Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldung

Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die verspätete Abgabe einer jährlich abzugebenden Lohnsteueranmeldung führt nicht zwingend zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags (§ 152 Abs. 3 Nr. 4 AO n. F.). Tz. 65 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 Abs. 1 AO ordnet die Haftung des Erwerberseines Unternehmens oder gesondert geführten Betriebs für betriebliche Steuern und Steuerabzugsbeträge an, die vor der Übereignung des Unternehmens (Betriebes) an den Erwerber entstanden, aber noch nicht entrichtet sind. Ihre Rechtfertigung findet die Regelung darin, dass der Erwerber durch d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gast-De Haan, Berechnung von Hinterziehungszinsen, wistra 1988, 298; Brandis, Zinsen bei Hinterziehung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, DStR 1990, 510; Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Burkhard, Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schmitz/Schlatmann, Digitale Verwaltung? – Das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, NVwZ 2002, 1281; Burchert, Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit Finanzbehörden, INF 2003, 179; Hütt, Steuerliches e-Government, AO-Steuerberater 2003, 22 und 80; Roßnagel, Das elektronische Verwaltungsverfahren, NJW 2003, 469; Drüen/Hechtner, Rechts-...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Verwaltungsakte der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist ein Einspruch nicht statthaft, sondern kann direkt Klage beim FG erhoben werden. Bleibt eine der genannten Finanzbehörden untätig, ist Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 2 FGO gegeben. Oberste Finanzbehörden sind das Bundesministerium für Finanzen sowie die Län...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anforderungen an die Buchführung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 145 Abs. 1 AO enthält eine Generalklausel. Wesentlich ist, dass davon abgesehen wurde, eine bestimmte Buchführungsmethode oder ein bestimmtes Buchführungsverfahren (Buchführungssystem) vorzuschreiben. Allerdings sind bestimmte Grundanforderungen im Hinblick auf die innere Ordnung und die Systematik der Buchführung zu erfüllen: I. Überbl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Direkte und indirekte Steuern

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unterscheidung von direkten und indirekten Steuern hat v.a. europarechtliche Bedeutung: Art. 113 AEUV bildet die Rechtsgrundlage für die unionsrechtliche Harmonisierung im Bereich der indirekten Steuern (Khan in Geiger/Kotzur/Khan, Art. 113 AEUV Rz. 1). Hierauf beruhen insbes. die MwStSystRL und die VerbrauchStRL. Die Harmonisierung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entbehrlichkeit der Mahnung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 259 Satz 2 AO bedarf es einer Mahnung nicht, wenn der Vollstreckungsschuldner vor Eintritt der Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird. Ein solches Vorgehen wird z. B. dann in Frage kommen, wenn die Finanzbehörde dem Schuldner zur Erleichterung der Zahlungsmodalitäten unter Bezugnahme auf die bevorstehende Fälligkeit eines bestim...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erwerbe aus einer Insolvenzmasse

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erwerbe aus einer Insolvenzmasse sind von der Haftung nicht betroffen. Diese Einschränkung dient der Erleichterung der Verwertung der von der Insolvenz erfassten und zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerte. Da nur Erwerbe aus einer Insolvenzmasse ausscheiden, greift die Beschränkung nicht ein, wenn es zu einer Insolvenzeröffnung ma...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Ablehnung des Antrags

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Entscheidung über den Antrag muss das Finanzamt zunächst prüfen, ob die formellen Anforderungen an den Antrag erfüllt sind, insbes. also die Voraussetzungen i. S. von § 1 StAuskV eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag abgelehnt. Sind die formellen Anforderungen erfüllt, hat das Finanzamt im Übrigen eine Ermes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Einzelfall/Allgemeinverfügung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt liegt nur vor, wenn ein Einzelfall geregelt wird. Es muss eine individuelle und konkrete Regelung vorliegen, die sich an eine oder mehrere bestimmte Personen richtet und einen bestimmten Sachverhalt betrifft. Formelle Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Erlasse sind keine Verwaltungsakte. Sie treffen e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Übergang zur Außenprüfung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geben die Feststellungen im Rahmen der Kassen-Nachschau dazu Anlass, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung nach § 193 AO zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Auf den Übergang ist der Stpfl. schriftlich hinzuweisen. Dieses ist schon deshalb notwendig, weil ohne entsprechende Mitteilung dem Stpfl. seine erweiterten Mitwirkungspflich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zweck der Ermächtigung und gesetzliche Grenzen des Ermessens

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben den allgemeinen Grenzen des Ermessens (s. Rz. 19 ff.) verpflichtet § 5 AO die Finanzbehörde, bei der Ermessensausübung den "Zweck der Ermächtigung" (innere Ermessensgrenze) und die "gesetzlichen Grenzen des Ermessens" (äußere Ermessensgrenzen) einzuhalten. 1. Zweck der Ermächtigung Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei den Erme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Keine Unpfändbarkeit

Rz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unzulässigkeit der Pfändung kann sich daraus ergeben, dass der Schuldner die Früchte zur Sicherung seines Unterhalts, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse benötigt (§ 295 AO i. V. m. § 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Tatsachen, die für und gegen jeden Gesamtschuldner wirken

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 2 AO befasst sich mit der Frage, inwieweit sich Tatsachen, die nur in Bezug auf einen Gesamtschuldner in Erscheinung treten, auf den oder die anderen Gesamtschuldner auswirken. I. Erfüllung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 2 Satz 1 AO übernimmt wörtlich § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfolgbarkeit der Geschäftsvorfälle

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Geschäftsvorfälle haben nach Entstehung und Abwicklung verfolgbar zu sein. Dabei muss die Verfolgbarkeit in jeder Richtung bestehen, d. h. also von der Bilanz bis zum den Geschäftsvorfall kennzeichnenden Beleg und umgekehrt ( Belegprinzip: BFH v. 26.03.1968, IV 63/63, BStBl II 1968, 527; s. FG He v. 26.03.1997, 1 K 3108/93, EFG 1998,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Unmittelbare Außenwirkung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für das Vorliegen eines Verwaltungsakts ist seine unmittelbare Wirkung nach außen. Erst mit seiner Bekanntgabe wird der Verwaltungsakt wirksam (s. § 124 Abs. 1 AO). An der unmittelbaren Außenwirkung fehlt es bei Verwaltungsvorschriften und Anweisungen, Aktenvermerken, Stellungnahmen und Weisungen, Prüfungsberichten, der Be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Tatsächliche Gestaltung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts knüpft an die äußeren Begleitumstände an, unter denen sich jemand an einem Ort oder in einem Gebiet aufhält. Diese müssen darauf schließen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend besteht, sondern auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Wie beim Wohnsitz entscheidet mithin das äußere Bild;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Juristische Personen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts ist der Steuerverwaltungsakt an die juristische Person zu richten und ihr bekannt zu geben. Die Angabe des gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich (BFH v. 07.08.1970, VI R 24/67, BStBl II 1970, 814, AEAO zu § 122, Nr. 2.8.1.1). In der Liquidationsphase ist der Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Keine genügende Entschuldigung im Fall der Fristversäumung (§ 79b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Präklusion tritt bei Vorliegen der bereits genannten Voraussetzungen ein, wenn der Kläger die geforderten Tatsachen oder Beweismittel nicht beibringt oder wenn er der Aufforderung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist nachkommt. Im letztgenannten Fall muss das Gericht prüfen, ob die Verspätung genügend entschuldigt war, und ggf. die G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zählt die wichtigsten Gründe für das Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis auf. Erlöschen ist unmittelbare Beendigung des Steuerschuldverhältnisses (Kruse,Lehrb. I, 185). Die durchweg auf Leistung von Geld gerichteten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind entweder Ansprüche des Fiskus oder des Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft umschreibt lediglich den Erwerbsvorgang. Allerdings ist auch die Änderung (der Beteiligungshöhe) und die Aufgabe des Anteils anzeigepflichtig (Art. 2 des UntStFG v. 20.12.2001). Ob es sich um eine Personengesellschaft handelt, ist nicht nach ausländischem Recht zu beurteilen, s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Die Veräußerung hindernde Rechte (§ 771 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit § 262 Abs. 1 Satz 1 AO auf die dem Dritten zustehenden "die Veräußerung hindernden Rechte" Bezug nimmt, stimmt die Vorschrift inhaltlich mit § 771 ZPO überein. § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Teilverzicht

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 354 Abs. 1a AO ermöglicht einen Teilverzicht in Bezug auf Besteuerungsgrundlagen, über die in einem zwischenstaatlichen Verfahren eine Vereinbarung getroffen werden soll. Diese Möglichkeit wurde aus verfahrensökonomischen Gründen geschaffen, um die Einleitung von Verständigungs- und Schlichtungsverfahren nicht durch Rechtsbehelfsverfah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sedlaczek, Festsetzungs- und Verfolgungsverjährung bei Anzeige- und Erklärungspflichten, ErbBStg 2002, 148; Kempf/Schmidt, Neuere Entwicklung zur Festsetzungsverjährung bei der Kapitalertragsteuer, DStR 2003, 190; Wübbelsmann, Feststellungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung, AO-StB 2004, 317; Kamps, Besonderheiten der Festsetzungsverjährung und Anzeigepflicht im Erbschaft- u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Treuhandschaft

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Entsprechendes gilt bei einer Treuhandschaft. Erlässt das FA eine zusammengefasste Gewinnfeststellung für eine Personengesellschaft unter Einbeziehung der Treuhandverhältnisse, so richtet sich der Feststellungsbescheid sowohl an die Gesellschafter der Personengesellschaft als auch an die Treugeber (BFH v. 28.11.2001, X R 23/97, BFH/NV 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geschäftseinrichtung oder Anlage

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Annahme einer Betriebstätte setzt eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage voraus, die der unternehmerischen Tätigkeit dient. Eine Geschäftseinrichtung ist jeder körperliche Gegenstand bzw. jede Zusammenfassung körperlicher Gegenstände, die geeignet ist, Grundlage einer Unternehmenstätigkeit zu sein. Die Anlage stellt einen Unterf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der aus der Verwaltungsrechtslehre übernommene Begriff der Handlungsfähigkeit klärt die Frage, wer im steuerlichen Verwaltungsverfahren wirksam Verfahrenshandlungen aktiv (z. B. durch Abgabe von Erklärungen, Anträgen usw.) und passiv (z. B. durch Entgegennahme von Verwaltungsakten) vornehmen kann. Von der Vorschrift betroffen ist die Han...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Früchte auf dem Halm

Rz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Früchte i. S. der Vorschrift sind nur solche Erzeugnisse des Grund und Bodens, die in wiederkehrenden Abständen (nach Eintritt der Reife, s. § 294 Abs. 1 Satz 2 AO) geerntet zu werden pflegen (s. § 99 Abs. 1 BGB). Kohle, Torf, Steine, Holz usw. fallen daher nicht unter die Vorschrift.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den in § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Unterlagen sind auch die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen aufzubewahren. Die Einbeziehung dieser Unterlagen dient dem Zweck, die spätere Überprüfung der Buchführung innerhalb der Aufbewahrungsfrist sicherzustellen. Erfasst werden bei de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Überblick

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf der Grundlage eines entsprechenden Berichts der OECD wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) multinationale Unternehmen mit konsolidierten Umsatzerlösen von mehr als 750 Mio. Euro verpflichtet,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Definition der Betriebstätte

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Betriebstätte ist als unselbstständiger Teil des Gesamtunternehmens weder ein Rechtssubjekt noch ein selbstständiges Steuersubjekt. Sie ist nach der Legaldefinition des § 12 Satz 1 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Ungeschriebene Tatbestandsmerkmale der Rechtsprechung für die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schick, Die Steuererklärung, StuW 1988, 301; Onusseit, Steuererklärungspflichten in der Insolvenz, ZIP 1995, 1798; Grezesch, Steuererklärungspflichten im Strafverfahren, DStR 1997, 1273; Eichhorn, Zur Rechtmäßigkeit der Vorabanforderung von Steuererklärungen, DStR 2009, 1887; Baum, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, Teil 2: Steuererklärungsfristen, Fristverlängerung und ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erfasste Angelegenheiten

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 347, 348 AO regeln in diesem Sinne, in welchen Fällen der Einspruch statthaft ist. Im Einzelnen sind dies: Abgabenangelegenheiten (Rz. 4–13), Vollstreckungsangelegenheiten (Rz. 14–16), Steuerberatungsangelegenheiten (Rz. 17, 18), Sonstige Verwaltungsangelegenheiten (Rz. 19, 20). I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sonstige mit dem Steuerbescheid verbundene Entscheidungen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Steuerbescheid im selben Akt verbunden sind i. d. R. weitere Entscheidungen wie die Festsetzung von Annexsteuern (z. B. KiSt, SolZ), der Verspätungszuschlag, die Steuerabrechnung. Sie bilden außerhalb des Steuerbescheids eigenständige Entscheidungen und sind daher auch gesondert anzufechten, es sei denn, die begehrte Änderung vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Inventare

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Inventare sind die Aufschreibungen über die körperliche Bestandsaufnahme. Die Uraufzeichnungen (z. B.: Aufnahmezettel, Wiegescheine etc.), die später in das Inventar übertragen werden, unterfallen lediglich § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO; nicht aufbewahrungspflichtig sind dagegen vorbereitende Aufzeichnungen, wenn sie in die Aufnahmelisten überno...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ermessensfehlgebrauch (Ermessensmissbrauch)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Ermessensfehlgebrauch (Ermessensmissbrauch) liegt vor, wenn die Finanzbehörde – wie sich aus § 5 AO ableiten lässt – gegen den Zweck der Ermächtigung verstößt und die oben dargestellten Grenzen des Ermessens verletzt (s. Rz. 19 ff.). aa) Missachtung der allgemeinen Grenzen des Ermessens Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlerhaf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 45 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen dieser Sachentscheidungsvoraussetzung (s. § 44 FGO Rz. 1 f.; s. Vor FGO Rz. 30). Die Sprung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Fischer, Gegenwartsnahe und selbstlose Förderung der Allgemeinheit am Beispiel der Investitionsrücklage eines Familien-Segelsportclubs in Gründung, FR 2004, 147; Lesner, Die mildtätige Familienstiftung, DB 2005, 2434; Schröder, Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagenbildung nach §§ 55 und 58 AO, DStR 2005, 1238; Kirchhain, Gemeinnützige Familienstiftungen, Frankfurt 2006; Theoba...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Beibehalten und Nutzen der Wohnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Innehaben muss unter Begleitumständen geschehen, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzt werden wird. Dieses zeitliche Moment muss sich auf die in Betracht kommende Wohnsitzgründung beziehen und von dort aus in die Zukunft gerichtet sein. Ob das der Fall ist, muss aus äußeren objektiven Tatsachen geschl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 810 ZPO. S. Abschn. 39, 45 VollzA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 294 Abs. 1 Satz 1 AO festgestellte Pfändbarkeit von Früchten, die vom Boden noch nicht getrennt sind, bewirkt eine Ausnahme von § 94 BGB , weil diese Früchte bis zu ihrer Trennung als wesentliche Bestandteile des Grund u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt des Berichts

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Inhalt des länderbezogenen Berichts gliedert sich nach § 138a Abs. 2 AO in drei Abschnitte: Einen nach Steuerhoheiten gegliederten Teil mit verschiedenen Finanz- und Steuerkennzahlen, einen Teil mit einer Darstellung der Kernaktivitäten der verschiedenen Konzerngesellschaften und -Betriebsstätten sowie einen "Verständnisteil" für we...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Ergehen aufgrund der irrigen Beurteilung

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid ist aufgrund der irrigen Beurteilung des Sachverhalts ergangen, wenn die fehlerhafte Steuerfestsetzung aus dem Irrtum resultiert. Voraussetzung ist, dass das FA in Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhaltes entschieden hat; eine umfassende Prüfung desselben ist indes nicht erforderlich (BFH v. 22.12.1988, V B 148/87...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Exkulpationsmöglichkeit

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 70 Abs. 2 Satz 2 AO haben die Vertretenen eine Exkulpationsmöglichkeit. Sofern die Vertretenen aus der Tat des Vertreters keinen Vermögensvorteil erlangt haben, haften sie nicht, wenn sie diejenige Person, die die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Verkürzung begangen hat, sorgfältig ausgewählt und beaufsichtigt haben. Bei di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Bekanntgabe bei Rechtsnachfolge

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Erreicht im Fall der Gesamtrechtsnachfolge ein an den Rechtsvorgänger adressierter Bescheid den Rechtsnachfolger, so liegt keine wirksame Bekanntgabe vor (BFH v. 21.10.1985, GrS 4/84, BStBl II 1986, 230). Ein an ein nicht mehr existierendes Steuersubjekt gerichteter Verwaltungsakt ist unwirksam (BFH v. 25.01.2006, I R 52/05, BFH/NV 2006...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verständigungsvereinbarung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verständigungsverfahren (vgl. Art. 25 OECD-MA) dienen der Beseitigung von Konflikten, die zwischen völkerrechtlichen Abkommen über die Besteuerung und nationalem Steuerrecht auftreten können. Das Verständigungsverfahren, dessen Rechtsgrundlage die Verständigungsklauseln in DBA sind, ist ein zwischenstaatliches Verfahren zur übereinstimme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet Auskunftsverweigerungsrechte bestimmter Berufsträger, die weitgehend an die entsprechenden Regelungen in der StPO unter Ausklammerung allein für das Strafrecht bedeutsamer Verweigerungsrechte angelehnt sind. Ein Auskunftsverweigerungsrecht für Kreditinstitute besteht nicht (BFH v. 22.02.2000, VII R 73/98, BStBl I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 178a AO regelt die Kostenpflicht für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines aufgrund eines DBA möglichen bilateralen oder multilateralen Verständigungsverfahrens zur einvernehmlichen Besteuerung von noch nicht verwirklichten Geschäften eines Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen oder zur zukünftigen einvernehmliche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Fortführung bei Insolvenz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts führen, wenn der Insolvenzverwalter oder Liquidator die für das Unternehmen maßgeblichen Entscheidungen von einem Ort aus trifft, der nicht im Bezirk der bisher zuständigen Finanzbehörde liegt. Um zu verhindern, dass insbes. sog. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen, unter denen Personen, die im eigenen oder fremden Namen als Verfügungsberechtigte auftreten, wie ein Vertreter i. S. des § 34 AO die Pflichten des Steuerpflichtigen zu erfüllen haben. Die Wirkungen treten nur dann und insoweit ein, als dem Auftreten als Verfügungsberechtigter die tatsächliche un...mehr