Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 309]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 431]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1312]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Großen Kammer [Rdn 367]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Sperrerklärung, in-camera-Verfahren [Rdn 667]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Gegenvorstellung, Statthaftigkeit [Rdn 293]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 294 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Gegenvorstellung, All...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Rechtsbehelfe, außerordentliche [Rdn 982]

Rdn 983 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Untersuchungshaft, Allgemeines, Teil B Rdn 806, bei → Menschenrechtsbeschwerde, Teil C Rdn 1, und bei → Verfassungsbeschwerde, Individualbeschwerde, Teil C Rdn 729. Rdn 984 1.a) Als außerordentlicher Rechtsbehelf ist gegen Haftentscheidungen auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde gegeben. ☆ Nicht zuletzt wegen der besonder...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Revision, Gebühren [Rdn 355]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Revision, Verfahrensgebühr [Rdn 379]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Strafverfahren, Gebühren [Rdn 611]

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Teil D: Vergütung und Kosten / U-Haft-Fragen, Gebühren [Rdn 414]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 672]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1249]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1613]

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AGS 5/2016, Keine Aktenvers... / 1 Aus den Gründen

I. Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG zulässig, weil das LG sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen hat. Der Umstand, dass das LG die Beschwerde zugelassen hat, ohne die Voraussetzungen der Zulassung zu prüfen, die offensichtlich gar nicht vorgelegen haben, ändert hieran nichts. Das LG hat die Beschwerde zugelassen, "weil die Kammer von der Ent...mehr

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zfs 5/2016, Berufungszurück... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider in dieser für die Praxis so wichtigen Frage der absoluten Mindermeinung angeschlossen. I. Die Gegenauffassung Die Gegenmeinung sieht das seit Jahrzehnten anders. Danach sind die Kosten des Bekl. oder Antragsgegners bzw. Rechtsmittelbeklagten oder Rechtsmittelgegners auch dann erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozess- bzw. Verfahrensbevollmäc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Anträge

Rz. 7 Da der Beigeladene[1] zunächst ohne sein Zutun in den Rechtsstreit einbezogen wird, soll ihm hieraus noch keine Kostenpflicht erwachsen; anders hingegen, wenn er eigene Anträge stellt oder Rechtsmittel führt. In diesem Fall sind ihm, soweit er unterlegen ist, die durch ihn zusätzlich verursachten Kosten aufzuerlegen. Hierbei muss es sich um eigene, vom Hauptantrag abwei...mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akteneinsicht (2)

StPO § 147 Leitsatz Unterlagen, die bislang nicht Aktenbestandteil geworden sind, können im Wege der Akteneinsicht auch nicht zugänglich gemacht werden. AG Stadtroda, Beschl. v. 10.7.2015 – 1 OWi 697/15 Sachverhalt Das AG hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen. 2 Aus den Gründen: "Der Verteidiger des Betr. beanstandet, dass ihm im Vorverfahren bestim...mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akteneinsicht (1)

StPO § 147 Leitsatz Dem Verteidiger ist die vollständige Messdatei samt Token und Passwort sowie die gesamte Messreihe entsprechend § 46 OWiG i.V.m. § 147 StPO zur Verfügung zu stellen. Andernfalls würde das Recht auf rechtliches Gehör verletzt werden. AG Gießen, Beschl. v. 27.10.2015 – 512 OWi 83/15 Sachverhalt Das AG Gießen hat in einer Entscheidung nach § 62 OWiG dem Regierung...mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / Leitsatz

Unterlagen, die bislang nicht Aktenbestandteil geworden sind, können im Wege der Akteneinsicht auch nicht zugänglich gemacht werden. AG Stadtroda, Beschl. v. 10.7.2015 – 1 OWi 697/15mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / Sachverhalt

Das AG hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet verworfen.mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / 2 Aus den Gründen:

"Der Verteidiger des Betr. beanstandet, dass ihm im Vorverfahren bestimmte Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Diese Unterlagen sind bislang nicht Aktenbestandteil geworden, so dass sie im Wege der Akteneinsicht auch nicht zugänglich gemacht werden können. Der Eichschein wird üblicherweise erst im Zwischenverfahren der Akte beigefügt. Die weiteren gewünschten Unterlagen werde...mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / 3 Anmerkung:

Es ist nur noch zum Kopfschütteln. Wieder einmal beruft sich ein Gericht auf den "formalen" Aktenbegriff und verweigert dem Betroffenen sein u.a. aus Art. 6 EMRK herrührendes Recht auf die erweiterte Akteneinsicht bzw. die Beiziehung von Unterlagen, um vorgerichtlich den Vorwurf sachverständig prüfen zu lassen. Liegt ein standardisiertes Messverfahren vor, kann der Betroffen...mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / Sachverhalt

Das AG Gießen hat in einer Entscheidung nach § 62 OWiG dem Regierungspräsidium Kassel aufgegeben, dem Verteidiger die Messdatei als digitale Kopie im TUFF-Format mit dem dazu gehörigen Token und Passwort sowie die gesamte Messreihe nach Übersendung einer DVD zur Verfügung zu stellen sowie der Akte folgende Unterlagen bzw. Angaben beizufügen:mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / 3 Anmerkung:

Eine Entscheidung, die nahezu alle der derzeit kursierenden Probleme rund um die Einsicht in die Akte und die erweiterte Akteneinsicht in Unterlagen, die nicht Bestandteil der "formalen" Akte sind, enthält. Der "Token" betrifft das konkrete Messverfahren und entspricht bei anderen Verfahren der nachträglichen Verschlüsselung, die dem Betroffenen eine Auswertung verwehrt. Für...mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / Leitsatz

Dem Verteidiger ist die vollständige Messdatei samt Token und Passwort sowie die gesamte Messreihe entsprechend § 46 OWiG i.V.m. § 147 StPO zur Verfügung zu stellen. Andernfalls würde das Recht auf rechtliches Gehör verletzt werden. AG Gießen, Beschl. v. 27.10.2015 – 512 OWi 83/15mehr

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zfs 4/2016, Umfang der Akte... / 2 Aus den Gründen:

"Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 62 OWiG ist teilweise begründet." Dem Verteidiger ist die vollständige Messdatei samt Token und Passwort sowie die gesamte Messreihe entsprechend § 46 OWiG i.V.m. § 147 StPO zur Verfügung zu stellen. Andernfalls würde das Recht auf rechtliches Gehör verletzt werden. Denn bei der vorliegenden Messung handelt es sich um ein stand...mehr

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AGS 4/2016, Verfahren und K... / b) Protokollierung des Abrufs

Jeder Abruf ist zu protokollieren, wobei in das Protokoll die in § 5 Abs. 1 S. 1 SRV enthaltenen Angaben aufzunehmen sind. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird das Protokoll elektronisch an das abrufende Gericht übersandt, eine Einstellung des Protokolls in das Register erfolgt nicht (§ 5 Abs. 1 S. 2 SRV). Der Ausdruck ist zur Gerichtsakte zu nehmen.[5] Hat der Abruf jedoc...mehr

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AGS 4/2016, Kieler Kostenkä... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig. Nach § 55 Abs. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende anwaltliche Vergütung vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges festgesetzt. Nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG kann gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle das Gericht, bei dem die Festsetzung erfolgt ist, angerufen werden. Die Erinnerung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.3 Akteneinsicht

Rn 55b In die Akten des Strafverfahrens ist dem Verletzten (§ 406e StPO) oder einem Dritten nach § 475 StPO Einsicht zu gewähren. Letzteres erfordert aber, dass der Auskunftsersuchende Tatsachen schlüssig und substantiiert vorträgt, aus denen sich ein berechtigtes Interesse an Akteneinsicht ergibt. Zu den Dritten im vorgenannten Sinne gehört auch der Insolvenzverwalter.[174]...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / 2 Aus den Gründen

1. Die vom AG zugelassene Beschwerde des Anwalts ist zulässig gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG. Soweit der Anwalt die Beschwerde nicht nur ausdrücklich im eigenen Namen, sondern auch im Namen der Antragstellerin erhoben hat, ist von einem offensichtlichen Versehen auszugehen, da der Vergütungsanspruch ausschließlich dem Beratungshilfe leistenden Anwalt zusteht und nur er...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin wurde in der Angelegenheit "Beratung wegen Führerschein (Strafbefehl)" ein Beratungshilfe-Berechtigungsschein mit der Maßgabe erteilt, dass die rechtliche Beratung und – soweit erforderlich – die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bewilligt werde und dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Straf- und Bußgeldsachen auf die Beratung beschränke. Der An...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / Leitsatz

Eine vorbereitende Akteneinsicht durch den Anwalt führt nicht zur Entstehung der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV, wenn die Akteneinsicht ausschließlich zur Beratung dient und es zum Betreiben eines Geschäfts, also zu einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit, nicht kommt. Die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeit...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / 3 Anmerkung

Letztlich kam es auf die umfangreichen Ausführungen nicht an, da in Strafsachen Beratungshilfe nur für eine Beratung gewährt werden kann[1] und auch nur dafür gewährt worden war. Unabhängig davon, ob hier bereits eine Geschäftstätigkeit vorgelegen hätte, wäre diese aus der Landeskasse nicht zu vergüten gewesen. Abgesehen davon ist die Entscheidung auch zutreffend. Auch im Rah...mehr

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AGS 3/2016, Aktenversendung... / 1 Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden, später eingestellten Verfahren hatte der Verteidiger des Beschuldigten Akteneinsicht beantragt durch Überlassung der Ermittlungsakte in sein Büro. Die Übersendung der Akte erfolgte durch den anwaltlichen Kurierdienst in das Fach des Verteidigers beim AG. Der Aktentransport von der Staatsanwaltschaft zu dem AG erfolgte durch die K. Anwaltverein Serv...mehr

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zfs 3/2016, Aktenversendung... / Sachverhalt

In dem bei der StA Saarbrücken gegen den Beschuldigten geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Einkommenssteuer meldete sich der Verteidiger für den Beschuldigten, legte Beschwerde gegen eine ergangene Durchsuchungsanordnung ein und beantragte zugleich Akteneinsicht. Diese wurde mit Verfügung der StA Saarbrücken gewährt. Die Akte wurde durch ...mehr

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AGS 3/2016, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da die angefochtene Entscheidung nicht von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist, sondern von der 15. großen Strafkammer des LG K. in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (§ 66 Abs. 6 S. 1 GKG, § 122 Abs. 1 GVG). Die weitere Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zuläss...mehr

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zfs 3/2016, Zustellung nur ... / 2 Aus den Gründen:

"Der zulässigen Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt der Erfolg in der Sache versagt. Das Amtsgericht hat zu Recht angenommen, dass Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Die Verfolgung der vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt nach drei Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage, erhoben worden ist, dan...mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akteneinsicht (1)

StPO § 147 Leitsatz Der Antrag auf Überlassung einer unkomprimierten Datei in einem mit einem handelsüblichen Programm auswertbaren Format stellt nur einen Teilbereich der ohnehin zu gewährenden Akteneinsicht dar, keine Form der Aktenergänzung. AG Bayreuth, Beschl. v. 28.9.2015 – 7 OWi 131/15 Sachverhalt Gegen den Betroffenen ist ein Bußgeldverfahren anhängig. Ihm wird ein Geschw...mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akteneinsicht (2)

StPO § 147 Leitsatz Das Akteneinsichtsrecht erstreckt sich nicht nur auf sämtliche Unterlagen der Verwaltungsbehörde, die zu den Akten genommen worden sind, auf die der Vorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gestützt wird, sondern auch auf alle sonstigen verfahrensbezogenen Vorgänge, die möglicherweise bedeutsam für das Verfahren sind. AG Jena, Beschl. v. 9.10.2015 –...mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / Leitsatz

Der Antrag auf Überlassung einer unkomprimierten Datei in einem mit einem handelsüblichen Programm auswertbaren Format stellt nur einen Teilbereich der ohnehin zu gewährenden Akteneinsicht dar, keine Form der Aktenergänzung. AG Bayreuth, Beschl. v. 28.9.2015 – 7 OWi 131/15mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / Sachverhalt

Das AG Jena hat die Thüringer Polizei – Zentrale Bußgeldstelle – gem. § 62 OWiG angewiesen, dem Betroffenen über seinen Verteidiger antragsgemäß in vollem Umfang ergänzende Akteneinsicht zu gewähren.mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / 3 Anmerkung:

Es handelt sich nur um zwei kleine Details, die aber im Rahmen der vielen Entscheidungen rund um die Akteneinsicht durchaus von Bedeutung sein können. Zum einen muss dem Verteidiger bei Bedarf (z.B. für ein Privatgutachten) die Datei des Messbildes zugänglich gemacht werden. Zum anderen wird zu Recht zwischen Akteneinsicht und Aktenergänzung unterschieden. Ob im Verwaltungsv...mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist ein Bußgeldverfahren anhängig. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß auf der BAB A9 vorgeworfen. Der Verteidiger hatte bei der Behörde Akteneinsicht in die Verfahrensakte und zugleich Beiziehung “sämtlicher Unterlagen, die üblicherweise in der sog. Lebensakte aufbewahrt werden’ beantragt. Die Akte wurde ihm daraufhin vom Bayerischen Polizeiverwaltung...mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist zulässig und begründet." Nach st. Rspr. dieses Gerichts ist dem Begehren auf Beiziehung zusätzlicher Unterlagen nur nachzukommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die verwendete Messeinrichtung bei der konkreten Messung nicht ordnungsgemäß funktioniert haben könnte, da ein allgemeiner Anspruch auf Aktenergänzun...mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung enthält in knapper Form genau das, was der Verteidiger im Verwaltungsverfahren erwarten darf: vollständige Einsicht in die Akte und alle sonstigen Bestandteile, die dazu dienen können, den dem Betroffenen gemachten Vorwurf zu prüfen. Ob das dann auf § 147 StPO oder (ergänzend) auf Art. 6 EMRK zu stützen ist, kann letzten Endes nicht ausschlaggebend sein. RiAG...mehr

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / Leitsatz

Das Akteneinsichtsrecht erstreckt sich nicht nur auf sämtliche Unterlagen der Verwaltungsbehörde, die zu den Akten genommen worden sind, auf die der Vorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gestützt wird, sondern auch auf alle sonstigen verfahrensbezogenen Vorgänge, die möglicherweise bedeutsam für das Verfahren sind. AG Jena, Beschl. v. 9.10.2015 – 3 OWi 1534/15mehr