Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

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zfs 2/2016, Umfang der Akte... / 2 Aus den Gründen:

"Dem Betroffenen eines Bußgeldverfahrens steht ein umfassendes Akteneinsichtsrecht zu, das i.d.R. gem. §§ 147 StPO i.V.m. 46 Abs. 1 OWiG über seinen Verteidiger ausgeübt wird. Dieses Recht ist, sofern die Ermittlungen förmlich abgeschlossen sind (§§ 169a, 147 Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 2, 61 OWiG), zwar nach Ort, Zeitpunkt und Dauer der Einsichtnahme modifizierbar, hinsich...mehr

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AGS 2/2016, Keine Aktenvers... / Leitsatz

Die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV-GKG fällt nicht an, wenn die Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig verkehrenden Dienstwagen der Justiz an das Gerichtsfach des Rechtsanwalts bei einem auswärtigen Gericht übersandt werden. OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.11.2015 – 2 Ausl AR 16/15mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

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§5 Rechtsmittel / I. Akteneinsicht

Rz. 3 Es dürfte sich eigentlich von selbst verstehen, dass der Rechtsanwalt nicht blind bzw. taub den Worten seines Mandanten folgt, sondern sich erst einen Eindruck des Sachverhaltes über die Akteneinsicht verschafft.[2] Dennoch ist schon frühzeitig zu überlegen und bei dem Mandanten abzufragen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Beweismittel zur Verfügung stehen könnten...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Aktenversendungspauschale [Rdn 71]

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Krankenakte [Rdn 79]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Aktenführung und -einsicht [Rdn 416]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten [Rdn 1053]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Antrag, Antragsgegenstand [Rdn 199]

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§ 2 Erstattungs-ABC

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§5 Rechtsmittel / III. Recht auf Prüfung der Zulässigkeit der Beweismittel

Rz. 8 Teilhabe heißt im Strafprozess gleichsam zu überprüfen, ob die aufgeführten Beweismittel in dieser Form überhaupt verwertet werden dürfen. Insofern ist festzustellen, dass in der Praxis das Informationserhebungsrecht als Ausfluss des fair-trial-Prinzips gegen eine de-facto-Beibringungslast steht. So führt Cierniak [9] aus: Zitat "Besonderheiten, die im Einzelfall Zweifel ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines [Rdn 1086]

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Teil D: Daten / Daten, Datenübermittlung, Verarbeitung für künftige Strafverfahren und Übermittlung zu Forschungszwecken [Rdn 251]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Pflichtverteidiger [Rdn 294]

Rdn 295 Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren endet nach ganz überwiegender Auffassung mit der Rechtskraft des Urteils und bezieht sich nicht mehr auf das sich anschließende Vollstreckungsverfahren. Allerdings ist die Mitwirkung eines Verteidigers in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO in bestimmten Fällen geboten (vgl. zur Pflichtverteid...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Datenschutz, Regelungen, national, Bundesrecht [Rdn 223]

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Teil G: Gnade / Gnade, formelle Fragen [Rdn 16]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Rechtsschutz, Allgemeines [Rdn 421]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, einfache Disziplinarmaßnahmen [Rdn 1141]

Rdn 1142 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Soldaten, Disziplinarverfahren, Allgemeines, Teil H Rdn 1087. Rdn 1143 1. Disziplinarmaßnahmen, die von den Disziplinarvorgesetzten verhängt werden können, werden einfache Disziplinarmaßnahmen genannt. § 22 WDO benennt als einfache Disziplinarmaßnahmen, den Verweis, den strengen Verweis, die Disziplinarbuße, die Ausgangsbeschränk...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Soldaten, gerichtliche Disziplinarmaßnahmen [Rdn 1175]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Bewährung [Rdn 1002]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Tilgung, Verwertungsverbot [Rdn 152]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Anspruchsanmeldung [Rdn 287]

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / I. Schaffung des Problembewusstseins

Rz. 1 Hinsichtlich der Berechnung von Punkteverstößen gibt es durch die Reform noch einige Unklarheiten. Viele Aspekte sind m.E. bei der Umsetzung der "Fahreignungsreform" vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt worden und werfen in der Praxis Fragen auf, die es noch zu klären gilt. Das Ziel des Gesetzgebers, bei den Punkteverstößen eine bessere Übersicht zu erzielen, ist leide...mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Allgemeines [Rdn 1]

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§5 Rechtsmittel / B. Allgemeines

Rz. 2 Zweifellos kann eine sachgerechte Vertretung nur über die vollständige Erfassung des Sachverhaltes erfolgen: Dies bedeutet unabhängig vom Verfahren und Verfahrensstand ist grundsätzlich Akteneinsicht zu beantragen: Dies gilt für Straf- und Bußgeldverfahren gleichsam wie für die verwaltungsverfahrensrechtlichen Verfahren. Hinweis In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, Strafvollzug, Bundesrecht [Rdn 111]

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zfs 1/2016, Falsch benannte... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Revision des Angekl. Ka ist unbegründet. Die zulässige Revision der StA führt hingegen zur Aufhebung des Urteils des LG Stuttgart v. 5.11.2014, soweit die Strafkammer den Angekl. Kr vom Vorwurf der Beihilfe zur falschen Verdächtigung freigesprochen hat." Das LG hat im Wesentlichen Folgendes festgestellt: “Am 3.11.2012 um 23.34 Uhr überschritt der Angekl. Ka a...mehr

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / I. Allgemeines Informationsblatt für Mandanten zum Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrsangelegenheiten

Rz. 44 Muster 6.1: Informationsblatt zum Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrsangelegenheiten Muster 6.1: Informationsblatt zum Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrsangelegenheiten Schon ein Unfall mit einem nur leicht Verletzten kann zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung führen; die Geschwindigkeitsüberschreitung wird mit...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Rechtsschutz, Beschwerde [Rdn 328]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, notwendige Verteidigung [Rdn 371]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Anrechnung [Rdn 978]

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 160 Zu Ablauf und Inhalt des Hauptsacheverfahrens stellt § 1042 ZPO die zentrale Norm dar. Danach können die Parteien den Ablauf des Verfahrens selbst weitgehend bestimmen. Der Parteiwille ist der oberste Grundsatz des schiedsgerichtlichen Verfahrens. Insoweit können sie auch Schiedsordnungen fest eingerichteter Schiedsgerichte zur Grundlage des Verfahrens machen. Beispi...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Einzeltätigkeiten, Allgemeines [Rdn 42]

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zerb 12/2015, Die verspätet... / Sachverhalt

I. Der Beteiligte zu 1. ist der Sohn und Alleinerbe des mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 18.12.2013 – 378 II 90/13 – rechtkräftig zum 31.12.1990 für tot erklärten Herrn O. F. A. S. (im Folgenden: Erblasser). Mit Schriftsätzen seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 25.7.2014 und 1.10.2014 beantragte er, das Aufgebotsverfahren nach §§ 1970 ff BGB über den Nachlass des Er...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / III. Beginn der Tilgungsfrist

Rz. 95 §29 Abs. 4 StVG bestimmt den Beginn der Tilgungsfrist. Sie beginnt künftig einheitlich bei strafgerichtlichen Verurteilungen und Strafbefehlen (S. 1 Nr. 1), bei Entscheidungen der Gerichte nach den §§59, 60 StGB und §27 des Jugendgerichtsgesetzes (S. 1 Nr. 2), bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen sowie anderen Verwaltungsentscheidungen (...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Verfahrensgebühr [Rdn 313]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 426]

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FoVo 1/2016, Die Kosten der... / II. Die Lösung

Zwangsvollstreckung nach dem Erbfall Verstirbt der Schuldner, ist die Forderungsbeitreibung tatsächlich nicht beendet. Zunächst einmal gestattet § 779 ZPO, die Vollstreckung in den Nachlass fortzusetzen, wenn die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner zu Lebzeiten bereits begonnen hat. Hinweis Für die Frage, ob die Zwangsvollstreckung i.S.d. § 779 Abs. 1 ZPO bereits begonnen ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 958]

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Teil F: Medien / Medien, Einfluss auf das Strafverfahren [Rdn 9]

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zfs 12/2015, Akteneinsicht in unvollständige E-Akte

OWiG § 110d Leitsatz 1. Die Erhebung der Aktenversendungspauschale kann nur verlangt werden, wenn die Akteneinsicht vollständig erfolgt. 2. Die Erhebung der Aktenversendungspauschale setzt jedoch bei einer elektronischen Aktenführung zwingend und unabdingbar voraus, dass der Aktenauszug den von § 110d OWiG aufgestellten Voraussetzungen genügt. (Leitsätze der Schriftleitung) AG Lü...mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zur Akteneinsicht

Leitsatz Zur Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten, die bei Abholung der Akte zur Akteneinsicht im Revisionsverfahren entstanden sind. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 30.6.2015 – 2 Ks 111 Js 24024/11 1 Sachverhalt Der Erinnerungsführer war der ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Durch Urteil des LG wurde die ehemalige Angeklagte vom Vorwurf des versucht...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten einer Anwaltsangestellten zur Durchführung der Akteneinsicht

RVG §§ 16 Abs. 1, 55, 56; VV RVG Nr. 7003; GKG KV Nr. 9003 Leitsatz Fahrtkosten einer Angestellten des Pflichtverteidigers zur Abholung und Rückgabe der Gerichtsakten zwecks Akteneinsicht im Revisionsverfahren sind dann nicht gem. § 46 Abs. 1 RVG zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich, wenn der Verteidiger sich die Akten mit der Post hätte übersenden lasse...mehr

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zfs 12/2015, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Antrag des Verteidigers auf gerichtliche Entscheidung als Rechtsbehelf gegen den Ansatz der erhobenen Auslagen ist zulässig und begründet. Die Erhebung der Aktenversendungspauschale kann nämlich nur verlangt werden, wenn die Akteneinsicht vollständig erfolgt, was bisher hier nicht der Fall ist." Die Akte, in die der Verteidiger Einsicht begehrte, wird bei dem Kreis C ...mehr

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zfs 12/2015, Akteneinsicht ... / Leitsatz

1. Die Erhebung der Aktenversendungspauschale kann nur verlangt werden, wenn die Akteneinsicht vollständig erfolgt. 2. Die Erhebung der Aktenversendungspauschale setzt jedoch bei einer elektronischen Aktenführung zwingend und unabdingbar voraus, dass der Aktenauszug den von § 110d OWiG aufgestellten Voraussetzungen genügt. (Leitsätze der Schriftleitung) AG Lüdinghausen, Beschl....mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / Leitsatz

Zur Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten, die bei Abholung der Akte zur Akteneinsicht im Revisionsverfahren entstanden sind. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 30.6.2015 – 2 Ks 111 Js 24024/11mehr

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zfs 12/2015, Akteneinsicht ... / Sachverhalt

Das AG entschied auf den Antrag des Betr., die gem. § 107 Abs. 5 OWiG ergangene Kostenanforderung des Kreises C v. 2.6.2015 für eine Aktenübersendungspauschale i.H.v. 12 EUR aufzuheben.mehr

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zfs 12/2015, Akteneinsicht ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung überzeugt im Ergebnis, aber im Detail sollte man aufmerksam unterscheiden. Denn nur wenn die elektronisch geführte Akte tatsächlich auch (elektronisch) übermittelt wird, bedarf es nach § 110d Abs. 2 S. 2 Hs. 1 OWiG der qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn wie offensichtlich hier nur ein Ausdruck in Papierform erstellt wurde, bedarf es hingegen keiner...mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und teilweise auch begründet. Der Erinnerungsführer hat einen Anspruch auf die Aktenversendungspauschale i.H.v. 12,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer i.H.v. 2,28 EUR für das Revisionsverfahren. Nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. beträgt die Aktenversendungspauschale für die bei der Hin-und Rücksendung der Akten anfallenden Auslagen an Transportkosten 12,00 EU...mehr