Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

Leitsatz 1. Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.7.2021 – IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen Schreib...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 1.6 Abschreibung der Entwicklungskosten

Abschreibung folgt Die Aktivierung ist natürlich nur ein Aspekt im "Lebenszyklus" der Entwicklungskosten: Schließlich wird das immaterielle Wirtschaftsgut mit der Markteinführung zum produzierten und vermarkteten Produkt. Die Entwicklungskosten werden nun über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben, wie Abb. 3 zeigt. Dies stellt das Unternehmen vor zwei Probleme: Sowohl di...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 3.1 Kosten der Fahrzeuge

Ein wichtiger Bestandteil der Kosten im Fuhrpark sind die Kosten für die Fahrzeuge selbst. Der Unternehmer hat zwei Möglichkeiten, die Lkw, Pkw und andere Fahrzeuge zu beschaffen. Er kann sie kaufen oder leasen. Praxis-Tipp Rendite prüfen Ob Sie ein Fahrzeug kaufen oder leasen hängt nicht davon ab, welche Beschaffungsart die günstigere ist. Ein direkter Vergleich ist nicht ent...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 2.1 Grundlagen Handelsrecht

Das Gesamtkostenverfahren.[1] sieht eine Gliederung der Aufwendungen und Erträge nach Aufwands- und Ertragsarten vor. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erfolgt dagegen eine Gliederung der betrieblichen Aufwendungen nach Kostenbereichen. Analog zur Mindestgliederung der Bilanz geht es bei den GuV-Gliederungsschemata um die Sicherung eines Mindeststandards an Informatio...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.1 Wechsel vom GKV auf das UKV nach HGB

Ausgehend von den handelsrechtlichen GuV-Gliederungsvorschriften für Unternehmen ohne größenabhängige Befreiungen kann infolge der Deckungsgleichheit der Positionen 1 und 4 sowie 8 bis 17 GKV mit den Positionen 1 und 4 sowie 7 bis 16 UKV diesbezüglich zunächst eine Postenübernahme erfolgen. Die Erhöhungen/Verminderungen des Bestands an un-/fertigen Erzeugnissen (Position 2 GK...mehr

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GuV: Umstellung vom Gesamtk... / 3.2.3 Wechsel vom GKV nach HGB auf das UKV nach IFRS

Sofern etwa infolge einer Konzernzugehörigkeit eine Überleitung des handelsrechtlichen Abschlusses in einen IFRS Abschluss erfolgt, sind in Abweichung zum Wechsel von GKV auf UKV nach HGB hinsichtlich der Umstellung der GuV-Gliederung Besonderheiten zu beachten bzw. erweitern sich die Zuordnungsanforderungen. Aufgrund der geringeren Mindestgliederungsanforderungen nach IFRS k...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 2.5 Implementierung eines F+E-Controllings

Umsetzung in fünf Schritten In der Praxis hat sich bei der Einführung von F+E-Controlling-Konzepten ein Vorgehen in fünf Schritten bewährt: Situationseinschätzung F+E, Standortbestimmung F+E-Controlling, F+E-Management und -Controlling an neue Anforderungen anpassen, Prozesse und Systeme für Aktivierung und Abschreibung aufsetzen, Schulung und Training. Standortbestimmung In einem ...mehr

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Kosten- und Leistungsrechnu... / 3.3 Schritt 3: Kostenrechnung von Finanzbuchhaltung abgrenzen

Die Kostenrechnung basiert in wesentlichen Teilen auf den Zahlen und Informationen der Buchhaltung. Insofern kann auf Bestehendem aufgebaut werden, auch wenn die Buchhaltung z. B. vom Steuerberater oder von der DATEV statt von eigenen Mitarbeitern übernommen wird. Außerordentliche und neutrale Zahlen abgrenzen Allerdings können nicht alle Daten und Zahlen ohne Abgrenzungen übe...mehr

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Maklergebühren / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Sind Maklergebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts entstanden, erfolgt die Buchung auf das jeweilige Sachanlagenkonto, z. B. auf das Konto "Geschäftsbauten" 0090/0240 (SK...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 1.4 Ermessensspielraum bei der Aktivierung von Entwicklungskosten

Erheblicher Ermessensspielraum Die Definitionen und die aufgeführten Beispiele für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zeigen, dass ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Dieser wird auch durch die in IAS 38 definierten klaren Kriterien für die Aktivierung von Entwicklungskosten, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen, nicht wesentlich eingeengt. In Abb. 1 sind d...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 6.3 Beispielkalkulation (innerbetrieblicher Transport)

Im innerbetrieblichen Transport werden die Kosten, die für die Leistung im Unternehmen zu verrechnen sind, vollkommen anders kalkuliert als im Speditionsbetrieb. Bei den eingesetzten Transportmitteln handelt es sich neben den typischen Gabelstaplern in vielen Fällen um spezialisierte Fahrzeuge. Diese werden wie Maschinen in den Produktionsablauf eingeplant und müssen auch wi...mehr

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Maklergebühren / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Maklergebühren für die Anschaffung eines neuen Bürogebäudes

Unternehmer Hans Groß ist auf der Suche nach einem neuen Bürogebäude. Immobilienmakler Wolfgang Müller (Kreditorenkonto 78888) vermittelt den Erwerb eines Bürogebäudes. Die Maklergebühren betragen 20.000 EUR. Folge: Da die Maklergebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bürogebäudes entstanden sind, zählen sie zu dessen Anschaffungskosten, sie stellen Anschaffungsnebenkosten...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 3 Auswirkungen auf F+E-Kennzahlen

Welche Auswirkungen hat die Aktivierung der Entwicklungskosten nun auf F+E-Kennzahlen und das bestehende F+E-Controlling? Hier muss zwischen direkten, operativen Kennzahlen des Projekt-Controllings und aggregierten Finanzkennzahlen unterschieden werden: Operative Kennzahlen des Projekt-Controllings, wie z. B. Kennzahlen der Earned Value Analysis oder des Projektportfoliomanag...mehr

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Kosten- und Leistungsrechnu... / 3.5 Schritt 5: Erfolgsrechnung für den Gesamtbetrieb aufstellen

Eine wichtige Aufgabe der Kostenrechnung ist die Durchführung einer Umsatz-, Kosten- und Ergebnisplanung. Und zwar detailliert auf Monatsbasis für das kommende Jahr und möglichst quartalsweise für die nächsten beiden Jahre. Diese Arbeit hat der Kostenrechner nach Abschluss der Vorbereitungen und Zuordnung der zunächst unklaren Geschäftsfälle durchgeführt und eine Plan-Erfolgs...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 2.3 Etablierung einer Projekt- und Produktplanung

Projektmanagement Neben der Kostenerfassung muss auch die Projekt- und Produktplanung etabliert werden. Ohne diese ist nämlich weder ein aussagekräftiger Soll-Ist-Vergleich zur Projektsteuerung noch eine Aktivierung und Abschreibung der Entwicklungskosten möglich ist. Spätestens an dieser Stelle wird klar, dass es sich bei der Aktivierung von Entwicklungskosten nicht um ein re...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 2.2 Außerbetrieblicher Transport (Lastkraftwagen)

Die Kostenstruktur, die sich im unternehmensinternen Fuhrpark findet, ist mit der einer Spedition vergleichbar. Es fallen die gleichen Kostenarten an, die lediglich in einigen Fällen eine andere Größenordnung annehmen (Reparaturen durch eigene Werkstatt in der Spedition, Abschreibung durch intensivere Nutzung, ...). Die Messgrößen der einzelnen Kostenarten sind sehr untersch...mehr

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Finanzierung: Der richtige ... / 2.4 Planung, das Zusammenspiel zwischen Unwissenheit und Irrtum?

Immer wieder fragen sich Unternehmer, ob Planung überhaupt notwendig sei und wie man die Zukunft vorhersehen kann? Ist Planung nur der Tausch von Unwissenheit gegen Irrtum? Sollen Planzahlen als Ruhekissen für den Banker dienen? Die klare Antwort ist: Nein! Das Anvisieren eines Ziels beginnt immer mit einem Plan. Auch dies ist nichts Ungewöhnliches, denn auch das tun wir pers...mehr

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Kosten- und Leistungsrechnu... / 4 Kostenrechnung sukzessive erweitern

Die Kostenrechnung in der derzeitigen Form ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem verbesserten betriebswirtschaftlichen Handeln. Geschäftsführerin und Kostenrechner sind sich einig, dass die Kostenrechnung in den nächsten Schritten Stück für Stück ausgebaut und verbessert werden soll. Speziell folgende Instrumente sind für die Führungskräfte unverzichtbar: L...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 2.1 Innerbetrieblicher Transport

Der innerbetriebliche Transport ist verantwortlich für den Transport von Material, Waren und unter Umständen Personen innerhalb eines Unternehmens. In manchen Definitionen wird der Transport zwischen zwei Betrieben eines Unternehmens ausgenommen. Kriterium dafür ist die Benutzung einer öffentlichen Straße. Verlässt das Transportmittel das Betriebsgelände, handelt es sich in ...mehr

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Kostenstellen: Vorgehenswei... / 3.2 Vorgehensweise

Um eine möglichst reibungsarme Umsetzung zu erreichen, gehen die Verantwortlichen im Betrieb wie folgt vor: Schritt 1: Ziele und Verantwortlichkeiten definieren In diesem Fall ist das Ziel klar. Da die Produkte die Produktionsanlagen in unterschiedlichem Ausmaß nutzen, sollen mit der Untergliederung eine höhere Genauigkeit bei der Verrechnung der Kosten und eine Verbesserung der...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.2 Abschreibung von Software (ohne ERP-Software)

Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Die amtliche AfA-Tabelle macht für Software keine Vorgaben. Vor diesem Hintergrund wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software überwiegend mit 3 Jahren angesetzt. Diese Nutzungsdauer orientiert sich an der Nutzungsdauer von Hardware.[1] Nach der amtl...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abschreibung der Software

Herr Huber hat am 5.10.01 ein EDV-Programm erworben. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 1.800 EUR (netto). Die Nutzungsdauer setzt er mit 3 Jahren an. Wegen der Anschaffung im Oktober 01 berechnet er die Abschreibung für das Jahr 01 anteilig für 3 Monate. Dazu berechnet er zunächst die Jahresabschreibung bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren i. H. v. 600 EUR (= 1.800 EUR...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 7.2 Geltungsbereich von Abs. 6: Sonderabschreibungen und erhöhte Abschreibungen

Rz. 28a Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 7a Abs. 6 EStG sind ausschließlich Sonderabschreibungen und erhöhte Abschreibungen nicht bei der Bemessung der Buchführungsgrenzen nach § 141 AO zu berücksichtigen. Andere Abschreibungen (z. B. Teilwertabschreibung, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wegen dessen außerbilanzieller Wirkung oder steuerfreie Rücklagen nach § 6b E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8 Abschreibung bei mehreren Beteiligten (Abs. 7)

8.1 Allgemeines/Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 29 Trotz einer etwas unglücklichen Fassung enthält § 7a Abs. 7 EStG den allgemeinen Grundsatz, dass Abschreibungsvergünstigungen bei Wirtschaftsgütern, die mehreren Beteiligten zuzurechnen sind, von allen Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden können. Dies ergibt sich aus der Fassung des S. 2, wonach erhöhte Absetzu...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 4 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen (Abs. 3)

Rz. 22 Nach § 7a Abs. 3 EStG muss der Stpfl. eine erhöhte AfA mindestens in Höhe der AfA ansetzen, die der linearen AfA entspräche (§ 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG). Die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen enthalten Höchstsätze, während § 7a Abs. 3 EStG den Mindestsatz der AfA regelt. Die Vorschrift des § 7a Abs. 3 EStG erstreckt sich nur auf Fälle erhöhter Absetzungen, w...mehr

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Software, Anschaffung und Abschreibung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Erworbene/hergestellte Software Behandlung Implementierungskosten Behandlung Modifikationsaufwendungen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.3 Vereinfachungsregeln für Software

Abschreibungen gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG sind bei immateriellen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht möglich. Allerdings sieht R 5.5 EStR vor, dass Computerprogramme bis zum Grenzwert von 800 EUR netto (bei vor dem 1.1.2018 angeschaffter Software bis 410 EUR) als Trivialprogramme gelten, die wiederum wie abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zu b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.2 Zulässigkeit der Sonder-AfA nach einem Wechsel zur linearen AfA

Rz. 24 Nach einem Wechsel von der degressiven zur linearen AfA (vgl. § 7 Abs. 3 EStG) können für etwa noch verbliebene Jahre im Begünstigungszeitraum Sonderabschreibungen vorgenommen werden,[1], allerdings ohne Möglichkeit der "Aufholung" bereits abgelaufener Jahre). § 7a Abs. 4 EStG bezieht sich nur auf die zeitgleiche kumulative Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.4 Restwert-AfA bei Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 44 Gem. § 7a Abs. 9 EStG ist der Restwert bei Gebäuden und (gleichgestellten) Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 5 a EStG nach § 7 Abs. 4 EStG "unter Berücksichtigung der maßgebenden Restnutzungsdauer" zu berechnen. Diese Formulierung ist so zu verstehen, dass der Restwert entsprechend dem nach § 7 Abs. 4 EStG maßgebenden %-Satz zu verteilen ist (grundsätzlich 2 bzw. 2,...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.12 Vereinfachung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Systemsoftware und Anwendungssoftware können als geringwertige Vermögensgegenstände behandelt werden. Die steuerlichen Vereinfachungsregelungen (siehe unten) können nach IDW RS HFA 11.7 auch handelsrechtlich angewendet werden. Dies gilt allerdings nicht für die durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 geschaffene Möglichkeit zur (pauschalen) Annahme einer einjährigen Nutzungsda...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.5 Restwert-AfA bei anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 45 Bei anderen Wirtschaftsgütern als Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (§ 7 Abs. 5a EStG) ist die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums nach der linearen Methode fortzuführen. Maßgeblich sind der Restwert und die Restnutzungsdauer. Bei Beginn der Restwertabschreibung ist die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu schätzen. Die Formel lautet also: Restwert : Restnutzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.3 Degressive AfA und Sonderabschreibungen

Rz. 43 Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der degressiven AfA neben Sonderabschreibungen ausgeschlossen (§ 7a Abs. 4 EStG). Wenn einzelne Sondervorschriften etwas anderes regeln, wie insbesondere bei § 7g Abs. 5 EStG, ist bereits während des Begünstigungszeitraums die weitere degressive AfA nach dem jeweiligen Restbuchwert zu bemessen. Dies folgt aus der Natur der degress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4 Steuerliche Behandlung

4.1 Aktivierung von Software Auch steuerbilanziell ist Software als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.[1] Hinsichtlich der Aktivierung in der Steuerbilanz ist zwischen erworbener und selbst erstellter Software des Anlagevermögens zu unterscheiden: Erworbene Softwareprogramme sind aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB aktivierungspflichtig. Hingege...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3 Buchhalterische Behandlung von Software nach Handelsrecht

3.1 Erscheinungsformen von Software Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronisch...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3 Erwerb einer Softwarelizenz oder eigene Herstellung einer Software

3.3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen Die Zuordnung von erworbener oder selbst hergestellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab: Software, die im eigenen Leistungserstellungsprozess eingesetzt wird, ist ein Betriebsmittel wie andere materielle Vermögensgegenstände (wie etwa Maschinen) und w...mehr

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Software, Anschaffung und A... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Erworbene/hergestellte Software Behandlung Implementierungskosten Behandlung Modifikationsaufwendungenmehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4 Behandlung von Aufwendungen zur Einführung einer betrieblichen Unternehmenssoftware (ERP-Software)

Seit 2005 war die steuerbilanzielle Behandlung von ERP-Software durch das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 (Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)) geregelt.[1] Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 wurde durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 (ersatzlos) außer Kraft gesetzt, da durch das BMF-Sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2022). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.1 Allgemeines/Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 29 Trotz einer etwas unglücklichen Fassung enthält § 7a Abs. 7 EStG den allgemeinen Grundsatz, dass Abschreibungsvergünstigungen bei Wirtschaftsgütern, die mehreren Beteiligten zuzurechnen sind, von allen Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden können. Dies ergibt sich aus der Fassung des S. 2, wonach erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen von den Beteiligt...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.13 Aufwendungen für Updates und Releasewechsel

Die Aktualisierung von Software erfolgt durch Updates, Upgrades oder Releasewechsel. Diese warten und aktualisieren die vorhandene Software, verbessern die Gebrauchsfähigkeit oder schaffen ggf. neue Funktionen. Hinsichtlich der buchhalterischen Behandlung sind nach IDW RS HFA 11.21 daher folgende Fälle zu unterscheiden: Wartung bzw. Modernisierung: Die Software-Aktualisierungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 35 Dieser Zwang zur Einheitlichkeit (Rz. 34) hat zur Folge, dass die Entscheidungsmöglichkeit des Einzelnen eingeschränkt ist. Für die Ausübung des Wahlrechts kommt es primär auf etwaige vertragliche Regelungen an.[1] Wegen einer entsprechenden Anwendung des Grundsatzes, dass Abschreibungen bei mehreren Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden dürfen, auf die Norma...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.3 Umfang der anteiligen Inanspruchnahme nach Abs. 7 S. 1

Rz. 33a Die uneingeschränkte Anwendung des Grundsatzes, dass erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei einem Wirtschaftsgut nur einheitlich vorgenommen werden dürfen[1], würde, wenn einer der Beteiligten die Voraussetzungen für die erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen nicht oder nicht mehr erfüllt, zu unzumutbaren Härten für die anderen Beteiligten führen...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.6 Bewertung im Umlaufvermögen

Im Bereich des Umlaufvermögens unterliegt Software keiner Aktivierungsbeschränkung. Daher ist sowohl erworbene als auch selbst hergestellte Software, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist, zu aktivieren. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Standardsoftware-Produkte wurden entgeltlich erworben und sind zur Weiterveräußerung bestimmt. In diesem Fall erfolgt die buchhalt...mehr