Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 24 IT-Recht / 3. Aufspaltung von Vertriebswegen und Vertriebsbeschränkungen

Rz. 26 Hersteller von Software versuchen häufig, Vertriebswege für ihre Computerprogramme inhaltlich zu trennen (OEM, Schulversion, Vollversion als Update), um dadurch eine stärkere Preisdifferenzierung zu ermöglichen. Eine Einräumung entsprechend beschränkter Nutzungsrechte gem. § 31 UrhG und damit die urheberrechtlich-dingliche Aufspaltung der Vertriebswege ist dabei aller...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Doppeltätigkeit

Rz. 44 Eine Doppeltätigkeit liegt vor, wenn mit beiden Seiten – Verkäufer und Käufer – ein Maklervertrag besteht. Das Gesetz verbietet die Doppeltätigkeit nicht, denn § 654 BGB entzieht den Provisionsanspruch nur bei vertragswidriger Tätigkeit für beide Seiten.[136] Die Doppeltätigkeit ist bei Grundstücksmaklern sogar der Normalfall.[137] Die Doppeltätigkeit ist grundsätzlich...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Rechtswahl im außervertraglichen Schuldrecht (Art. 14 Rom II-VO, Art. 42 EGBGB)

Rz. 57 Die gesetzlichen Schuldverhältnisse der ungerechtfertigten Bereicherung (Art. 4 Rom II-VO,[160] Art. 38 EGBGB), der Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 4 Rom II-VO, Art. 39 EGBGB) und der unerlaubten Handlung (Art. 4 Rom II-VO, Art. 40 EGBGB) unterliegen der Rechtswahl grundsätzlich erst ab Entstehung des Anspruchs (Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit. a Rom II-VO; Art. 42 S. 1 E...mehr

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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§ 28 Leasing / 1. Gründe, insb. Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs

Rz. 107 Das Recht, einen Leasingvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, richtet sich nach § 543 BGB analog. Von dessen Voraussetzungen kann auch im unternehmerischen Verkehr in AGB nicht zum Nachteil des Leasingnehmers abgewichen werden.[174] Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Leasinggeber kommen hiernach in Betracht:mehr

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§ 35 Reiserecht / 5. Pflichten des Reisenden

Rz. 44 Der Reisende ist verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen. Nach der gesetzlichen Grundregel ist der Reisepreis nach Reiseende fällig (§§ 641, 646, 220 BGB). Da diese Regelung wenig attraktiv ist, wird stets in AGB der Fälligkeitszeitpunkt vorverlagert. Auch von der Rechtsprechung beständig anerkannt ist eine Anzahlungsquote von 20 %,[26] die allerdings nur statthaft ist...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Unerhebliche Leistungsänderungen

Rz. 47 Der Reisende muss Leistungsänderungen hinnehmen, wenn kumulativmehr

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§ 29 Maklerrecht / III. Muster: Provisionsklage

Rz. 57 Muster 29.2: Provisionsklage Muster 29.2: Provisionsklage An das Landgericht/Amtsgericht _____ Klage In Sachen der _____, vertreten durch _____, ebendort, Prozessbevollmächtigte: _____ – Klägerin – gegen Herrn _____, – Beklagter – wegen: Maklerprovision Streitwert: _____ EUR bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Klägerin. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantr...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 13 Eine Haftungsbegrenzung ist aufgrund der Komplexität ausländischer Rechtslagen ratsam.[53] Für eine Freizeichnung bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten:[54]mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 22 Internationales Privat... / e) Rechtswahlklausel – ergänzende Wirkungsbeschränkung selbstständiger Anknüpfung von Rechten des geistigen Eigentums

Rz. 42 Muster 22.7: Rechtswahlklausel – ergänzende Wirkungsbeschränkung selbstständiger Anknüpfung von Rechten des geistigen Eigentums Muster 22.7: Rechtswahlklausel – ergänzende Wirkungsbeschränkung selbstständiger Anknüpfung von Rechten des geistigen Eigentums Der Verkäufer haftet für das Vorhandensein etwaiger Rechte des geistigen Eigentums oder diesbezüglicher Ansprüche D...mehr

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§ 42 Transportrecht / e) Exkurs: Pflicht zum Kundenschutz

Rz. 19 Da der Frachtführer aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Kontakt mit den Kunden des Spediteurs erhält, legen Spediteure Wert darauf, in den Vertrag eine Kundenschutzklausel aufzunehmen. Da mit einer derartigen Klausel einerseits in das Grundrecht der freien Berufsausübung (Art. 12 GG) eingegriffen wird, andererseits der Spediteur seine durch Art. 14 GG geschützte K...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / V. Auflassung – Besonderheiten bei Vertragsschluss durch jeweils getrennt beurkundete Angebots- und Annahmeerklärungen (zu § 3 des Mustervertrags)

Rz. 16 Wird nicht ein (zweiseitiger) Vertrag beurkundet, sondern nur ein (einseitiges) Angebot zum Abschluss eines Vertrags, so ist § 925 BGB zu beachten, der die Erklärung der Auflassung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vorschreibt. Es empfiehlt sich dann, der jeweils anderen Seite unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich die Vollmacht ...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Nach Gesetz

Rz. 88 Der gewerbliche Lagerhalter ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte, § 475 HGB. Verlust liegt vor, wenn der Lagerhalter dem Einlagerer auf unübersehbare Z...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 28 Leasing / aa) Vertrag mit Restwertgarantie und Erlösbeteiligung

Rz. 97 Beim Vertrag mit Restwertgarantie und Erlösbeteiligung wird der so ermittelte Verwertungserlös dem vertraglich vereinbarten kalkulierten Restwert gegenübergestellt. Bleibt der Verwertungserlös hinter dem kalkulierten Restwert zurück, hat der Leasingnehmer einen Ausgleich in Höhe der Differenz zu zahlen. Übersteigt der Erlös den kalkulierten Restwert, wird der Leasingn...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / aa) Typischer Sachverhalt zum Vertragsrecht – Internetauktion (Tatbestandsprüfung)

Rz. 100 A ist Franzose und lebt im Elsass. Er hat ein gebrauchtes Segelboot auf einer Internetauktion von B ersteigert. Der Verkäufer B ist ein Privatmann aus Düsseldorf. Der Plattformbetreiber ist eine spanische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.). Das Segelboot ist nicht gebrauchsfähig. Rz. 101 Ansprüche des A gegen B aus dem Kaufvertrag.[217]mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Vertragsstrafe

Rz. 11 An Sinn und Zweck von Vertragsstrafen kann man zweifeln. Vertragsstrafen werden, weil sie die Gefahr einer Abschöpfung des Unternehmerwerklohns ohne den Nachweis eines Schadens bieten, jedenfalls als allgemeine Geschäftsbedingungen von der Rechtsprechung sehr kritisch gesehen. Aus Unternehmersicht besteht eher die Bereitschaft, einen Abzug wegen eines nachgewiesenen F...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[5] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / aa) Abweichende Vereinbarungen

Rz. 104 Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433–435, 437, 439–443, 474–479 BGB abweichen, sind unzulässig, soweit sie vor der Mitteilung eines Mangels durch den Verbraucher getroffen wurden (§ 476 Abs. 1 S. 1 BGB). Eine Abweichung zum Nachteil des Verbrauchers besteht immer dann, wenn dessen gesetzliche Rechte ausgeschlossen oder in irgendeiner Weise...mehr

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht. AGB-rechtlich besteht – wenn nicht ohnehin die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt werden – im Vergleich zum Verbrauchervertrag mehr Gesta...mehr

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§ 27 Kaufrecht / b) Vorzeitige Beendigung von Auktionen

Rz. 166 Angebote bei eBay sind verbindlich. Nach § 7 Abs. 7 der eBay-AGB kann der Verkäufer sein Angebot nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt.[308] In den durch einen Hyperlink zugänglichen rechtlichen Informationen zur Angebotsrücknahme wird auf die Anfechtungsgründe des BGB verwiesen.[309] Die Erklärung des Verkäufers wird als Angebot unter dem Vorbe...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Muster: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot

Rz. 17 Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Muster 10.2: Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot Verhandlungsprotokoll und Vertragsangebot der _____ (Anbieter und möglicher Unternehmer – im Folgenden: AN) an die _____ (Adressat und möglicher Auftraggeber – im Folgenden: AG) Bauvorhaben: _____ Gewerk: _____ Verhandlungsort: _____ Datum: _____ Anwesende mit Verhandlu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / II. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Ebenso wie die Frage der Vergütung bedarf auch die Frage des Haftungsumfangs einer separaten Vereinbarung zwischen dem Berater und seinem Mandanten.[40] Während die Haftung für einen durch Vorsatz verursachten Schaden nicht im Voraus beschränkt werden kann (§ 276 Abs. 3 BGB), ist eine Haftungsbeschränkung für fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich zulässig. Für ...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / I. Grundsätze

Rz. 5 Für Vertragsbedingungen, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden, sondern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) sind, galt das AGBG vom 9.12.1976.[7] Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[8] wurden die materiell-rechtlichen Vorschriften des AGBG als §§ 305–319 BGB in das BGB integriert, während die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des AGBG in das ...mehr

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§ 24 Vergleich / I. Verstoß gegen AGB-Recht

Rz. 36 In aller Regel werden Vergleiche im Einzelnen ausgehandelt und unterliegen deshalb nicht dem Geltungsbereich des AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB). Werden jedoch vorformulierte Klauseln gestellt, was insbesondere bei von Versicherern vorbereitenden Abfindungserklärungen der Fall ist, so unterliegen diese der Wirksamkeitskontrolle nach dem AGB-Recht. Eine Klausel in einem Ab...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / Literaturtipps

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es gibt gesetzliche Haftungsausschlussregeln wie z.B. in §§ 105 ff. SGB VII, § 46 BeamtVG, § 80 SVG, § 81 BVG. Daneben besteht die Möglichkeit, die Haftung durch Vertrag auszuschließen oder sie zu begrenzen. Manche Gesetze verbieten indessen für bestimmte Bereiche vertragliche Haftungsausschluss- oder Haftungsbeschränkungsvereinbarungen mit der Folge ihrer Nichtigkeit ...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 5. Pflichten bei der Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte

Rz. 43 Die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte ist zulässig. Sie setzt klare Vereinbarungen voraus, die eine zuverlässige Sicherung der Gefahrenquelle garantieren.[121] Bei dem originär verpflichteten Hersteller verbleiben in jedem Fall Auswahl- und Überwachungsverpflichtungen in Bezug auf den zur Ausführung seiner Verpflichtung eingesetzten Dritten.[122] ...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / D. Haftungsumfang

Rz. 32 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt im Jahre 1998 haftet nach § 4 BinSchG der Schiffseigner persönlich, kann jedoch seine Haftung auf bestimmte – in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ausgedrückte – Haftungshöchstbeträge, die sich an Art und Größe des verwendeten Schiffs orientieren, besch...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 21 Verjährung / 3. Verlängerung der Verjährungsfrist

Rz. 20 Nachdem – entgegen § 225 S. 2 BGB a.F. – nunmehr auch rechtsgültige Vereinbarungen bezüglich der Verjährung, namentlich etwa eine Verlängerung der Verjährungsfrist, möglich sind,[44] bedarf es insoweit eines Rekurses auf Treu und Glauben ebenfalls nicht mehr.mehr

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§ 21 Verjährung / VIII. Verjährung bei Anspruchskonkurrenz

Rz. 40 Grundsätzlich verjähren Ansprüche jeweils gesondert. Eine Ausnahme hiervon besteht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung im hier interessierenden Kontext etwa mit Blick auf den Schutzzweck der kurzen mietrechtlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten für Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter (oder dessen Fahrer) wegen Veränderungen oder V...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Begriff des Gesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 520 Gesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist jede Rechtsnorm, Art. 2 EGBGB. Hierunter fallen daher nicht nur Gesetze im formellen Sinn – Bundes- und Landesgesetze – sondern auch:mehr

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§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur und Systematik

Rz. 69 Am 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[182] in Kraft getreten. Mit der Reform wurde das Verjährungsrecht, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht grundlegend überarbeitet und umfassend modernisiert. Zahlreiche Sondergesetze wurden in das BGB integriert, wie beispielsweise das AGB-Gesetz, das Fernabsatzgesetz, d...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Leistungszuordnung/Tilgungsbestimmung und Tilgungsreihenfolge/Leistung unter (Verrechnungs-)Vorbehalt

Rz. 6 Im Rahmen der Erfüllung ist erforderlich, dass die Leistung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis zugeordnet werden kann. Erfüllungswirkung tritt damit regelmäßig als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Besonderheiten der stationären Krankenhausbetreuung

Rz. 11 Komplexere Vertragsgestaltungen und Haftungszurechnungen finden sich bei der stationären Krankenhausbetreuung, die durch das Patientenrechtegesetz nicht kodifiziert wurde. Auch hier liegt dem Behandlungsverhältnis in der Regel ein schuldrechtlicher Behandlungsvertrag zwischen Patient und Behandlungsträger zugrunde, unabhängig davon, ob der Krankenhausträger – der bei ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VII. Reisevertrag

Rz. 157 § 651a BGB a.F.: Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (…) § 651e BGB a.F.: Abhilfe (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die ...mehr

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zfs 07/2021, Wiederauffinde... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Kl. kann von der Bekl. aus der Teilkaskoversicherung gem. § 1 Abs. 1 VVG eine Neupreisentschädigung von lediglich 11.300,86 EUR verlangen." a) Der maßgebliche Neupreis i.S.v. A.2.6.16 AKB beträgt nur 27.526,49 EUR. aa) Dabei begegnet die Bemessung des Betrags, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs am Tag des Schadensere...mehr

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zfs 07/2021, Kein Hausratve... / 1 Aus den Gründen: "…"

Die Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. aus der abgeschlossenen Hausratsversicherung wegen des Schadensfalles v. 16.8./17.8.2020. Die Bekl. hat die Versicherungsleistung zu Recht deshalb verweigert, weil der beschädigte Sonnenschirm, als dieser durch den Sturm beschädigt wurde, vom Versicherungsschutz nicht umfasst war. Auch nach dem Vortrag der Kl. befand sich der Sonnens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.4 Haftungsbegrenzung

Generelle summenmäßige Haftungsbeschränkungen sind nach § 309 Nr. 7 und § 307 Abs. 1 BGB unzulässig. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt hingegen teilweise Haftungsbegrenzungen. Nach § 67a StBerG kann die Haftung des Steuerberaters für einen fahrlässig verursachten Schaden beschränkt werden durch vorformulierte Vertragsbedingungen im Steuerberatungsvertrag auf einen Betrag von mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 2 Maßnahmen vor und bei Beginn des Mandats

Am 17.5.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Die DL-InfoV schreibt in Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie auch Steuerberatern vor, welche Informationen sie künftigen Mandanten unaufgefordert, und welche Informationen sie nur auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen. Steuerberater mit Internetpräsenz könn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fahrradleasing / 3 Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings

Hinsichtlich des TV-Fahrradleasing sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen und bis zu 4 unterschiedliche Verträge bzw. Vertragsbestandteile zu unterscheiden, nämlich Ein eventueller Rahmenleasingvertrag zwischen Arbeitgeber und Leasinggeber, der Einzelleasingvertrag zwischen dem Leasinggeber und dem Arbeitgeber (als Leasingnehmer), die Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) AGB-Prüfung

Rz. 191 Dass eine sofortige Fälligkeit in mehrfach verwendeten Vertragsbedingungen (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB) überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB sei, wird man wohl nicht annehmen können. Zwar würde eine solche Vereinbarung dem Grundsatz des § 8 Abs. 1 widersprechen; andererseits entspricht sie dem Grundsatz des BGB in § 271 Abs. 1 BGB.[139] Rz. 192 Zu berücksichtigen sein kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkeit der Vereinbarung, kommt es ...mehr