Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5 Zusammenfassende Übersicht

Tz. 892 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Tz. 893–894 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 vorläufig freimehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (c) Vorteilsgeneigtheit

Rz. 24 [Autor/Stand] Begriff "Vorteilsgeneigtheit". In seinem Urteil v. 7.8.2002 hat der BFH[2] erstmalig als weitere Tatbestandsvoraussetzung einer vGA gefordert, dass die Unterschiedsbetragsminderung die Eignung haben müsse, bei dem betroffenen Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen. Die Entscheidung betraf Beiträge für eine Rü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.3 Sinn und Zweck der organschaftlichen Ausgleichsposten

Tz. 1173 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 1024), haben die organschaftlichen AP nach hM den Sinn, eine doppelte bzw eine Nichtbesteuerung des in organschaftlicher Zeit erwirtschafteten Einkommens der OG zu verhindern. UE dienen sie jedoch der zutr Abgrenzung der Besteuerungssysteme innerhalb und außerhalb der Organschaft (s Tz 1178). Zu einer solchen Doppe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Witt, Organschaft und Anrechnungsverfahren – Zur Abgrenzung der beiden Besteuerungssysteme bei Beginn und Beendigung der Organschaft, DB 1996, 1592; Preißer/Seeliger, Die organschaftliche Behandlung vorvertraglich veranlasster Mehrabführungen nach neuerer Verw-Auff, BB 1999, 393; Dötsch/Pung, Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit mit vorvertraglicher Verursachung: D...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 36 Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 445]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung

Tz. 879 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nicht eingegliederte Organgesellschaft Ein Verstoß gegen das handelsrechtliche Abführungsverbot führt stlich zur Nichtanerkennung der Organschaft (s R 14.5 Abs 4 KStR 2022). Ebenfalls hierzu, auch wegen Heilungsmöglichkeiten s Tz 414 und s Tz 535. Nach R 14.5 Abs 4 S 4 und 5 KStR 2022 gelten für an den OT ausgeschüttete vororganschaftliche Rü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Relevante Kostenarten

Rz. 771 [Autor/Stand] Allgemeines. Grundvoraussetzung für die Anerkennung eines betrieblichen Kostenrechnungssystems ist die Existenz einer Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Rz. 772 [Autor/Stand] Kostenartenrechnung. Unter der Kostenartenrechnung[3] versteht man den Teilbereich der Kostenrechnung, der zur mengenmäßigen Erfassung, Abgrenzung und Bewertung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.16 Sonstige Zusammenschlüsse

Tz. 67e Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Dazu zählen zB sog Metaverbindungen, Konsortien, Interessengemeinschaften und sonstige Arbeitsgemeinschaften. Sie sind keine selbständigen KSt-Subjekte. Ihre Gewinne werden unmittelbar bei den Beteiligten besteuert.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Regelungsgegenstand

Rz. 1037 [Autor/Stand] Einigungsbereich als Regelfall. Die gesetzlichen Regelungen in § 1 Abs. 3 Satz 7 sowie in § 1 Abs. 3a Sätze 5 und 6 betreffen insgesamt die Bestimmung des dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechenden Verrechnungspreises, d.h. des Fremdvergleichspreises, mittels Durchführung eines hypothetischen Fremdvergleichs. § 1 Abs. 3a Satz 5 regelt hierbei, dass si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stichtagsprinzip, Wertaufhellung, Wertbegründung

Rn. 486 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Teilwertabschreibung und ihre möglicherweise später anstehende Rückgängigmachung durch Zuschreibung ist in besonderem Maße der Problematik des Spannungsverhältnisses zwischen Stichtagsprinzip und dem Wertaufhellungsgedanken ausgeliefert (s §§ 4,5 Rn 21ff (Briesemeister)). Es gilt, dass werterhellende Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeherstellungskosten

Rn. 547 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Umfang der HK des Gebäudes bestimmt sich nach § 255 Abs 2 HGB (s Rn 256). Zitat "Die HK umfassen alle Aufwendungen, die unmittelbar bestimmt und geeignet sind, das Gebäude für den ihm gesetzten Zweck nutzbar zu machen (BFH v 15.10.1965, BStBl III 1966, 12), und jene, die ‚zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes anfal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.1 Veräußerung der Organbeteiligung vor der Auflösung und Abführung von während der organschaftlichen Zeit gebildeten Rücklagen der Organgesellschaft

Tz. 885 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 14.8 KStR 2022 enthält vd Aussagen, die die Organschaftsregelungen des KStG für den Fall der Beendigung der Organschaft von denen zur Dividendenbesteuerung abgrenzen. Sie betreffen insbes den Fall, dass die OG Teile ihres Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage iSd § 272 Abs 3 HGB eingestellt hat und der OT vor der Auflösung und Abführun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.4 Fallgestaltungen iVm dem BilMoG

Tz. 1466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die umfangreichen hr-lichen Änderungen durch das BilMoG haben auch Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 und 4 KStG mit sich gebracht (s Kröner/Bolik/Gageur, Ubg 2010, 237, 242 und s Prinz, Gastkommentar in DB 12/2011, M 1). Es geht darum, dass Art 67 Abs 3 EGHGB den Unternehmen bei den nachstehend genannten Bil-Positio...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 4 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdebefugnis [Rdn 33]

Rdn 34 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 35 1. Die Partei- und Prozessfähigkeit ist in Art. 34 S. 1 EMRK geregelt. Für die Parteifähigkeit (Teil C Rdn 37 ff.) wird ausschließlich verlangt, dass der Beschwerdeführer Träger der in der EMRK oder ihren Zusatzprotokollen gewährleisteten Rechte sein kann. ☆ Eine besondere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Personalüberlassung (Satz 2)

[2] Eine natürliche Person gehört auch dann zum eigenen Personal des Unternehmens, wenn ein anderes Unternehmen sich vertraglich verpflichtet hat, die natürliche Person dem Unternehmen als Personal zu überlassen und sich die Verpflichtung auf die Überlassung beschränkt. Rz. 2942 [Autor/Stand] Überlassenes Personal als eigenes Personal i.S.d. § 2 Abs. 4 BsGaV. Personal eines...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Geltendmachung des Widerspruchs von AOA und einschlägigem DBA Rz. 2895 [Autor/Stand] Form der Geltendmachung durch den Steuerpflichtigen. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 8 muss der Stpfl. geltend machen, dass die Regelungen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-abgrenzung nach dem jeweils einschlägigen DBA § 1 Abs. 5 Sätze 1–7 widersprechen. Hinsichtlich der kon...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Definition (Satz 1)

(5) [1] Die Personalfunktion einer Betriebsstätte ist für die Zuordnung von Vermögenswerten, von Chancen und Risiken oder von Geschäftsvorfällen maßgeblich, wenn der Ausübung dieser Personalfunktion im üblichen Geschäftsbetrieb im Verhältnis zu den Personalfunktionen, die in anderen Betriebsstätten des Unternehmens ausgeübt werden, die größte Bedeutung für den jeweiligen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

Rz. 2801 [Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F. v. 26.6.2013 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Rz. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern sowie Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 1190 [Autor/Stand] Keine Funktionsverlagerung bei Übertragung oder Überlassung von Wirtschaftsgütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen. Eine Funktionsverlagerung liegt nicht vor, wenn ausschließlich Wirtschaftsgüter veräußert oder zur Nutzung überlassen werden bzw. wenn nur Dienstleistungen erbracht werden. Während diese Negativabgrenzung zur allgemeinen Definition de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen

Rz. 1187 [Autor/Stand] Funktionsverlagerungen auf ein Routineunternehmen unterliegen nicht der Funktionsverlagerungsbesteuerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 3, der inhaltlich weitgehend § 2 Abs. 2 FVerlV 2008 entspricht, werden von der Funktionsverlagerungsbesteuerung solche Sachverhalte ausgeschlossen, in denen die Funktion von dem übernehmenden Unternehmen nur gegenüber dem verl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Risikoanalyse

..., welche Risiken diesbezüglich jeweils übernommen ... a) Einfluss des Risikoprofils auf die Verrechnungspreisbestimmung Rz. 637 [Autor/Stand] Grundsätze. Ähnlich wie das Vorhandensein von Funktionen und der mit ihnen verbundenen Möglichkeiten, durch Ausübung der Funktion einen Beitrag zur Wertschöpfung eines Unternehmens zu leisten, haben auch die wirtschaftlichen Risiken E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewertung abnutzbarer Wirtschftsgüter des Anlagevernmögens (§ 6 Abs 1 Nr 1–1b EStG)

Rn. 523 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für die Bewertung einzelner WG unterscheidet § 6 Abs 1 EStG zum einen zwischen WG, die zum AV und UV gehören, sowie zum anderen zwischen abnutzbaren WG und nicht abnutzbaren WG. Die Abgrenzung richtet sich nach allg Grundsätzen (s §§ 4, 5 Rn 642ff (Briesemeister). Lediglich die Bewertung der abnutzbaren WG des AV regelt § 6 Abs 1 Nr 1–1b ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.13 Gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II

Tz. 67b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Bundesagentur für Arbeit bzw die Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte) sind jeweils für ihren Bereich eigenständiger Träger von Verpflichtungen zur Erbringung der Grundsicherung nach dem SGB II (S § 6 SGB II). Die von dem jeweiligen Träger insoweit zu erbringenden Tätigkeiten sind – isoliert betrachtet – unstreitig hoheitlich. Die Trä...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1.2.1 Weitere Voraussetzung: Instandhaltung eigentlich im Geschäftsjahr notwendig

Eine weitere Voraussetzung für die Rückstellung ist die Vorgabe, dass die Instandhaltung im Geschäftsjahr notwendig geworden ist und auch dann hätte durchgeführt werden müssen. Die Verschiebung erfolgt aus unterschiedlichen Gründen, die meist technischer oder organisatorischer Natur sind. Praxis-Beispiel Instandhaltungen, die als Rückstellung infrage kommen Der Lkw des Fuhrpar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Nur ein Geschäftsbetrieb oder mehrere?

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach bisheriger Verw-Auff zu § 8 Abs 4 KStG aF (s Rn 8 des BMF-Schr v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) kann eine Kö nur einen einheitlichen Geschäftsbetrieb haben. Fraglich erscheint, ob das auch für § 8d KStG gilt. Gem § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö während des Beobachtungszeitraums A (hierzu s Tz 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Beschränkung des Regelungsgehaltes auf Einlagen in Kapitalgesellschaften nach § 6 Abs 6 S 4 EStG

Rn. 1876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Einfügung des S 4 in § 6 Abs 6 EStG durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) hat klarstellenden Charakter im Hinblick auf die Buchwertfortführung für Einbringungsvorgänge im Rahmen von PersGes nach § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Rn 1527ff). Diese Regelung stellt den Anwendungsvorrang der Bewertung nach Abs 5 vor Abs 6 für den Fall kla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.3 Ausnahme: Steuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG

Rz. 287 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG besteht für die genannten Gewinne nur dann eine Ausnahme von deren Einordnung als "aktiv", wenn der Gewinn bei der ausländischen Gesellschaft bei unterstellter unbeschränkter Körperschaftsteuerpflicht nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wäre. Die Ausnahme entspricht § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG [1], weshalb auf die dortige Kommentie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Nicht rechtsfähige Anstalten

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die Abgrenzung nicht rechtsfähiger Anstalten von nicht rechtsfähigen Stiftungen gelten im Wes die gleichen Kriterien wie bei den entspr rechtsfähigen Institutionen (s Tz 43). Bei nicht rechtsfähigen Anstalten handelt es sich um eigenständige organisatorische Gebilde, die – ohne rechtsfähig zu sein – einen bestimmten Zweck verfolgen. Im Ge...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 20 Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 288]

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1.2 Anwendungsregel

Rz. 33 Zur Abgrenzung des zeitlichen Geltungsbereichs der Wegzugsbesteuerung nach § 6 ordnet § 21 Abs. 3 S. 1 AStG an, das "alte" System der Wegzugsbesteuerung in Gestalt des § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung für die Abwicklung von Wegzügen, die vor dem 1. Januar 2022 verwirklicht worden sind, über den 31.12.2021 hinaus anzuwenden. Ausweislich der Gesetzesbe...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / Zusammenfassung

Überblick Buchhaltung ist ein Saisongeschäft. Beim Jahresabschluss fällt besonders viel Arbeit in besonders wenig Zeit an. Verschiedenste Rückstellungen müssen zum Ende des Finanzjahres errechnet werden, auch die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung. In der Praxis führt der zeitliche Druck oft zu Fehlern bei der Berechnung. Das kann zu Problemen bei der nächsten Betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 GmbH & Co KG

Tz. 56 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der BFH hat in seiner Grundsatzentsch (s Urt des BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751) alle Zweifel beseitigt und klargestellt, dass es sich bei der GmbH & Co KG um eine nicht kstpfl Pers-Ges und nicht um eine Kap-Ges handelt (ebenso hierzu s Urt des BFH v 17.04.1996, BFH/NV 1998, 116). Das gilt entspr für die Publikums-GmbH & Co KG, die dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeanschaffungskosten

Rn. 534 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Definition der AK richtet sich nach § 255 Abs 1 HGB (s Rn 150), wobei sich diese Legaldefinition des § 255 Abs 1 HGB tabellarisch wie folgt darstellen lässt:mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen (Abs. 3b Satz 3)

a) Allgemeines ... [3] Dies gilt dann, wenn das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschließlich gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausübt ... Rz. 1297 [Autor/Stand] Keine Gesamtbewertung bei Funktionsverlagerung auf ein Routineunternehmen. Nach § 1 Abs. 3b Satz 3, der inhaltlich dem bisherigen § 2 Abs. 2 Satz 1 FVerlV 2008 entspricht, kann eine Einzelbewer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.3 Bilanzierungshilfen

Tz. 1465 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 UE führen die Bildung und Abschr von Bilanzierungshilfen (zB Aktivierung von Ingangsetzungskosten; durch das BilMoG abgeschafft) nicht zu Mehr- bzw Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG, weil diese fiktiven Vermögenszuwächse lt H-Bil weder ausgeschüttet noch abgeführt werden dürfen (s Tz 397–406). Auch führen sie bei einer Veräußerung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3 Organgesellschaften

Tz. 58 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 OG nach §§ 14 und 17 KStG kann nur eine AG, KGaA oder sonstige Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem EU-/EWR-Staat sein. Als solche ist sie unbeschr kstpfl iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG. Die Wirkungen des Organverhältnisses bestehen nur in einer völligen oder tw Verschiebung des Einkommens von OG auf OT (s § 14 KStG Tz 1ff und §§ 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Lizenzierung bei gleichzeitiger Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 2636 [Autor/Stand] Gemischte Verträge. Von den vorstehend beschriebenen Globallizenzen sind die sog. "gemischten Verträge" zu unterscheiden, bei denen neben der Überlassung von immateriellen Werten (z.B. Patent, Marke) auch die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. technische Unterstützung oder Schulung von Mitarbeitern) vereinbart wird.[2] In solchen Fällen kann es erfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Weitere Einzelheiten

Rn. 615 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In den materiell entscheidenden Bereichen der Rechnungslegung für bewegliche Anlagegüter ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede zu den vergleichbaren Regeln in IAS und US-GAAP (abgesehen von planmäßigen Abschreibungen, die hier nicht kommentiert werden). Das gilt auch und gerade im Verhältnis zum IAS-Standard 36 ("Impairment of Assets...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zuwendungsbegünstigte Zwecke im Sinne des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 130 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG verweist bzgl der Zwecke, für die Zuwendungen stlich abzb sind, in vollem Umfang auf die st-begünstigten Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO. Abzb sind hiernach Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (s § 52 AO); hierzu s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 19ff; abzb sind Zuwendungen für alle gemeinnützigen Zwecke iSd § 52 Abs 2 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.5 Einpersonengesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Einpers-Gesellschaften sind bei GmbH und AG (hier seit dem Ges für kleine AG und zur Deregulierung des Aktienrechts v 02.08.1994, BGBl I 1994, 1961) denkbar. Die Einpers-Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl ist unbeschr kstpfl iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.10 Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Tz. 66 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Seit In-Kraft-Treten der EG-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) – s VO (EG) Nr 2157/2001 v 08.10.2001, Abl L 294/1 – und der Transformation in innerstaatliches Recht im SEEG v 22.12.2004, BGBl I 2004, 3675) ist die Rechtsform der SE als europäische Gesellschaftsform verfügbar. Die SE ist eine Gesellschaft mit eigener...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brenner, Teilwertabschreibungen auf Finanzanlagen, StBJb 1991/92, 99; Dötsch/Buyer, Teilwertabschreibung auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Dörner, Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile, INF 1995, 225;1995, 260; Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345; Ammelung ua...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.8.1 Partnerschaftsgesellschaften

Tz. 64a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Partnerschaftsgesellschaften wurden durch das Ges zur Schaffung von Partnerschaftsgesellschaften v 25.07.1994 (BGBl I 1994, 1744) eingeführt und ermöglichen Freiberuflern einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss. Diesem Pers-Kreis waren bis zum Inkrafttreten des MoPeG mit Wirkung zum 01.01.2024 mangels Betriebs eines Handelsgewerbes d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.10.2 Europäischer Verein

Tz. 66b Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der ersten Debatte über ein europäisches Vereinsstatut (Europäischer Verein) im Jahr 1987 wurde mittlerweile von der EU-KOM ein Vorschlag für eine R über europäische grenzüberschreitende Vereine (European Cross-Border Association, ECBA) in das Ges-Gebungsverfahren eingebracht (Vorschlag vom 05.09.2023, COM(2023) 516). Für Vereine ohne E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3.3.3 Betriebsbegriff

Rn 35 Ein Unterfall der Verkennung des auswahlrelevanten Personenkreises ist die Verkennung des für die Sozialauswahl relevanten Betriebsbegriffs (§ 23 KSchG).[88] Die Sozialauswahl ist nur grob fehlerhaft, wenn im Interessenausgleich der Betriebsbegriff selbst grob verkannt worden ist, seine Fehlerhaftigkeit also "ins Auge springt".[89] Sprechen dagegen gut nachvollziehbare...mehr