Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (statt "Genießb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 718a Die vorstehende Fassung der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes v. 25.7.2014.[1] Hierdurch werden Hörbücher und dgl. in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 KroatienG). Der ermäßigte USt-Satz für Hörbücher und dgl. ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuhren, innergemeinsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 730 Die vorstehende Fassung der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Gesetz v. 15.12.2003[2] sind lediglich die in den Buchstaben a bis c der Vorschrift auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36 Zu Nr. 36 der Anlage 2 des UStG

4.36.1 Text der Vorschrift Rz. 555 4.36.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 556 Die vorstehende Fassung der Nr. 36 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. a des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[2] wurde die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40 Zu Nr. 40 der Anlage 2 des UStG

4.40.1 Text der Vorschrift Rz. 591 4.40.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 592 Die vorstehende Fassung der Nr. 40 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.47.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13 Zu Nr. 13 der Anlage 2 des UStG

4.13.1 Text der Vorschrift Rz. 327 4.13.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 328 Die vorstehende Fassung der Nr. 13 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.19...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38 Zu Nr. 38 der Anlage 2 des UStG

4.38.1 Text der Vorschrift Rz. 584 (weggefallen) 4.38.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 585 Die Nr. 38 der Anlage des UStG 1993, wonach Tabakpflanzen begünstigt waren, galt v. 1.1.1997 bis zum 31.12.1999. Nach dem Gesetzeswortlaut fielen lediglich (lebende) Tabakpflanzen aus Position 2401 des Zolltarifs unter die Steuerermäßigung. Allerdings hat die Bundesregierung später bemerk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.42 Zu Nr. 42 der Anlage 2 des UStG

4.42.1 Text der Vorschrift Rz. 601 4.42.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 602 Die vorstehende Fassung der Nr. 42 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.6 Begriff "Druck"

Rz. 665 Abgesehen von den Briefmarken der Position 9704 00 00 des Zolltarifs und den antiquarischen Büchern der Positionen 9705 00 00 und 9706 00 00 des Zolltarifs sind nur Waren des Kap. 49 des Zolltarifs nach Nr. 49 der Anlage 2 des UStG begünstigt (Rz. 648f.). Im Wortlaut verschiedener Positionen des Kap. 49 des Zolltarifs werden die Begriffe "Drucke" "Druckschriften" ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Alphabetisches Warenverzeichnis (Stichtag 1.1.2023)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.3 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs gehörende Waren

Rz. 650 Nicht zu Kap. 49 des Zolltarifs (und damit nicht zu den begünstigten Erzeugnissen nach Nr. 49 der Anlage 2 des UStG) gehören beispielsweise: Rz. 651mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17 Zu Nr. 17 der Anlage 2 des UStG

4.17.1 Text der Vorschrift Rz. 364 4.17.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 365 Die vorstehende Fassung der Nr. 17 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Zu Nr. 11 der Anlage 2 des UStG

4.11.1 Text der Vorschrift Rz. 289 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55 Zu Nr. 55 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bedeutung der Anlage 2 des UStG für andere umsatzsteuerliche Vorschriften

Rz. 148 Die Anlage 2 des UStG hat bei bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Bedeutung für die Höhe der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze nach § 24 UStG. Der Durchschnittssatz der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Sägewerkserzeugnisse (z. B. Schnittholzabfälle, Hobel-, Hack- und Sägespäne) entspricht dem Durchschnittssatz für die meisten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.33.1 4.39.1Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.46 Zu Nr. 46 der Anlage 2 des UStG

4.46.1 Text der Vorschrift Rz. 621 4.46.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 622 Die vorstehende Fassung der Nr. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50 Zu Nr. 50 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 721 Die vorstehende Fassung der Nr. 51 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2003 v. 15.12.2003[2] (Rz. 7) ist m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9 Zu Nr. 9 der Anlage 2 des UStG

4.9.1 Text der Vorschrift Rz. 259 4.9.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 260 Die vorstehende Fassung der Nr. 9 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48 Zu Nr. 48 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52 Zu Nr. 52 der Anlage 2 des UStG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15 Zu Nr. 15 der Anlage 2 des UStG

4.15.1 Text der Vorschrift Rz. 354 4.15.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 355 Die vorstehende Fassung der Nr. 15 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21 Zu Nr. 21 der Anlage 2 des UStG

4.21.1 Text der Vorschrift Rz. 396 4.21.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 397 Die vorstehende Fassung der Nr. 21 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29 Zu Nr. 29 der Anlage 2 des UStG

4.29.1 Text der Vorschrift Rz. 450 4.29.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 451 Die vorstehende Fassung der Nr. 29 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19 Zu Nr. 19 der Anlage 2 des UStG

4.19.1 Text der Vorschrift Rz. 381 4.19.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 382 Die vorstehende Fassung der Nr. 19 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.23 Zu Nr. 23 der Anlage 2 des UStG

4.23.1 Text der Vorschrift Rz. 411 4.23.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 412 Die vorstehende Fassung der Nr. 23 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.43.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25 Zu Nr. 25 der Anlage 2 des UStG

4.25.1 Text der Vorschrift Rz. 421 (weggefallen) 4.25.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 422 Die Nr. 25 der Anlage des UStG 1993, wonach ungeschälte und unbearbeitete Korbweiden sowie unbearbeitetes Schilf und Binsen (also als Roherzeugnisse) begünstigt waren, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19.3 Allgemeines

Rz. 384 Zur Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Zahlungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut vertritt die Verwaltung folgende Auffassung, die in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden sei[1]: Rz. 385 1. Bei der Abgabe von Vorstufen- oder Basis-Saatgut (sog. "technisches Saatgut") im R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.7 Futtermittelherstellung durch Mahl- und Mischdienste

Rz. 583 Zur Anwendung des zutreffenden Steuersatzes bei der Futtermittelherstellung durch sog. Mahl- und Mischdienste vertritt die Verwaltung folgende Auffassung[1]: Zitat In der Regel übergibt der Landwirt dem Unternehmer Getreide, das dieser dann mahlt und aus dem er dann – ggf. unter Beifügung von selbst beschafften Stoffen (z. B. Ergänzungsfuttermittel, Soja- oder Rapsöl) ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.3 Allgemeines

Rz. 506 Unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 21 des Zolltarifs.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27 Zu Nr. 27 der Anlage 2 des UStG

4.27.1 Text der Vorschrift Rz. 438 (weggefallen) 4.27.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 439 Die Nr. 27 der Anlage des UStG 1993, wonach rohes Bienenwachs begünstigt war, wurde durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996[1] mWv 1.1.1997 ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wurde die EG-Richtlinie 96/42/EG v. 25.6.1996[2] in deutsches ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31 Zu Nr. 31 der Anlage 2 des UStG

4.31.1 Text der Vorschrift Rz. 471 4.31.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 472 Die vorstehende Fassung der Nr. 31 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.44.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33 Zu Nr. 33 der Anlage 2 des UStG

4.33.1 Text der Vorschrift Rz. 504 4.33.2 Entwicklung der Vorschrift Rz. 505 Die vorstehende Fassung der Nr. 33 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.46.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35.1 Text der Vorschrift

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