Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8.2 Elektronische Kassensysteme

Bei elektronischen Kassensystemen gelten folgende Grundsätze: Die Kassendaten müssen maschinell auswertbar sein.[1] Lediglich Kassenendsummen vorzulegen ist nicht statthaft. Bei elektronischen Kassen besteht Einzelaufzeichnungspflicht.[2] Der Bediener (Verkäufer, Bedienung) der Kasse ist zu vermerken.[3] Kassendaten dürfen nicht unprotokolliert editiert oder ins Buchhaltungssyst...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.3.2 Berufsgeheimnisträger

Ärzte, Anwälte oder Journalisten haben ein berufsbezogenes Auskunftsverweigerungsrecht.[1] Sind in den gespeicherten Datenbeständen personenbezogene bzw. dem Berufsgeheimnis unterliegende Daten vorhanden, muss der Datenbestand so angepasst werden, dass der Prüfer nur auf die restlichen steuerrelevanten Daten des Steuerpflichtigen zugreifen kann. Dies kann z. B. durch geeigne...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.1 Beweiskraft der Buchführung

Buchführung und Aufzeichnungen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden und soweit die elektronischen Daten nicht nach Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden.[1]mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8.1 Allgemeines

Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssen täglich aufgezeichnet werden.[1]mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.3.1 Allgemeines

Gegenstand der Prüfung sind alle nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in Haupt-, Neben- und Vorsystemen, z. B.: Finanzbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Lohnbuchführung Kassensysteme Warenwirtschaftssystem bei Bewertungen Fakturierung, Abrechnungssoftware Kostenstellenrechnung, z. B. b...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.5 Maschinelle Auswertbarkeit

Digitale Belege müssen während ihrer Aufbewahrungsdauer jederzeit verfügbar sein, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.[1] Unter maschinelle Auswertbarkeit fallen:[2]mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.6 Festschreibung der Buchführung

Die Erfassung und die Zuordnung der Geschäftsvorfälle sollen periodengerecht erfolgen. Zwingend ist die Zuordnung zum jeweiligen Geschäftsjahr oder zu einer nach Gesetz, Satzung oder Rechnungslegungszweck vorgeschriebenen kürzeren Rechnungsperiode.[2] Kassenbewegungen sind täglich festzuhalten.[3] Unbare Geschäftsvorfälle sind mindestens monatlich zu buchen.[4] Um die Unveränderba...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.3.1 Formelle Mängel

Folgende Mängel stellen formelle Mängel in der Buchführung und in den Aufzeichnungen dar: Verstoß gegen Vorschriften der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), z. B. Änderungen, ohne dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Fehlende getrennte Erfassung des A...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5 Datenzugriff

Bei Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen hat das Finanzamt das Recht, die aufbewahrungspflichtigen digitalen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] 5.1 Welche Prüfungsarten als Außenprüfung zählen Außenprüfungen sind: Betriebsprüfung von Betrieben mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit[1] Betriebsprüfung von Personen mit po...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 7 Elektronisches Fahrtenbuch

Bei Verwendung eines elektronischen Fahrtenbuchs ist Folgendes zu beachten: Auch ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch muss die Anforderungen an die Unveränderbarkeit nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gewährleisten.[1] Ein mit einer Tabellenkalkulat...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.4 Verfahrensdokumentation

Für jedes Buchführungssystem muss eine Verfahrensdokumentation (Programmbeschreibung) vorhanden sein. Die Verfahrensdokumentation besteht i. d. R. aus einer allgemeinen Beschreibung; hier werden die Möglichkeiten des Programms beschrieben. Anwenderdokumentation; das ist quasi die Bedienungsanleitung zum System. technischen Systemdokumentation; sie umfasst die Angaben zur: Beschre...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.6 Produktivsystem, Archivsystem, Systemwechsel

Digitale Unterlagen / Daten auf Bildträgern dürfen während der Aufbewahrungsdauer nicht verändert werden. Bei Betriebsprüfungen müssen sie lesbar gemacht und vorgelegt werden. Als zulässige Speichermöglichkeiten sind neben Festplatte (HDD) auch Cloudspeicher möglich.[1] Zunächst werden elektronische Daten im Produktivsystem generiert. Bei Betriebsprüfungen werden die Daten gru...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 3.2 Rechtsprechung

Eine geschlossene Kassenführung ist beim Einnahmen-Überschussrechner nicht erforderlich. Erfasst der Einnahmen-Überschussrechner jedoch seine Tageseinnahmen in einer Summe, muss er das Zustandekommen der Summe – bspw. durch einen Kassenbericht – nachweisen. Das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-) Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege genügt den Anforderungen an e...mehr

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Versteuerung von "Earn-Out-Zahlungen" im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz 1. Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / Zusammenfassung

Begriff Das Steuergeheimnis schützt die Interessen der Steuerpflichtigen, die einen Anspruch auf die Einhaltung des Steuergeheimnisses haben. Damit dient es der Erleichterung des Besteuerungsverfahrens; denn Steuerpflichtige sind eher bereit, ihre Verhältnisse zu offenbaren, wenn sie wissen, dass sie nicht unbefugt weitergegeben werden. Die unbefugte Offenbarung von dem Steue...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids

Leitsatz 1. Entrichtet der Schenker die ihm gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden. 2. Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 2 Zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtete Personen

Amtsträger haben das Steuergeheimnis zu wahren.[1] Amtsträger ist, wer Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.[2] Den Amtsträgern stehen folgende Personen gleich[3]: Personen, die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. 2. Das im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.08.2016 (BStBl I 2016, 662, Anlage 3) enthaltene "Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3 Befugtes Offenbaren

Das Steuergeheimnis gilt nicht uneingeschränkt. In zahlreichen Fällen sind Amtsträger befugt, ihnen bekannt gewordene Verhältnisse anderer Personen zu offenbaren.[1] Befugt ist ein Offenbaren nur, wenn und soweit dies ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Offenbarungsbefugnisse sind nicht nur in der AO, sondern auch in anderen Gesetzen geregelt.[2] Eine Offenbarung ist auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.1 Offenbaren zur Durchführung von steuerlichen und gerichtlichen Verfahren

Selbstverständlich können bekannt gewordene Verhältnisse anderer Personen weitergegeben werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Besteuerung dient.[1] Insoweit ist auch der automatisierte Abruf von Daten, die in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gespeichert worden sind, zulässig.[2] Dabei kann die Mitteilung entweder auf Ersuchen oder von Amts wegen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.5 Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Eine Offenbarung der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen ist ferner zulässig, soweit sie der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dient.[1] Danach ist die Finanzverwaltung zur Offenbarung von nach § 30 AO geschützten Verhältnissen an die jeweils zuständige Stelle insbesondere in folgenden Fällen auch ohne entsprechendes Ersuchen berechti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.3 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an bestimmte Körperschaften

Die Finanzbehörden sind berechtigt und verpflichtet, Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religionsgemeinschaften zur Festsetzung von solchen Abgaben mitzuteilen, die an diese Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen.[1] Besonders geregelt ist auch die Mitteilung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1.4 Unbefugtes Offenbaren

Der Finanzbehörde ist untersagt, dem Steuergeheimnis unterliegende Verhältnisse zu offenbaren oder zu verwerten.[1] Offenbaren ist jedes ausdrückliche oder konkludente Verhalten, aufgrund dessen nach § 30 Abs. 2 AO geschützte Daten einem Dritten bekannt werden können. Offenbaren bedeutet nicht nur schriftliches oder mündliches Weitergeben an andere Personen, sondern auch Weit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.4 Bekämpfung der illegalen Beschäftigung

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit dürfen die Finanzbehörden Verhältnisse offenbaren, soweit Schwarzarbeiter ihre steuerlichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt haben.[1] Ferner sind die Finanzbehörden berechtigt, bestimmte Mitteilungen an die Agenturen für Arbeit und bestimmte Mitteilungen an die Sozialleistungsträger und Subventionsträger zu machen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1.2 Fremde Betriebs- und Berufsgeheimnisse

Dem Steuergeheimnis unterliegen nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 AO auch nicht personenbezogene (d. h. anonymisierte oder pseudonymisierte) Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Darunter fallen alle Tatsachen des betrieblichen oder beruflichen Lebens, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt und nicht ohne Weiteres zugänglich sind. Dazu gehören z. B. Kundenkartei, Rezepte, Fe...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Privaten Telefonanteil pauschal ermitteln

Ist der Einzelnachweis zu aufwändig, kann der Privatanteil auch mit einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtaufwendungen oder mit einer jährlichen Pauschale angesetzt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Schätzungen.[1] Dabei kommt den persönlichen Verhältnissen des Unternehmers eine besondere Bedeutung zu, z. B. ob ein privater Zweitanschluss vorhanden ist und wie hoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1.1 Personenbezogene Daten

Das Steuergeheimnis erstreckt sich auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person (personenbezogene Daten). Dem Steuergeheimnis unterliegt auch die Identität eines Anzeigeerstatters. In besonderen Fällen[1] kann jedoch eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses zulässig und in bes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlenmaterial aus der laufenden Buchhaltung und aus der am Ende des Geschäftsjahres erfassten Inventur ist Grundlage für die Vermögensübersicht (Bilanz). Bestandteil hiervon ist u. a. eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres in der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Rahmen der vorbereitenden Tätigkeiten zum Jahresabschluss sind viel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1.3 Art des Bekanntwerdens

Die Finanzbehörde muss von den Verhältnissen auf dienstlichem Wege Kenntnis erlangt haben. Was dem Amtsträger außerhalb des Verwaltungsverfahrens, also privat, bekannt wird, unterliegt nicht dem Steuergeheimnis. Im Einzelnen können dem Steuergeheimnis unterliegende Verhältnisse der Finanzbehörde auf folgende Weise bekannt werden[1]: in einem Verwaltungsverfahren oder einem ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.2 Offenbaren wegen eines zwingenden öffentlichen Interesses

Ein zwingendes öffentliches Interesse, das die Offenbarung von erlangten Kenntnissen erlaubt, ist in folgenden Fällen gegeben[1]: zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung oder die nationale Sicherheit oder zur Verhütung oder Verfolgung von Verbrechen und vorsätzlichen schweren Vergehen gegen Leib un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.7 Rechtsbehelfe gegen unbefugtes Offenbaren

Das (unbefugte) Offenbaren ist kein Verwaltungsakt, sodass ein Einspruch nicht in Betracht kommt.[1] Der Betroffene kann allenfalls auf Unterlassung der Offenbarung gegen die betreffende Finanzbehörde klagen, sog. Leistungsklage.[2] Zuständig ist das FG.[3] Als vorläufiger Rechtsschutz kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht.[4]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 1 Gegenstand des Steuergeheimnisses

Durch das Steuergeheimnis werden alle Informationen geschützt, die einem Amtsträger oder einer ihm gleichgestellten Person in einem der in § 30 Abs. 2 Nr. 1a-c AO genannten Verfahren über identifizierte oder identifizierbare (lebende oder verstorbene) natürliche Personen sowie Körperschaften, rechtsfähigen oder nicht rechtsfähigen Personenereinigungen oder Vermögensmassen be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens im Bemessungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 der Vorschrift enthält zusätzliche Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Bemessungszeitraum und stellt bei der Ermittlung der im Bemessungszeitraum zu berücksichtigen Gewinneinkünfte grds. auf die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinne ab. Für die elterngeldrechtliche Gewinnermittlung ist nach Abs. 2 Satz 1 – ents...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 3.2 Pflichtverletzung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO

Nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO ist insbesondere zu schätzen, wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann, die Buchführung oder die Aufzeichnung der Besteuerung nicht nach § 158 AO zugrunde gelegt werden oder tatsächliche Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der vom Steuerpflichtigen g...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 3.3 Pflichtverletzung nach § 162 Abs. 2 Satz 3 AO

Hat der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht nach § 12 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz) v. 25.6.2021 verletzt, so vermutet der Gesetzgeber widerlegbar, dass in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte in Bezug zu Staaten oder Gebieten im Sinne des § 3 Abs. 1 des Steueroasen-Abwehrgesetzes entweder bisher ...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 3.1 Pflichtverletzung nach § 162 Abs. 2 Satz 1 AO

§ 162 Abs. 2 Satz 1 AO bestimmt, dass insbesondere dann zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft oder eine Versicherung an Eides statt verweigert oder seine Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO verletzt. Im Einzelnen sind folgende Grundsätze zu beachten: Der Steuerpflichtige, der zwar...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / 3 Verwaltungsvorschrift

Große Bedeutung besitzen gerade im Steuerrecht Verwaltungsvorschriften, welche dafür Sorge tragen sollen, dass auf der Ebene der Behörden die Steuergesetze gleichmäßig angewandt werden. Sie besitzen keinen Rechtsnormcharakter. Es handelt sich um Rechtssätze mit abstrakt-generellem Inhalt, die von übergeordneten Behörden kraft ihrer Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt ...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 6 Verletzung der Dokumentationspflichten bei Auslandssachverhalten

Verletzt der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO, sanktioniert § 162 Abs. 3 AO dies durch eine für den Steuerpflichtigen nachteilige, aber widerlegbare gesetzliche Vermutung. § 90 Abs. 3 AO verpflichtet den Steuerpflichtigen bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen mit nahe...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 1.1 Allgemeines

Die Finanzbehörden sind verpflichtet, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 AO). Dazu ermitteln sie den Sachverhalt von Amts wegen, wobei sich der Ermittlungsumfang nach den Umständen des Einzelfalls richtet (§ 88 Abs. 1 AO). Bei Ermittlung der festzusetzenden Steuer muss der Steuerpflichtige mitwirken, insbesondere durch Abgabe vo...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 2 Anwendungsbereich

§ 162 AO kommt insbesondere bei der Steuerfestsetzung sowie bei der gesonderten bzw. gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Anwendung. Dabei sind sowohl der veranlagende Steuerbezirk als auch die Außenprüfung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Im Haftungsverfahren können die Besteuerungsgrundlagen des Steueranspruchs gesch...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 7 Steuerzuschlag

Werden Aufzeichnungen i. S. d. § 90 Abs. 3 AO nicht oder im unverwertbaren Zustand vorgelegt, wird dies durch Festsetzung eines Zuschlags von mindestens 5.000 EUR sanktioniert (§ 162 Abs. 4 AO). Er beträgt, sofern er 5.000 EUR übersteigt, mindestens 5 % und höchstens 10 % des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich aufgrund einer Schätzung nach § 162 Abs. 3 AO ergibt. Bei verspä...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 9 Rechtsschutz gegen Schätzungsbescheide

Schätzungsbescheide finden naturgemäß selten die Zustimmung des Steuerpflichtigen und sind daher häufig Gegenstand von außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Um hier keine verfahrensrechtlichen Fehler zu begehen, sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden: Selbst grobe Schätzungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheids, sond...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 8 Schätzung vor Ergehen eines Grundlagenbescheids

§ 162 Abs. 5 AO bestimmt, dass in den Fällen des § 155 Abs. 2 AO die in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden können. Dies betrifft den in § 155 Abs. 2 AO geregelten Fall, dass ein Steuerbescheid (Folgebescheid) erteilt werden kann, auch wenn ein Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde. Wird also ein Folgebescheid erlassen, oh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug für eine Photovoltaikanlage: Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung

Leitsatz Die erforderliche zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung ist erfüllt, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt. Dabei sind die gemäß Art. 97 § 36 Abs. 1 EGAO verlängerten Abgabefristen zu beachten. Sachverhalt Der Kläger hatte im Jahr 2019 eine Photovoltaikanlage erworben und mit einem Stromanbieter einen Einspeisungsvertra...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / Zusammenfassung

Überblick Steuerpflichtige müssen ihre Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte, Umsätze etc.) durch Vorlage von Steuererklärungen angeben. Damit wird das Finanzamt in die Lage versetzt, die Steuer festzusetzen und zu erheben. Problematisch wird es, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt oder wenn die erklärten Besteuerungsgrundlage...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 3 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten

Besteuerungsgrundlagen sind immer dann von der Finanzbehörde im Schätzwege zu ermitteln, wenn sie die Besteuerungsgrundlagen weder ermitteln noch berechnen kann (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO). Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren seinen Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- oder Nachweispflichten nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Das Fina...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 1.3 Schätzung als Beweiswürdigung

Schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, ist dies keine Ermessensentscheidung, sondern eine Beweiswürdigung aufgrund unzureichender Beweismittel.[1] § 162 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Finanzbehörde zur Schätzung, soweit sie die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Hinweis Tatsächliche Verständigung Durch das abgesenkte Wahrscheinlichkeitsma...mehr

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Rechtsquellen im Steuerrecht / Zusammenfassung

Überblick Ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland finanziert seine Aufgaben im Wesentlichen über Steuern. Deren Rahmenbedingungen müssen gesetzlich festgelegt sein (vgl. § 85 Satz 1 AO). Gleichwohl existieren über die (formellen) Gesetze hinaus im "Steuerstaat Deutschland" zahlreiche weitere Rechtsquellen, die im Folgenden vorgestellt werden sollen.mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 1.4 Pauschalierung

Von der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu unterscheiden sind gesetzliche Pauschalierungen, z. B. in § 50 Abs. 4 EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen oder in § 40 EStG zur pauschalen Lohnsteuerfestsetzung. Diese dienen typisierend der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Entsprechendes gilt für typisierende Verwaltungsvorschriften, z. B. die Reisekos...mehr