Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft

Rn 7 Für die in § 11 Abs. 2 Nr. 1 ausdrücklich genannten und dieser Bestimmung auch ungenannt unterfallenden Gesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter jeweils alleine berechtigt, einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Rn 8 Gleiches gilt für die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die aufgrund der Regelung des § 278 Abs. 1 AktG als Gesellschaft mit eigener...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft ist außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler berechtigt...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Benachrichtigung des Registergerichts bei Abweisung mangels Masse und Auflösung des Schuldners kraft Gesetzes

Rn 9 Die Registergerichte sind auch über die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu unterrichten, sofern der Antrag mangels einer die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckenden Masse abgewiesen wird und der eingetragene Schuldner durch die Abweisung mangels Masse kraft Gesetzes aufgelöst wird. Rn 10 Die Auflösung einer juristischen Person oder einer ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Eintragung des Eröffnungsbeschlusses von Amts wegen

Rn 5 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in den nachstehend benannten Fällen von Amts wegen einzutragen:mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Anzinger/Hönsch, Kommentierung zu §§ 106–113 WpHG, in Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht-Kommentar, 8. Aufl. 2023; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Enforcement der Rechnungslegung, DB 2002, S. 2173–2177; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung", Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bilanzkontrollgesetzes, DB 2004, S. 329–332; Assmann, Ad hoc-P...mehr

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Sauer, SGB III § 366a Verso... / 2.4 Verwaltung des Versorgungsfonds

Rz. 29 Abs. 5 und 6 treffen Regelungen über die Verwaltung des Versorgungsfonds, ohne dass ein beratender Beirat wie nach dem Versorgungsrücklagengesetz vorgesehen wäre. Der Versorgungsfonds ist keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird wie allgemein üblich getrennt von sonstigem Vermögen verwaltet, damit jederzeitige Transparenz gewährleistet ist. Abs. 5 Satz 2 verpflichte...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 30 Aus § 291 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 76 AktG und § 308 AktG folgt der gesetzlich geforderte Mindestinhalt, der einen Beherrschungsvertrag kennzeichnet. Hiernach hat der Vertrag die Vereinbarung zu enthalten, dass die Leitung der untergeordneten Gesellschaft (mit Sitz im Inland) dem herrschenden Unternehmen unterstellt wird, mit der Folge, dass das herrschende Unternehmen d...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.2 Zweck des Beherrschungsvertrags und Beherrschungsvertragsmuster

Rz. 18 Der Zweck eines Beherrschungsvertrags besteht i. d. R. in der Legitimierung der Herrschaft über das untergeordnete Unternehmen. Tatsächlich besteht in der Praxis oftmals bereits ein faktisches Konzernverhältnis aufgrund einer Abhängigkeit i. S. d. § 17 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. d. § 16 AktG.[1] Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrags wird in e...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.3.1 Untergesellschaft (verpflichtetes Unternehmen)

Rz. 19 Das Aktienrecht formuliert eindeutige Anforderungen an die Rechtsform der unterstellten Gesellschaft. Die durch den Beherrschungsvertrag verpflichtete Gesellschaft, die ihre Leitung dem herrschenden Unternehmen unterstellt, muss – dem Aktienrecht folgend – eine dem deutschem Recht unterliegende AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[1] Aber auch eine SE mit Sitz im Inl...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.3 Praktische Bedeutung und Gewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 40 Die praktische Bedeutung des Gewinnabführungsvertrags resultiert vor allem aus dem Steuerrecht, weil die körperschaftsteuerliche Organschaft das Bestehen eines solchen Vertrags voraussetzt.[1] Aufgrund der bis zum Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Rechtslage wurde der Gewinnabführungsvertrag in der unternehmerischen Praxis üblicherweise mit einem Beherrschungsvertrag...mehr

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Unternehmensverträge / 5.1 Rechtsnatur

Rz. 47 Nach der Intention des Gesetzgebers handelt es sich bei den anderen Unternehmensverträgen des § 292 AktG um rein schuldrechtliche Austauschbeziehungen, die sich durch eine angemessene Gewährung von Leistungen und Gegenleistungen zwischen voneinander unabhängigen Gesellschaften auszeichnen.[1] Tatsächlich vereinen aber die anderen Unternehmensverträge i. S. d. § 292 Ak...mehr

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Unternehmensverträge / 3 Überblick über die aktienrechtlichen Unternehmensverträge

Rz. 7 An der Spitze der Vorschriften über Unternehmensverträge steht § 291 AktG, der zusammen mit § 292 AktG festlegt, welche Vertragsarten das Aktienrecht unter dem Begriff "Unternehmensverträge" zusammenfasst. Die Bezeichnung "Unternehmensvertrag" dient dabei dem rechtstechnischen Zweck einer sprachlichen Vereinfachung und ist als Oberbegriff zu verstehen.[1] Die Verwendun...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.4 Zustandekommen des Beherrschungsvertrags

Rz. 23 Beim Abschluss von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen sind im Wesentlichen die Vorschriften der §§ 293, 294 AktG anzuwenden. Unter Berücksichtigung dieser Vorschriften bereiten die Mitglieder der Vertretungsorgane der beteiligten Vertragsparteien, i. d. R. also die Vorstände der AG bzw. die Geschäftsführer der GmbH, oder die bevollmächtigten Vertreter der Mitglie...mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.5 Vertragsinhalt

Rz. 71 Grundsätzlich gelten für den vertraglichen Inhalt eines Betriebsüberlassungsvertrags die pachtrechtlichen Vorschriften der §§ 581 ff. BGB (vgl. Rz. 65 f.). Hieraus lässt sich für den Inhalt des Betriebsüberlassungsvertrags ableiten, dass sich die Eigentümergesellschaft im Betriebsüberlassungsvertrag dazu verpflichtet hat, dem Betriebsübernehmer die Führung der Betrieb...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.2 Abzuführender Gewinn

Rz. 38 Was unter dem "ganzen Gewinn" i. S. d. § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG zu verstehen ist, wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Damit gemeint ist jedoch der Bilanzgewinn.[1] Da beim Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags in der Handelsbilanz der verpflichteten Gesellschaft kein Gewinnausweis erfolgt, muss diese den abzuführenden Gewinn in einer Vorbilanz nach den hand...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.3 Vertragsparteien

Rz. 63 Die ihren Betrieb verpachtende Gesellschaft muss eine AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[1] Schließt der Pächter einen Betriebspachtvertrag mit einem nicht in der Rechtsform der AG oder KGaA geführten Vertragspartner, so handelt es sich bei diesem Vertrag grundsätzlich nicht um einen Vertrag i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG.[2] Obgleich gesetzliche Regelunge...mehr

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Unternehmensverträge / 4.1 Rechtsnatur

Rz. 12 Die aktienrechtlichen Unternehmensverträge i. S. d. § 291 AktG konstituieren und gestalten unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Vertragsparteien sowie den außenstehenden Aktionären[1] der verpflichteten Gesellschaft und deren Gläubigern.[2] Die Verträge entfalten für die Dauer ihres Bestehens verfassungsändernde Wirkung, greifen in...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.5 Vertragsinhalt

Rz. 65 Den elementaren Vertragsbestandteil eines Betriebspachtvertrags i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 AktG bildet die Übereinkunft der Vertragsparteien, dass der Verpächter für die Dauer des Pachtvertrags die Nutzung des Betriebs seines ganzen Unternehmens[1] dem Pächter zur Fruchtziehung überlässt.[2] Im Gegenzug verpflichtet sich der Pächter, die vereinbarte Pacht an d...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.1 Begriff

Rz. 17 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Der Kern eines solchen Vertrags besteht somit darin, dass der Vorstand der unterstellten Gesellschaft die Leitungsbefugnis [1] an das herrschen...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.3.2 Obergesellschaft

Rz. 22 Der in § 291 Abs. 1 AktG gewählte Begriff des "anderen Unternehmens" ist aus aktienrechtlicher Sicht rechtsformneutral.[1] Folglich sind die Rechtsform und der Sitz des herrschenden Unternehmens im Vergleich zur Untergesellschaft ohne Bedeutung. Als herrschendes Unternehmen kommt somit jeder Rechtsträger mit Sitz im In- oder Ausland in Betracht, der den Unternehmensbe...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.6 Vertragsinhalt

Rz. 43 Um einen Vertrag als Gewinnabführungsvertrag zu klassifizieren, muss eine abhängige Gesellschaft die vertragliche Verpflichtung eingehen, ihren ganzen Gewinn (vgl. dazu Rz. 38 f.) an die begünstigte Gesellschaft abzuführen. Die Verpflichtung muss sich auf den Gewinn erstrecken, der im Jahresabschluss ohne eine Abführung des Gewinns als Bilanzgewinn[1] auszuweisen wäre...mehr

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Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.2 Praktische Bedeutung und Teilgewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 57 Ihre große praktische Bedeutung verdanken die Vorschriften über die Teilgewinnabführung dem Umstand, dass die stille Gesellschaft [1] mit einer AG als Teilgewinnabführungsvertrag zu klassifizieren ist.[2] Ebenso werden partiarische Darlehen als Teilgewinnabführungsverträge eingeordnet.[3] In seiner Reinform ist der Teilgewinnabführungsvertrag für die unternehmerische P...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.1 Begriff

Rz. 48 Das Aktienrecht versteht unter dem Gewinngemeinschaftsvertrag einen Vertrag, durch den sich eine AG oder KGaA dazu verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe anderer Unternehmen zusammenzulegen.[1] Mit dem Abschluss eines Gewinngemeinschaftsvertrags entsteht zwischen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.2.3 Vertragsparteien

Rz. 50 Der rechtskräftige Abschluss eines Gewinngemeinschaftsvertrags setzt die Beteiligung von mindestens zwei Vertragsparteien voraus, wobei ein Vertragsteil zwingend eine AG oder eine KGaA mit Sitz im Inland sein muss.[1] Hingegen sind die Rechtsform und der Sitz des anderen Vertragsteils ohne Bedeutung. Der andere Vertragsteil muss jedoch wie bei den Verträgen des § 291 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 4.3.5 Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 42 Grundsätzlich gelten für das Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags die Ausführungen der Rz. 23 ff. analog. So finden die §§ 293–294 AktG ebenfalls für den Gewinnabführungsvertrag Anwendung. Der Gewinnabführungsvertrag wird wie der Beherrschungsvertrag zunächst von den Vertretern der beteiligten Vertragsparteien vorbereitet und abgeschlossen. Der Gewinnabführungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.3.5 Vertragsinhalt

Rz. 60 Gegenstand des Teilgewinnabführungsvertrags ist die Verpflichtung einer AG oder KGaA, Teile ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil an eine andere Vertragspartei abzuführen. Auf die vertraglich vereinbarte Höhe des abzuführenden Gewinnanteils kommt es hierbei nicht an, solange nicht der gesamte Gewinn der verpflichteten Gesellschaft a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 7.1 Dauer von Unternehmensverträgen

Rz. 78 Generell können alle aktienrechtlichen Unternehmensverträge befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nur der Gewinnabführungsvertrag muss aus steuerlichen Gründen für mindestens 5 Jahre abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt werden, um die Voraussetzungen der steuerlichen Organschaft zu erfüllen.[1] Bei einer Befristung des Vertrags können die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.2.4 Zustandekommen des Gewinngemeinschaftsvertrags

Rz. 51 Die Ausführungen der Rz. 23 ff. und der Rz. 42 gelten für das Zustandekommen der Unternehmensverträge i. S. d. § 292 Abs. 1 AktG und somit auch für den Gewinngemeinschaftsvertrag entsprechend. Allerdings muss bei einer Gewinngemeinschaft die Hauptversammlung jeder an dem Vertrag beteiligten AG oder KGaA zustimmen, "weil alle Gesellschaften zur ganzen oder teilweisen V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 6.2 Grenzüberschreitende Unternehmensverträge

Rz. 77 Die dem Aktienrecht bekannten Unternehmensverträge[1] können nicht nur mit inländischen Gesellschaften, sondern auch mit ausländischen Unternehmen geschlossen werden. Wird ein entsprechender Unternehmensvertrag mit einem ausländischen Unternehmen abgeschlossen, so gelangt das Recht derjenigen Gesellschaft zur Anwendung, deren außenstehende Aktionäre sowie Gläubiger sc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensverträge / 5.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 52 Vertraglich müssen sich die einzelnen Parteien dazu verpflichten, ihren Gewinn oder beliebige Teile davon zur Bildung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen, um diesen anschließend nach einem frei wählbaren Verteilungsschlüssel wieder zu ihrer freien Verfügung zurückzuerhalten.[1] Dieser Verteilungsschlüssel ist im Vertrag zu dokumentieren. Da das Gesetz kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung einer GmbH an a... / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist eine juristische Person und kann sich als solche an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Aktien erwerben, Kommanditanteile halten, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an einer oHG oder KG beteiligen, sich mit einem Gesellschaftsanteil an einer GmbH beteiligen und z. B. auch als Einpersonen-Gesellschafter 100 %ige Tochtergesellschaften gründen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernanhang / 3.8.4 Anteile am Mutterunternehmen

Rz. 70 Im Konzernanhang ist nach § 314 Abs. 1 Nr. 7 HGB ferner über Anteile am Mutterunternehmen zu berichten, wobei neben dem Bestand die Zahl und der Nennbetrag bzw. bei nennwertlosen Aktien der rechnerische Wert der Anteile sowie der prozentuale Anteil am (gezeichneten) Kapital anzugeben sind. Der Begriff der eigenen Anteile ist insofern ungenau, als das Gesetz nicht auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.1 Pflichten des Geschäftsführers

Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt bei seiner Tätigkeit einer umfassenden Treuepflicht. Danach hat er alles zu tun, was der GmbH nützt, und alles zu unterlassen, was ihr schadet. Daraus ergibt sich ein umfassendes Wettbewerbsverbot. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer weder als Angestellter noch als freier Mitarbeiter oder in einem sonstigen Dienst- oder Beratungsverhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung einer GmbH an a... / 1 Kapitalmäßige Beteiligung (Konzern)

Die GmbH kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch an einer Personengesellschaft, z. B. einer OHG, KG oder GbR. Die GmbH kann sich auch an Einzelkaufleuten oder Handelsgesellschaften in Form einer Stillen Beteiligung beteiligen. Sie kann Aktien einer Kapitalgesellschaft erwerben oder Anteile an einer weiteren GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) halten. Will d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernanhang / 3.6 Verkürzter Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung

Rz. 24 Der verkürzte Konzernanhang im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung gem. § 115 WpHG [1] von Mutterunternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG begeben, muss grundsätzlich den gleichen Rechnungslegungsgrundsätzen genügen wie der Jahresabschluss. Dennoch ergeben sich aus dem Umstand der verkürzten Darstellung auch i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernanhang / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Der Konzernanhang ist als Bestandteil des Konzernabschlusses innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Konzerngeschäftsjahres von allen Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB aufzustellen, die der Konzernrechnungslegungspflicht des § 290 HGB unterliegen und bei denen keine Befreiungsgründe vorliegen.[1] Die Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernanhang / 3.8.3 Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern

Rz. 60 Im Konzernanhang haben in Analogie zu § 285 Nr. 9 HGB Angaben über die Organbezüge sowie Kredite und sonstige Rechtsgeschäfte mit Organmitgliedern zu erfolgen. Jeweils getrennt nach Personengruppen sind die Gesamtbezüge des Geschäftsjahres der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, Aufsichtsrats, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des Mutterunternehmens zu nenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernanhang / 3.7.3 Angaben über einbezogene Unternehmen und Konzernanteilsbesitz

Rz. 45 Während gem. § 294 Abs. 2 HGB wie auch im Rahmen von Zwischenabschlüssen gem. § 115 WpHG lediglich Veränderungen des Konsolidierungskreises berichtspflichtig sind, verlangt der Gesetzgeber in § 313 Abs. 2 HGB Erläuterungen zum Konsolidierungskreis und zu sonstigen Beteiligungsbeziehungen des Konzerns im Konzernanhang. Die Aufstellung kann in Analogie zur Berichterstat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.6 Sonderfälle von Beschäftigungsverhältnissen

Rz. 65 Das Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen und das Gesetz zur Förderung eines ökologischen Jahres sind aufgehoben und zusammengefasst worden in dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Nach § 3 Abs. 1 JFDG wird das freiwillige soziale Jahr als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 6 Anlage der Erhaltungsrücklage

Da die Erhaltungsrücklage Bestandteil des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermögens ist, hat der Verwalter sie gemäß § 9a Abs. 3 WEG nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu verwalten. Ihn treffen insoweit Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Er hat zu beachten, dass er auch die Gelder der Erhaltungsrücklage zwingend getrennt von seinem Vermögen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Form, Absender und Empfänger

Rz. 22 Die Erhöhungserklärung bedarf der Textform (§ 560 Abs. 1 Satz 1). Textform bedeutet, dass die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden muss, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht wird (§ 126...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbeteiligung als... / 5 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Welche Vermögensbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG steuerbegünstigt sind, ergibt sich aus dem Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 a, b und f und Abs. 2-5 des 5. VermBG. Dazu zählen Vermögensbeteiligungen in Form von Aktien, GmbH-Anteilen, Schuldverschreibungen, stillen Beteiligungen, Genussrechten und seit 2009 Anteilen an einem Mitarbeiterbeteiligungssondervermögen. Die Mitarbeiterbeteil...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbeteiligung als... / 6 Sozialversicherungsrecht: Nur zusätzlich gewährte Beteiligungen sind sozialversicherungsfrei

Die Steuerfreiheit hat nicht generell auch eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge. Beispielsweise besteht in Fällen der Entgeltumwandlung keine Beitragsfreiheit. Vielmehr sind nur solche steuerfreien Zuwendungen beitragsfrei, die zu den Löhnen und Gehältern zusätzlich gewährt werden. Die Kapitalbeteiligungen dürfen, um beitragsfrei in der Sozialversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 7 Jahresabschlusskompetenz bei Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 55 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien[1] ist nach § 278 Abs. 1 AktG eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Komplementär den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Wie bei der Kommanditgesellschaft muss der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person[2] sein.[3] Die Geschäftsführung der KGaA liegt in de...mehr