Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen

Rn. 241 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Zahlung des Veräußerungspreises in Raten stellen die in den Raten enthaltenen Zinsanteile beim Veräußerer Einkünfte aus KapVerm gemäß § 20 Abs 1 Nr 7 EStG dar, die dieser gemäß den Regelungen der AbgSt nach § 32d EStG zu versteuern hat. Nur in Höhe des Tilgungsanteils handelt es sich um Veräußerungserlös, der im Zuflusszeitpunkt (§ 11 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 39 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gemäß BVerfG vom 09.03.2004, BStBl II 2005, 56 ist die Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig (vgl auch BFH vom 25.08.2009, DStR 2009, 2295; BFH vom 12.05.2009, BStBl II 2009, 891 und zu Verlusten BFH vom 14.07.2004, BStBl II 20...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.3 Betriebsausgaben

Unter Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen zu fassen, die durch den Betrieb und damit durch die betrieblichen Wirtschaftsgüter veranlasst sind. Dies sind bei einer Photovoltaikanlage vor allem die laufenden Betriebskosten, die sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen. Zu nennen sind die Aufwendungen für Wartung, Versicherung, Zählermiete, Instandhaltungsarbeiten, etc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) 2019/2020: Anderslautende BFH-Rspr

Rn. 148c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In einem Widerspruch zur Grundannahme zzgl der Erweiterung der FinVerw urteilt der BFH vom 28.11.2019, IV R 28/19, BFH/NV 2020, 412 und BFH vom 29.04.2020, IV R 17/19, BFH/NV 2020, 1058. Der BFH orientiert sich ausschließlich an dem Wortlaut des Gesetzes. Der Begriff des Ausscheidens in § 5a Abs 4 S 3 Nr 3 EStG umfasst demnach jedes Aussch...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.6 Sonderabschreibung

Als zusätzlichen Investitionsanreiz hat der Gesetzgeber neben der regulären Abschreibung die Möglichkeit einer Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG geschaffen. Damit können kleinere Betriebe, wie der Betrieb einer üblichen Photovoltaikanlage, zusätzlich bis zu 20 % der AK/HK für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den ersten 5 Jahren als Betriebsausgaben g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Rn. 15 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der StPfl muss das Gebäude in dem jeweiligen Kj, für das er den Sonderausgabenabzug in Anspruch nimmt, zu eigenen Wohnzwecken nutzen (§ 10f Abs 1 S 2 EStG). Zudem dürfen die Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG oder dem EigZulG einbezogen worden sein (Verbot der Doppelbegünstigung s Rn 5). Der Sonderausgabenabzug wird...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.7 Fallbeispiel

Beispielhaft wird nachfolgend eine Gewinnermittlung für eine am 10.4.2019 fertig gestellte Photovoltaikanlage mit 30 qm (= 3 kWp) dargestellt:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Exkurs: Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung eines Portfolios gegen Zinsrisiken (Fair Value Hedge Accounting of a Portfolio for Interest Rate Risk)

Tz. 271 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Vor allem in der Kreditwirtschaft regte sich deutlicher Widerstand gegen die restriktiven Regelungen hinsichtlich der Sicherungsbilanzierung. Viele Institute, die ihre Risiken intern auf Nettobasis steuern, monierten, dass sie diese Art der Risikosteuerung nicht sachgerecht abbilden könnten und gezwungen seien, für bilanzielle Zwecke eine au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung (Cash Flow Hedge Accounting)

Tz. 257 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen an die Bilanzierung einer Zahlungsstromabsicherung während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.95): Das Grundgeschäft wird entsprechend den allgemeinen Regeln bilanziert und bewertet – ggf. gar nicht (bei zukünftig geplanten/erwarteten Geschäften) und Erfol...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 233 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Wie in Tz. 208 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität (s. a. IAS 39.85). Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte ...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 7.4.2 Selbst verbrauchter Strom

Die umsatzsteuerliche Handhabung stellt sich entsprechend den mehrfach geänderten rechtlichen Grundlagen im EEG in den letzten Jahren wie folgt dar: Altanlagen bis 31.12.2008 Für bis 31.12.2008 ans Netz gegangene Photovoltaikanlagen konnte der Strom auch im eigenen Haus verbraucht werden, ohne ihn zuvor in das Netz einzuspeisen, sog. Direktverbrauch. Diese unternehmensfremde V...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Erträge aus einseitigen Leistungsbeziehungen (IPSAS 23)

Tz. 58 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 23 wird zum 1. Januar 2026 durch IPSAS 47 abgelöst. Im Folgenden wird das aktuell anwendbare Ertragsrealisierungskonzept von IPSAS 23 dargestellt. Die sich zukünftig aus IPSAS 47 ergebenden Änderungen werden im Abschnitt D.XII (vgl. Tz. 105). separat dargestellt. Einseitige Leistungsbeziehungen im Sinne des IPSAS 23 sind so...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.2 Rechtsfolgen der Steuerfreiheit

Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen bzw. Entnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit z. B. auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden. Zwar betrifft die Änderung nur die Einnahmen, doch mittelbar sind auch die Ausgaben einer Photovoltaikanlage betroffen. Denn bereits bisher gibt es die Regelung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilwert

Rn. 141 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zur Ermittlung des Teilwerts der WG gilt die Definition aus § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG, wonach Teilwert der Betrag ist, den ein Erwerber im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das jeweilige WG aufwenden würde. Entsprechend der Rspr und Verwaltungsanweisungen (R 6.7 EStR 2012 und H 6.7 EStH 2019) gelten auch hier die Teilwertvermutungen (BFH vom...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Nachweispflichten

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die die Zuwendungsbestätigung/Spendenbestätigung ausstellende steuerbegünstigte Einrichtung hat sich über die Wertermittlung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und ihren den Unterlagen beizufügen (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV, Anhang 11). Damit eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung in der Lage ist, eine formell ordnungsgemäße...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bajohr, Die finanzielle Förderung der Denkmalpflege in Deutschland, BauR 2003, 1147; Beck, Kumulationsverbot zwischen dem SA-Abzug nach § 10f EStG und der EigZul einer denkmalgeschützten Wohnung, DStR 2004, 1738; Büchner/Fritzsch, Steuerliche Förderung von selbstgenutztem Eigentum, DStR 2004, 2169; Nacke, Die steuerliche Förderung von Baudenkmälern optimal ausnutzen, GStB 2008,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. § 4 Abs 5 S 1 Nr 11 EStG

Rn. 236 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In § 4 Abs 5 S 1 Nr 11 EStG ist durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (vom 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840) geregelt, dass Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10f EStG ist vielfältig mit anderen Normen verwoben und davon abzugrenzen: Für den Sonderausgabenabzug ist in positiver Hinsicht erforderlich, dass die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG vorliegen (§ 10f Abs 1 S 1 EStG). Es müssen somit Aufwendungen an Gebäuden in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsgebieten oder an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Fiktive AK oder HK (§ 23 Abs 3 S 2 und 3 EStG)

Rn. 227 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für den Besteuerungstatbestand nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG, dh die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV und Veräußerung aus dem BV innerhalb der zehnjährigen Behaltefrist, gilt als fiktiver Veräußerungspreis der Teilwert im Zeitpunkt der Einlage (§ 6 Abs 1 Nr 5 EStG). Nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10g EStG erlaubt es, bei bestimmten schutzwürdigen Kulturgütern über zehn Jahre insgesamt 90 % der begünstigten Aufwendungen "wie" Sonderausgaben geltend zu machen. Es muss sich um eigene, inländische Kulturgüter des StPfl handeln, die nicht rein privat genutzt werden, sondern grds in zumutbarem Umfang der Öffentlichkeit oder der wissenscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 7 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10g EStG ist in anspruchsbegründender und in anspruchsausschließender Hinsicht mit anderen Normen verknüpft: Für den Sonderausgabenabzug ist in positiver Hinsicht erforderlich, dass die Kulturgüter nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften des Denkmalschutzrechts, des Archivrechts und des sonstigen Rechts oder nach dem KGSG als solc...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsau...mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.4 Kapitalflussrechnung als eine Säule der Finanzplanung

Die Finanzplanung wird mit einer Kapitalflussrechnung abgerundet, die darstellt, wie hoch die verfügbaren liquiden Mittel in einem Unternehmen sind. Typischerweise weichen Jahresergebnis und Liquidität voneinander ab, weil die GuV nicht alle zahlungsrelevanten Positionen enthält. Daher zeigt die Kapitalflussrechnung, ausgehend vom Jahresergebnis, wie sich die liquiden Mittel...mehr

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Finanz- und Kapitalflusspla... / 2 Finanz- und Kapitalflussplanung mit der Excel-Arbeitshilfe

Mit der Excel-Arbeitshilfe Finanzplanung und Kapitalflussrechner lässt sich eine einfache, aber dennoch fundierte Finanz- und Kapitalflussplanung umsetzen. Es gibt 4 Tabellenblätter, jeweils 1 zu den vier Kernelementen Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Bewegungsbilanz und Kapitalflussrechnung. Es besteht jeweils die Möglichkeit, ein Vorjahr, das laufende Jahr sowie bis zu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsberichtigung / 7 Abschreibungsmethoden – die direkte und die indirekte Methode

Grundsätzlich können Forderungen direkt oder indirekt abgeschrieben werden. Bei der direkten Abschreibung zeigt die Aktivseite der Bilanz nicht mehr die vollen Forderungsbeträge an. Es werden nur noch die um die Abschreibung geminderten Werte angezeigt. Bei der indirekten Abschreibung, ist ein entsprechender Wertberichtigungsposten zu bilden. Vorteil der indirekten Abschreibun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsberichtigung / 9.4 Zahlungseingang auf abgeschriebene Forderungen

Wider Erwarten überweist Karl Heinz Pohl (siehe vorheriges Beispiel) im Mai 02 einen Betrag i. H. v. 11.900 EUR. Folge: In seinem Jahresabschluss 01 hatte Hans Groß die Forderung gegen Karl Heinz Pohl in voller Höhe abgeschrieben. Der nunmehrige Forderungseingang erhöht den Gewinn des Wirtschaftsjahres 02. Hans Groß muss den Zahlungseingang als Ertrag erfassen. Buchungsvorschla...mehr

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Forderungsberichtigung / 9.1 Einzelwertberichtigung

Kfz-Händler Hans Groß hat gegen seinen Kunden Wolfgang Müller (Debitorenkonto 18312) eine noch offene Forderung i. H. v. 25.000 EUR. Mahnungen blieben bisher erfolglos. Anlässlich eines Telefonats teilt Wolfgang Müller mit, dass er sich in finanziellen Schwierigkeiten befinde und er deshalb höchstwahrscheinlich nur 80 % des Forderungsbetrags zahlen kann. Er erwarte jedoch in...mehr

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Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.4 Abschreibungsdarlehen

Geht z. B. ein Verein gegenüber einer Brauerei eine Getränkelieferungsverpflichtung gegen ein Abschreibungsdarlehen ein und verpachtet das Vereinslokal an einen Gastwirt, ist der Darlehensbetrag beim Verein steuerpflichtiges Entgelt für die sonstige Leistung "Getränkelieferungsrecht"[1]. Betreibt der Verein diese Gaststätte selbst, handelt es sich bei der jährlichen Abschreib...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.3 Abschreibungen

Rz. 200 § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB sieht vor, dass folgende Abschreibungen jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang (Wahlpflichtangabe) anzugeben sind: Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, d. h. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung; Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB, d. h. A...mehr

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Anhang nach HGB / 5.2 Pflichtbestandteile des Anhangs

Rz. 253 Ab der Kerntaxonomie-Version 6.0 istdie Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) elektronisch zu übermitteln. Alternativ hierzu kann der Steuerpflichtige auch ein detailliertes Anlagenverzeichnis (d. h. Entwicklung einzelner Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln und dies in einer Fußnote zur Berichtsposition Anlagenverzeichnis (Kern...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.2 Segmentberichterstattung

Rz. 261 Die Taxonomie enthält im Anschluss an den Anlagenspiegel die Segmentberichterstattung (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4547–4785). Die Struktur der Kerntaxonomie 6.7 enthält in diesem Teil des Anhangs parallel sowohl die Berichtspositionen nach DRS 3 (letztmals für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr zu befüllen) als auch des DRS 28, der erstmals für die ab dem 1.1.20...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.6 Informationen zur GuV-Rechnung

Rz. 269 Unter den "Informationen zur GuV-Rechnung" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5238–5296):mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Anhang nach HGB / 1.2 Zweck des Anhangs

Rz. 4 Wie unter Abschn. 1.1 ausgeführt, hat der Anhang die Aufgabe, zusammen mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.[1] Damit dient der Anhang im besonderen Maße der Informationsvermittlung. Maßstab ist...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.6 Periodenfremde Aufwendungen

Rz. 205a Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Aufwandsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Für die Erläuterung kommen im Einzelnen vor allem folgende Aufwendungen in Betracht:[1] Buchverluste aus Anlageabgänge...mehr

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Anhang nach HGB / 3.2.2.1 Materialaufwand

Rz. 191 Gemäß § 275 Abs. 1 HGB darf die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind aus dem Jahresabschluss die wesentlichen Aufwandsarten (Primäraufwendungen) erkennbar. Entscheidet sich die Kapitalgesellschaft dagegen fü...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die z. T. im Anschluss an die Richtlinie 2013/34/EU erfolgte ausdrückliche gesetzliche Nennung soll sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfolgen und nicht et...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.4 Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Rz. 266 Unter den "Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung" werden eine Reihe den Jahres- und mittelbar auch Konzernabschluss umfassender Anhangangaben subsumiert. Im Einzelnen verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Moduls Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4807–5036):mehr

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Anhang nach HGB / 5.4 Zusammenfassende Analyse des Anhangs nach der E-Bilanz

Rz. 281 Der "Anhang" ist mit 1766 Zeilen in der Darstellungssicht der Kerntaxonomie 6.7 – abgesehen vom Modul "Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle" – das umfangreichste Modul der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz i. S. d. § 5b EStG; insbesondere mit den Kerntaxonomie-Versionen 6.0 und 6.1 wurde dessen Umfang noch einmal deutlich erweitert. Die materiell be...mehr

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Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

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Vereine (gemeinnützige) / 3 Steuerfreie Umsätze

Nur Umsätze, die steuerbar sind, können auch steuerpflichtig sein. Ein steuerbarer Umsatz ist immer dann steuerpflichtig, wenn es für den betreffenden Umsatz keine ausdrückliche Steuerbefreiung gibt. Für Vereine gibt es eine große Anzahl von Steuerbefreiungen. Die häufigsten Steuerbefreiungen sind: Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.[1] Dies ist bei der Verä...mehr

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Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.7.2021 – IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen Schreib...mehr