Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.1 Allgemeines

Rz. 34 § 3 Abs. 2 wurde eingeführt, um die unterschiedliche Behandlung von Realgemeinden zu beseitigen, die sich daraus ergab, dass Realgemeinden nach einzelnen Landesgesetzen die Stellung von juristischen Personen hatten, nach anderen dagegen nicht. Die Sonderregelung wurde nicht allein im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Realgemeinden, sondern auch zur Verein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.2 Einkommensermittlung, Steuersätze, Veranlagung

Rz. 44 Die Einkünfte der in vollem Umfang von der Körperschaftsteuer freigestellten Realgemeinden werden im Wege der gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO den beteiligten Mitgliedern zugerechnet und sind von ihnen zu versteuern. Dasselbe gilt für etwaige Steuerabzugsbeträge, die auf von der Realgemeinde erzielte Einnahmen entfallen. Unterhält die Realgemeinde je...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.1 Nebenbetrieb oder Gewerbebetrieb

Rz. 42 Wann ein steuerlich unschädlicher Nebenbetrieb oder ein darüber hinausgehender schädlicher Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden. Es kommt darauf an, ob sich der Betrieb als Ausfluss der Land- oder Forstwirtschaft darstellt, mit ihm verbunden ist und in ihm die einzige Stütze findet, d. h. er muss überwiegend die Aufgabe ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.5 Steuerliche Behandlung der Beteiligten

Rz. 46 Die an Realgemeinden Beteiligten beziehen unmittelbare Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, soweit die Steuerbefreiung der Realgemeinde reicht. Das ergibt sich aus der zu § 3 Abs. 2 S. 2 korrespondierenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG.[1] Diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellten Einkünfte werden bei den Beteiligten in dem Wirtschaftsjahr ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.2 Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit

Rz. 9 In der Praxis gibt es viele Organisationen, die auf die Rechtsfähigkeit verzichten und die Form eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit wählen. Dazu gehören insbesondere bestimmte Berufsverbände (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände), politische Parteien, Kartelle u.Ä. Soweit diese Personenvereinigungen Vermögen besitzen, wird vielfach eine sog. Vermögensverwaltungsgese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.1 Übersicht

Rz. 14 Wie im Falle der Personenvereinigungen fehlt auch für die nichtrechtsfähigen Vermögensmassen sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht[1] eine Legaldefinition. Aus § 3 Abs. 1 lässt sich herleiten, dass unter nichtrechtsfähigen Vermögensmassen nichtrechtsfähige Zweckvermögen zu verstehen sind. Diese unterteilt das Gesetz in nichtrechtsfähige Anstalten, Stiftungen un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.1 Allgemeines

Rz. 6 § 3 Abs. 1 unterscheidet gedanklich zwischen Personenvereinigungen (vgl. Rz. 9ff.) und nichtrechtsfähigen Vermögensmassen (vgl. Rz. 14ff.). Gemeinsames Merkmal dieser Gebilde ist, dass sie – soweit sie nicht rechtsfähig sind – in kein Register eingetragen werden. Kennzeichnendes Merkmal der Personenvereinigung ist, dass sie als Verbandsperson organisiert ist, d. h. auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.6 Beispiele für nichtrechtsfähige Vermögensmassen

Rz. 21 Werden durch Testament Grundstücke für ewige Zeiten an eine Körperschaft zur treuhänderischen Verwaltung, zur Übernahme und zur Verteilung daraus entstehender Einkünfte an bedürftige Personen übertragen, liegt eine nichtrechtsfähige Stiftung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 vor. Dem steht nicht entgegen, dass die der Stiftung zuzurechnenden Grundstücke grundbuchamtlich auf d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.2 Personenkreis

Rz. 36 Nach § 3 Abs. 2 sind gewisse Realgemeinden nur insoweit körperschaftsteuerpflichtig, als sie einen Gewerbebetrieb unterhalten oder verpachten, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht. Voraussetzung ist jedoch stets, dass es sich dabei um eine Realgemeinde handelt, die zu den in § 1 bezeichneten Steuerpflichtigen gehört. Abzugrenzen davon sind Erwerbs- und W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.3 Begriff der Realgemeinden

Rz. 39 Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 sind Vereinigungen (von meist natürlichen Personen) des älteren agrarwirtschaftlichen Genossenschaftsrechts, bei denen mit der Mitgliedschaft das Recht zur gemeinsamen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung des Grund und Bodens (im Wege der Selbstbewirtschaftung) verbunden ist.[1] Ihre rechtliche Gestalt hat sich aus den Allmend- und...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 KStG ist die Grundnorm des Körperschaftsteuerrechts; die Bedeutung geht über die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht (so die Überschrift) hinaus. Die Vorschrift umschreibt (mittelbar) den Geltungsbereich der KSt und bestimmt damit diejenigen Steuersubjekte, die unter die KSt fallen. § 1 KStG steht als Kopfnorm des KStG systematisch im ersten Teil zur "Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.6 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 44 Außer den juristischen Personen des privaten Rechts nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KStG, bei denen das Körperschaftsteuerrecht akzessorisch dem Zivilrecht folgt, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG auch Rechtsgebilde ohne Rechtsfähigkeit der KSt unterworfen. Insoweit löst sich das Steuerrecht in §§ 1 und 3 KStG vom Zivilrecht[1] und geht über die zivilrechtliche Rechtsfähi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Wegen der Komplementarität von § 2 KStG und § 1 KStG [1] ist für den nicht näher definierten persönlichen Anwendungsbereich von § 2 KStG hinsichtlich des Bedeutungsgehalt der verwendeten Begriffe auf die Aufzählung der einzelnen Körperschaftsteuersubjekte in § 1 Abs. 1 KStG zurückzugreifen.[2] Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Geschäftsleitun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Konkludente Erweiterung der Betriebskostenumlage

Rz. 23a Eine Änderungsvertrag, der eine erweiterte Umlage von Betriebskosten zum Gegenstand hat, kann grundsätzlich auch stillschweigend zustande kommen. Erforderlich ist dafür aber, dass der Vermieter nach den Gesamtumständen davon ausgehen kann, dass der Mieter einer Umlage weiterer Betriebskosten zustimmt (LG Itzehoe, Urteil v. 30.10.2009, 9 S 20/08 = ZMR 2010, 365). Für e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.2 Definition der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 8 Die zweite bedeutende Funktion des § 1 KStG besteht in der Definition der unbeschränkten Steuerpflicht. Diese Definition ist in § 1 Abs. 1 und 3 KStG enthalten; Abs. 2 bestimmt den Umfang der unbeschränkten Steuerpflicht. In dieser Funktion der Abgrenzung der unbeschränkten von der beschränkten Steuerpflicht (Parallele § 1 Abs. 1 und 4 EStG) steht die Vorschrift in ein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.14.2 Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser

Rz. 156 § 2 Nr. 5b BetrKV Die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a; hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a. Zur Umlage der Mehrkosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser bedarf ...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1.3 Freie Landschaft

Nachdem das Betreten des Waldes in § 59 Abs. 2 BNatSchG eine gesetzliche Sonderregelung erfahren hat, bezieht sich das Recht zum Betreten der freien Landschaft auf den Bereich der freien Natur, der nicht als Wald bezeichnet wird. Darunter wird von den Gerichten ihrer Wortbedeutung entsprechend die freie Landschaft als ein tendenziell weitläufiges Areal verstanden, das außerh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.3 Umgang mit Wertguthaben

Wertguthaben sind als Arbeitsentgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu führen. Die Arbeitszeitguthaben sind in Arbeitsentgelt umzurechnen.[1] Achtung Arbeitsentgelt während der Freistellung muss angemessen sein § 7 Abs. 1a SGB IV konkretisiert die Definition der Beschäftigung in der Phase der Freistellung i...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.3 Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme

Rz. 149 § 2 Nr. 4c BetrKV Die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a. Dabei handelt es sich um die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung, wozu neben der herkömmlichen Fernwärme auch ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5.1 Laufend entstehende Kosten

Rz. 54 Die Betriebskosten müssen regelmäßig wiederkehrend anfallen (für Kosten der Überprüfung der Elektroanlage: BGH, Urteil v. 14.2.2007, VIII ZR 123/06, GE 2007, 439, für Dachrinnenreinigung: BGH, Urteil v. 7.4.2004, VIII ZR 146/03, GE 2004, 810; BGH, Urteil v. 7.4.2004, VIII ZR 167/03, GE 2004, 613; AG Münster, Urteil v. 15.3.2019, 48 C 361/18, WuM 2019, 379; für Ungezie...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Berichtigung von Abrechnungen

Rz. 85 Die Wirksamkeit der Abrechnung wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass einzelne Positionen in der Betriebskostenabrechnung materiell unrichtig sind (BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 295/07, WuM 2009, 42; OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.3.2006, 10 U 143/05, WuM 2006, 381; LG Dortmund, Urteil v. 10.5.2005, 1 S 247/04, NZM 2005, 584). Fehlt es an einer Umlagevereinba...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 2.2 Rechtsprechung

Missverständnis – Vereinbaren Nachbarn, dass der eine Nachbar auf seinem Grundstück eine "Baulast" für den Bau einer Windkraftanlage auf dem Grundstück des anderen Nachbarn übernehmen soll, ist die Vereinbarung unwirksam, wenn die Nachbarn den Begriff der "Baulast" unterschiedlich verstanden haben und die Auslegung ihrer Erklärungen auf kein gemeinsames Verständnis schließen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.13.1 Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen

Rz. 118 § 2 Nr. 4a BetrKV Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage; hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Eins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.3 Subjektive Steuerpflicht und Steuerbefreiungen

Rz. 10 Ist eine Körperschaft nach § 1 KStG Körperschaftsteuersubjekt und unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, ist damit weder der sachliche Umfang der Körperschaftsteuerpflicht definiert noch entschieden, ob überhaupt KSt entstehen kann. Bei grundsätzlichem Bestehen der Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt und Körperschaftsteuerpflicht kann eine per...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.3 Unbefugte Gebrauchsüberlassung

Rz. 22 Gemäß § 540 ist es dem Mieter untersagt, die Mietsache ohne Berechtigung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietsache an einen Dritten kann daher zur fristlosen Kündigung nach § 543 berechtigen. Daneben besteht auch das Recht der fristgemäßen Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1. Kündigungsbegründend ist...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.1 Definition der Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 5 § 1 Abs. 1 KStG enthält die Definition der Körperschaftsteuersubjekte. Diese Regelung gilt für den ganzen Bereich des Körperschaftsteuerrechts, d. h., ein Gebilde fällt nur dann unter den Bereich der KSt, wenn es unter eine der Fallgruppen des Abs. 1 subsumiert werden kann. Die Steuersubjekte, die der KSt (im Gegensatz zur ESt) unterliegen, sind im Gesetz nicht definier...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.3 Nicht steuerbare Körperschaften

Rz. 9 Neben den unbeschränkt und beschränkt stpfl. Körperschaften gibt es noch eine dritte Gruppe von Körperschaften (körperschaftlich organisierten Gebilden), die § 1 KStG nicht ausdrücklich anspricht. Dies sind die nicht steuerbaren Körperschaften. Diese Körperschaften unterliegen nicht dem deutschen Körperschaftsteuerrecht, sind daher auch nicht Körperschaftsteuersubjekt ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Eine formularmäßige, vom Vermieter gestellte Betriebskostenumlageklausel, welche die Flächen von Großmietern nur bis zur Größe von 1.000 qm und bei zweigeschossigen Mietflächen mit 50 % der tatsächlichen Fläche berücksichtigt, verzerrt jedoch den flächenbezogenen Abrechnungsmaßstab zugunst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487). Für Betriebskostenabrechnungen ist keine Form vorgesch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.1 Zahlungsverzug

Rz. 15 Da die Miete i. d. R. – entweder kraft Gesetzes (§ 556b Abs. 1 BGB) oder kraft vertraglicher Vereinbarung – zu fest bestimmten Terminen zu zahlen ist, kommt der Mieter auch ohne Mahnung in Verzug. Ist die Miete bei einem vor dem 1.9.2001 abgeschlossenen Vertrag mangels abweichender Vereinbarung im Nachhinein fällig, so begründen die Parteien jedenfalls dann konkludent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2 Abgrenzung "nicht-finanzielle Berichterstattung" und "Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Im Gegensatz zu den allgemeinen Begriffsbestimmungen und Kategorien wurden die inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung durch 2 Nachfolge-Richtlinien verändert und erweitert: 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.2 Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten

Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung (V+V) erstreckt sich nur auf die Überlassung von Wirtschaftsgütern, die in § 21 EStG abschließend aufgezählt sind und zum Privatvermögen gehören. Soweit eine Vermietung von Betriebsvermögen (z. B. Maschinen, Fabrikgebäude, kurzfristige Vermietung von Hotelzimmern mit entsprechenden Nebenleistungen oder kurz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen, erhaltene / 3 Abgrenzung zwischen Anzahlung und Vorauszahlung

Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen müssen sowohl in der Buchführung des Zahlenden als auch in der Buchführung des Zahlungsempfängers erfasst werden. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Zahlungen aufgrund einer bereits erbrachten Leistung erfolgt sind. Wie die Zahlungen zu erfassen sind, hängt also davon ab, ob es sich um eine Anzahlung handelt, die geleistet wurde, weil der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.6 Keine Vermögensverwaltung

Rz. 17 Keine gewerblichen Einkünfte liegen vor, wenn die Tätigkeit, mit der die Einkünfte erzielt werden, eine Vermögensverwaltung darstellt. Dabei handelt es sich um ein negatives Merkmal, das nicht im Gesetz enthalten, sondern von der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[1] In der Praxis ist diese Abgrenzung häufig schwierig zu treffen. In der Regel lässt sie sich nur anh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 14 Eine Tätigkeit kann nur dann zu gewerblichen Einkünften führen, wenn der Stpfl. sie mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, so handelt es sich bei der Tätigkeit um nicht steuerbare Liebhaberei. Abzustellen ist dabei auf das Ergebnis der Totalperiode, d. h. von der Aufnahme der Tätigkeit bis zu ihrer Einstellung.[1] Verlustperioden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.8 Keine Land- und Forstwirtschaft

Rz. 24 Auch wenn die in Rz. 10f. genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt werden. Auch bei diesem Merkmal kann die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein, insbesondere bei Nebenbetrieben und beim Zukauf von Fremderzeugnissen. In der Praxis erfolgt die Abgrenzung häufig über Mengen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Stehender Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 2 Das GewStG unterscheidet zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Reisegewerbe. Dies ist maßgeblich dadurch begründet, dass die Regelungen der GewSt für das stehende Gewerbe auf dem Vorhandensein zumindest einer Betriebsstätte aufbauen. Das Vorliegen einer Betriebsstätte begründet die Inlandseigenschaft[1], die Hebeberechtigung für die jeweilige Gemeinde[2], damit auch d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen, erhaltene / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Brutto-/Nettobuchung Umsatzsteuer, Nullsteuersatz Abgrenzung zur Vorauszahlungmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 6 Das GewStG enthält keine eigene Definition für den "Gewerbebetrieb". Es verweist in § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG auf die entsprechenden Regelungen des EStG. Die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit für Zwecke der GewSt knüpft damit im Wesentlichen an die im Rahmen des § 15 EStG vorgenommene entsprechende Abgrenzung an.[1] Allerdings kann bei Personengesellschaften eine ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

[Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung

Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehmen mit Kapitalmarktbezug und mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, in den Lagebericht eine (zusätzliche) Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte aufzunehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1 Nachbarrecht des BGB

Das bürgerliche Recht ist zumeist nicht zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen im Allgemeinen vertraglich regeln können. Treffen sie keine derartige vertragliche Vereinbarung, kommen die genannten Vorschriften zur Anwendung. Für privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sind die ordentlichen Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahm... / 1 Allgemein

Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung (g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 9 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ist nicht von einem Totalgewinn auszugehen, weil aus einer Tätigkeit über einen längeren Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

[Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Soweit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Relevante Rentenbezüge

In die Anlage R, R-AUS und R-AV/bAV sind nur die Daten zwingend einzutragen, die nicht elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden. Renten und andere Leistungen gehören zu den wiederkehrenden Bezügen. Abhängig davon, wer sie zahlt und in welcher Form sie vorliegen, erfolgt eine unterschiedliche Besteuerung. Abgrenzung der Einkunftsarten Werden Renten gezahlt, ist zu un...mehr