Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 777 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.3 Stückzinsen

Rz. 806 Seit Einführung der Abgeltungsteuer sind Stückzinsen beim Veräußerer als Teil des Veräußerungserlöses (§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG n. F.) steuerpflichtig. Das gilt auch für Stückzinsen auf festverzinsliche Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 erworbenen wurden (FG Münster, Urteil v. 2.8.2012, 2 K 3644/10 E, EFG 2012 S. 2284). Bei dem Erwerber sind zwei Fälle zu unterscheiden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.2 Sparer-Pauschbetrag

Rz. 761 [Sparer-Pauschbetrag → Anlage KAP Zeilen 16, 17] Sofern die Kapitaleinnahmen dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, wird bei der Einkünfteermittlung ein Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR abgezogen. Ehegatten wird bei Zusammenveranlagung ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR gewährt und ist bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen. Sind die Kapitalerträge e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.6 Freistellungsauftrag

Rz. 776 Der Einbehalt der Abgeltungsteuer kann durch den Sparer-Pauschbetrag (Ledige 801 EUR bzw. Ehegatten 1.602 EUR) ganz oder teilweise verhindert werden. Hierzu muss der Bank ein schriftlicher Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster vorliegen. Der Freistellungsauftrag kann nicht auf einzelne Konten oder Depots einer Bank beschränkt werden. Er gilt somit immer für alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.6 Fremdwährungsgeschäfte

Rz. 811 Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die AK im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen. Das bedeutet, dass auch die Fremdwährungsgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Werden Wertpapiere verkauft und der Kaufpreis in Fremdwährung ausgezahlt, gilt der Vorgang als Anschaffung eines Fremdwährun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 797 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1184 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.4 Sonstige Kapitalforderungen

Rz. 807 Gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (z. B. Darlehen, DAX-Zertifikate, Genussrechte, Gewinnobligationen, Optionsanleihen, Schuldverschreibungen). Davon ausgenommen sind Kapitalforderungen, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Auch die Veräußerung priv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Allgemeine Grundsätze

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 360 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 361 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 354 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 42] Für bestimmte Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Vermögenswirksame Leistungen sind eine tarifvertragliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 174 Wichtig Für den Vz. 2021 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 740 ff.)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 183 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 389 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 362). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 1 Allgemein

Rz. 252 Wichtig Sonstige Einkünfte sind erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. →Unterhaltszahlungen Sie habe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 2 Einnahmen

Rz. 204 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (Zeile 33). Außerdem üb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 194 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 195 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 643 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Freistellung von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Ä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.2 Erstattung der Kapitalertragsteuer

Tz. 176 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei Dividenden aus Anteilen an börsennotierten Aktien hat der Ges-Geber bislang keine Regelung über eine Abstandnahme getroffen. In diesen Fällen kann nach § 44a Abs 7 S 3 iVm § 44b Abs 6 Nr 1 und Nr 3 EStG die einbehaltene und abgeführte KapSt grds vom Kreditinstitut, das die Aktien verwahrt, erstattet werden. Eine Abstandnahme vom KapSt-Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.3 Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Tz. 177 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sofern die KapSt bei Kap-Erträgen, die stbefreiten inl Kö zugeflossen sind, deswegen einbehalten worden ist, weil dem Schuldner der Kap-Erträge oder der auszahlenden Stelle die Bescheinigung nach § 44a Abs 4 S 3 EStG nicht vorlag und der Schuldner oder die auszahlende Stelle von der Möglichkeit der Änderung der St-Anmeldung nach § 44b Abs 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Einkommensteuerpflicht... / C. Wertpapierveräußerungen

Rz. 7 Gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 EStG werden bei Veräußerung der nach dem 1.1.2009 angeschafften Aktien, Anleihen, Fonds, Kupons, Termingeschäfte und Zertifikate erzielte Gewinne mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 %, nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, besteuert, § 32d Abs. 1 EStG. Kursgewinne von davor erworbenen Wertpieren sind in der Regel ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Keine Kapitalertragsteuer aufgrund des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 174 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG unterliegt der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines wG, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, einer KapSt von 15 % (s § 20 EStG Tz 195; s Orth, DStR 2001, 325). Dieser Besteuerungstatbestand findet jedoch auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö keine Anwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.4 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei rechtlich unselbständigen Stiftungen

Tz. 178 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bei nichtrechtsfähigen Stiftungen des privaten Rechts, s BMF-Schr v 20.04.2016, BStBl I 2016, 475 Rn 302.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 182 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerrechtlich um einen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang. Wird der Verkauf auf Basis des aktuellen Verkehrswerts (hierzu sollte ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt werden) vereinbart, kann bei vermieteten Objekten neues Abschreibungspotenzial für die nächste Generation gen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Finanzierungskosten als Werbungskosten

Rz. 83 Auch Schuldzinsen, die mit der Finanzierung der Gegenleistung in Zusammenhang stehen, können im Fall der Vermietung durch den Erwerber als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG. Bei einer Darlehensgewährung im Rahmen einer Gegenleistung durch die übertragende Generation (Verkäuferdarlehen) unterliegen die Zinszahlungen nicht der Abgeltun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Der Erbfall / K. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 195 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1e AO)

a) Allgemeines Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als sog. Intermediär entgegen § 138d Abs. 1, § 138f Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr. 1-7 sowie 9 und 10 oder § 138h Abs. 2 AO ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

Kommentar Die Finanzverwaltung hat am 27.8.2021 eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Das neue Merkblatt tritt an die Stelle des Vorgängerschreibens vom 9.10.2018. Orientierungshilfe für die effektive Anwendung von Streitbeilegungsverfahren Mit der Neufass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Vorschriften über die Festsetzungsfrist sind auf Haftungsbescheide entsprechend anzuwenden (§ 191 Abs 3 Satz 1 AO). Damit werden jedoch nicht die Regelungen in § 171 Abs 4 AO (> Rz 28) übernommen, der in seinen Sätzen 1 und 2 lediglich die Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden regelt; erst Satz 3 betrifft die Verjährung. Für die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationale Aspekte des ... / 2.3 Entnahme = Dividendenbesteuerung

Nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 KStG führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einnahmen zu Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, d. h. Entnahmen werden zu Dividenden umqualifiziert. Diese Norm nennt u. a. Einkünfte aus Aktien. Es stellt sich die Frage, ob damit auch Gewinnauskehrungen einer optierenden Personengesellschaft zu einem abkommensrechtlichen Quel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.5 Erstattung von KapESt nach verspäteter Vorlage des Freistellungsauftrags, der Freistellungserklärung bzw. von Bescheinigungen

Rz. 63 § 44b Abs. 5 EStG sieht die Erstattung der KapESt auch für die Fälle vor, in denen bei Vorlage eines Freistellungsauftrags nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG bzw. einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG vom KapESt-Abzug Abstand genommen werden kann, der Gläubiger der Kapitalerträge dem zum Steuerabzug Verpflichteten den Freistellungsauftrag bzw. die NV...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 17 Abstandnahme vom Steuerabzug und Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Rz. 135 Die Abstandnahme vom Steuerabzug entbindet den zum Steuerabzug Verpflichteten nicht von der nach § 45a Abs. 1 EStG vorgeschriebenen Abgabe der KapESt-Anmeldung. In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nach § 44a Abs. 1, 4, 5, 7, 8 oder 10 EStG nicht dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterworfen wurden. Dasselbe gilt für die Fäll...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.3 Abzug von der abzuführenden KapESt

Rz. 81 Das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zieht die abgeführte KapESt auf Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1, 2 EStG nach Vornahme der Erstattung bei der von ihm abzuführenden KapESt ab. Auf diese Weise refinanziert sich das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, das dem Gläubiger der Erträge trotz Einbehalts der KapESt den Kapitalertrag in der Prax...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Erstattung bzw. Teilerstattung von KapESt nach DBA

Rz. 95 In den DBA, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, wird zwar der Steuerabzug vom Kapitalertrag (Quellensteuerabzug) der Höhe nach begrenzt bzw. ganz ausgeschlossen; das schließt aber nicht aus, dass die Bundesrepublik Deutschland als Quellenstaat (d. h. als der Staat, aus dem die dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträge stammen) die KapESt (Quellen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2.2 Abzug des Erstattungsbetrags von der abzuführenden KapESt

Rz. 46 § 44b Abs. 5 S. 1 Halbs. 2 a. E. EStG enthält als Alternative zur Änderung der KapESt-Anmeldung die Möglichkeit, den Erstattungsbetrag bei der folgenden Steueranmeldung von dem abzuführenden Betrag abzuziehen. Es handelt sich um ein vereinfachtes Erstattungsverfahren, das die Änderung der ursprünglichen KapESt-Anmeldung sowie Geldbewegungen vermeidet. Diese Sonderrege...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Erstattung des SolZ zur KapESt

Rz. 99 Nach § 1 Abs. 2 SolZG sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der einbehaltenen und abgeführten KapESt. Wird die einbehaltene und abgeführte KapESt ganz oder teilweise erstattet, hat dies zur Folge, dass der zum Steuersatz vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.2 Rechtsbehelf (Einspruch) gegen die KapESt-Anmeldung

Rz. 52 Der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt; § 44 EStG Rz. 7ff.) kann die KapESt-Anmeldung aus eigenem Recht per Einspruch anfechten, wenn KapESt einbehalten wurde, obwohl eine Abzugsverpflichtung nicht bestanden hat.[1] Nach § 355 Abs. 1 S. 2 AO ist der Rechtsbehelf innerhalb eines Monats nach Eingang der KapESt-Anmeldung bei dem FA einzulegen, an ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.4 Erstattung einbehaltener KapESt an Steuerausländer

Rz. 56 Steuerausländer unterliegen mit ihren Zinserträgen i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG nur dann dem KapESt-Abzug, wenn die Zinserträge im Rahmen des § 49 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen.[1] Rz. 56a Sind an einem Gemeinschaftskonto (z. B. einer GbR) neben Steuerinländern auch Steuerausländer beteiligt, oder wird für Steuerausländer ein Treuhandkonto geführt,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.5 Erstattung der KapESt bei nichtsteuerbaren Einnahmen

Rz. 62 Werden die Einnahmen, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterlegen haben, als nichtsteuerbare Einnahmen bei der Veranlagung nicht erfasst, z. B. weil die Kapitalanlage mangels Überschusserzielungsabsicht als "Liebhaberei" anzusehen ist, kann der Gläubiger der Kapitalerträge bei dem FA, an das die KapESt abgeführt worden ist, die Erstattung der KapESt beantragen, d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2 Antragstellung durch Änderung der KapESt-Anmeldung

6.2.1 Antrags- und Erstattungsverfahren Rz. 40 Der Antrag auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt wird in den von § 44b Abs. 5 EStG erfassten Fällen (Rz. 57ff., 63ff.) von dem zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. vom Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle oder der den Verkaufsauftrag ausführenden Stelle) durch Abgabe eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4 Erstattung der ohne Abzugsverpflichtung einbehaltenen KapESt

6.4.1 Allgemeines Rz. 57 Eine Verpflichtung, die KapESt einzubehalten und an das für ihn zuständige FA abzuführen, besteht für den zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. den Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle) u. a. nur dann, wenn steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 EStG vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.6 Keine Erstattung der KapESt bei nicht eingelösten Dividenden

Rz. 73 Die Auszahlung der von der Hauptversammlung einer AG beschlossenen Dividende können die Aktionäre innerhalb der Vorlegungsfrist geltend machen, die i. d. R. vier Jahre beträgt (§ 801 Abs. 2 BGB). Soweit Aktionäre nach Ablauf der Vorlegungsfrist ihre Gewinnanteile nicht eingelöst haben, kann die AG die bereitgestellte Dividende wieder vereinnahmen. Bei der AG werden di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 44a Abs. 1 S. 4 EStG ist in den von dieser Vorschrift erfassten Fällen (Rz. 14f.) der Steuerabzug nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Zeitpunkt des Zufließens dieser Kapitalerträge unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht. Rz. 9 § 44a A...mehr