Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.2 Satzungsmäßige Zwecke

Rz. 13 Die Vorschrift wird immer angewendet, wenn mit den Aufwendungen Zwecke erfüllt werden, die dem KStSubjekt durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Besteht neben der Satzung ein anderer Verpflichtungsgrund mit gleichgerichtetem Inhalt, erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die Aufwendungen, die Ausfluss des anderen Verpflichtung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.1 Der Spendenbegriff

Rz. 26 § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG spricht wie § 10b Abs. 1 EStG nicht von Spenden, sondern allgemein von Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO. Als steuerbegünstigt erfasst werden damit Spenden und Mitgliedsbeiträge. Rz. 27 Eine Zuwendung kann in Geld oder Sachen (Sachspende), dagegen grds. nicht in Nutzungen und Leistungen bestehen.[1] Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.2 Einkommenskomponente

Rz. 60 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO sind bis zur Höhe von 20 % des Einkommens abziehbar. Rz. 61 Als Einkommen gilt nach der Legaldefinition des Abs. 2 das Einkommen vor Abzug der Zuwendungen und des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Dadurch wird im Wesentlichen eine Gleichstellung mit natürlichen Personen erreicht, bei denen der Höchst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.6 Zwangsgelder

Rz. 57 Nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fallen Zwangsgelder, z. B. auch Zwangsgelder, die nach § 329 AO festgesetzt werden. Diese sind grundsätzlich abziehbare Ausgaben, es sei denn, dass sie eine Nebenleistung zu einer nichtabziehbaren Ausgabe sind, sodass sich ein Abzugsverbot aus einer anderen Vorschrift herleiten lässt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.2 Amtshilfe

Rz. 40 Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG nur abziehbar, wenn der betreffende Ansässigkeitsstaat dem deutschen Staat Amtshilfe leistet. Den Begriff "Amtshilfe" in § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG definiert § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 KStG als Auskunftsaustausch im Sinne oder entsprechend der Amtshilferichtlinie nach § 2 Abs. 2 des EU-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.8 Rückzahlung von Sanktionen

Rz. 59 Die Rückzahlung von nichtabziehbaren Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 5 EStG und i. S. v. § 160 AO erhöht nach allgemeinen Grundsätzen den Gewinn.[1] Diese Folge wird durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 3 EStG ausgeschlossen, soweit eine Vermögensmehrung durch Rückzahlung der in der Vorschrift aufgeführten Sanktionen eintritt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 39 Steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 10 Nr. 2 KStG sind keine "Nebenabgaben"[1], sondern die in § 3 Abs. 4 AO definierten Nebenleistungen sowie Nebenleistungen nach ausländischem Steuerrecht, die diesen entsprechen. Seit der Änderung des § 10 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 24.3.1999[2] sind sämtliche steuerlichen Nebenleistungen (auch Zinsen), die auf nichtabziehbar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.1 Bedeutung und Geltungsbereich

Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen zur Erfüllung satz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.4 Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rz. 46 Nach Abs. 4 wird bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Alg zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Alg nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaates der Steuer unterliegt, der rechnerische Abzug der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nicht vorgenommen. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.4 Verhältnis zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen)

Rz. 21 Sind Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig Betriebsausgaben, tritt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG hinter den Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 4 EStG zurück, weil § 10 Nr. 1 KStG lediglich verhindern soll, dass Aufwendungen, die eine Einkommensverwendung darstellen, abziehbar sind.[1] Der Abzug von Aufwendungen, die der Einkommenserziel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Identifizierung der Kinder, die nicht nach einem Steuergesetz stpfl sind (§ 139a Abs 2 AO) (§ 63 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl (139a Abs 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise, A 22.2 Abs 1 DA-KG 2023. StPfl iSd § 139a Abs 2 AO ist jeder, der nach einem Steuergesetz stpfl ist, also alle natürlichen Personen, bei denen eine unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 S 1 EStG oder § 1 Abs 2 EStG bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Steuerliche Haftung des Verpächters als Eigentümer von Gegenständen nach § 74 AO

Rz. 274 Nach § 74 AO haftet der Eigentümer eines Gegenstands, wenn er diesen einem Unternehmen überlässt, an dem er wesentlich beteiligt ist. Durch die Eigentümerhaftung nach § 74 AO sollen Ausfälle von Betriebssteuern vermieden werden, die dadurch entstehen, dass Unternehmen die von ihnen genutzten Gegenstände nicht in ihrem Betriebsvermögen führen, sondern von ihren Gesell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Identifizierung des Kindes durch die an das Kind vergebene ID-Nr (§ 139b AO) (§ 63 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an die Angabe der jeweiligen steuerlichen Identifikationsmerkmale von Antragstellern und Kindern als materielle Tatbestandsvoraussetzung und nicht nur als Verfahrensregelung (Wendl in H/H/R, § 63 Rz 15 (Juni 2020); Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 40 (Oktober 2021), verhindert nach BT-Drucks 18...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / a) Keine Anwendung von § 25 HGB, § 75 AO

Rz. 193 Bei einem Erwerb aus der eröffneten Insolvenz finden die Vorschriften über die Haftung wegen Firmenfortführung [196] (§ 25 HGB), sowie über die Haftung für rückständige Steuerschulden des erworbenen Unternehmens (§ 75 Abs. 1, Abs. 2 AO) keine Anwendung. Auch eine Anfechtung des Veräußerungsvertrages bzw. der vorgenommenen Verfügungen nach §§ 129 ff. InsO ist nicht zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Haftung als Organträger nach § 73 AO

Rz. 273 In der typischen Betriebsaufspaltung kommt eine Haftung nach § 73 AO in Betracht, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft zum Besitzunternehmen besteht (vgl. hierzu oben Rdn 144 ff.). Hat auch eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft bestanden, etwa in den Fällen der kapitalistischen oder der umgekehrten Betriebsaufspaltung, kann es auch wegen Körperscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobilitätsprämie / 2 Antragsverfahren

Die Mobilitätsprämie wird im Rahmen des Einkommensteuerveranlagungsverfahren festgesetzt. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers nach Ablauf des Kalenderjahres durch Einkommensteuerbescheid festgesetzt.[1] Eine Antragstellung für 2023 ist damit mit dem Beginn des Veranlagungsverfahren für die Einkommensteuer 2023 im ersten Quartal 2024 möglich. Die Antragsfrist beträgt 4 Jahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Stand] § 35 regelt einzelne Aspekte des Erlassverfahrens im Abschnitt IV des GrStG und weist daher enge Bezüge zu den §§ 32–34 GrStG auf. Rz. 15 [Autor/Stand] Versäumt der Steuerschuldner die Frist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG, ist auf Antrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Steuerschuld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 35 GrStG regelt fragmentarisch das Verfahren für den Grundsteuererlass nach §§ 32–34 GrStG.[2] Die Vorschrift definiert den Erlasszeitraum, erläutert das Verfahren und regelt Besonderheiten für den Erlass nach § 32 GrStG.[3] Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners gewährt. Steuerschuldner ist nach § 10 Abs. 1 GrStG derjenige, dem der Steuerge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Rechtsbehelf gegen den Feststellungsbescheid

Rz. 172 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen den Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Erbschaftsteuer

Rz. 160 Während die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG ohne Rücksicht auf das Bestehen einer Testamentsvollstreckung den Erben trifft, ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung der Testamentsvollstrecker verpflichtet (§ 31 Abs. 5 ErbStG).[276] Ggü. dem Testamentsvollstrecker ist auch der Steuerbescheid bekannt zu geben (§ 32 ErbStG).[277] Steuerschuldner bleibt dessen ungeach...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 § 22g Abs. 9 UStG

Rz. 50 Nach § 22g Abs. 9 UStG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der übermittelten Zahlungsinformationen der Zahlungsdienstleister durch Finanzbehörden ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen i. S. d. Abgabenordnung. Durch diese Regelung wird klargestellt, dass es sich bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund der übermittelten Zahlungsinf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Überblick

Rz. 663 Stiftungen haben den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und v.a. gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 90 % aller existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[812] Rz. 664 Stiftungen sind sowohl bei historischer Betrachtung wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 21 [Autor/Stand] §§ 32–34 GrStG regeln die Erlasstatbestände der Grundsteuer abschließend und überschneidungsfrei. Während § 32 GrStG auf Kulturgut und Grünanlagen ausgerichtet ist, regelt § 33 GrStG den Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. § 34 GrStG betrifft ausschließlich den Erlass wegen wesentlicher Rohertragsmi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 1.3 Übrige Lohnunterlagen

Für alle übrigen für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen gilt nach der Abgabenordnung ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.[1] Hierunter fallen z. B. Freistellungsbescheinigungen, Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher, Rechnungsbelege über Auslagenersatz oder Arbeitszeitlisten u. a.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 1 Pflegegeld ist steuerfrei

Leitet der Pflegebedürftige das von der (ggf. auch privaten) Pflegekasse gezahlte Pflegegeld[1] als Entschädigung für die Pflege weiter, sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerfrei, wenn er Angehöriger des Pflegebedürftigen ist oder moralisch oder sittlich verpflichtet ist, die Pflegeleistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung zu erbringen.[2] Steuerfrei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Stiftungszweck

Rz. 617 Der Stiftungszweck ist das zentrale Element des Stiftungsbegriffs. Er definiert maßgeblich, was mit den Mitteln der Stiftung getan werden soll und darf. Die Stiftung existiert nur um der Zweckerfüllung willen und nicht um Willen des Selbsterhalts. So sind die Organe der Stiftung auch nicht zu autonomer Willensbildung, sondern allein zur Erfüllung des Stiftungszwecks ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.15.4 Rechtsbehelf

Rz. 159 Die Prüfungsverfügung und jeder während der Prüfung ergangene Verwaltungsakt kann durch Einspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 1 AO bei dem Hauptzollamt angefochten werden, das die Prüfungsverfügung bzw. den sonstigen Verwaltungsakt erlassen hat. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 355 Abs. 1 AO) einzulegen. Die Einspruchsfrist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 752 Im Fall einer vermögensverwaltenden KG stellt sich die Frage, ob diese verpflichtet ist, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen oder ob es genügt, wenn diese eine Einnahmen- und Überschussrechnung aufstellt. Handelsgesellschaften sind gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbeschränkt steuerpflichti... / 1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Im Unterschied zum Wohnsitz muss zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts keine Wohnung als fester Lebensmittelpunkt unterhalten werden. Es muss nicht einmal ein gleichbleibender Aufenthaltsort bestehen. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresmeldungen / 6.1 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstellen (Personengruppenschlüssel "109"). In dieser ist sowohl in der Jahresmeldungals auch in der UV-Jahresmeldung das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt aufzunehmen, von dem Pauschal- oder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden sind. Empfänger der Meldungen ist die Deutsche Rentenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflicht / 5.1 Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jesse, EU-Richtlinien-UmsetzungsG – EURLUmsG: Anpassung des § 43b EStG (KapSt-Befreiung) an die geänderte Mutter-Tochter-Richtlinie, IStR 2005, 151; Kempf/Gelsdorf, Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie in deutsches Steuerrecht – eine alte Kamelle? IStR 2011, 173; Intemann, Die Neuregelung zur StPfl von Streubesitzdividenden, BB 2013, 1239; Zugmaier/Nöcker (Hrsg), Abgabenordn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.15.2 Verwaltungszwang

Rz. 156 Ein Verwaltungsakt nach § 118 AO, mit dem eine Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird, und der nicht befolgt wird, kann nach den §§ 249 Abs. 1, 251 Abs. 1 AO vollstreckt werden. Ein Einspruch hemmt die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts grundsätzlich nicht. Unter den Voraussetzungen des § 361 AO bzw. des § 69 FGO kann eine Aussetzung der Vollzi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Haftung für Betriebssteuern

Rz. 278 Die Haftung umfasst nur Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, bei denen sich die Steuerpflicht zwingend auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebssteuern). Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Zu den Betriebssteuern gehören insb.: USt, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben und Rückforderung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 5. Verfahrensrecht

Rz. 280 Die Inanspruchnahme erfolgt durch Haftungsbescheid (§ 191 AO). Im Haftungsbescheid muss die Entscheidung zum Entschließungs- und Auswahlermessen begründet und eine gegenständliche Beschränkung angegeben werden. Die Festsetzungsfrist für eine auf § 74 AO beruhende Haftung beträgt 4 Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Haftungstatbestand verwirkl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / IV. Rechtsbehelf gegen die Grundsteuerfestsetzung

Rz. 190 [Autor/Stand] Der Bescheid der Gemeinde über die Festsetzung der Grundsteuer bestimmt die für das einzelne Grundstück zu zahlende Grundsteuer. Dabei wird die Grundsteuer in der Regel für das Kalenderjahr festgesetzt (vgl. § 27 GrStG Rz. 55 ff.). Rz. 191 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird regelmäßig zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. der Pflicht zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verzinsungsfolgen bei einem späten Erst-Antrag

Rz. 289 Der weite zeitliche Rahmen einer erstmalige Antragstellung i.S.v. § 34a Abs. 1 EStG hat Auswirkungen auf die Verzinsung i.S.d. § 233a AO. Relevant ist dies, wenn sich – wie bei Antragsstellung zu erwarten – zugunsten des Steuerpflichtigen ein Unterschiedsbetrag zwischen erstmaliger Steuerfestsetzung (ohne § 34a EStG) und späterer Steuerfestsetzung (unter Berücksichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Eigentümer

Rz. 277 Da die Haftung in der Endkonsequenz auf eine mögliche Vollstreckung hinausläuft, kann nur der zivilrechtliche Eigentümer in Haftung genommen werden. Wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 Abs. 2 AO genügt nicht, da hierin nicht vollstreckt werden kann. Unerheblich ist, ob die Gegenstände einem Beteiligten allein oder mehreren Beteiligten zur gesamten Hand gehören, z.B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufzeichnungspflichten

Rn. 74 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 37b EStG enthält keine gesonderten Aufzeichnungspflichten, es gelten die allg Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs 7 EStG weiter, so dass für die Abgrenzung der Grenze von TEUR 10 pro Zuwendung und der Abzugsfähigkeit von Geschenken die Beträge einzeln und getrennt von den sonstigen BA aufzuzeichnen sind. Zur zeitnahen Aufzeichnung von Gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.15 Verwaltungsverfahren; § 22 SchwarzArbG

Rz. 153 § 22 SchwarzArbG eröffnet die Anwendbarkeit der AO für das Verwaltungsverfahren. Für das Verwaltungsverfahren gelten die §§ 78- 133 AO entsprechend. Die Vorschriften über die Außenprüfung nach den §§ 193 ff. AO oder die Nachschau nach den §§ 210 ff. AO sind nicht auf die Prüfung nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG anwendbar, da sie nicht unmittelbar der Ermittlung steuerliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Einzelunternehmen

Rz. 161 Teilweise wird vertreten,[283] dass der Testamentsvollstrecker im Fall der Treuhandlösung trotz § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO im Hinblick auf seine unentziehbare Handlungsmöglichkeit und unbeschränkte Außenhaftung die Stellung eines (Mit-)Unternehmers neben dem Erben einnimmt mit der Folge, dass seine Vergütung nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Einnahmen aus selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Gegenstände, die einem Unternehmen dienen

Rz. 276 Nach dem Anwendungserlass zur AO (AEAO) zu § 74 AO vertritt das BMF, dass der Begriff des Gegenstands nur Sachen i.S.d. § 90 BGB, nicht aber Rechte umfasst. Dies ist nicht unbestritten.[537] Dies führt nach der herrschenden Meinung zu der Rechtsfolge, dass Betriebsaufspaltungen, die auf der Überlassung von Rechten beruhen, nicht im Anwendungsbereich der Regelung lieg...mehr