Gewinneinkünfte wurde gleichzeitig mit § 6 Abs 1 Nr 4 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umfang der Abgeltung

Rn. 395 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch die Anwendung der 1 %-Regelung sind alle Kosten, die durch die Kfz-Nutzung entstehen, abgegolten. Zu den Gesamtkosten gehören nicht die Unfallkosten, BFH v 24.05.2007, VI R 73/05, BStBl II 2007, 766; Bergkemper, FR 2007, 892; R 8.1 Abs 9 Nr 2 S 11 LStR 2023. Besteht infolge des Unfalls ein Schadensersatzanspruch des ArbG gegen den ArbN...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelungsinhalt

Rn. 430 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung zu privaten Zwecken einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG mit den auf diese Fahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Aufwendungen ermitteln. Die Bewertung des Nutzungsvorteils iRd § 8 EStG auf der Grundlage ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) (Einmal-)Zahlungen eines zeitraumbezogenen Nutzungsentgelts durch den ArbN

Rn. 388 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Leistet der ArbN an den ArbG oder auf dessen Weisung an einen Dritten im Wege des abgekürzten Zahlungswegs ein Nutzungsentgelt (zB Monatspauschale, Kilometerpauschale, vom ArbN übernommene Leasingraten) für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies den Nutzungswert, BFH v 07.11.2006, VI R 95/04, BStBl II 2007, 269; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit

Rn. 396 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die Bewertung des in der Kfz-Überlassung zur privaten Nutzung liegenden geldwerten Vorteils ist der tatsächliche Umfang der Nutzung ohne Bedeutung, so BFH v 21.03.2013, VI R 31/10, BStBl II 2013, 700 in Abgrenzung zu BFH v 07.11.2006, VI R 19/05, BStBl II 2007, 116. Es reicht nach der geänderten Rspr des BFH aus, dass das Kfz dem ArbN a...mehr