Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Sämtliche Mängelansprüche auch bei geringfügigen Mängeln (Einkauf-AGB)

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 165 Der Auftraggeber als Einkäufer möchte, dass ihm sämtliche Sachmängelansprüche auch dann zustehen, wenn der Mangel unerheblich ist (also auch Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung). bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 166 Die Bestimmungen, die bei unerheblichen Pflichtverletzungen (unerheblichen Mängeln) das Recht auf Rücktritt vom Vertrag u...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Gerichtsstand-Klausel (Einkauf-/Verkauf-AGB)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 203 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[305] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[306] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Erschwerung der Verjährung (Einkauf-AGB)

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 197 Der Auftraggeber wünscht eine Regelung, wonach die gesetzlichen Verjährungsfristen zu seinen Gunsten deutlich verlängert werden. Zudem soll bei jeder Nachlieferung oder Nachbesserung die Verjährungsfrist so weit wie möglich von Neuem beginnen. bb) Rechtliche Grundlagen (1) Verlängerung der Verjährungsfrist Rz. 198 Bei der Verlängerung von Verjäh...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 11. Klausel zur Begrenzung der Verzugshaftung (Verkauf-AGB)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 183 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 181, 78 ff.). b) Muster: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Rz. 184 Muster 2.40: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Muster 2.40: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) De...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 12. Klausel zur Unmöglichkeit (Verkauf-AGB)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 185 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 78 ff.). b) Muster: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Rz. 186 Muster 2.41: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Muster 2.41: Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Unmöglichke...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Leistungsortregelung (Verkauf-AGB)

aa) Muster: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB) Rz. 59 Muster 2.5: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB) Muster 2.5: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB) Leistungsort ist der Ort der Niederlassung des _____ [Verkäufers]. Der _____ [Käufer] ist verpflichtet, den Liefergegenstand am Leistungsort abzuholen. Der Käufer trägt die Kosten der Abholung. bb) Must...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 2. Klausel zur Leistungsabgrenzung (Einkauf-AGB)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 132 Der Händler von Waren befürchtet, an Werbeaussagen seines Vorlieferanten oder des Herstellers gebunden zu sein. Daher wünscht er, vom Vorlieferanten freigestellt zu werden. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 133 Gem. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB muss der Händler gegenüber seinem Käufer auch für Eigenschaften einstehen, die er mit dem Käufer nicht selber vere...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Erleichterung des Verzugs/Erschwerung der Mängelansprüche (Verkauf-AGB)

aa) Rechtliche Grundlagen (1) Zahlungsbedingungen und -verzug Rz. 140 Die vom Verwender als Auftragnehmer gewünschte "Beschleunigung" von Zahlungen und des Zahlungsverzugs wird zum einen durch eine entsprechende Zahlungsbedingung mit "frühen" und möglichst umfangreichen Zahlungspflichten bewirkt. Dazu kommt vor allem die Forderung möglichst hoher Abschlagszahlungen in Betracht...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Modifizierung der Nacherfüllungspflicht (Verkauf-AGB)

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 168 Der Auftragnehmer möchte – wenn er eine Nacherfüllungsart nicht ausschließen kann – zumindest das Wahlrecht zwischen den Nacherfüllungsarten haben.[271] bb) Rechtliche Grundlagen (1) Ausschluss einer bestimmten Art der Nacherfüllung; Anforderungen an Nacherfüllungsverlangen Rz. 169 Gegenüber Verbrauchern sind Klauseln zur Begrenzung der Rechte a...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Einschränkung des Beschaffungsrisikos (Verkauf-AGB)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 136 Ein Selbstbelieferungsvorbehalt kommt in AGB nur bei Lieferverträgen (nicht bei Werkleistungen) in Betracht. Der durch den Selbstbelieferungsvorbehalt begünstigte Verkäufer kann sich von seiner Leistungspflicht jedoch nur freizeichnen, wenn er ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Partner dieses Einkaufsgeschäfts im S...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Unmöglichkeit (Verkauf-AGB)

Rz. 94 Muster 2.13: Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Muster 2.13: Unmöglichkeit (Verkauf-AGB) Soweit die Lieferung unmöglich ist oder wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Abtretungsverbot (Einkauf-/Verkauf-AGB)

Rz. 213 Muster 2.50: Abtretungsverbot (Einkauf-/Verkauf-AGB) Muster 2.50: Abtretungsverbot (Einkauf-/Verkauf-AGB) Ansprüche aus diesem Vertrag darf der _____ (Vertragspartner des Verwenders) nur mit Zustimmung des _____ (Verwenders) abtreten.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Teillieferungen (Verkauf-AGB)

Rz. 124 Muster 2.22: Teillieferungen (Verkauf-AGB) Muster 2.22: Teillieferungen (Verkauf-AGB) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten vom Verkäufer getragen werden.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Übernahme Beschaffungsgarantie (Einkauf-AGB)

Rz. 139 Muster 2.28: Übernahme Beschaffungsgarantie (Einkauf-AGB) Muster 2.28: Übernahme Beschaffungsgarantie (Einkauf-AGB) Der Auftragnehmer steht für die Beschaffung der _____ (Lieferungen/Leistungen) und der dafür erforderlichen Zulieferungen und Leistungen verschuldensunabhängig uneingeschränkt ein (volle Übernahme des Beschaffungsrisikos).mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster: Wahlrecht beim Auftraggeber mit Beschränkung der Nacherfüllungsmöglichkeit (Einkauf-AGB)

Rz. 176 Muster 2.37: Wahlrecht beim Auftraggeber mit Beschränkung der Nacherfüllungsmöglichkeit (Einkauf-AGB) Muster 2.37: Wahlrecht beim Auftraggeber mit Beschränkung der Nacherfüllungsmöglichkeit (Einkauf-AGB) Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuherstellung [Neuleistung] steht in jedem Fall dem Auftraggeber zu. Ist nachzubessern, so gilt die Nachbesserung nach d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / dd) Muster: Aufschub der Zahlungsfälligkeit (Einkauf-AGB)

Rz. 148 Muster 2.30: Aufschub der Zahlungsfälligkeit (Einkauf-AGB) Muster 2.30: Aufschub der Zahlungsfälligkeit (Einkauf-AGB) Die Vergütung des Auftragnehmers wird _____ Tage nach _____ (Lieferung bzw. Abnahme der Gesamtleistung) fällig. Gesetzliche Regelungen zu Abschlagszahlungen bleiben unberührt.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster: Mängelansprüche bei geringfügigen Mängeln (Einkauf-AGB)

Rz. 167 Muster 2.34: Mängelansprüche bei geringfügigen Mängeln (Einkauf-AGB) Muster 2.34: Mängelansprüche bei geringfügigen Mängeln (Einkauf-AGB) Dem Auftraggeber stehen auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der (ganzen...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB)

Rz. 204 Muster 2.47: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB) Muster 2.47: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist [, wenn der _____ (Vertragspartner des Verwenders) Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,] die Klage bei dem Gericht zu erheben...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB)

Rz. 180 Muster 2.38: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB) Muster 2.38: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB) Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Anwendungshinweis bei Verbrauchsgüterkauf-AGB

Rz. 45 Muster 2.1: Anwendungshinweis bei Verbrauchsgüterkauf-AGB Muster 2.1: Anwendungshinweis bei Verbrauchsgüterkauf-AGB Die nachfolgenden Bestimmungen finden ausschließlich auf Kaufverträge zwischen dem Verwender (Unternehmer) und dem Kunden (Verbraucher) Anwendung, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (Verbrauchsgüterkauf nach § 474 ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster: Verlängerung der Verjährung, Neubeginn (Einkauf-AGB)

Rz. 200 Muster 2.45: Verlängerung der Verjährung, Neubeginn (Einkauf-AGB) Muster 2.45: Verlängerung der Verjährung, Neubeginn (Einkauf-AGB) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der _____ (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt vier Jahre. Diese Frist gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Muster: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB)

Rz. 59 Muster 2.5: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB) Muster 2.5: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB) Leistungsort ist der Ort der Niederlassung des _____ [Verkäufers]. Der _____ [Käufer] ist verpflichtet, den Liefergegenstand am Leistungsort abzuholen. Der Käufer trägt die Kosten der Abholung.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / II. Typisierung von AGB nach Qualifizierung der Vertragsbeteiligten; Aufbau der Klauselvorschläge

Rz. 37 Beim Entwerfen und Prüfen von AGB ist danach zu differenzieren, aus wessen Sicht der Rechtsanwalt tätig ist und an wen sich die AGB richten, nur an Unternehmer oder (auch) an Verbraucher. 1. Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher Rz. 38 Die strengsten Anforderungen gelten im Bereich der Verwendung von AGB durch einen Unternehmer (i.S.v. § 14 BGB)...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtswahl (Verkauf-/Einkauf-AGB)

Rz. 205 Die für AGB zwischen Unternehmern und Verbrauchern vorgeschlagene Klausel (siehe Rdn 127 ff.) kann auch hier verwandt werden. Art. 46b EGBGB gilt gegenüber Unternehmern nicht.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Abbedingen der Untersuchungs-/Rügepflichten des § 377 HGB (Einkauf-AGB)

(1) Rechtliche Grundlagen Rz. 208 Der für Veränderungen der Untersuchungs-/Rügepflichten nach § 377 HGB in Einkauf-AGB maßgebliche § 307 BGB verbietet ein umfassendes Abbedingen des § 377 HGB bei "offenen Mängeln". Dies soll jedenfalls mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (Abwehrmöglichkeit des Lieferers aufgrund des § 377 HGB) nicht vereinbar sein.[317] I...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / I. Grundlagen des AGB-Rechts

1. "AGB" im Sinne der §§ 305 ff. BGB Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden.[1] Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen 1976 im AGBG. Bes...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Standard-Leistungsbeschreibung (Verkauf-AGB)

Rz. 48 Muster 2.2: Standard-Leistungsbeschreibung (Verkauf-AGB) Muster 2.2: Standard-Leistungsbeschreibung (Verkauf-AGB) Die in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Folgende Angaben zum Kaufgegenstand beschreiben den vertraglichen Soll-Zustand: _____mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB)

Rz. 207 Muster 2.48: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB) Muster 2.48: Leistungsort und Kostentragung (Verkauf-AGB) Leistungsort ist der Ort der Niederlassung des _____ [Verkäufer]. Wünscht der _____ [Käufer] die Übersendung, so trägt er die Kosten der Versendung ab der Übergabe durch den _____ [Verkäufer] an die Transportperson.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 53 Muster 2.3: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.3: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht recht...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Ausschluss des Rücktrittsrechts und Entscheidungspflicht (Verkauf-AGB)

Rz. 99 Muster 2.14: Ausschluss des Rücktrittsrechts und Entscheidungspflicht (Verkauf-AGB) Muster 2.14: Ausschluss des Rücktrittsrechts und Entscheidungspflicht (Verkauf-AGB) Der Käufer kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen nach Aufforderung des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: "Ca."-Lieferfristen und weitere Fristsetzung (Verkauf-AGB)

Rz. 54 Muster 2.4: Ca. -Lieferfristen und weitere Fristsetzung (Verkauf-AGB) Muster 2.4: "Ca."-Lieferfristen und weitere Fristsetzung (Verkauf-AGB) Die Lieferzeit beträgt ca. _____ (Tage/Wochen) ab _____ (Vertragsabschluss/ab Bestelleingang). Der Käufer kann _____ (Tage/Wochen) nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer in Textform auffordern, binnen ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Ausschluss der Aufrechnung (Verkauf-AGB)

Rz. 122 Muster 2.21: Ausschluss der Aufrechnung (Verkauf-AGB) Muster 2.21: Ausschluss der Aufrechnung (Verkauf-AGB) Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der K...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Veränderungen der Rügepflicht des § 377 HGB (Einkauf-/Verkauf-AGB)

aa) Abbedingen der Untersuchungs-/Rügepflichten des § 377 HGB (Einkauf-AGB) (1) Rechtliche Grundlagen Rz. 208 Der für Veränderungen der Untersuchungs-/Rügepflichten nach § 377 HGB in Einkauf-AGB maßgebliche § 307 BGB verbietet ein umfassendes Abbedingen des § 377 HGB bei "offenen Mängeln". Dies soll jedenfalls mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (Abwehrmög...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 10. Klausel zur Begrenzung der Haftung des Auftragnehmers (Verkauf-AGB)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 181 Grundsätzlich finden auf den Ausschluss der Haftung die für Verbraucher geltenden Bestimmungen Anwendung (vgl. hierzu Rdn 78 ff.). Zwar wird § 309 Nr. 7 BGB über § 310 Abs. 1 BGB für Verträge zwischen Unternehmern ausgeschlossen; jedoch entfalten die Wertentscheidungen des § 309 Nr. 7 BGB auch insoweit eine Indizwirkung im Rahmen der Anwendung...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 14. Klausel zum Lagergeld (Verkauf-AGB)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 201 Zur Zulässigkeit als solcher wird auf die Ausführungen zur Lagergeld-Klausel in B2C-AGB verwiesen (siehe Rdn 116 ff.). Zur Pauschalierung indes gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern keine Besonderheiten. Der Grundgedanke von § 309 Nr. 5 lit. a BGB ist gem. §§ 307, 310 Abs. 1 BGB auch im unternehmerischen Verkehr zu berücksichtigen...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Erweiterung des Beschaffungsrisikos (Einkauf-AGB)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 138 Die Möglichkeit der vollen Überbürdung des Beschaffungsrisikos auf den Auftragnehmer im Sinne der Übernahme einer "Garantie" für die Beschaffung von Lieferungen oder Leistungen ist in § 276 Abs. 1 S. 1 BGB vom Gesetzgeber ausdrücklich als zulässig vorgesehen. Regelungen zum Umfang des Beschaffungsrisikos unterliegen aber der Inhaltskontrolle d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Modifizierung der Nacherfüllungspflicht (Einkauf-AGB)

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 173 Der Auftraggeber möchte, dass ihm bei Werkleistungen das Wahlrecht zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung (wie beim Kaufvertrag) zusteht (§ 635 Abs. 1 BGB). Zudem soll dem Auftragnehmer nur ein Nachbesserungsversuch zustehen. bb) Rechtliche Grundlagen (1) Wahlrecht des Auftraggebers Rz. 174 Maßstab der Inhaltskontrolle ist § 307 BGB, da § 3...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 9. Klausel zur Überbürdung der Nacherfüllungskosten auf den Auftraggeber; Schadensersatz bei unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 177 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die im Zusammenhang mit einer Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen möglichst ganz auf den Auftraggeber abzuwälzen. Dies soll auf jeden Fall gelten, wenn der Auftraggeber eine unberechtigte Mangelrüge getätigt hat. b) Rechtliche Grundlagen aa) Generelle Kostentragung des Auftraggebers Rz. 178 Die Anwendung des § ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Erschwerung des Zahlungsverzugs (Einkauf-AGB)

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 145 Der Auftraggeber wünscht, dass ihm möglichst lange Zahlungsfristen eingeräumt werden. bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 146 Der AGB-Prüfungsmaßstab ist auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern § 308 Nr. 1a BGB, welcher § 271a BGB ergänzt. § 308 Nr. 1a BGB erfordert eine (Gesamt-)Interessenabwägung auf generalisierender Ebene[240] und gilt dir...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Klausel zum Ausschluss von Mängelansprüchen bei geringfügigen Mängeln (Verkauf-AGB)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 163 § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB findet gem. § 310 Abs. 1 BGB auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern keine Anwendung. Es gilt indes § 307 BGB. Im Falle unerheblicher Mängel greifen die den Vertrag grundlegend berührenden Mängelansprüche "Rücktritt vom Vertrag" und "Schadensersatz statt der ganzen Leistung" indes schon kraft Geset...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. Klausel zur Beschränkung des Anwendungsbereichs der AGB

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 44 Beim Verbrauchsgüterkauf geht es um den Verkauf einer beweglichen Sache durch einen Unternehmer an einen Verbraucher, § 474 Abs. 1 S. 1 BGB. In diesen Fällen sind die in § 476 Abs. 1 S. 1 BGB genannten Vorschriften des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) nicht abdingbar. Die Aussagen in diesem Abschnitt gelten auch für AGB über neue/herzustellende (§ 6...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Verkürzung der Verjährung (Verkauf-AGB)

aa) Rechtliche Grundlagen (1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen Rz. 187 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[283] Trotz der angenommen...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 6. Klausel zur verschuldensunabhängigen Haftung des Auftragnehmers (Einkauf-AGB)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 160 Der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragnehmer im Falle von Mängeln unabhängig von einem Verschulden auf Schadensersatz hafte. Dies soll auch dann gelten, wenn der Auftragnehmer nur (Zwischen-)Händler ist. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 161 Der Auftragnehmer haftet im Falle von Mängeln auf Schadensersatz nach § 437 Abs. 1 Nr. 3 BGB/§ 634 Nr. 4 B...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / A. Generelle Anforderungen an AGB und ihre Einbeziehung

I. Grundlagen des AGB-Rechts 1. "AGB" im Sinne der §§ 305 ff. BGB Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden.[1] Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsb...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. "AGB" im Sinne der §§ 305 ff. BGB

Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden.[1] Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen 1976 im AGBG. Beschleunigt wurde die Entwicklung durc...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Muster für Modifizierung der Untersuchungs-/Rügepflichten des § 377 HGB bei Kaufverträgen (Einkauf-AGB)

Rz. 209 Muster 2.49: Modifizierung der Untersuchungs-/Rügepflichten des § 377 HGB bei Kaufverträgen (Einkauf-AGB) Muster 2.49: Modifizierung der Untersuchungs-/Rügepflichten des § 377 HGB bei Kaufverträgen (Einkauf-AGB) Der Auftraggeber wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennba...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Erweiterung der Rügepflichten (Verkauf-AGB)

Rz. 210 Bei Kaufverträgen ist eine Verschärfung der Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) in Verkauf-AGB nur ganz eingeschränkt zulässig. § 377 HGB stellt in aller Regel schon strengere Anforderungen auf, als nach § 309 Nr. 8 lit. b ee BGB zulässig wären. Eine Verschärfung gegenüber § 377 HGB bedarf daher eines herausgehobenen Beschleunigungsinteresses, das nur selten g...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB)

Rz. 134 Muster 2.26: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB) Muster 2.26: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers ("Kunde") aufgrund von Werbeaussagen des Auftragnehmers, des Herstellers im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen ein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 144 Muster 2.29: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.29: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von _____ Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen. Die restliche Vergütung ist mit _____ fällig, soweit nicht das ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB)

Rz. 184 Muster 2.40: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Muster 2.40: Begrenzung der Haftung wegen Lieferverzögerung (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzu...mehr