Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.1 Allgemeines

Rz. 78 Werden die Kapitalerträge nicht vom Steuerabzug nach Nr. 7 Buchst. a) (Rz. 72ff.) erfasst, sondern handelt es sich um Kapitalerträge, denen nicht verbriefte, d. h. einfache Kapitalforderungen zugrunde liegen, bei denen Schuldner der Kapitalerträge ein inländisches Kreditinstitut oder ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut ist, hat das betreffende inländische I...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Steuerabzug bei der Veräußerung von Investmentanteilen (§ 8 Abs. 6 InvStG)

Rz. 154 Die Vorschrift wurde durch das UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] in das InvStG aufgenommen und ist gem. § 18 Abs. 2 S. 2 InvStG erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anwendbar, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Die Rückgabe oder Veräußerung vor diesem Zeitpunkt erworbener Investmentanteile ist bei Privatanlegern allenfalls dann stpf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.15.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c) EStG a. F. (2021–2022)

Rz. 98a Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde ursprünglich ein neuer § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c) EStG a. F. eingefügt, der mit inhaltlicher Änderung durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[2] m. W. v. 21.12.2022 und Anwendbarkeit ab 1.1.2023 in den neuen § 43 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.4.1 Vereinfachungsregelung für lose Personenzusammenschlüsse

Rz. 87 Nicht KSt-pflichtige Personenzusammenschlüsse können keinen Freistellungsauftrag gem. § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilen und somit nicht die Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug herbeiführen. Aus Vereinfachungsgründen beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen), ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.2 Entwicklung der Verwaltungsauffassung/BMF-Schreiben

1.1.2.1 Bindungswirkung von BMF-Schreiben Rz. 4n Nach dem m. W. v. 1.1.2016 durch das Steueränderungsgesetz 2015 v. 2.11.2015[1] geänderten § 44 Abs. 1 S. 3 EStG wurde klargestellt, dass die auszahlende Stelle den KapESt-Abzug "unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung" vornehmen muss. Im Bundessteuerblatt veröffentl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.4 Besonderer Steuerabzug bei Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 142 Für thesaurierende ausl. Investmentfonds wird der KapESt-Abzug erst bei Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils unter Einschaltung einer inländischen auszahlenden Stelle von den nach dem 31.12.1993 als zugeflossen geltenden, aber noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträgen, erhoben. Die Bemessungsgrundlage knüpft an § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 InvStG an. Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.16 Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, von Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Veräußerung von Investmentanteilen (ab 2018) (S. 1 Nr. 9)

Rz. 99 Nr. 9 berücksichtigt die durch das G. v. 14.8.2007[1] neu in § 20 Abs. 2 EStG hinzugekommenen Kapitalerträge. Die Veräußerung von Anteilen an in- oder ausländischen Körperschaften i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Aktien oder GmbH-Anteilen) sowie von Genussrechten, mit denen das Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist, und von ähnlichen Betei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Rechtsentwicklung

1.1.1 Gesetzliche Entwicklung Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrückl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.3 Eigene Aktien oder Anteile

Rz. 166 Personenidentität i. S. d. Vorschrift liegt auch dann vor, wenn eine AG eigene Aktien oder eine GmbH eigene Geschäftsanteile hält. Rz. 167 Nach § 71 b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu, auch keine Rechte auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft. Auf die eigenen Aktien, die die Gesellschaft im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.1 Gewinnanteile und sonstige Bezüge (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unterliegen dem KapESt-Abzug (zum Steuersatz vgl. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG) die in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG im Einzelnen aufgeführten Kapitalerträge (zu den verschiedenen Anteilsarten und den damit verbundenen Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten vgl. § 20 EStG Rz. 22ff.), d. h. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien (Ant...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.1 Allgemein, § 7 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 2 InvStG

Rz. 161d Die Besteuerung der Fondseingangsseite wird zukünftig durch § 7 InvStG geregelt. Nach § 7 Abs. 1 S. 1 InvStG beträgt die KapESt bei Einkünften nach § 6 Abs. 2 InvStG, die einem Steuerabzug unterliegen, 15 % des Kapitalertrags. § 7 Abs. 2 InvStG ordnet die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs für Einkünfte des Investmentfonds an, die einem Steuerabzug unterliegen. Das I...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.2 Steuerabzug bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 32 Im Allgemeinen wird die KapESt auf vGA bei Kapitalgesellschaften als Haftungsschuldnern nicht erhoben, wenn der Anteilseigner ohnehin veranlagt wird und somit bei ihm unmittelbar die Berichtigungsveranlagung erfolgen kann. Dem endgültigen Verfahren der Veranlagung des Gläubigers der Einkünfte zur ESt bzw. KSt wird Vorrang vor dem nur vorläufigen Verfahren des Steuerab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.19 Übertragung oder Aufgabe von Anteilen an sonstigen Körperschaften (S. 1 Nr. 12)

Rz. 115 Nr. 12 wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] eingefügt und berücksichtigt, dass auch die Veräußerung einer Einkunftsquelle, welche Erträge i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG generiert, stpfl. ist. Daher unterfallen Vermögensmehrungen, die ein Stpfl. durch sein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 KStG oder durch di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.6 Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, Renten aus Rentenschulden

Rz. 59 Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden gehören zwar nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, sie unterliegen aber nicht der KapESt.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.3.2.4 Folgen für die Praxis

Rz. 80d Wichtig Besteuerung der in Fremdwährung geführten Festgeldanlagen Bei in Fremdwährung geführten Festgeldanlagen sind nach der o. g. Gesetzeslage und der BFH-Rspr. folglich Kursgewinne und –verluste der Fremdwährungsvaluta nach hier vertretener Auffassung eigentlich nicht der Besteuerung nach § 20 EStG und damit folglich auch nicht dem KapESt-Abzug nach den §§ 43ff. ES...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.2.1 Allgemein

Rz. 182 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] wurde im Rahmen der Einfügung des Ausnahmetatbestands vom KapESt-Abzug zum betrieblich freigestellten Vermögen in § 43 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 EStG auch ein für die auszahlende Stelle verpflichtendes Meldeverfahren in § 43 Abs. 2 S. 7 EStG eingefügt. Die Finanzbehörden sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auf diese Daten zugreifen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.11 Einnahmen aus Leistungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3–5 KStG (S. 1 Nr. 7a)

Rz. 91 Die Vorschrift wurde durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft wirtschaftlich einer Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vergleichbare Leistungen, die nicht von der KSt befreiten Körperschaften und Personenvereinigungen an die "hinter diesen Gesellschaften stehenden" Personen erbringen, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG und da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.13 Einnahmen aus Gewinnen eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (S. 1 Nr. 7c)

Rz. 93 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft den von einem nicht von der KSt befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn, soweit er nicht den Rücklagen zugeführt wird, wie auch die Leistung von vGA der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit auch dem Steuerabzug ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.2 Steuerabzug im Teileinkünfteverfahren

Rz. 30 Nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1i. V. m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStReformG 2008 v. 14.8.2007[1] wurde die KapESt für Gewinnanteile und sonstige Bezüge von 20 % auf 25 % heraufgesetzt. Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug von Gewinnanteilen und sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und 2 sowie der Nr. 2 EStG ist der volle Kapitalertrag, unabhän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.20.2 Steuerabzug vom Kapitalertrag

Rz. 118 § 43 Abs. 1 S. 2 EStG unterwirft dem Steuerabzug auch die Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG, d. h. die besonderen Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Nrn. 1 bis 12 bezeichneten Kapitalerträgen oder an deren Stelle gewährt werden. Rz. 119 Für den Steuerabzug gelten die gleichen Vorschriften, die auch auf den jeweiligen Haupttatbestand der in § 43 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 45 Wandelanleihen, auch als Wandelschuldverschreibungen bezeichnet, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), bei denen den Gläubigern neben der festen Verzinsung ein Umtausch-(Wandlungs-)recht auf Aktien des Emittenten eingeräumt wird, das innerhalb einer im Voraus bestimmten Umtauschfrist zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungsverhältnis (z. B. 4:1 = 4 W...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten Investmentfonds ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5 Grundzüge des Kapitalertragsteuerabzugs bei Spezial-Investmentfonds gem. § 50 InvStG (Fondsausgangsseite)

Rz. 161y Die KapESt-Abzug bei Spezial-Investmentfonds hinsichtlich der Anleger (Fondsausgangsseite) wird durch § 50 InvStG geregelt. Nach § 50 Abs. 1 S. 1 InvStG wird als Entrichtungspflichtiger der inländische Spezial-Investmentfonds bestimmt. Der Steuersatz beträgt 15 %. Dem Steuerabzug unterliegen nach § 50 Abs. 1 S. 2 InvStG die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Ert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.5 Steuerabzug auf den Zwischengewinn (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 146 Die auszahlende Stelle hat bei der Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils auch auf den Zwischengewinn KapESt einzubehalten, abzuführen und anzumelden. Die Definition des Zwischengewinns in § 1 Abs. 4 InvStG ist durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] an die Neudefinition der ausschüttungsgleichen Erträge angeglichen worden, um einen möglichst weitreichenden Gle...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.2 Statusbescheinigung nach § 7 InvStG

Rz. 161h Nach § 7 Abs. 3 InvStG unterliegt der Steuersatz i. H. v. 15 % der Voraussetzung, dass dem Entrichtungspflichtigen nach § 44 EStG eine sog. "Statusbescheinigung" vorliegt, in der die zuständige Finanzbehörde den Status als Investmentfonds bestätigt hat. Nach der Gesetzesbegründung bestimmt sich der Entrichtungspflichtige nach § 44 Abs. 1 EStG.[1] Nach § 7 Abs. 4 S. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Grundzüge der Besteuerung von Spezial-Investmentfonds (Fondseingangsseite)

Rz. 161x Grundsätzlich sind gem. § 29 Abs. 1 InvStG bei Spezial-Investmentfonds (zum Begriff § 26 InvStG) die Regelungen der §§ 6, 7 InvStG für (Publikums-)Investmentfonds anwendbar. Eine Besonderheit ergibt im Fall der Ausübung der sog. Transparenzoption nach § 30 Abs. 1 S. 1 InvStG. In diesem Fall kommt es zur vollständigen Köperschaftsteuerbefreiung für die inländischen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2.3 Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger gem. § 8 InvStG

Rz. 161i Nach § 8 InvStG sind bestimmte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Anleger steuerbegünstigt. Einkünfte nach § 6 Abs. 2 InvStG (§ 43 Rz. 161d) sind nach § 8 Abs. 1 InvStG steuerbefreit, wenn an dem Investmentfonds Anleger i. S. d. § 44a Abs. 7 S. 1 EStG oder vergleichbare ausl. Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Beitreibungshilfe leistenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.35 § 27 Abs. 32 UStG: Anwendung des § 24 Abs. 1 UStG

Rz. 120 MWv 29.12.2020 wurde der Abs. 32 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dieser Regelung war der gleichfalls durch das JStG 2020 geänderte § 24 Abs. 1 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bewirkt wurden. Diese beiden Regelungen waren nicht Inhalt des ursprünglichen Gesetzentwurfs[2], sie wurden erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt.[3] ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.5 Genussrechte

Rz. 50 Auch die Zinsen aus Genussrechten, mit denen nicht das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist (wenn also die Auszahlungen auf die Genussrechte den Charakter von Darlehns- oder Anleihezinsen haben und somit bei der Einkommensermittlung für die auszahlende Körperschaft abziehbar sind), unterliegen dem KapESt-Abzug. Ein Genussrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.10.2.1 Allgemeines

Rz. 72 Dem Steuerabzug nach dieser Vorschrift unterliegen in- und ausländische Erträge aus Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wenn es sich um Zinsen aus Anleihen oder Forderungen handelt, die in ein öffentliches Schuldbuch oder in ein ausl. Register eingetragen oder über die Sammelurkunden i. S. d. § 9a des Depotgesetzes oder Teilschuldverschreibungen ausgegeb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.3 Freistellung von Options- und Termingeschäften bei Vermietung und Verpachtung

Rz. 184 Eine Freistellungserklärung ist nur möglich, sofern Options- oder Termingeschäfte gem. § 43 Abs. 1 Nr. 8 und 11 EStG betroffen sind. Alle anderen Kapitalerträge unterliegen dem Steuerabzug, es sei denn, eine Abstandnahme vom KapESt-Abzug kommt aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer NV-Bescheinigung gem. § 44a EStG in Betracht. Dies ist nach § 44a Abs. 6 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.2.2.2 Zu übermittelnde Daten, Frist, Empfänger (bis 2016)

Rz. 182b Wählt der Stpfl. bzw. die Personengesellschaft die Freistellung der KapESt-Tatbestände vom Steuerabzug, hat die auszahlende Stelle im Fall der Freistellung gem. § 43 Abs. 2 S. 7 EStG die Steuernummer bzw. bei natürlichen Personen die Steueridentifikationsnummer, Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, die Konto- oder Depotbezeichnung bzw. die sonstige Kennzeichnung des G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3.4 Verfahrenserleichterung für die Steuerabzugsverpflichteten nach § 44 Abs. 1 S. 8 und 9 EStG

Rz. 161r Durch das InvStRefG kam es m. W. v. 1.1.2018 (Art. 11 Abs. 3 S. 1 InvStRefG) auch zu einer Einfügung in § 44 Abs. 1 S. 8 EStG, wonach nunmehr der Steuerabzugsverpflichtete den Fehlbetrag von einem bei ihm unterhaltenen und auf den Namen des Gläubigers der Kapitalerträge lautenden Konto, ohne Einwilligung des Gläubigers, einziehen kann. Gem. § 52 Abs. 28 S. 23 EStG i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.4.2025 aus einem "Sammelsurium" von in 42 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Termingeschäfte: Verlustver... / Das ändert sich

Um dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer wieder mehr Bedeutung zukommen zu lassen, werden der gesonderte Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte und die betragsmäßige Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen gestrichen. Dadurch soll auch den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung damit Rechnung getrag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte in der Regel aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.1 Partielle Steuerpflicht

Rz. 5 Partielle Steuerpflicht tritt ein, wenn am Schluss des Wirtschaftsjahrs, zu dem der Wert der Deckungsrückstellung versicherungsmathematisch zu berechnen ist, eine Überdotierung vorliegt. Nach den Vorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde erfolgt eine solche Berechnung regelmäßig in einem 3-Jahres-Turnus.[1] Maßgebend für den Eintritt der partiellen Steuerpflicht i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.1 Subjektive Steuerpflicht

Rz. 12 Bei der Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 KStG für Betriebe gewerblicher Art bestehen Besonderheiten gegenüber der allgemeinen subjektiven Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-5 KStG.[1] Die unbeschränkte Steuerpflicht erfasst von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Betriebe gewerblicher Art. Nur soweit die juristische P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 5. Tafelgeschäfte

Die Kapitalertragsteuer auf vor 2009 endfällige Kupons betrug 35 % (vor Einführung der Abgeltungsteuer). Dieser Steuersatz bleibt in den genannten Fällen weiterhin anwendbar (vgl. BMF v. 13.6.2008 – IV C 1 - S 2000/07/0009, NWB DOK-ID [UAAAC-85268]).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / VII. Verfahrensrechtliche Einordnung von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen

Bei der Kapitalertragsteuer-Anmeldung handelt es sich um eine Steuererklärung i.S.v. § 150 Abs. 1 Satz 3 AO , in der der Stpfl. (§ 33 Abs. 1 AO) die Steuer selbst zu berechnen hat. Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 Satz 1 AO). Einer (gesonderten) Festsetzung der Steuer bedarf es nur dann, wenn die Festsetzung z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / IV. Zerlegung von Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer wird für Zwecke der Verteilung des Steueraufkommens in Dividenden-, Schuldner- und Zahlstellenkapitalertragsteuer differenziert. Die Zahlstellenkapitalertragsteuer wird nach den Regelungen in § 1 Abs. 3a ZerlG und § 8 ZerlG aufgeteilt. Für Aufteilungszwecke ist danach zu unterscheiden, ob es sich um Kapitalerträge i.S.v. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Nr. 2 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / VIII. Ergebnis

Bei dem Anmelde- und Abführungsverfahren zur Kapitalertragsteuer handelt es sich unter Beachtung der materiell-rechtlichen Vorüberlegungen um ein komplexes Verfahren. Vermeintlich einfache Standardkonstellationen, wie z.B. die Gewinnausschüttung durch eine GmbH, lassen sich zügig i.R.d. Anmeldeverfahrens umsetzen. Erst der Blick in die einzelnen Regelungen, die für das Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / 1. Allgemeines

Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung v. 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde mit § 36a EStG eine Regelung eingeführt, die der Verhinderung von Missbrauchsgestaltungen dient, die die Besteuerung von Dividendenzahlungen mittels Cum/Cum-Gestaltungen umgehen. Zu der Regelung in § 36a EStG hat das BMF mit Schreiben vom 3.4.2017 (BMF v. 3.4.2017 – IV C 1 - S 2299/...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / 3. Bereinigung um Kapitalertragsteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Wie erläutert, ist der Wert der Wertpapiere mit dem Börsenkurs am Tag der Schenkung zu bewerten, vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 BewG. Unberücksichtigt bleibt dabei schenkungsteuerlich, ob die Kurse der verschenkten Wertpapiere abgeltungsteuerlich relevante Kursgewinne enthalten, vgl. §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Beraterhinweis Vor diesem Hintergrund kann es ratsa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer – Teil II (ErbStB 2024, Heft 11, S. 327)

Steuerabzugsverfahren, Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Regelungen des Steuerabzugsverfahrens zur Kapitalertragsteuer sind kompliziert ausgestaltet und weichen mitunter von den allgemein geltenden Regelungen im EStG ab. Der Beitrag stellt das Steueranmelde- und Entrichtungsverfahren für die Kapitalertragsteuer vor und zei...mehr