Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Nach § 38 Abs. 2 ZPO ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher (Nicht-Kaufmann, siehe § 38 Abs. 1 ZPO) nur zulässig, wenn (mindestens) eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand (siehe §§ 12 f. ZPO) in Deutschland hat. Hat eine Partei einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann innerhalb Deutschlands nur das Gericht dieses allgemeine...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 46 Beim Verbrauchsgüterkauf ist nach § 475 BGB ein Ausschluss der Mängelansprüche ausnahmslos unzulässig. Die Bestimmung der "Soll-Beschaffenheit" des Liefergegenstandes (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) unterliegt indes keinen zwingenden Kaufvorschriften i.S.d. § 475 Abs. 1 BGB [137] (§ 476 Abs. 1 BGB n.F.) und auch nicht der Inhaltskontrolle (siehe Rdn 22 ff.). Es ist daher zu em...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste: Haftungsausschluss (ohne Verzug/Unmöglichkeit)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Terminverschiebung bei Höherer Gewalt, Streik und Aussperrung

Rz. 87 Im Falle "Höherer Gewalt", einer Pandemie und anderer vom Lieferer nicht zu vertretender Störungen bietet das BGB hinreichende Mechanismen, Schadensersatzpflicht und Verzug auszuschließen (§§ 280 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 4 BGB). Das Rücktrittsrecht ist allerdings nicht vom Verschulden abhängig. Bei Streik und Aussperrung sind die Mechanismen nicht so eindeutig, da sie in...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Checkliste

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 112 Sowohl das Recht des Käufers, gem. §§ 437 Nr. 2, 441 BGB den Kaufpreis zu mindern, als auch der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB setzen – wenn nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände eingreift – voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat.[209] Au...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 96 Nach § 323 Abs. 1 BGB setzt das Rücktrittsrecht eine Pflichtverletzung voraus, nicht aber das Vertretenmüssen (insbesondere Verschulden) der Pflichtverletzung. Der Rücktritt ist jedoch nur möglich, wenn die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB). Deshalb ist ein Rücktritt vom Vertrag durchaus auch bei Höherer Gewalt, Pandemie usw. möglich. Sowe...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 140 Die vom Verwender als Auftragnehmer gewünschte "Beschleunigung" von Zahlungen und des Zahlungsverzugs wird zum einen durch eine entsprechende Zahlungsbedingung mit "frühen" und möglichst umfangreichen Zahlungspflichten bewirkt. Dazu kommt vor allem die Forderung möglichst hoher Abschlagszahlungen in Betracht. Im hier relevanten unternehmerischen Verkehr ist § 309 Nr....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Höhe der Pönale

Rz. 217 Die Pönaleregelung muss folgende Begrenzungen in der Klausel selbst vorsehen (und nicht lediglich in einer Fußnote):[336]mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 13 Vertragshändlerverträge sind in der Regel Formularverträge i.S.v. § 305 BGB. Die Wirksamkeit einzelner Regelungen wird insb. an § 307 BGB gemessen. Dabei gibt es typische Klauseln, die in der Rechtsprechung[24] besonders oft vorkommen. Der BGH[25] hat zur Frage der vertraglichen Vereinbarung eines unbeschränkten Direktvertriebs durch den Hersteller ausgeführt, dass ein...mehr

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags, Einbeziehung der ADSp

Rz. 49 Der Abschluss eines Speditionsvertrags ist formlos möglich. Die meisten Speditionsverträge werden dabei unter Einbeziehung der ADSp, aktuell der ADSp 2017, abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, für deren Einbeziehung in einen Vertrag grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB gelten. Zusätzlich ist zu beachten, dass im Hi...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Verjährungsverkürzung (Verbrauchsgüterkauf)

Rz. 109 Muster 2.15: Verjährungsverkürzung (Verbrauchsgüterkauf) Muster 2.15: Verjährungsverkürzung (Verbrauchsgüterkauf) (1) Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Soweit ein neue oder ne...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Untersuchungs-/Rügepflicht

Rz. 67 Das Kaufrecht sieht keine Untersuchungs- und/oder Rügepflicht des Verbrauchers vor. Das SchuldRModG hat von Art. 5 Abs. 2 der Kauf-RL (Rüge innerhalb von zwei Monaten nach Erkennen) keinen Gebrauch gemacht. Die vertragliche Vereinbarung einer Rügepflicht ist gleichwohl zulässig, wie § 309 Nr. 8 BGB zeigt. Denn die Verletzung von Rügepflichten führt nur zu einem Schade...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 117 Die zwingenden Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf stehen einer solchen Regelung über die Zahlung von Lagergeld nicht entgegen.[212] In der Sache kann sich ein Anspruch auf Lagerkosten aus § 304 BGB (bei Annahmeverzug) und § 354 HGB ergeben. Während § 304 BGB nur die tatsächlich entstandenen Mehraufwendungen des Schuldners (Verkäufers) erfasst, gewährt § 354 HG...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Zustandekommen und Wirksamkeit (Art. 3 Abs. 5, 10 Rom I-VO)

Rz. 44 Die Einigung und die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen des Verweisungsvertrags richten sich nach dem Recht, dem der Hauptvertrag unterstehen soll (Art. 10 Abs. 1 Rom I-VO). Die Regeln des gewählten Rechts entscheiden damit über Angebot und Annahme, Dissens, Willensmängel (Irrtum, Drohung, Täuschung, Scheingeschäft usf.) ebenso wie über ein etwa bestehendes Wider...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) HGB-Haftung

Rz. 31 Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung der Güter in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen. Die Haftung des Frachtführers ist eine Obhutshaftung, wobei es dahinstehen kann, ob diese verschuldensunabhängig ist oder besonders strengen Sorgfaltsanforderungen unterlieg...mehr

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§ 35 Reiserecht / b) Kontrolle

Rz. 41 Die Kontrolle der durch das Unternehmen verwendeten AGB-Klauseln geschieht nach nationalem Recht, also den §§ 305 ff. BGB. Aber nicht alle Klauselverbote sind zu berücksichtigen; da die EU-Pauschalreiserichtlinie vollharmonisierend ist, bleibt für eine nationale Klauselkontrolle kein Raum, wo und soweit die Richtlinie Regeln enthält. Beispiel: Nach § 309 Nr. 1 BGB mus...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Transportbedingungen

Rz. 12 Frachtverträgen werden auch häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt. Zumeist werden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp, vgl. Rdn 61), aktuell die ADSp 2017, vereinbart, die auch für Frachtverträge gelten.[7]mehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 35 Reiserecht / (2) Rechtsfolgen/Entschädigung

Rz. 63 Der Reisevertrag entfällt ex tunc, wenn der Reisende den Rücktritt erklärt. Der Reiseveranstalter verliert den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, allerdings erhält er einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen. Diese Entschädigung kann entweder konkret berechnet werden oder pauschaliert (vgl. § 651h Abs. 2 S. 1 und 2 BGB). Rz. 64 Die ganz überwiegende Anzahl der Re...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Akzessorische Sicherheiten

Rz. 23 Akzessorische Sicherheiten sind die Bürgschaft, das Pfandrecht und die Hypothek, wobei insoweit die Bürgschaft in der Bankpraxis die relevanteste ist. Praxisbedeutung hat aber auch das AGB-Pfandrecht (Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB-Sparkassen). Das Wesensmerkmal der akzessorischen Sicherheit ist, dass sie das Schicksal der Forderung teilt. Bestand, Umfang und Dauer ric...mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 161 Der Abschluss von Kaufverträgen über eBay richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen, den kaufrechtlichen Besonderheiten und den eBay-AGB. Diese AGB muss jeder, der eBay nutzen möchte, zuvor akzeptieren und macht diese somit zum Inhalt des Vertrages.[298] Das Zustandekommen eines Vertrages ist davon abhängig, welche der von ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Muster: Klage auf Übereignung und Übergabe

Rz. 175 Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe Muster 27.23: Klage auf Übereignung und Übergabe An das Landgericht _____ _____ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Carl Clever, _____ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn Bert Bau, _____ (Anschrift), – Beklagter – wegen Übereignung und Übergabe der Kaufsache Streitwert: 5.500 EUR Na...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 5. Abschluss des Kaufvertrags

Rz. 181 Für den Vertragsschluss und den Nachweis des Vertragsinhalts legt Art. 11 UN-Kaufrecht den Grundsatz der Formfreiheit fest, der gem. Art. 29 UN-Kaufrecht auch für die Vertragsänderung und -aufhebung gilt.[362] Anders als §§ 315 f. BGB verlangt das UN-Kaufrecht für das Vorliegen eines Angebots zum Abschluss eines Vertrags in der Regel neben der Benennung von Kaufgegen...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Checkliste: Rechtswahl im Schuldrecht

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 29 Maklerrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / a) Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Verbraucher)

Rz. 50 Der Verbraucher kann sich ungeachtet des gewählten Rechts gem. Art. 6 Abs. 2 S. 2 Rom I-VO auf die für ihn günstigeren zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats stützen.[138] Dies gilt für jede Art von Verbrauchergeschäften. Ausgenommen sind nur die Verbrauchergeschäfte in Art. 6 Abs. 4 lit. a–c Rom I-VO (aber mit Rückausnahmen für Pauschalreis...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Allgemein zum Verbraucherdarlehensvertrag

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Verpfändung von Kontoguthaben

Rz. 72 Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Muster 8.14: Verpfändung von Kontoguthaben Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift des/der Verpfänder(s)) – nachstehend "Verpfänder" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand der Verpfändung Der Verpfänder verpfändet der Bank hiermit die jeweils bei _____...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Arbeitsvertrag

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§ 35 Reiserecht / cc) Preisänderungen

Rz. 56 Auch Preisänderungen sind möglich. Die Bedeutung der Preisänderung ist allerdings deutlich eingeschränkt, seitdem der Reiseveranstalter bei dem Vorbehalt einer Preisänderung auch eine Preisreduktion an den Reisenden weitergeben muss. Die Voraussetzungen für eine Preisänderung (§ 651f Abs. 1 BGB) müssen kumulativ erfüllt sein. Diese sind:mehr

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§ 29 Maklerrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kaufrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 464 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Liquiditätsrisiko

Rz. 72 Der Generalplaner erhält vom Bauherrn Honorar entweder nach einem Zahlungsplan oder nach Planungsfortschritt (§ 15 Abs. 2 HOAI). Dabei kann ein zahlungsunwilliger Bauherr oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen Planungsmängeln in einem "Gewerk" ein Ärgernis für das Miteinander der Planer darstellen. Der Fachingenieur, der eine ordnungsgemäße Arbeit abgeliefert hat, hat o...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 7. Muster: Individualvertraglicher Haftungsausschluss

Rz. 36 Bei Kaufverträgen kann die Haftung für Mängel individualvertraglich ausgeschlossen werden, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich oder verschweigt den Mangel arglistig, § 276 Abs. 3 BGB. Dies gilt für Verträge zwischen Unternehmern ebenso wie zwischen Privatleuten. Die unter Privatleuten übliche Klausel "gekauft wie gesehen" zieht regelmäßig nur einen Gewährle...mehr

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§ 28 Leasing / V. Überwälzung der Sach- und Preisgefahr

Rz. 50 Als rechtlicher – und bei erlasskonformen Verträgen auch wirtschaftlicher – Eigentümer des Leasingguts müsste eigentlich der Leasinggeber derjenige sein, der die Sach- und Preisgefahr trägt. Entsprechend seiner Funktion als Finanzierer will er aber nur zur Gebrauchsüberlassung, nicht zur fortlaufenden Gebrauchsgewährung verpflichtet sein. Er vereinbart deshalb mit dem...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (11) Einbeziehung von Regelungen

Rz. 74 Die Inbezugnahme von Regelungswerken wie Tarifverträgen, Richtlinien oder allgemeinen Bedingungen muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Rechtsunsicherheiten sorgfältig geprüft und im Vertrag eindeutig und klar geregelt werden. Zu empfehlen ist eine gesonderte Klausel. Dies gilt umso mehr, als die AGB-Kontrolle bei Formularverträgen gem. § 310 Abs. 4 S. 1 BGB keine...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Jahressonderzahlungen/Gratifikationen/Variable Vergütungsbestandteile

Rz. 63 Bei der Vergütungsregelung kommt der Vereinbarung zusätzlicher Zahlungen wie 13. Gehalt, Gratifikation besondere Bedeutung zu, weil es insoweit wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen häufig zu Auslegungsproblemen kommt.[97] Wird eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart mit reinem Entgeltcharakter, gilt:mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 14 Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _____ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _____ (Name und Adresse des ...mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Checkliste "Logistik"-Vertrag (nur Besonderheiten)

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