Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Wohnung

Eine Wohnung liegt vor, wenn eine zum dauerhaften Wohnen geeignete, stationäre Räumlichkeit vorhanden ist, die insgesamt den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen entspricht und über die er tatsächlich verfügen kann (BFH v. 12.1.2001 – VI R 64/98, DStRE 2001, 641; v. 8.5.2014 – III R 21/12, BStBl. II 2015, 135 = AO-StB 2014, 360). Es reicht au...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 5. Nutzung zu Wohnzwecken

Die Räumlichkeiten müssen zu Wohnzwecken genutzt werden können. Dementsprechend ist eine Nutzung zu reinen beruflichen oder geschäftlichen Zwecken nicht ausreichend (z.B. als Betriebsstätte, Büro, Warenlager o.Ä.; vgl. BFH v. 8.5.2014 – III R 21/12, BStBl. II 2015, 135 = AO-StB 2014, 360; AEAO zu § 8, Ziff. 4.1).mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / b) Tatsächlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt setzt zunächst eine Anwesenheit voraus, also ein tatsächlicher Aufenthalt im Inland, bezogen auf einen bestimmten Ort oder auf ein bestimmtes Gebiet (BFH v. 7.4.2011 – III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; Gersch in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 9 Rz. 2). Eine Wohnung i.S.d. § 8 AO ist nicht erforderlich, genauso wenig wie die Beschränkung auf einem einzi...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / IV. Abgrenzung zum Begriff der Ansässigkeit

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt vom Begriff der Ansässigkeit unterscheiden, auch wenn sie diese bedingen. Die Ansässigkeit ist ein abkommensrechtlicher Begriff. Ebenso wie der Wohnsitz führt auch der gewöhnliche Aufenthalt zur abkommensrechtlichen Ansässigke...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / c) Kein vorübergehendes Verweilen

Zum gewöhnlichen Aufenthalt gehört neben dem tatsächlichen Aufenthalt, dass Umstände objektiv erkennen lassen, dass der Aufenthalt andauernd und nicht nur vorübergehender Natur ist. Dies erfordert keine ununterbrochene Anwesenheit, sondern ist i.S.v. nicht nur vorübergehend zu verstehen (BFH v. 30.8.1989 – I R 215/85, BStBl. II 1989, 956). Bei Unterbrechungen der Anwesenheit...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / a) Allgemeines

Gemäß § 9 S. 1 AO hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Es kommt demnach darauf an, wo sich unter Berücksichtigung des Willens des Betroffenen und der bisherigen tatsächlichen Verweildauer der regelmäßige Schwerpunkt der persönlichen L...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Innehaben einer Wohnung

Das Innehaben einer Wohnung erfordert die tatsächliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Diese muss ständig genutzt, mindestens aber mit gewisser Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen aufgesucht werden; nicht erforderlich ist eine bestimmte Mindestaufenthaltszeit im Jahr (BFH v. 28.1.2004 – I R 56/02, IStR 2004, 497; AEAO zu § 3, Ziff. 3; Wilke / Weber, Lehrbuc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / b) Auslandsaufenthalt eines Kindes

Bei Auslandsaufenthalten von Kindern ist ebenfalls nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu unterscheiden. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von weniger als einem Jahr, beispielsweise im Rahmen eines Schüleraustausches, führt i.d.R. nicht zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bei den Eltern. Bei Auslandsaufenthalten, die länger als ein Jahr andauern, reichen ku...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / I. Bedeutung

Liegt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt einer natürlichen Person im Inland, so ist diese gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Dementsprechend unterliegt sie der inländischen Besteuerung mit ihren sämtlichen inländischen und ausländischen Einkünften (sog. Welteinkommensprinzip). Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt, soweit erforderlich, durch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2 Auskunftsersuchen nach § 93 AO

2.1 Inhalt Von einem Auskunftsersuchen spricht man, wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen oder andere Personen um Auskunft über einen steuerlich relevanten Sachverhalt bittet.[1] Im Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen und ob die Auskunft für die Besteuerung des Auskunftspflichtigen (unmittelbare Beteiligung) oder für die Besteuerung and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / Zusammenfassung

Begriff Damit Arbeitgeber die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung, die erforderlichen Meldungen und die Beitragsberechnung korrekt vornehmen können, hat der Beschäftigte gegenüber seinem Arbeitgeber bestimmte Auskunftspflichten. Außerdem haben Beschäftigte/Versicherte spezielle Auskunftspflichten gegenüber der Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2 Was muss aufbewahrt werden?

Kaufleute und bilanzierende Gewerbetreibende, Gewerbetreibende, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, und Freiberufler müssen nachfolgende Unterlagen aufbewahren: Die grundlegenden Buchführungs- und Abschlussunterlagen:[1] Handelsbücher (handelsrechtlich) bzw. Bücher und Aufzeichnungen (steuerrechtlich), Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen unterliegen in verschiedensten Bereichen Aufzeichnungspflichten. Wer sie verletzt, macht sich u. U. strafbar oder muss im Besteuerungsverfahren mit (überhöhten) Schätzungen oder Bußgeldern rechnen. Steuerpflichtige verletzen ihre Aufbewahrungspflichten insbesondere, wenn sie Buchführungs- und andere Aufzeichnungsunterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1.3 Übrige Lohnunterlagen

Für alle übrigen für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen gilt nach der Abgabenordnung ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.[1] Hierunter fallen z. B. Freistellungsbescheinigungen, Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher, Rechnungsbelege über Auslagenersatz oder Arbeitszeitlisten u. a.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichtige Personen

Steuerpflichtige oder andere Personen müssen den Finanzbehörden Auskünfte erteilen, die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlich sind. Im Zusammenhang mit der Erhebung, Durchführung und Abführung der Lohnsteuer ergeben sich eine Reihe von Auskunftspflichten. Den rechtlichen Rahmen für die Auskunftspflichten bildet die Abgabenordnung (A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 6 Erleichterungen beim Vorhalten von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke

Künftig reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige 5 Jahre nach einem Systemwechsel oder einer Datenauslagerung aus dem Produktivsystem einen Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhält. Dies regelt der neue § 147 Abs. 6 S. 6 AO und der Anwendungserlass zur Abgabenordnung in Art. 97 § 19b Abs. 2 AEAO. Diese Erleichterung gilt erstmals für aufzeichnungs- und aufbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 5 Minijobs und mehrere Dienstverhältnisse

Die Energiepreispauschale I von 300 EUR konnte nur für das erste Dienstverhältnis ausgezahlt werden. Folglich konnte die Energiepreispauschale I nicht für jedes weitere Dienstverhältnis ausgezahlt werden. Der Arbeitnehmer musste insoweit in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sein. Energiepreispauschale I für Minijobber Auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini...mehr

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Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5 Datenzugriff der Finanzverwaltung

Die Finanzbehörde hat das Recht, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Wichtig Datenzugriff nur während der Außenprüfung Das Recht auf Datenzugriff steht der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu. Durch die Regelungen zum Datenzugriff wird der sachliche Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 14 Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen

Kontoauszüge werden zunehmend nur in digitaler Form von den Banken an die Kunden übermittelt. Teilweise handelt es sich um Unterlagen in Bilddateiformaten (z. B. Kontoauszüge im tif- oder pdf-Format), teilweise auch um Daten in maschinell auswertbarer Form (z. B. als csv-Datei). Da an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen zu s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5.1 Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Form der Aufbewahrung

Die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen geordnet aufbewahrt werden. Ein bestimmtes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben. Die Ablage kann z. B. nach Zeitfolge, Sachgruppen, Kontenklassen, Belegnummern oder alphabetisch erfolgen. Bei elektronischen Unterlagen ist ihr Eingang, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung (Überführung/Umwandlung von Daten eines Datenformats...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 7 Umfang der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige muss die Finanzbehörde bei dem Datenzugriff aktiv unterstützen.[1] Dabei entstehende Kosten hat der Steuerpflichtige selbst zu tragen.[2] Eine Kostenübernahme durch die Finanzverwaltung erfolgt nicht. Wichtig Vorsicht bei Daten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen Eine Außenprüfung umfasst das Recht der Finanzverwaltung, die Überlassung der gespeicherten U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Verfahrensfragen (Abs. 3)

Rz. 178 Für die nach § 35 Abs. 3 EStG erforderlichen Feststellungen ist das Betriebsfinanzamt der Mitunternehmerschaft bzw. der KGaA zuständig. Bei einer mehrstöckigen Struktur i. S. v. § 35 Abs. 2 S. 5 EStG benötigt das Betriebsfinanzamt der Obergesellschaft die Feststellung des anteilig auf die Obergesellschaft entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag durch das FA der Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 10 Welche Aufbewahrungsfristen gelten

Sofern das Steuerrecht im Einzelfall keine kürzeren Fristen bestimmt, sind die Belege 10, 8 oder 6 Jahre aufzubewahren.[1] Im Umsatzsteuerrecht ist in Einzelfällen eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren zu beachten.[2] Darüber hinaus existiert eine gesonderte Ablaufhemmung.[3] Die Aufbewahrungsfrist läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für steuerliche Zwecke von Be...mehr

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Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.1 Speicherung auf Bild- oder Datenträger ist zulässig

Die aufzeichnungspflichtigen und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen[1] können auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden.[2] Dies muss aber den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entsprechen und es muss sicherges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 20 Meldung von Kassen(-systemen)

Kaufleute, Unternehmer, Gewerbetreibende sowie Freiberufler müssen ein von vor dem 1.7.2025 angeschafftes elektronisches Aufzeichnungssystem (Kasse) i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV bis zum 31.7.2025 dem Finanzamt melden. Ab dem 1.7.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV sind innerhalb eines Monats nach der Anschaff...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2.1 Inhalt

Von einem Auskunftsersuchen spricht man, wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen oder andere Personen um Auskunft über einen steuerlich relevanten Sachverhalt bittet.[1] Im Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen und ob die Auskunft für die Besteuerung des Auskunftspflichtigen (unmittelbare Beteiligung) oder für die Besteuerung anderer Perso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1 Wer ist aufbewahrungspflichtig?

Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und die Jahresabschlüsse, Lageberichte etc. geordnet aufzubewahren. Im Steuerrecht sind die Aufbewahrungsfristen von jedem Steuerpflichtigen zu beachten. Wichtig Einzelunternehmen, OHG, KG, stille Gesellschaft Bei Einzelunternehmen ist der Inhaber aufbewahrungspflichtig, bei der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 15 Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften

Für Personen mit Überschusseinkünften bestehen ebenfalls Aufbewahrungspflichten. Beträgt die Summe der positiven Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr, müssen die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschussei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 4 Auskunftsverweigerungsrecht

Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige selbst kein Auskunftsverweigerungsrecht. Allerdings kann der Grundsatz zur Auskunftspflicht mittelbar Beteiligter eingeschränkt werden. Zwar sind an einer Steuersache beteiligte Personen grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Angehörige eines Beteiligten können jedoch die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 9 Mögliche Sanktionen – wenn Unterlagen vernichtet werden

Wer aufbewahrungspflichtige Unterlagen nicht aufbewahrt bzw. nicht ausreichend lange aufbewahrt, muss auch mit großen Nachteilen in Zivilprozessen rechnen. Die vernichteten Unterlagen haben keine Beweiskraft mehr. Insbesondere bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit kann die Vernichtung von Belegen mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.[1] Dane...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2.3 Dokumentation

Auf Antrag des Auskunftspflichtigen ist über die mündliche Auskunft gegenüber der Behörde eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift enthält den Namen der anwesenden Personen, den Ort, den Tag und den wesentlichen Inhalt der Auskunft. Sie muss von dem Amtsträger, dem die mündliche Auskunft erteilt wird, und vom Auskunftspflichtigen unterschrieben werden. Den Beteiligten is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 18 Wer trägt Verantwortung für die Aufbewahrung?

Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind einzig und allein der Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler und Personen mit hohen Überschusseinkünften (Steuerpflichtige) verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 22 Aktuelle Fristen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.1 Rückstellung dem Grunde nach

Für die zu erwartenden Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Denn bei der Aufbewahrungspflicht handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.[1]. Die Passivierungspflicht besteht über den Maßgeblichkeitsgrundsatz[2] sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz. Bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5.2 Aufbewahrungsfristen für sonstige Unterlagen im Personalbereich

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2.1 8-jährige Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen

Soweit Lohnunterlagen auch für die betriebliche Gewinnermittlung von Bedeutung sind, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 8 Jahre.[1] Die 8-jährige Aufbewahrungsfrist gilt insbesondere für Lohnlisten und Lohnsteuerunterlagen, Buchungsbelege und Buchführungsunterlagen. Hinweis Verkürzte Aufbewahrungsfrist gilt für alle Unterlagen, deren Frist noch nicht abgelaufen ist Die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.4 Cloud-System als Speichermedium

Die Aufbewahrung von Daten und Dokumenten ist auch über eine Cloud möglich. Im BMF-Schreiben v. 28.11.2019 [1] wird die Cloud als Speichermedium genannt. Aber Vorsicht! Der Server sollte sich grundsätzlich in der Bundesrepublik oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befinden. Befindet sich der Server in keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Drittstaat), ist zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 13 Elektronische Daten dürfen auch im Ausland aufbewahrt werden

Es ist möglich, dass Rechnungen auch außerhalb des Gemeinschaftsgebiets und Drittstaatenelektronisch aufbewahrt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 12 Berechnen der Aufbewahrungsfrist

Wurden in 2014 die letzten Aufzeichnungen für das Jahr 2013 gemacht und der Jahresabschluss erstellt, so können die 2013er Unterlagen ab dem 1.1.2025 vernichtet werden. Denn unter Berücksichtigung der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist beginnt die Frist mit Ablauf des Kalenderjahrs 2014 und endet mit Ablauf des Kalenderjahrs 2024. Ab dem 1.1.2025 können alle Unterlagen für das J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2.2 Form

Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich erteilen. Die Finanzbehörde kann verlangen, dass der Auskunftspflichtige schriftlich Auskunft erteilt, wenn dies sachdienlich ist. Auf Verlangen des Auskunftspflichtigen muss das Auskunftsersuchen schriftlich ergehen. Auskunftspflichtige, die nicht aus dem Gedächtnis Auskunft geben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.7 Lesbarmachung von elektronischen Unterlagen

Wer aufzubewahrende Unterlagen auf einem Bildträger oder einem anderen Datenträger vorlegt, ist verpflichtet[1], Hilfsmittel bereitzustellen um die Unterlagen lesbar zu machen. Das Finanzamt kann auch verlangen, dass die Unterlagen ganz oder teilweise ausgedruckt oder ohne Hilfsmittel lesbare Reproduktionen erstellt werden. Der Unternehmer muss digitalisierte Unterlagen über ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4 Arten der Aufbewahrung

Müssen Bücher für steuerliche Zwecke geführt werden, sind sie in vollem Umfang aufbewahrungs- und vorlagepflichtig.[1] Auch Steuerpflichtige, die nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen, sind verpflichtet, Aufzeichnungen und Unterlagen aufzubewahren.[2] 4.1 Speicherung auf Bild- oder Datenträger ist zulässig Die a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 21 Meldung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

Wie für ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Kasse) besteht auch eine Mitteilungsverpflichtung für EU-Taxameter- und Wegstreckenzähler i. S. des § 1 Abs. 2 KassenSichV.[1] Einzelheiten hierzu ergeben sich für die bestimmten Berufsgruppen aus dem BMF, Schreiben v. 28.6.2024.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.1.2 Maschinelle Auswertbarkeit: Welche Anforderungen erfüllt werden müssen

Eine maschinelle Auswertbarkeit[1] ist bei aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, Datensätzen, elektronischen Dokumenten und elektronischen Unterlagen gegeben, die mathematisch-technische Auswertungen ermöglichen, eine Volltextsuche ermöglichen, auch ohne mathematisch-technische Auswertungen eine Prüfung im weitesten Sinne ermöglichen, z. B. Bildschirmabfragen, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.5 Auslagerung von Daten aus dem Produktivsystem und Systemwechsel

Im Fall eines Systemwechsels, einer Systemänderung, z. B. Änderung der OCR-Software, Update der Finanzbuchhaltung etc., oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem Produktivsystem ist es nur dann nicht erforderlich, die ursprüngliche Hard- und Software des Produktivsystems über die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten, wenn die auf...mehr