Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 70 Der Verkäufer wünscht in seinen Verkauf-AGB die Regelungen:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 149 Der Auftragnehmer als Verkäufer[247] möchte in seinen Verkauf-AGB einen möglichst umfassenden Eigentumsvorbehalt vorsehen; zudem möchte er sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Sache schnell wieder zurückverlangen kann, ohne zum Rücktritt vom Vertrag gezwungen zu sein.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Verkauf gebrauchter Sachen

Rz. 190 Beim Verkauf gebrauchter Sachen greift § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB von vornherein nicht, ebenso wenig § 476 Abs. 2 BGB. Maßstab ist bei gebrauchten Sachen nur § 307 BGB . Eine Verjährungsverkürzung im unternehmerischen Verkehr ist daher in angemessenem Maße zulässig. Dafür spricht auch die Gesetzesbegründung, die von einer Verkürzung bis hin auf 0 ausging.[289]mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 206 § 447 BGB gilt im unternehmerischen Verkehr uneingeschränkt, so dass es keiner diesbezüglichen Regelung bedarf, wenn der Leistungsort nach § 269 Abs. 1, Abs. 3 BGB beim Verkäufer liegt. Eine entsprechende Klausel zum Leistungsort ist als Klarstellung unbedenklich. Zudem ist der Leistungsort im unternehmerischen Verkehr auch durch AGB regelbar, wobei die Regelung dem ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Lagergeld zu üblichen Sätzen/nach Mehraufwand

Rz. 202 Muster 2.46: Lagergeld zu üblichen Sätzen/nach Mehraufwand Muster 2.46: Lagergeld zu üblichen Sätzen/nach Mehraufwand Führt der Annahmeverzug des Auftraggebers zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Auftraggeber dem Verkäufer für die Verzugsdauer die bei _____ [der Spedition] üblichen Lagerkosten zu erstatten. Der Verkäufer ist stattdessen aber auch berecht...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 26 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Bei der Auslegung ist nicht das subjektive Verständnis bei Vertragsabschluss maßgebend ist, sondern das objektive Verständnis der fraglichen Klausel im Gesamtzusammenhang der AGB[85] so, wie...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 6 Vereinbarungen über Haftungsbeschränkung oder vorformulierte Honorarbedingungen sind regelmäßig allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.d. § 305 BGB.[12] Bei einem mündlichen Vertragsschluss hat der Rechtsanwalt während des Gespräches ausdrücklich auf seine AGB hinzuweisen[13] oder diese unterschreiben zu lassen, damit diese rechtswirksam einbezogen sind. Formularmäßige Ve...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 146 Der AGB-Prüfungsmaßstab ist auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern § 308 Nr. 1a BGB, welcher § 271a BGB ergänzt. § 308 Nr. 1a BGB erfordert eine (Gesamt-)Interessenabwägung auf generalisierender Ebene[240] und gilt direkt auch für den unternehmerischen Verkehr (siehe § 310 Abs. 1 S. 1 BGB), soweit es sich nicht um Verträge handelt, in die die Vergabe- und Ver...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Zulässigkeit verschiedener Formen des Eigentumsvorbehalts

Rz. 150 Gegenüber einem Unternehmer kommen mit Blick auf die Üblichkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr verschiedene Sonderformen des Eigentumsvorbehalts[248] in Betracht: Rz. 151 Gegenüber Unternehmern ist der sog. Kontokorrent-Vorbehalt in Verkauf-AGB umfassend zulässig.[249] Dabei ist ein Kontokorrentverhältnis i.S.d. § 355 HGB nicht erforderlich. Obwohl § 449 Abs. 3 BG...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 203 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[305] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[306] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern beim Individualprozess g...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkauf-Verträgen sind unbeschadet der §§ 307 bis 309 BGB grds. dispositiv (§ 476 Abs. 3 BGB). Bestreben des Verkäufers ist es, den Ausschluss zu erstrecken auf:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Lieferantenregress (nur Neuware)

Rz. 191 § 478 Abs. 2 BGB gewährt dem Unternehmer, der eine neue (oder neu hergestellte[290]) Sache an einen Verbraucher liefert (Letztverkäufer), einen Anspruch gegen seinen Lieferanten auf Ersatz der Aufwendungen, die der Letztverkäufer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hatte. Während früher der Rückgriffsanspruch eben auf den Fall beschränkt war...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Inhaltskontrolle nach §§ 308 f. BGB

Rz. 31 Die Rechtsgedanken des § 307 BGB werden durch die speziellen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB ergänzt und konkretisiert. Hinsichtlich deren Anwendungsbereich ist danach zu differenzieren, wer der Kunde ist. Rz. 32 Werden die AGB gegenüber einem Verbraucher verwandt, gelten folgende Maßgaben:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 101 Der Verjährung unterliegen neben den unmittelbaren Ansprüchen aus dem Vertrag gem. § 438 BGB auch Schadensersatzansprüche z.B. bei weiterfressenden Schäden oder infolge sonstiger Pflichtverletzungen, z.B. wegen Schutz- oder Obliegenheitsverletzungen. Es gelten im Kaufrecht folgende gesetzliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Rechts- und Sachmängel) einschließl...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Überraschende Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 13 Bestimmungen in AGB, "die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil", § 305c Abs. 1 BGB. Maßgeblich ist, ob die Klausel so von den Erwartungen abweicht, die der redliche Verkehr typischerweise an den ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Anforderungen an Begrenzungen der Verzugshaftung

Rz. 88 Verzugshaftungsbegrenzungen in AGB werden vom BGH grds. anerkannt. Es ist jedoch nicht definitiv geklärt, ob Verzug stets die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellt.[194] Wenn nicht, könnte auch ein Haftungsausschluss vorgesehen werden. Wenn Verzug in jedem Fall die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellt, muss die in den AGB vorzusehe...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Generelle Kostentragung des Auftraggebers

Rz. 178 Die Anwendung des § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB wird weitgehend auch gegenüber Unternehmern bejaht. Für die seit 1.1.2018 an geltende Neufassung hatte der Gesetzgeber erwogen, abweichend vom allgemeinen Konzept der §§ 309 f. BGB den § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB unmittelbar gegenüber Unternehmern gelten zu lassen (wie bei § 308 Nr. 1a und § 308 Nr. 1b BGB, siehe § 310 Abs. 1...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 133 Gem. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB muss der Händler gegenüber seinem Käufer auch für Eigenschaften einstehen, die er mit dem Käufer nicht selber vereinbart hat. Er muss somit im Wege der Sachmangelhaftung auch für Aussagen beispielsweise seines Lieferanten einstehen. Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut u.a. nicht, wenn der Verkäufer die Äußerung nicht kannte oder diese die K...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Ausschluss des § 320 BGB

Rz. 141 Bei § 309 Nr. 2 lit. a BGB ist im unternehmerischen Verkehr eine weitgehende Modifizierung/Ausschließung der Rechte des § 320 BGB bis hin zur vollständigen Aufhebung des § 320 BGB zulässig.[236] Die Grenze ist eine grobe Vertragsverletzung des Verwenders.[237] Anders als gegenüber einem Verbraucher dürfte es zulässig sein, gegenüber einem Unternehmer die Zahlungsverw...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Kostentragung bei einer unberechtigten Mängelrüge

Rz. 179 Anders als gegenüber einem Verbraucher dürfte es nach § 307 Abs. 1 BGB zulässig sein, einen unternehmerischen Auftraggeber auch dann zum Ersatz aller Kosten und Aufwendungen des Auftragnehmers zu verpflichten, die diesem aus einer objektiv unberechtigten Mangelrüge entstehen – also auch, wenn der Auftraggeber insoweit ohne Verschulden handelt. Dies betrifft die Aufwe...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 163 § 309 Nr. 8 lit. b aa BGB findet gem. § 310 Abs. 1 BGB auf den rechtsgeschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern keine Anwendung. Es gilt indes § 307 BGB. Im Falle unerheblicher Mängel greifen die den Vertrag grundlegend berührenden Mängelansprüche "Rücktritt vom Vertrag" und "Schadensersatz statt der ganzen Leistung" indes schon kraft Gesetzes nicht (§§ 437/634 i.V...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 181 Grundsätzlich finden auf den Ausschluss der Haftung die für Verbraucher geltenden Bestimmungen Anwendung (vgl. hierzu Rdn 78 ff.). Zwar wird § 309 Nr. 7 BGB über § 310 Abs. 1 BGB für Verträge zwischen Unternehmern ausgeschlossen; jedoch entfalten die Wertentscheidungen des § 309 Nr. 7 BGB auch insoweit eine Indizwirkung im Rahmen der Anwendung des § 307 BGB. Eine Fre...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 55 Der Verkäufer wünscht die Regelung in den Verkauf-AGB, wonach die Gefahr möglichst früh auf den Käufer übergeht. Er möchte sich zudem von den Versandkosten freisagen. Will der Verbraucher den Widerruf der Bestellung erklären, soll er wenigstens die Kosten tragen.[151]mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Kosten der Versendung

Rz. 57 § 448 Abs. 1 BGB sieht vor, dass der Verkäufer die Kosten der Übergabe an den Käufer trägt. Diese Bestimmung ist (auch durch AGB) abdingbar.[154] Das Maß der Kostentragungspflicht des Verkäufers bestimmt sich also wesentlich danach, ob eine Hol-, Bring- oder Schickschuld vereinbart wird bzw. anzunehmen ist.[155] Gerade für den wichtigen Fall des standardisierten Versa...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste: Verkürzung der Verjährungsfristen

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Entkoppelung von Rücknahme und Rücktritt

Rz. 156 Gegenüber Unternehmern ist, anders als gegenüber Verbrauchern, eine Entkoppelung der Rücknahme der Ware von der vorherigen/gleichzeitigen Rücktrittserklärung nicht unangemessen. Dies setzt jedoch ein pflichtwidriges Verhalten des Auftraggebers voraus, z.B. Zahlungsverzug.[264] Eine Fristsetzung vor Rücknahme ist nicht erforderlich.[265]mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Ausschluss einer bestimmten Art der Nacherfüllung; Anforderungen an Nacherfüllungsverlangen

Rz. 169 Gegenüber Verbrauchern sind Klauseln zur Begrenzung der Rechte auf bestimmte Arten der Nacherfüllung unwirksam, § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB Gegenüber Unternehmern gibt es im Vergleich zu den gegenüber Verbrauchern geltenden Anforderungen kaum einen größeren Spielraum, da die Anforderungen des § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB über § 307 BGB weitgehend anwendbar sein werden.[272]mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Eigentumsvorbehalt

Rz. 62 Der "einfache" Eigentumsvorbehalt enthält lediglich die an § 449 Abs. 1 BGB (Auslegungsregel) angelehnte Aussage, dass das Eigentum an dem Liefergegenstand erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen soll (aufschiebende Bedingung). Jedenfalls in dieser Ausgestaltung ist der einfache Eigentumsvorbehalt in Verkauf-AGB wirksam.[156] Der erweiterte ("...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Mehrdeutige Klauseln, § 305c Abs. 2 BGB

Rz. 15 Lassen alle Auslegungsmethoden einer Klausel immer noch einen nicht behebbarer Zweifel zurück, also (mindestens) zwei Auslegungen rechtlich "gut" möglich erscheinen, gehen die Zweifel "zu Lasten des Verwenders".[33] Unter der Annahme, dass dem Kunden günstig ist, was ihm nutzt, wird dann zunächst die Auslegung zugrunde gelegt, die die Klausel in der Inhaltskontrolle (...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Abhängigmachen der Nacherfüllungsansprüche von vollständiger Zahlung

Rz. 142 § 309 Nr. 8 lit. b dd BGB (Leistungsverweigerungsrecht des Verwenders als Auftragnehmer) ist über § 307 BGB auch gegenüber einem Unternehmer weitgehend anwendbar.[239] Insoweit stellen sich die Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber einem Unternehmer also klar begrenzt dar.mehr

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§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Unverbindlichkeit der Lieferfristen

Rz. 52 Der Wunsch nach möglichst unverbindlichen Lieferfristen hingegen kollidiert mit § 308 Nr. 1 BGB, wonach nicht hinreichend bestimmte (oder unangemessen lange) Fristen für die Leistungserbringung des Verwenders unwirksam sind. Allerdings lässt die Rechtsprechung bestimmte Einschränkungen zu:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Werkleistungen sowie Verkauf neuer/neu herzustellender Sachen

Rz. 187 § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB ist gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht gegenüber Unternehmern anwendbar. Daher sind Verjährungsverkürzungen grundsätzlich auch unter die Grenze der Nr. 8 lit. b ff BGB (i.d.R.: ein Jahr) zulässig, wobei aber § 307 BGB zu beachten ist.[283] Trotz der angenommenen Indizwirkung des § 309 BGB sind die vom BGH zugelassenen besonderen Interessen und Bedü...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Selbstbelieferungsvorbehalt

Rz. 50 Der Umfang einer Übernahme des Beschaffungsrisikos ergibt sich (in erster Linie) aus dem Wortlaut, ggf. auch aus der Auslegung der Vereinbarung. I.d.R. muss der Verkäufer (nur) für die "typischen" Beschaffungshindernisse einstehen.[138] Weder der Kauf-RL noch dem § 276 Abs. 1 BGB ist zu entnehmen, dass der Verkäufer stets das volle Beschaffungsrisiko zu übernehmen hat....mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts (§ 320 BGB)

Rz. 73 Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB steht der einen Partei eines gegenseitigen Vertrags zu, wenn die andere Partei die von ihr zu erbringende (Haupt-)Leistung nicht erfüllt hat.[175] Es darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden, § 309 Nr. 2 BGB. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB hat durch die Einführung der Vertragspflicht zur Mangelfreiheit eine für §§ 320, 309 Nr. 2...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Verschuldensabhängigkeit der Pönale

Rz. 216 Eine Pönale darf in AGB in aller Regel nicht von einem Verschulden des Schuldners abgekoppelt sein, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die Verschuldensunabhängigkeit darf gegenüber Unternehmern bei der Vertragsstrafe nur abbedungen werden, wenn dies durch höhere Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist oder durch Gewährung rechtlicher Vorteile ausgeglichen wird.[332] So...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 121 Der Verwender möchte dem Kunden das nach § 387 BGB bestehende Aufrechnungsrecht abschneiden. Dies ist nach § 309 Nr. 3 BGB nicht möglich, soweit die Forderung des Kunden rechtskräftig festgestellt wurde oder (vom Verwender) nicht bestritten wird. Darüber hinaus hat der BGH eine weitere Einschränkung formuliert, die dazu führt, dass eine einfache Klauselformulierung w...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 125 Nach § 38 Abs. 2 ZPO ist eine Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Verbraucher (Nicht-Kaufmann, siehe § 38 Abs. 1 ZPO) nur zulässig, wenn (mindestens) eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand (siehe §§ 12 f. ZPO) in Deutschland hat. Hat eine Partei einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann innerhalb Deutschlands nur das Gericht dieses allgemeine...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Abhängigmachen der Nacherfüllungsansprüche von vollständiger Zahlung

Rz. 74 Bei Verbrauchsgüterkaufverträgen stehen die Mängelansprüche des § 437 BGB dem Verbraucher zu, wenn die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Hinweis "soweit nicht ein anderes bestimmt ist" in § 437 S. 1 BGB zielt nicht auf abweichende Parteivereinbarungen, sondern auf anderweitige gesetzliche Regelungen.[180] Damit verbietet sich bereits nach § 476 Abs. 1 ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 46 Beim Verbrauchsgüterkauf ist nach § 475 BGB ein Ausschluss der Mängelansprüche ausnahmslos unzulässig. Die Bestimmung der "Soll-Beschaffenheit" des Liefergegenstandes (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) unterliegt indes keinen zwingenden Kaufvorschriften i.S.d. § 475 Abs. 1 BGB [137] (§ 476 Abs. 1 BGB n.F.) und auch nicht der Inhaltskontrolle (siehe Rdn 22 ff.). Es ist daher zu em...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste: Haftungsausschluss (ohne Verzug/Unmöglichkeit)

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Terminverschiebung bei Höherer Gewalt, Streik und Aussperrung

Rz. 87 Im Falle "Höherer Gewalt", einer Pandemie und anderer vom Lieferer nicht zu vertretender Störungen bietet das BGB hinreichende Mechanismen, Schadensersatzpflicht und Verzug auszuschließen (§§ 280 Abs. 1 S. 2, 286 Abs. 4 BGB). Das Rücktrittsrecht ist allerdings nicht vom Verschulden abhängig. Bei Streik und Aussperrung sind die Mechanismen nicht so eindeutig, da sie in...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 78 Der Verkäufer wünscht, seine Haftung auf Schadensersatz (insbesondere wegen Mängeln) möglichst weitgehend auszuschließen oder zu begrenzen. Zur Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit siehe Rdn 86 ff., 92 ff.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Verzicht auf Fristsetzung nach § 323 Abs. 1 BGB

Rz. 157 Es wird mehrheitlich angenommen, dass § 309 Nr. 4 BGB im unternehmerischen Verkehr für die Länge der Fristsetzung vor einem Rücktritt nicht gilt. Die h.M. hält aber das Erfordernis einer Fristsetzung vor Rücktritt nicht für abdingbar.[266]mehr