Fachbeiträge & Kommentare zu Aktien

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Jahresabschlusskompetenz / 7.4 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 60 Gemäß § 286 Abs. 3 AktG i. V. m. §§ 119 Abs. 1 Nr. 2 und 174 Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Ihr stehen dafür mehrere Alternativen zur Verfügung. Er kann an die Aktionäre als Dividende ausgeschüttet, den Gewinnrücklagen zugeführt oder auf neue Rechnung vorgetragen werden. Allerdings kommt auch eine Rücklagendoti...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 56 Bei der KGaA hat der mit der Geschäftsführung betraute, persönlich haftende Gesellschafter den Jahresabschluss sowie den Lagebericht entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264– 335 HGB) aufzustellen.[1] Auf Grund der Verweisung des § 278 Abs. 3 AktG auf die Vorschriften, die für die Aktiengesellschaft gelten, kann an dieser Stelle weitgeh...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.3 Feststellungskompetenz

Rz. 59 Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt bei der KGaA nach § 286 Abs. 1 Satz 1 AktG verpflichtend der Hauptversammlung. Dies ist mit der ohnehin sehr starken Stellung des Komplementärs begründet. Damit ergeben sich weitergehende Auskunftsrechte als für die Aktionäre einer Aktiengesellschaft, da § 131 Abs. 3 Nrn. 3 und 4 AktG nicht gelten.[1] Gemäß § 286 Abs. 1 S...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.5 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 62 Die KGaA unterliegt grundsätzlich denselben Offenlegungsverpflichtungen wie die Aktiengesellschaft.[1] Dies gilt insbesondere auch für die offenzulegenden Unterlagen. Auch bei den zu beachtenden Fristen ergeben sich für den hierfür verantwortlichen Komplementär keine Abweichungen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 5 Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern

Rz. 63 Die Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern der Genossenschaft hängt davon ab, wie die Genossenschaftsanteile bei den Mitgliedern behandelt werden. Handelt es sich um land- und forstwirtschaftliches oder gewerbliches Betriebsvermögen, sind die Rückvergütungen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb. Bei Körperschaften als Empfänger der Rüc...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.2 Prüfungskompetenz

Rz. 57 Die KGaA ist trotz ihres persönlich haftenden Gesellschafters eine Kapitalgesellschaft und unterliegt damit den Prüfungsvorschriften des § 316 Abs. 1 HGB. Bei Überschreiten der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB müssen der Jahresabschluss und der Lagebericht der KGaA von einem Abschlussprüfer geprüft werden (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB). Hinsichtlich Kompetenzen und Fris...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 4 Zurechnung

Betriebsvermögen können nur Wirtschaftsgüter sein, die dem Betriebsinhaber nach dem Zivilrecht persönlich zuzurechnen sind und ihm wirtschaftlich gehören.[1] Dem zivilrechtlichen Eigentümer ist ein Wirtschaftsgut i. d. R. auch bilanzrechtlich zuzurechnen. Auch Wirtschaftsgüter, an denen der Unternehmer nicht das zivilrechtliche, sondern nur das wirtschaftliche Eigentum hat, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 1.2.3 Beteiligungen

Eine Beteiligung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird. Sie muss dazu bestimmt sein, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder dazu dienen, den Absatz seiner Produkte zu gewährleisten.[1]An der Funktionszuweisung fehlt es, wenn der Einsatz der Beteiligung im Betrieb als mögl...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 7.3 Folge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht

Infolge der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht wird von der deutschen Steuerpflicht nicht nur das Inlandsvermögen erfasst, sondern darüber hinaus auch das erweiterte Inlandsvermögen. Hierzu zählt das folgende Vermögen:[1] Kapitalforderungen und Schulden; Barguthaben und Bankguthaben bei Geldinstituten; Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften auch dann, wenn die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), b), f) bis l) und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dad...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4.4 Zufluss des Vorteils und wirtschaftliche Verfügungsmacht über diesen (§ 19a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 38a § 19a EStG setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer der mit der Beteiligung verbundene Vorteil zugeflossen ist. Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich anhand des § 11 Abs. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 38a Abs. 1 S. 3 EStG. Hinsichtlich des "Ob" des Zuflusses ist mit Wirkung zum Vz 2024 jedoch § 19 Abs. 1 S. 3 EStG zu beachten, wonach ein Vorteil auch dann als zugeflossen gilt, wenn...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 1 Die Vorschrift des § 884 erklärt § 883 I auch auf die Leistungsvollstreckung in vertretbare Sachen (§ 91 BGB) und in Wertpapiere für anwendbar. In Abgrenzung hierzu erfasst der Anwendungsbereich von § 883 Stück- und Vorratsschulden. Leistung iSd § 884 ist neben der Übereignung auch die Besitzverschaffung (ThoPu/Seiler Rz 1). Rn 2 Unabhängig davon, ob es sich um Inhaber- ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Akkreditiv.

Rn 36 Nennwert, bei anwaltlicher Tätigkeit zur Beschaffung eines Akkreditivs Höhe der zu sichernden Forderung (BGH JurBüro 92, 537). Aktien s Besitz, § 6 Rn 4. Aktiengesellschaft s Anfechtungsklagen und Gesellschaftsrecht.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.2 Begriff des Umsatzes im Geschäft mit Wertpapieren

Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Laut EuGH umfasst auch der Wertpapierhandel Handlungen, die die rechtliche und finanzielle Lage zwischen den Parteien ändern und den Handlungen im Zahlungs- und Überweisungsverkehr ähnlich sind (vgl. EuGH vom 05.07.2012, C-259/11, DTZ Zadelhoff, Rn. 22; EuGH vom 28.07.2011, C-350/10, Nordea Pankki Suomi Oyj, Rn. 26, 33; EuGH, Urteil vom 13.12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Inländische juristische Personen.

Rn 13 Nur inländische juristische Personen haben Anspruch auf PKH. Den inländischen juristischen Personen stehen solche gleich, die ihren Sitz in der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum haben. Juristische Personen sind: Eingetragene Vereine (§ 21 BGB), wirtschaftliche Vereine mit eingetr. Rechtsfähigkeitsrecht (§ 22 BGB)...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.1 Unternehmerische Tätigkeit im Zusammenhang mit Wertpapierumsätzen

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren oder Gesellschaftsanteilen i. S. v. § 4 Nr. 8 Buchst. e und f UStG ist zu prüfen, ob diese Umsätze auf eine wirtschaftliche Tätigkeit zurückzuführen sind und damit i. R. d. Unternehmens erfolgen. Denn u. a. bei der erstmaligen Begebung von Aktien und Anteilen liegt grundsätzlich kein steuerbarer Umsat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Rz. 119 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.): 1. Kapitalforderungen gegen Schuldner im Inland; 2. Spareinlagen und Bankguthaben bei Ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtungspflichtiger

Rn. 9 Stand: EL 125 – ET: Als Quellensteuer wird die KapSt grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner beglichen, sondern auf dessen Rechnung von einer anderen Person einbehalten und an das FA abgeführt. Dieser Entrichtungspflichtige kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine PersGes sein. Wegen der dabei zu beachtenden Rechtsauffassung der Verwaltung s § 45a Rn...mehr

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Praxis-Beispiele: Vermögens... / 1 Förderarten, Anlageformen

Sachverhalt Als Arbeitgeber möchten Sie wissen, wie vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und was Sie damit zu tun haben. Ergebnis Bei vermögenswirksamen Leistungen (VWL) handelt es sich um Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer bestimmten Form nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz anlegt. Zu einem Zuschuss ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Festlegung der Bewertungszeitpunkte dient dem Zweck der Verfahrenssicherheit, der Verfahrensvereinfachung und der prozessualen Gleichbehandlung (BGH WM 56, 609; Schumann NJW 82, 1257, 1258). Erfasst werden mit Ausnahme des Ges (dazu Rn 8) sämtliche Streitwertarten, alle Klagearten (BGH MDR 06, 1064 [BGH 09.02.2006 - IX ZB 310/04]: Vollstreckungsabwehrklage; MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Kleinere Barbeträge.

Rn 61 Gemäß § 90 Nr 9 SGB XII sind Schonvermögen kleinere Barbeträge von derzeit höchstens 10.000 EUR, zuzüglich 500 EUR für jede Person, die vom Antragsteller überwiegend unterhalten wird. Die Höhe ist geregelt in der Verordnung zur Durchführung des § 90 II Nr 9 SGB XII (aA LSG Dresden FamRZ 07, 156, nur 1.600 EUR, da § 115 Rechtsgrundverweisung auf § 90 SGB XII sei und dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fachliche Anforderungen.

Rn 3 Die fachliche Eignung wird nicht durch besondere Fertigkeiten oder eine Ausbildung indiziert, sie folgt für das Gesetz aus der Tätigkeit im kaufmännischen Verkehr (Abs 1 Nr 3). Der Handelsrichter muss eingetragener Kaufmann sein (Ausn: § 110). Bei Handelsgesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter Kaufleute (BGHZ 45, 282, 285), es genügt die Eintragung d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.1 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Keine Mehrwertsteuer ist gem. Art. 42 sloMwStG zu zahlen für Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, wie z. B.: Gesundheitsversorgung und die damit verbundenen Tätigkeiten, Sozialversicherungsdienstleistungen, Kindergartenerziehung, Schul- und Universitätsaus- und -fortbildung, Verpflegungskosten, Leistungen von gemeinnützigen Organisat...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Mögliche Organgesellschaften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Person, die kein Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG ist, soll keine Organgesellschaft sein können (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 9 UStAE). Fraglich ist, inwieweit dies mit dem Unionsrecht (Art. 13 MwStSystRL) vereinbar ist. Organgesellschaften können nach dem Gesetzeswortlaut nur juristische Personen sein (Abschn. 2.8. Abs. 2 S. 1 UStAE unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 In zeitlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Unter Übertragung ist bezüglich des Stichtags 30.6.2021 als auch der gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG jeweils relevanten Kalenderjahres-Stichtage zum 31.12. jeweils die erfolgreiche zivilrechtliche Übertragung zu verstehen. Dies gilt insbesondere h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einnahmen aus KapVerm (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 286 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG sind sämtliche im Wj zugeflossene Einnahmen aus KapVerm iSv § 20 EStG zu erfassen, die nach § 20 Abs 8 EStG den Einkünften aus LuF zuzurechnen sind. Hierunter fallen auch alle Erträge aus Genossenschaftsanteilen und Wertpapieren (Aktien), die zu betrieblichen Zwecken angeschafft oder nur aus betrieblichen Grün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gewinnrücklagen

Rz. 1076 [Autor/Stand] Zu den Eigenkapitalposten rechnen nach § 272 Abs. 3 HGB auch die Gewinnrücklagen. Hierbei handelt es sich um die Beträge, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Betriebsergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören auch die aus dem Ergebnis zu bildenden gesetzlichen oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhenden Rücklage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIII. Sonstige Rechte.

Rn 73 Die einem Milcherzeuger zustehende Anlieferungs-Referenzmenge nach der Milchabgabenverordnung stellt ein anderes Vermögensrecht iSv § 857 I dar (BGH NJW-RR 07, 1219). Die Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nacherben wird mit Eintritt eines weiteren Nacherbfalls absolut unwirksam (Nürnberg BeckRS 17, 132620; vgl BGHZ 33, 76, 86). Das Recht des Mitglieds, in einem beru...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Umsätze von Anteilen an Gesellschaften (§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG)

Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den befreiten Umsätzen mit Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG vgl. auch oben Rz. 84 zur Befreiung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 114 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Anteilen an Gesellschaften gehören neben den Anteilen an Kapitalgesellschaften, z. B. GmbH-Anteile, auch die Ant...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Sache, Urkunden.

Rn 4 Sachen. Urkunden gehören dazu, wenn sie unmittelbar einen eigenen wirtschaftlichen Wert verkörpern (BGH KostRspr § 6 ZPO Nr 174; NJW 89, 2755), zB echte Wertpapiere wie Scheck, Wechsel, Aktien (BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 11; BGH FamRZ 92, 169; Köln MDR 75, 60: bei unstr eingeschränkter Realisierbarkeit nur § 3; Ddorf JurBüro 94, 494: voller Nennwert, wenn Zahlung of...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkungen.

Rn 13 Die Vereinbarung kann nur für ein bestimmtes Rechtsverhältnis getroffen werden. Sie kann sich auf eine bereits entstandene oder eine zukünftige Streitigkeit beziehen. Gesellschaftsvertragliche Gerichtsstandsklauseln bei einer AG beziehen sich deshalb auf aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären als solchen entspringende Rechtsstreitigkeit...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.2 Unechte Steuerbefreiungen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unechten Steuerbefreiungen ist der leistende Unternehmer nicht verpflichtet, die USt in Rechnung zu stellen, jedoch ist er gleichzeitig nicht berechtigt, die Vorsteuer aufgrund der Eingangsrechnungen geltend zu machen. Für folgende Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, ist keine USt zu zahlen: Umsätze des Postwesens; Gesundheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vermögen.

Rn 3 Für die Beurteilung der Frage, ob der im Ausland ansässige Bekl inländisches Vermögen hat, kommt es zunächst auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit reicht es aber aus, wenn der Bekl bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung inländisches Vermögen erwirbt (München MDR 15, 728). Unter den Begriff des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Juristische Personen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei den juristischen Personen unterscheidet man in: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind mit einer gewissen Rechtsfähigkeit ausgestattete Gebilde. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit erlangen sie durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt (Verwaltungsakt). Im Regelfall werden von ihnen hoheitliche oder gemeinscha...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.6 Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten

Rz. 170 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Auslagerung von Finanzdienstleistungen allgemein vgl. Rz. 24 ff. Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beauftragt eine KVG einen Dritten mit der Verwaltung des Investmentvermögens, erbringt dieser eine Leistung gegenüber der KVG, indem er die insoweit der KVG obliegende Pflicht erfüllt. Der Dritte wird ausschließlich aufgrund der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Verkäufe

Rz. 272 § 11 Abs. 2 BewG spricht von "Verkäufen", also einer Mehrzahl von Veräußerungsvorgängen. Daraus hatte der BFH zunächst den Schluss gezogen, dass die Ableitung des gemeinen Werts aus einem einzigen Verkauf nicht möglich sei.[1] In seinem Urteil vom 5.3.1986 hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben.[2] Hiernach kann auch ein einziger Verkauf die Grundlage für die Ermi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr

Rz. 277 Die Einschränkung, dass nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Verkäufe als Grundlage für die Ableitung des gemeinen Werts in Betracht kommen, bleibt durch die Änderung des § 11 Abs. 2 BewG unberührt. Denn sie folgt unmittelbar aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung des gemeinen Werts.[1] Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel zu verstehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Investmentzertifikate (§ 11 Abs. 4 BewG)

Rz. 97 Anteile oder Aktien, die Rechte an einem Investmentvermögen i. S.d. Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) verbriefen, sind nach § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Unter einem Investmentvermögen ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.6 Berücksichtigung unterschiedlicher Ausstattungsmerkmale der veräußerten und der zu bewertenden Anteile

Rz. 283 Unter dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht war anerkannt, dass bei der Ableitung des gemeinen Werts aus stichtagsnahen Verkaufspreisen auch unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen der veräußerten und der zu bewertenden Anteile Rechnung getragen werden konnte. Auf diese Weise konnte durch entsprechende Zu- oder Abschläge der gemeine Wert von Vorzugsaktien aus Verkäu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.1 Ertragswertverfahren als maßgebliche Bewertungsmethode

Rz. 322 Die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist davon abhängig, dass der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu ermitteln ist. Dies setzt voraus, dass zu bewertende Anteile an Aktiengesellschaften und an Kommanditgesellschaften auf Aktien nicht an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, weil sie in diesem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Überblick

Rz. 250 Durch das ErbStRG ist die Bewertung von nicht börsennotierten Unternehmen grundsätzlich rechtsformunabhängig auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 BewG geregelt worden. Unternehmen i. d. S. sind: gewerbliche Einzelunternehmen [1], gewerblich tätige Personengesellschaften [2], freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften[3] sowie Kapitalgesellschaften [4], d...mehr