Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Software, Anschaffung und A... / 3.4 Softwareleasing

Wie oben dargestellt, setzt die Anschaffung einer Softwarelizenz den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Nutzungsrecht an einer Software voraus. Dies ist der Fall, wenn ein einmaliges Entgelt für die unkündbare befristete Nutzung einer Software gezahlt wird oder ein einmaliges Entgelt für die unbefristete Nutzung einer Software gezahlt wird und keine weiteren L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5 AfA neben Sonderabschreibungen (Abs. 4)

5.1 Wirkung von Abs. 4 Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können....mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.10 Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen

Sofern keine dieser 3 Konstellationen zutrifft, handelt es sich um Erhaltungs- oder Modernisierungsaufwand, durch den die Funktionsfähigkeit der Software erhalten bleibt und ggf. einzelne Funktionen geändert werden. Diese Aufwände sind als Erhaltungsaufwand zu buchen. Ein Beispiel hierfür sind Aufwendungen aus reinen Wartungsverträgen, die oft zusammen mit Softwarelizenzvert...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.3 Aktivierungspflicht für erworbene Software des Anlagevermögens

Mangels einer gesetzlichen Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht für entgeltlich erworbene Nutzungsrechte an einer Software ein Aktivierungsgebot in Höhe ihrer Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB. Gegenstand der Aktivierung ist nicht die Software selbst, sondern ein Nutzungsrecht an dieser Software. Eine Aktivierung als entgeltlich erworb...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.1 Aktivierung von Software

Auch steuerbilanziell ist Software als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.[1] Hinsichtlich der Aktivierung in der Steuerbilanz ist zwischen erworbener und selbst erstellter Software des Anlagevermögens zu unterscheiden: Erworbene Softwareprogramme sind aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB aktivierungspflichtig. Hingegen gilt für selbst erstellte ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.9 Aufwendungen, die zur Wesensänderung einer betriebsbereiten Software führen

Sofern die Maßnahmen zur Erweiterung oder Verbesserung so umfangreich sind, dass der ursprüngliche Vermögensgegenstand untergeht und ein neuer Vermögensgegenstand entsteht, liegt eine Wesensänderung vor. In diesem Fall ist eine erworbene bzw. bereits vorhandene Software nur Inputfaktor für eine andere, noch zu schaffende Software. Ob die neu zu schaffende Software als erworb...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.2 Formen der Softwareüberlassung (Lizenzmodelle)

Die Formen der Überlassung von Software durch den Softwarehersteller an den Softwareanwender (bzw. Softwarenutzer) entwickeln sich ständig weiter. Während viele Jahre der Erwerb einer Softwarelizenz die dominierende Erwerbsform darstellte, setzen sich vermehrt Mietmodelle zur Überlassung von Software durch. Da die buchhalterische Abbildung je Form der Überlassung verschieden...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen

Die Zuordnung von erworbener oder selbst hergestellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab: Software, die im eigenen Leistungserstellungsprozess eingesetzt wird, ist ein Betriebsmittel wie andere materielle Vermögensgegenstände (wie etwa Maschinen) und wird i. d. R. länger als 12 Monate genutzt. Entsprechen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.1 Wirkung von Abs. 4

Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können. Die Vorschrift des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 7.3 Rechtsfolge

Rz. 28b Als Folge der Anwendbarkeit von§ 7a Abs. 6 EStG sind allerdings erhöhte Abschreibungen nicht in vollem Umfang, sondern nur insoweit für Zwecke der Gewinngrenzen in § 141 AO hinzuzurechnen, als sie die Mindest-AfA (lineare AfA) nach § 7a Abs. 3 EStG überschreiten. Diese gebotene (teleologische) Einschränkung des Wortlauts ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.4 Anrechnung auf das AfA-Volumen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 21 Gem. § 7a Abs. 2 S. 2 EStG können nach der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur noch in Anspruch genommen werden, soweit sie nicht bereits für Anzahlungen oder Teilherstellungskosten ausgenutzt worden sind. Diese Regelung soll eine Ausweitung des Abschreibungsvolumens verhindern. Der Begünstigungszeitraum w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 7a Abs. 2 EStG regelt Fallgestaltungen, in denen erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden können. § 7a Abs. 2 EStG setzt also voraus, dass in anderen Vorschriften ausdrücklich die Begünstigung von Teilherstellungskosten und von Anzahlungen auf Anschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.2 Zeitpunkt der Erstellung

Rz. 38 Bei nicht ordnungsgemäß geführtem Verzeichnis und mangelnder Ersichtlichkeit aus der Buchführung können Abschreibungsvergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Führung bzw. Ergänzung des Verzeichnisses, z. B. erst im Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts zur Inanspruchnahme der SonderAfA ist zulässig.[1] Ebenso sind Korrekturen von Fehlern n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.4 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 26 Das Wahlrecht, welche von mehreren zulässigen erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wird, kann bis zur Bestandskraft des jeweiligen Bescheids ausgeübt oder geändert werden.[1] Änderbar sein muss m. E. noch der Bescheid, in dem eine erhöhte AfA oder Sonder-AfA erstmalig berücksichtigt wurde. Ist dies der Fall, ist hinsichtlich der Folge...mehr

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Festwert / 4.4 Wie der Festwert bei Gegenständen des Sachanlagevermögens gebildet wird

Bei Gegenständen des Sachanlagevermögens kann erst dann ein Festwert gebildet werden, wenn der Bestand der Sachanlagen in etwa eine gleich bleibende Höhe erreicht hat. D. h., dass Zukäufe und Abgänge einschließlich Abschreibung sich in etwa die Waage halten (= sog. Anhaltewert). Aus Vereinfachungsgründen kann der Festwert mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden, der bei...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Wenn ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft wird und kein Vorsteuerabzug g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.2 Begünstigungszeitraum

Rz. 42 Abs. 9 bestimmt die AfA "nach Ablauf" des Begünstigungszeitraums. Der Begriff Begünstigungszeitraum ist in Abs. 1 definiert. Danach kommt es nicht darauf an, wie lange Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, sondern wie lange sie in Anspruch genommen werden können (z. B. bei § 7g EStG: 5 Jahre, auch wenn die Sonderabschreibung im ersten Jahr vorgenommen wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 7a EStG gilt als Generalnorm grundsätzlich für alle erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen, ist aber keine selbstständige Begünstigungsnorm. § 7a EStG gilt bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögen-Vergleich (§ 4 Abs. 1 EStG), bei der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), über den Verweis in § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG auch im Überschussbereich, al...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.5 Softwareüberlassung im Zuge eines Dauerschuldverhältnisses (Software as a service)

Die bisherigen Formen der Softwareüberlassung in Form des Erwerbs oder des Leasings einer Softwarelizenz wird zunehmend durch die Nutzung von Software als Dienstleistung abgelöst. Darunter fallen z. B. Vereinbarungen zur Nutzung von Software mit jährlicher oder monatlicher Kündigungsmöglichkeit. Dabei sind z. B. die folgenden Formen anzutreffen: Die Software wird als Cloud-So...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.6 Abgrenzung zwischen Herstellung und Anschaffung

Eine Software ist entgeltlich erworben, wenn dem Erwerber von einem Dritten im Zuge eines Rechtsgeschäfts (oder eines Hoheitsakts) das wirtschaftliche Eigentum an einer Software gegen Gewährung einer Gegenleistung verschafft wird. Im Fall von Software erfolgt dies i. d. R. durch Einräumung eines Nutzungsrechts. Dabei genügt es, dass das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Re...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.5 Anschaffungskostenermittlung: einzubeziehende Aufwendungen

Der Anschaffungsvorgang beginnt nach IDW RS HFA 11.25 mit der ersten Handlung, die auf den Erwerb einer konkreten Software gerichtet ist. DRS 24.84 stellt auf den bindenden Beschluss des Gremiums ab, das für den Erwerb der Software verantwortlich ist. Der Anschaffungsvorgang endet nach IDW RS HFA 11.34 sobald die angeschaffte Software gemäß ihrer Zweckbestimmung im Zuge des L...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.1 Erscheinungsformen von Software

Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronischen Geräten eingebettet ist und nur ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.7 Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft

Wie oben dargestellt sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle unmittelbar durch die Anschaffung verursachten Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren. Zur Herstellung der Betriebsbereitschaft können z. B. folgende Aufwendungen anfallen: Aufwendungen für das Customizing, um die Software an die betrieblichen Prozesse des erwerbe...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.4 Einordnung erworbener Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand

Software wird oftmals zusammen mit Hardware beschafft oder es werden mehrere Softwareprodukte gemeinsam beschafft. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes ergibt sich daher bei vielen Anschaffungsvorgängen die Notwendigkeit, die erworbenen Vermögensgegenstände voneinander abzugrenzen und den Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen. Eine Software k...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.2 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte Software des Anlagevermögens

Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entwicklu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen besch...mehr

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Firmen-Pkw, Finanzierung / 6 Rückgabe des Pkw = Veräußerung

Umsatzsteuer: Da Herr Huber den Firmen-Pkw mit Vorsteuerabzug erworben hatte, muss er für den Verkauf Umsatzsteuer zahlen. Mit der Rückgabe des Pkw tilgt der Autohändler das Restdarlehen von 19.999,92 EUR. Das bedeutet, dass er für das Fahrzeug einen Preis von 19.999,92 EUR zahlt. In den 19.999,92 EUR ist die Umsatzsteuer enthalten. Die Umsatzsteuer beträgt 19.999,92 EUR * 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.1 Allgemeines

Rz. 41 Der Anwendungsbereich von § 7a Abs. 9 EStG regelt die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage nach Ablauf des Begünstigungszeitraums bei Sonderabschreibungen ,nicht jedoch von erhöhten Abschreibungen. Die Berechnung der AfA nach Vornahme erhöhter Absetzungen ist in den jeweiligen Einzelvorschriften geregelt (z. B. § 7h Abs. 1 S. 5 EStG oder § 7i Abs. 1 S. 8 EStG). ). Die AfA...mehr

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Festwert / 4 Voraussetzungen für die Bildung von Festwerten

Nach § 240 Abs. 3 HGB können unter bestimmten Voraussetzungen Festwerte gebildet werden. Entscheidet sich der Unternehmer dafür, Festwerte in der Handelsbilanz zu bilden, dann ist er nach dem Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz auch in der Steuerbilanz daran gebunden, diesen Festwert auszuweisen.[1] Hinweis Gleichbleibende Menge und Wert als Vora...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Gebrauchtwagenkauf von Privatperson

Herr Huber hat am 10.5.01 für 26.000 EUR einen Jahreswagen von einer Privatperson gekauft. Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, weil Privatpersonen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der amtlichen Abschreibungstabelle beträgt 6 Jahre. Da das Fahrzeug bereits 1 Jahr alt ist, schreibt Herr Huber die Anschaffungskosten über eine Res...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.1 Allgemeine Behandlung

Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksichtigen, als wäre die Minderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.1 Laufend zu führendes Verzeichnis bei Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Rz. 37 § 7a Abs. 8 S. 1 EStG macht die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen und Sonderabschreibungen davon abhängig, dass laufend ein besonderes Verzeichnis geführt wird mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungsvergünstigungen in Anspruch genommen werden, Tag der Anschaffung oder Herstellung (aus der Buchführung regelmäßig nicht ersichtlich, s...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3 Ermittlung der verbleibenden Restnutzungsdauer bei einem Gebrauchtfahrzeug

Die Nutzungsdauer eines Firmen-Pkw beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle 6 Jahre. Das entspricht einer linearen Abschreibung von 16,67 % pro Jahr. Die amtliche Abschreibungstabelle gilt jedoch nur für neue Fahrzeuge. Bei Gebrauchtfahrzeugen müssen Sie die Restnutzungsdauer im Zeitpunkt des Erwerbs schätzen. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der BFH d...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Wahlrecht bei geringwertigen Wirtschaftsgütern zwischen 3 Varianten – beim Jahresabschluss auszuüben

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern gibt es unterschiedliche Abschreibungsvarianten, sodass zwischen 100 %iger Sofortabschreibung, Poolabschreibung oder Abschreibung über die Nutzungsdauer zu unterscheiden ist. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern geht es also im Wesentlichen darum, die optimale Lösung zu finden. Der Unternehmer kann in der Buchführung ein sog. Drei-Konten-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3 Einheitliche Inanspruchnahme (Abs. 7 S. 2)

8.3.1 Regelungsumfang Rz. 34 Nach § 7a Abs. 7 S. 2 EStG dürfen die erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen von den Beteiligten, bei denen die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, nur einheitlich vorgenommen werden. Nach dem Wortlaut der Norm könnte unklar sein, ob dies nur für die in § 7a Abs. 7 S. 1 EStG angesprochene Fallgestaltung gilt, bei der nicht alle Beteiligten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.3 Maßnahmenbezogenheit des Kumulationsverbots ("bei einem Wirtschaftsgut")

Rz. 25b § 7a Abs. 5 EStG soll die mehrfache Abschreibung derselben Aufwendungen bezogen auf den jeweiligen Abschreibungsgegenstand verhindern.[1] Dies zeigt der Wortlaut von Abs. 5, der die Kumulation "bei einem Wirtschaftsgut" verbietet (wirtschaftsgutbezogene Betrachtung)[2]. Auch der Vergleich mit anderen Vorschriften spricht für diese Auslegung, da § 7a Abs. 5 EStG ein a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2 Anteilige Inanspruchnahme bei mehreren Beteiligten (Abs. 7 S. 1)

8.2.1 "Mehreren Beteiligten zuzurechnen" Rz. 32 Eine Zurechnung an mehrere Beteiligte ist vorzunehmen bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741, 1008 BGB), bei einer Gesamthandsgemeinschaft (§§ 705ff., 719 BGB); vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. In der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung macht es keinen Unterschied, ob Gesamthands- oder Bruchteilseigentum vorliegt oder ob das Wirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

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Festwert / 4.5 Regelmäßige Überprüfung der Festwerte

Nach § 240 Abs. 3 HGB in Verbindung mit R 5.4 Abs. 4 EStR muss die Höhe des Festwerts von Zeit zu Zeit an Hand einer körperlichen Bestandsaufnahme überprüft werden. Vorgesehen ist eine Überprüfung (Bestandsaufnahme) bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in der Regel alle 3 Jahre und bei Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens spätestens an jedem 5. Bilanzstichtag. Stellt s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.2 Begünstigungsnorm nur bei einzelnen Beteiligten erfüllt (Abs. 7 S. 1)

Rz. 33 § 7a Abs. 7 S. 1 EStG basiert auf der Tatsache, dass verschiedene Abschreibungsvergünstigungen nicht nur von einer bestimmten Verwendung eines Wirtschaftsguts abhängig sind, sondern von weiteren persönlichen Voraussetzungen, bei denen der einzelne Beteiligte in aller Regel keinen Einfluss darauf hat, ob sie auch von den anderen Beteiligten erfüllt werden. Problematisch...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 5 Buchung nach dem Drei-Konten-Modell während des Jahres – beim Jahresabschluss Variante wählen

Welche Variante der Unternehmer nutzen will, muss er erst beim Jahresabschluss entscheiden. Allerdings sollte er seine Entscheidung vorbereiten, indem er die Wirtschaftsgüter abhängig von der Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach einem "Drei-Konten-Modell für geringwertige Wirtschaftsgüter" bucht. D. h., er bereitet in der Buchführung des laufenden Jahres seine...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.3 Vorsicht bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt

Finanzgerichte gehen bei einem Pkw nicht von der amtlichen Nutzungsdauer aus, sondern legen grundsätzlich 8 Jahre und eine Kilometerleistung von 120.000 km zugrunde. Legt das Finanzamt z. B. bei einem 5 Jahre alten Pkw eine Restnutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde, kann sich der Unternehmer dagegen nicht erfolgreich wehren. Eine Klage gegen das Finanzamt lohnt sich nur, wenn ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.1 Regelungsumfang

Rz. 34 Nach § 7a Abs. 7 S. 2 EStG dürfen die erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen von den Beteiligten, bei denen die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, nur einheitlich vorgenommen werden. Nach dem Wortlaut der Norm könnte unklar sein, ob dies nur für die in § 7a Abs. 7 S. 1 EStG angesprochene Fallgestaltung gilt, bei der nicht alle Beteiligten die Voraussetzungen ...mehr

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Festwert / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung nach Bildung eines Festwerts für Gerüst und Schalungsteile

Herr Huber ist Bauunternehmer. Er hat in seiner Bilanz einen Festwert für Gerüst- und Schalungsteile in Höhe von 20.000 EUR ausgewiesen. Er erwirbt im Jahr 03 Gerüstteile für 10.000 EUR zuzüglich 19 % = 1.900 EUR Umsatzsteuer. Da Herr Huber einen Festwert gebildet hat, darf er den Betrag in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Zur besseren Kontrolle und Nachvollziehbar...mehr

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Festwert / 4.3 Wie der Festwert bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gebildet wird

Bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelte es sich um Vorratsvermögen, das keiner planmäßigen Abschreibung unterliegt. Bei der erstmaligen Bildung eines Festwerts, z. B. für Schrauben und Ersatzteile, muss eine körperliche Bestandsaufnahme (= Inventur) durchgeführt werden. Nach der mengenmäßigen Erfassung muss der Wert bestimmt werden, der sich in der Regel nach den Ansch...mehr

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Firmen-Pkw, Gebrauchtfahrzeug / 3.1 Schätzung der verbleibenden Restnutzungsdauer

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Nutzungsdauer neu zu ermitteln. Es darf daher bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer nicht ohne weiteres der Zeitraum zugrunde gelegt werden, der sich aus der Differenz der Gesamtnutzungsdauer für Neufahrzeuge und der verbleibenden Nutzungsdauer im Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs ergibt. Bei der Schätzung der neuen Restnutzungsdauer so...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 7a EStG gliedert sich in 9 Absätze. Die einzelnen Absätze beinhalten folgende Regelungen: Abs. 1: Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Abs. 2: Anzahlungen auf Anschaffungskosten bzw. Teilherstellungskosten Abs. 3: Mindest-AfA Abs. 4: Normal-AfA neben den erhöhten Absetzungen Abs. 5: Verbot der do...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.6 Folge bei fehlendem/nicht ordnungsgemäßem Verzeichnis

Rz. 39c Fehlen einzelne der geforderten Angaben, ist der Abzug erhöhter Absetzungen bzw. Sonderabschreibungen unzulässig. Der Stpfl. kann die fehlenden Angaben allerdings nachholen (Rz. 39). Sofern sich im Rahmen einer (Betriebs-) Prüfung herausstellt, dass die materiellen Voraussetzungen einer Begünstigungsnorm (z. B. § 7i EStG) nicht vorliegen, folgt hieraus nicht, dass das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.1 "Mehreren Beteiligten zuzurechnen"

Rz. 32 Eine Zurechnung an mehrere Beteiligte ist vorzunehmen bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741, 1008 BGB), bei einer Gesamthandsgemeinschaft (§§ 705ff., 719 BGB); vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. In der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung macht es keinen Unterschied, ob Gesamthands- oder Bruchteilseigentum vorliegt oder ob das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder Privatver...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 8.2 Steuerliche Verkürzung der Nutzungsdauer für Computerhardware und Software

Zum 1.1.2021 wurde die steuerliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software von bislang 3 Jahre auf nunmehr 1 Jahr abgesenkt. Von den Änderungen betroffen sind sowohl Hardwareprodukte wie Stand-PC's, Notebooks und Drucker als auch immaterielle Wirtschaftsgüter der "Betriebs- und Anwendersoftware". Die verkürzte Nutzungsdauer kann regelmäßig für alle Gewinnermittlungen...mehr