Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 33 Abs. 2 FGO, § 44 Abs. 1 FGO – Rechtsweg und Zulässigkeit einer Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale

Für die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreis pauschale (EPP) ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet. Dies ergibt sich allerdings nicht aus der Spezialnorm des § 120 Abs. 2 EStG. Diese spezielle Rechtswegregelung für die EPP sieht vor, dass "in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die zur EPP ergehenden Verwaltungsakte...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. § 33 Abs. 2 FGO, § 44 Abs. 1 FGO – Rechtsweg und Zulässigkeit einer Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale Für die Klage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreis pauschale (EPP) ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet. Dies ergibt sich allerdings nicht aus der Spezialnorm des § 120 Abs...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 52d S. 2, § 56 FGO – Wiedereinsetzung und Fast-Lane-Verfahren bei unterbliebener Nutzung des beSt

Zum einen hat sich das FG der Rspr. des XI. Senats des BFH (BFH v. 28.4.2023 – XI B 101/22, AO-StB 2023, 165 (Weigel) und BFH v. 11.8.2023 – VI B 74/22) angeschlossen, wonach Steuerberatern seit dem 1.1.2023 mit dem beSt ein sicherer Übertragungsweg i.S.d. § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht und ab diesem Zeitpunkt eine aktive Nutzungspflicht des beSt besteht. Da...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 65 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 2 FGO – Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

Zu einer Mehrzahl von Aspekten der Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 2 FGO hat der BFH Stellung genommen. Hinzuweisen ist insb. auf folgende Aspekte: Hat das Gericht dem Kläger ordnungsgemäß eine Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens gesetzt, ist zu dessen Ermittlung allein auf die bis zum Ablauf der Frist dem Gericht mitgeteilte...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. § 134 FGO, § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO – Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

Zu einem interessanten Aspekt der Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage hat der BFH Stellung genommen. So hält er es für zweifelhaft, dass eine Nichtigkeitsklage darauf gestützt werden kann, dass eine nach Ansicht des Klägers gebotene Anrufung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes unterblieben sei. Denn der Wortlaut des §§ 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasse nu...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 72 Abs. 2 S. 3 FGO – Wirksamkeit der Klagerücknahme

Der BFH hat klargestellt, dass die Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich ist und nicht – etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen – angefochten werden kann. Vielmehr richtet sich die Geltendmachung einer möglichen Unwirksamkeit allein nach § 72 Abs. 2 S. 3 FGO. Die Vor...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / 6. Änderungsanträge wegen Grundlagenbescheide

§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO stellt die steuerliche Berücksichtigung von Grundlagenbescheiden in den entsprechenden Folgebescheiden sicher, indem das FA zur Anpassung ggf. über eine Bescheidänderung verpflichtet wird. Da das FA somit von Amts wegen tätig werden muss, ist ein Antrag auf Änderung (z.B. bisher nicht angesetzter Verlustbeträge) grundsätzlich nicht erforderlich. Ber...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / d) Unbeachtlichkeit des groben Verschuldens

Eine Besonderheit beinhaltet § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO, wonach das grobe Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich ist, wenn die neuen Tatsachen und Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln zu Ungunsten des Steuerpflichtigen stehen. Die Vorschrift ist gem. § 181 Abs. 1 S. 1 AO sin...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / 2. Änderungsantrag bei Vorbehaltsbescheiden

Ist ein Steuer- oder Feststellungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) ergangen, hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, jederzeit, d.h. bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist/Feststellungsfrist einen Änderungsantrag zu stellen, da der Steuerfall aufgrund des Vorbehalts in vollem Umfang offen ist (§ 164 Abs. 2 S. 2 AO). Die Finanzverwaltung kann die...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / 7. Änderung wegen rückwirkender Ereignisse

Bei rückwirkenden Ereignissen (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO) ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Das FA ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Änderung verpflichtet. Beachten Sie: Gleichwohl ist ein Änderungsantrag insb. dann angezeigt, wenn das FA von de...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / a) Anforderungen an Änderungsantrag

Die Änderung von formell rechtskräftigen Bescheiden wegen neuer Tatsachen (§ 173 AO) ist auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich. Steuerpflichtige, die z.B. einen für sie günstigen Sachverhalt (z.B. in Form bislang nicht geltend gemachter Werbungskosten) in ihrer Steuererklärung nicht angegeben haben, können einen Änderungsantrag wegen nachträglich bekannt gewordener ne...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / e) Grobes Verschulden des Steuerberaters

Den Steuerberater trifft grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Steuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sach...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / b) Begriff "Grobes Verschulden"

Grobes Verschulden liegt vor, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich (wissentlich und willentlich in Kenntnis des Erfolgs) oder grob fahrlässig, d.h. unter Verletzung der ihm persönlich zuzumutenden Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise handelt. Fehler eines beauftragten Steuerberaters sind dem Steuerpflichtigen zuzurechnen (BFH v. 3.2.1983 – IV R ...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / 5. Änderungsanträge bei widerstreitender Steuerfestsetzung

Im Bereich der widerstreitenden Steuerfestsetzung (§ 174 AO) spielt der Antrag des Steuerpflichtigen bei einer Mehrfachberücksichtigung zuungunsten des Steuerpflichtigen (§ 174 Abs. 1 AO) eine entscheidende Rolle. Denn ist ein bestimmter Sachverhalt zugunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger in mehreren Bescheiden berücksichtigt worden, obwohl nach materiellem Steuerrec...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / 1. Einleitung

Mit Ablauf der Einspruchsfrist wird der Steuer- oder Feststellungsbescheid zwar formell rechtskräftig, jedoch nicht unbedingt auch materiell bestandskräftig. Während die Finanzverwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Änderungsvorschriften (§§ 129, 164, 172 ff. AO) Bescheide innerhalb der Festsetzungs- oder Feststellungsfrist zu Lasten des Steuerpflichtigen ändern kan...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / c) Prüfung des groben Verschuldens

Bei Prüfung der Frage, ob grobes Verschulden vorliegt, sind folgende Grundsätze zu beachten: Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Erläuterungen zu Erklärungsformularen sorgfältig zu lesen und sie zu beachten, sofern sie für einen steuerlichen Laien klar, eindeutig und verständlich sind (BFH v. 23.1.2001 – XI R 42/00, BStBl. II 2001, 379 = AO-StB 2001, 35). Der steuerlich...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / 10. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, dass der Steuerpflichtige auch nach Ablauf der Einspruchsfrist erfolgversprechende Änderungsanträge zu seinen Gunsten stellen kann. Es empfiehlt sich daher, auch nach Ablauf der Einspruchsfrist anhand der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften zu prüfen, ob ggf. eine Änderungsnorm greift, die eine entsprechende Be...mehr

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Anträge auf Bescheidänderun... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Steuerpflichtige haben das Recht, Änderungsanträge bei Steuer- oder Feststellungsbescheiden zu ihren Gunsten zu stellen. Um damit Erfolg zu haben, muss jedoch eine verfahrensrechtliche Änderungsnorm (§§ 129, 164, 172 ff. AO) erfüllt sein. Der Beitrag beschäftigt sich auf der Grundlage der hierzu ergangenen Rspr. mit der Frage, in welchen Fä...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 3 Ausweis

Für die bilanzielle Darstellung der Steueransprüche und Steuerschulden sehen die IFRS Folgendes vor: Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden separat darzustellen (IAS 1.54). Latente Steueransprüche und Schulden sind von tatsächlichen Steueransprüchen und Schulden zu unterscheiden (IAS 12.68). Latente Steueransprüche und...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / a) (Kein) Verlust des Vorsteuerabzugs des Vermieters?

V verliert evtl. Vorsteuerabzug ...: Soweit V verpflichtet ist, dem M für die Vergangenheit die MwSt-Beträge i.H.v. 190 EUR zurückzuzahlen und er seine Erklärungen für die entsprechenden VZ berichtigt (seine Umsätze dort also als steuerfrei erklären würde), wäre denkbar, dass das für ihn zuständige Finanzamt ihm das Recht, die MwSt-Beträge, die er an seine Lieferanten gezahl...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / bb) Bestandskraft

Keine Bestandskraft: Dies gilt auf jeden Fall, wenn die Veranlagungen für diese VZ noch nicht bestandskräftig sind (also für die VZ 2022 und 2023[59]). Bestandskraft: Soweit bereits (formelle) Bestandskraft bestünde (also für die VZ 2021 und früher[60]), wäre eine Berichtigung der Erklärungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO möglich. Nähme man an, dass diese Vo...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 1. Erlass obliegt der Finanzverwaltung

Nichtbeanstandung: Um dem Vertrauen der Steuerpflichtigen auf die "Richtigkeit" der Verwaltungsanweisungen für die Vergangenheit Rechnung zu tragen, erlässt die Finanzverwaltung normalerweise Regelungen, in denen sie anerkennt, dass die Behandlung von Umsätzen nach den "alten" Verwaltungsanweisungen bis zum Zeitpunkt der "neuen Rechtslage" (oder sogar bis zu einem angemessen...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Einheitliche Behandlung von... / aa) Gutgläubigkeit

Keine Rechnungskorrektur: Dies darf V nach den Feststellungen des EuGH zum einen, wenn er seinen guten Glauben bei der Ausstellung der Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis nachweist.[54] In diesem Fall – der allerdings im deutschen Gesetz nicht geregelt ist – ist die Berichtigung des Steuerbetrags gegenüber dem M (also eine Berichtigung der Rechnungen), um die Gefährdung...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Gestaltungsmissbrauch / Zusammenfassung

Begriff Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen, zur Minderung seiner Steuerlast von mehreren Gestaltungsmöglichkeiten die für ihn steuergünstigste zu wählen. Er kann dafür auch einen ungewöhnlichen Weg einschlagen. Der Gesetzgeber billigt eine "unangemessene rechtliche Gestaltung" jedoch dann nicht mehr, wenn sie einen "gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil" erzeug...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 2 Allgemeine Missbrauchsvorschrift

Ein Missbrauch liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Die Angemessenheit ist also gewissermaßen "doppelt" zu prüfen. Es muss eine unangemessene Gestaltung vorli...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 4.4 Grundstücksübertragungen

Der Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter ist rechtsmissbräuchlich, wenn er unter Verrechnung des Kaufpreises mit einem gleichzeitig von den Eltern gewährten Darlehen erfolgt, dessen Rückzahlung auf 20 Jahre gestundet wird.[1] Für die Anwendung von § 42 AO sprach im Streitfall insbesondere der Umstand, dass die Tilgung des Grundstückspreises bis zu einem Ze...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 4.2 Wohnungsvermietung

Vermieten Eltern ihren unterhaltsberechtigten Kindern eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechung mit dem Barunterhalt der Eltern [1] oder aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt.[2] Der Mietvertrag muss jedoch dem sog. Fremdvergleich standhalten.[3] Dies setzt voraus, dass die Hauptpflichte...mehr

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Wertschöpfungsrechnung: Rec... / 2.3 Aufgaben der Wertschöpfungsrechnung

Rz. 12 Die Wertschöpfung nimmt vorrangig Informationsaufgaben wahr. Daneben unterstützt die Wertschöpfungsrechnung das Management bei der Wahrnehmung von Dispositions- und Steuerungsaufgaben. Zudem kann die Wertschöpfung als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung oder zur Bemessung von Abgaben und Beiträgen verwendet werden. Abbildung 2 zeigt die verschiedenen Funktionen fü...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 1 Missbrauchsvorschrift im Einzelsteuergesetz

Steht eine missbräuchliche Gestaltung im Raum, ist zunächst zu prüfen, ob das einschlägige Einzelsteuergesetz eine Regelung enthält, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient. Ist der Tatbestand der Regelung erfüllt, bestimmen sich die Rechtsfolgen allein nach dem Einzelsteuergesetz. Praxis-Beispiel Verbilligte Wohnungsvermietung Eltern vermieten eine Wohnung an ihren So...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 4.6 Gewinneinkünfte

Die kurzfristige Einlage von Geld zum Jahreswechsel auf ein betriebliches Konto ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie allein dazu dient, die Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu umgehen. Der Steueranspruch entsteht so, wie er entstanden wäre, wenn die Einlage unterblieben wäre.[1] Bei einer Betriebsaufspaltung kann Gestaltungsmissbrauch dadurch e...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 3 Folgen der Steuerumgehung

Liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, wird anstelle der gewählten Gestaltung eine andere, nämlich angemessene rechtliche Gestaltung der Besteuerung zugrunde gelegt. Praxis-Beispiel Vorsteuerabzug geht verloren Wenn der Vermieter-Ehegatte in einem überschaubaren Zeitraum die Aufwendungen für Fremdmittel und Erhaltung des vermieteten Objekts nicht aus den Mietzahlungen und ...mehr

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Gestaltungsmissbrauch / 4.3.2 Zuwendungsnießbrauch und Rückvermietung

Bestellen Eltern dagegen ihrem Kind unentgeltlich einen zeitlich bis zum 27. Lebensjahr befristeten Nießbrauch an einem Grundstück, welches das Kind anschließend an die Eltern zurückvermietet, greift § 42 AO.[1] Denn das Ziel einer derartigen Gestaltung besteht darin, dem Kind laufend Geldbeträge zuzuwenden, die nach § 12 Nr. 2 EStG grundsätzlich nicht abzugsfähig sind, aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.1 Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs

Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Mietwohngrundstück zugunsten eines minderjährigen Kindes stellt keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO dar, sondern führt zur Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Kind, wenn das Nießbrauchsrecht zivilrechtlich wirksam bestellt und tatsächlich durchgeführt wird, insbesondere wenn das Kind, vertreten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.7 Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften

Bei der Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften kommt § 42 AO dann zur Anwendung, wenn dem Steuerpflichtign Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, die von einer in rechtsmissbräuchlicher Weise zwischengeschalteten ausländischen Gesellschaft bezogen wurden, zuzurechnen sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.5 Kapitalvermögen/Beteiligungen

Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.10 Grunderwerbsteuer

Überträgt ein Elternteil Miteigentumsanteile an einem Grundstück schenkweise auf Kinder und verpflichten sich diese dazu, anteilige Miteigentumsanteile auf später geborene Geschwister zu übertragen, kann der Erwerb durch diese Geschwister aufgrund interpolierender Betrachtung nach § 3 Nr. 6 i.Verb. mit § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG steuerfrei sein. Die Steuerbefreiung ist dabei ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.3.4 Wohnrechtsverzicht und Mietvertrag

§ 42 AO findet keine Anwendung, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Denn die Eigentumsübertragung einerseits und die anschließende Vermietung andererseits sind jewei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnützigkeit eines Vereins für Zurverfügungstellung einer Petitionsplattform

Leitsatz Förderung der Demokratie kann durch Zurverfügungstellung einer Petitionsplattform erfolgen. Sachverhalt Umstritten war die Gemeinnützigkeit eines Vereins. Dieser verfolgte nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck des Vereins war hierbei die Förderung des demokratischen Staatswesens. Diesen Zweck verwir...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung durch Grundstücksvermietung

Leitsatz Überlässt der vermeintliche Organträger der vermeintlichen Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück, liegt eine wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn das Betriebsunternehmen seine Tätigkeit aus innerbetrieblichen Gründen ohne das gemietete Grundstück nicht oder nur nach Überwindung von nicht nur unerheblichen Schwierigkeiten hätte fortsetzen können. Sachverhalt Ker...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.2 Aufzubewahrende Unterlagen

Gem. § 147 AO müssen folgende Unterlagen aufbewahrt werden: Bücher und Aufzeichnungen (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[1] Inventare (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[2] Jahresabschlüsse, Lageberichte (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre),[3] die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2 Formelle Vorschriften

Für eine Ordnungsmäßigkeit muss die Buchführung einige formelle Vorgaben erfüllen, die im Folgenden näher dargestellt werden. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit [1] Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beinhaltet folgende Punkte: Belegprinzip, d. h. zu jeder Buchung muss es einen entsprechenden Beleg geben. Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.1 Umfang

Der Umfang der aufzubewahrenden Unterlagen richtet sich nach der Art der Gewinnermittlung sowie den Vorschriften der Abgabenordnung und der Einzelgesetze (insbesondere Umsatzsteuergesetz).mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / Zusammenfassung

Überblick In der täglichen Praxis der Buchhaltung treten immer wieder Fragen zu Buchführung, Aufzeichnungen und Aufbewahrung auf. In unserem Beitrag haben wir die Vorschriften des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aus 2019, Vorschriften...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.6 Zwangsmittel

Sofern im Rahmen einer Außenprüfung die Mitwirkungspflicht zur Einräumung des Datenzugriffs,[1] Erteilung von Auskünften[2] oder Vorlage angeforderter Unterlagen[3] nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt wird, kann ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 EUR und 250.000 EUR festgesetzt werden.[4] Hinweis Künftig Mitwirkungsverzögerungsgeld möglich Im Rahmen der Änderung der ...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.2 Formen des Datenzugriffs

Das Finanzamt kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Datenzugriffs wählen.[1] Es kann diese Möglichkeiten auch kumulativ in Anspruch nehmen. Folgende Zugriffsmöglichkeiten bestehen: Unmittelbarer Datenzugriff (sog. "Z1-Zugriff"):[2] Nur Lesezugriff des Prüfers am betriebseigenen EDV-System Zugriff auf verknüpfte Tabellen und Datenbanken Auswertungen mit den Möglichkeiten ...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.1 Welche Prüfungsarten als Außenprüfung zählen

Außenprüfungen sind: Betriebsprüfung von Betrieben mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit[1] Betriebsprüfung von Personen mit positiven Überschußeinkünften über 500.000 EUR im Kalenderjahr[2] Lohnsteueraußenprüfung[3] Umsatzsteuer-Sonderprüfung[4] Keine Außenprüfungen sind: Betriebsnahe Veranlagung (punktuelle Sachverhaltsaufklärun...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3.1 Notwendige Aufzeichnungen

Grundsätzlich gelten die Ordnungsvorschriften zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen nach §§ 140 AO ff. auch für die Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Auch hier sind Aufzeichnungen auf digitalen Datenträgern möglich. Die dazu erforderlichen Unterlagen sind aufzubewahren.[1] Allerdings sind folgende Punkte zu beachten: Aufzeichnungspflichtig sind Betriebsei...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.3 Steuerliche Aufbewahrungsfrist

Die steuerliche Aufbewahrungsfrist beginnt[1] am Schluss des Kalenderjahres, in welchem die Bilanz aufgestellt wurde, das Inventar aufgestellt wurde, die letzte Eintragung im Geschäftsbuch vorgenommen wurde, die Aufzeichnungen gemacht worden sind, die Unterlagen entstanden sind, der Geschäfts- oder Handelsbrief eingegangen ist, der Geschäfts- oder Handelsbrief versandt worden ist. D...mehr