Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei einem Arbeitsvertrag mit flexiblem Arbeitszeitanteil

Rz. 503 Lange Zeit wurde aus § 12 TzBfG geschlossen, dass der Arbeitgeber von vornherein kein Recht hat, die Arbeitszeit einseitig zu verändern, ausgenommen Überstunden.[1125] Das BAG sah das dann ausdrücklich anders.[1126] Mittlerweile hat der Gesetzgeber die BAG-Rechtsprechung in § 12 Abs. 2 TzBfG übernommen. Danach gilt Folgendes: Der Arbeitsvertrag kann die Arbeitszeit i...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) "Angemessene" Berücksichtigung der Besonderheiten

Rz. 203 Allein das Bestehen arbeitsrechtlicher Besonderheiten führt nicht zum Ausschluss der AGB-Kontrolle. Das Gesetz verlangt lediglich deren "angemessene" Berücksichtigung. Dahinter verbirgt sich ein Automatismusverbot: Arbeitsrechtliche Besonderheiten können, müssen aber nicht zu einer Modifizierung der AGB-rechtlichen Vorschriften führen. Im Schrifttum wird bisweilen ve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Form der Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 612 Im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.2.2016 wurde § 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Die Vorschrift ist seitdem für vertragliche Ausschlussfristen relevant: Bei Verträgen, die nach dem 30.9.2016 geschlossen werden, können Anzeigen oder Erklärungen, die gegenüber dem Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Wirksamkeitsgrenzen

Rz. 607 Bei der Gestaltung von Ausschlussklauseln in Formulararbeitsverträgen ist deshalb neben der Reichweite der Klausel – welche Ansprüche sollen erfasst werden? – das Hauptaugenmerk auf das Gebot transparenter Vertragsgestaltung sowie auf die Länge der Ausschlussfrist und deren Beginn zu richten. Die besonderen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB waren in der Vergangenhei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Externes Whistleblowing

Rz. 1696 Ein Arbeitnehmer darf die Öffentlichkeit grds. über Missstände im Unternehmen informieren, vor allem über Straftaten und sonstige Gesetzesverstöße (sog. externes Whistleblowing).[3868] Dies schließt eine Strafanzeige ebenso ein wie die Information der Medien. Klauseln im Arbeitsvertrag, die dies verbieten, verstoßen gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 5, 2 Abs. ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1268 In unserer heutigen Gesellschaft ist die fortlaufende Aus-, Fort-, und Weiterbildung in Anbetracht der sich beständig wandelnden Arbeitsanforderungen wichtiger als je zuvor. Die Spannbreite dieser Maßnahmen ist beträchtlich: Sie reicht von der einstündigen Schulung über mehrtägige Lehrgänge bis hin zur Finanzierung des gesamten Studiums oder der sog. Musterberechtig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 795 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1737] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragsstrafe, § 4

Rz. 914 Auch bei Organmitgliedern ist die Vertragsstrafenregelung wegen der Nachweisschwierigkeiten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung. In vorformulierten Arbeitsverträgen steht § 309 Nr. 6 BGB der Wirksamkeit der Vertragsstrafe nicht entgegen, da Wettbewerbsverstöße nicht vom Wortlaut dieses Klauselverbots erfasst w...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Umfang der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)

Rz. 187 § 307 Abs. 3 S. 1 BGB statuiert zwei Schranken der Inhaltskontrolle. Nach dieser Vorschrift gelten die §§ 307 Abs. 1 und 2, 308, 309 BGB nur für solche Vertragsbestimmungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Der Begriff der Rechtsvorschriften wird weit ausgelegt. Das BAG unterstellt ihm auch ungeschrieben...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Zulässige Höhe der Vertragsstrafe

Rz. 1607 Eine zu hoch bemessene Vertragsstrafe benachteiligt den Arbeitnehmer nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen und ist damit in vollem Umfang unwirksam. Eine Herabsetzung auf das gerade noch zulässige Maß kommt weder als geltungserhaltende Reduktion (siehe dazu Rdn 205 f.) noch gestützt auf den Rechtsgedanken des § 343 BGB in Betracht.[3545] Letztere Vorschrift setzt ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Sog. blue-pencil-Test

Rz. 207 Sind zwei Teile einer Klausel inhaltlich und sprachlich trennbar, weil der unwirksame Teil ohne weiteres gestrichen werden kann, ohne dass der Sinn des anderen Teils darunter leidet, soll nach dem sog. blue-pencil-Test die Klausel in ihrem wirksamen Teil aufrechterhalten bleiben.[512] Das BAG bemühte dieses Konstrukt erstmals zur teilweisen Aufrechterhaltung einer Ve...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragsstrafe

Rz. 1689 Bei einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen sein vertragliches Wettbewerbsverbot kann der Arbeitgeber – wie dargestellt – Schadensersatz-, Unterlassungsansprüche sowie das Eintrittsrecht bzw. den Herausgabeanspruch geltend machen. Besonders hinsichtlich des Schadensersatzanspruches dürfte es dem Arbeitgeber regelmäßig schwerfallen, den konkreten Schaden und vor allem ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Die Abfindungskündigung, § 1a KSchG

Rz. 76 § 1a KSchG regelt einen gesetzlichen Abfindungsanspruch für den Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung (§ 623 BGB), die auf betriebliche Gründe gestützt wird und bestimmten formellen Anforderungen genügt, sofern der Arbeitnehmer hiergegen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Mit dieser Regelung sollte eine einfach zu handhabende, moderne und unbürokratische Alternati...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Nebentätigkeit

Rz. 1219 Während des Bestandes des Arbeitsvertrags ist dem Arbeitnehmer verboten, in der Freizeit in Wettbewerb zum eigenen Arbeitgeber zu treten. Das Verbot folgt aus § 60 HGB bzw. aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers.[2635] Einer gesonderten Wettbewerbsverzichtsabrede bedarf es daher nicht. Rz. 1220 Erlaubnisfrei sind dagegen Nebenbeschäftigungen, die nicht mi...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Die Wirksamkeit von Schriftformklauseln

Rz. 1301 Die Verwendung von Schriftformklauseln in Arbeitsverträgen ist weit verbreitet. Unproblematisch zulässig ist allerdings lediglich die Verwendung von deklaratorischen Schriftformklauseln. Die Zulässigkeit konstitutiver Schriftformklauseln ist dagegen umstritten. Bei der Verabschiedung des AGB-Gesetzes wurde ­bewusst von einem absoluten Verbot solcher Abreden Abstand ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (5) Kein Schutz des Arbeitgebers

Rz. 213 Die Unwirksamkeit von AGB wirkt nur zulasten, nicht zugunsten des Arbeitgebers.[550] Die Inhaltskontrolle schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit. Sie dient nicht dem Schutz des Arbeitgebers vor den von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen.[551]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Zusammenfassung

Rz. 323 Anwesenheitsprämien und deren Kürzung wegen Fehlzeiten können grundsätzlich rechtswirksam gestaltet werden. Der Gestaltung bedarf es schon deshalb, weil keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Prämienkürzungen existiert. Beschränkungen der Gestaltungsfreiheit ergeben sich im Falle krankheitsbedingter Fehlzeiten durch § 4a EFZG im Hinblick auf die Kürzungsobergre...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Äußeres Erscheinungsbild

Rz. 1228 Das äußere Erscheinungsbild ist ein grundgesetzlich geschützter Ausdruck der Persönlichkeit. Daher gilt auch hier, dass ein Arbeitgeber nur im Falle eines sachlichen Bezugs zur Arbeitspflicht und nach gehöriger Interessenabwägung Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild des Arbeitnehmers in der Freizeit nehmen darf. Dabei sind außerdienstliche Verhaltenspflichten ei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Die ordentliche Kündigung

Rz. 831 Das Vertragsmuster enthält für die Kündigung zwei unterschiedliche Regelungsvorschläge, die wahlweise verwendet werden können. Zum einen handelt es sich um eine Regelung für einen unbefristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit, zum anderen um einen befristeten Geschäftsführeranstellungsvertrag,[1630] der während der befristeten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Wirksamkeitsgrenzen

Rz. 1604 Vertragsstrafen in Formulararbeitsverträgen sind generell zulässig.[3530] Sie scheitern nicht an § 309 Nr. 6 BGB . Danach ist zwar eine Bestimmung ohne Wertungsmöglichkeit unwirksam, durch die dem Verwender eine Vertragsstrafe versprochen wird, wenn sich der andere Vertragsteil vom Vertrag löst. Die angemessene Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten (§ 31...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1701 Die einseitige Änderung einzelner Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber ist ohne entsprechende ­Vorsorge im Arbeitsvertrag praktisch nicht möglich. Eine Teilkündigung ist dem deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich fremd;[3888] eine Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung ist aufgrund ihrer extrem hohen Anforderungen meist unpraktikabel[3889] und ein Wegfall der Ges...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Das Wesen des Arbeitsvertrages

Rz. 149 Das Arbeitsrecht ist fest verwurzelt im deutschen Privatrechtssystem. Der Gesetzgeber hat diese Tatsache im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts zuletzt noch einmal unterstrichen, indem er die AGB-Kontrolle auf Arbeitsverträge ausdehnte.[296] Gleichzeitig nimmt das Arbeitsrecht im Gefüge zivilrechtlicher Verträge aufgrund seines ausgeprägten, überwiegend zwinge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Schriftformklauseln in Individualvereinbarungen

Rz. 1304 In Individualvereinbarungen können einfache und doppelte Schriftformklauseln dagegen wirksam vereinbart werden.[2836] Allerdings ist zu beachten, dass die Parteien mittels einfacher Schriftformklauseln im Ergebnis kein konstitutives Schriftformerfordernis erreichen können. Eine so vereinbarte Schriftform kann mündlich jederzeit wieder abbedungen werden und zwar selb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Anpassungsvorbehalt/Teilkündigung, § 7

Rz. 316 Bei individualvertraglich vereinbarten Provisionen gilt für (einzelvertraglich vereinbarte) Widerrufsvorbehalte, dass der widerrufliche Anteil nicht über 25 bis 30 % der Gesamtvergütung liegen und der Widerruf nur mit sachlichem Grund erfolgen darf.[920] Die widerrufliche Leistung muss nach Art und Höhe eindeutig sein und die möglichen Gründe des Widerrufs sind in de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Geltungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 199 Die Vorschrift ist bei allen Formulararbeitsverträgen ungeachtet ihrer rechtlichen Ausgestaltung im Einzelfall sowie bei sämtlichen Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB zu beachten.[487] Eine Beschränkung auf spezifische Bereiche des Arbeitsrechts, wie den kirchlichen Bereich oder auf befristete Arbeitsverhältnisse, findet nicht statt. Ebenso wenig machen arbeitsrechtlich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1376 Die Beherrschung einer Sprache kann in unterschiedlichen Zusammenhängen arbeitsrechtliche Relevanz erlangen.[3039] Anlass für Streitigkeiten kann bereits die Vertragssprache bieten. Gemeint ist die Sprache, in der die Parteien ihr Arbeitsverhältnis begründen, gestalten und beenden. Die Vertragssprache ist relevant zur Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber oder ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Kundenschutz und Wettbewerbsverbot nachvertraglich, §§ 1, 2

Rz. 908 Ob der Inhalt des Wettbewerbsverbots einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB zu unterziehen ist, wurde bisher auch für Organmitglieder noch nicht höchstrichterlich entschieden. Da es sich – wie bei Arbeitsverträgen (siehe oben Rdn 866 ff.) – um eine kontrollfreie Leistungsbeschreibung i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB handelt, steht zu erwarten, dass die Rechtsprechung de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Große dynamische Bezugnahme

Rz. 971 Ein Höchstmaß an Flexibilität wird durch die Aufnahme einer großen dynamischen Bezugnahmeklausel erreicht (siehe Rdn 977). Trotz ihrer Unbestimmtheit im Hinblick auf das Bezugsobjekt halten sie einer AGB-Kontrolle stand.[2178] Nicht zuletzt im Hinblick auf die Diskussion zu § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 NachwG könnte sich empfehlen, jedenfalls die bei Abschluss des Arbeitsv...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im staa...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Entscheidung nach billigem Ermessen

Rz. 810 Bei der Anwendung jeder der vereinbarten Klausel im Einzelfall ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Ausübung des Direktionsrechtes nach § 315 Abs. 1 BGB unter Beachtung billigen Ermessens zu erfolgen hat. Selbst dann, wenn die vereinbarte Vertragsklausel nach Durchführung der AGB-Kontrolle rechtswirksam ist, muss auch die Entscheidung im Einzelfall billigem Erm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Provisionsanspruch bei Ausscheiden, § 6

Rz. 315 Abs. 1 regelt die Auszahlung sog. Überhangprovisionen. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist nicht maßgeblich, ob die dafür notwendige aufschiebende Bedingung vor oder erst nach der Beendigung des Arbeitsvertrags eintritt. Entscheidend ist vielmehr allein, dass noch vor der Vertragsbeendigung ein provisionspflichtiger Geschäftsabschluss erfolgt.[914] Der Ans...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Reichweite der Ausschlussklausel

Rz. 608 Ausschlussfristen müssen nicht auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältnis" begrenzt werden. Bezieht sich die Klausel auf Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis "in Verbindung stehen", werden alle Ansprüche erfasst, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen.[1342] Andererseits müssen Ausschlussfristen keinesfalls alle Ansprüche aus dem Ar...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Folgen eines Verstoßes

Rz. 780 Verstoßen einzelne Klauseln eines Dienstvertrags gegen die Vorgaben der §§ 305 ff BGB oder gegen Vorschriften des zwingenden Rechts, sind sie unwirksam. Eine geltungserhaltende Reduktion im Bereich der AGB-Kontrolle kommt regelmäßig nicht in Betracht.[1441] Rz. 781 Ist ein in Vollzug gesetzter Dienstvertrag im Ganzen nichtig, endet die Vertragsbeziehung in entsprechen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 198 Bei der Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge sind gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" angemessen zu berücksichtigen. Diese Vorschrift bewirkt eigene, genuin arbeitsrechtliche Ergebnisse bei der Kontrolle vorformulierter Arbeitsvertragsbedingungen. (1) Geltungsbereich des § 310 Abs. 4 S. 2 BGB Rz. 199 Die Vorschrift ist bei ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit

Rz. 204 Sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag nach § 306 Abs. 1 BGB in Abweichung von der Auslegungsregel des § 139 BGB im Übrigen wirksam. Der Inhalt des Arbeitsvertrages richtet sich dann insoweit gem. § 306 Abs. 2 BGB nach den gesetzlichen Vorschriften. (1) Verbot der geltungserhaltenden Reduktion Rz. 205 Vor der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarung

Rz. 721 Compliance-Regelungen können immer durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer implementiert werden. Dabei sind die AGB-rechtlichen Vorgaben zu beachten. In der Praxis ist dieser Weg jedoch – insbesondere für größere Unternehmen – mit erheblichem Aufwand verbunden, da es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung jedes Arbeitnehmers bedarf.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Verzichtsrecht

Rz. 1044 Der Arbeitnehmer ist auf sein Recht hinzuweisen, auf den Widerspruch zum Betriebsübergang zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist im Hinblick auf den konkret bevorstehenden Betriebsübergang möglich,[2394] muss aber zur Wahrung der Warn- und Beweisfunktion in analoger Anwendung des § 613a Abs. 6 BGB schriftlich erklärt werden.[2395] Auch wenn der Begriff "Verzicht" n...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

Rz. 580 Die Klausel 1 (siehe oben Rdn 578) ist für die Fallkonstellation vorgesehen, in der der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bei Dritten, insbesondere Kunden des Arbeitgebers, Bargeldbeträge auf Forderungen einzieht, die dem Arbeitgeber zustehen. Die Klausel soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diese eingezogenen Beträge ungekür...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Vertrauensschutz bei Altverträgen

Rz. 210 Bedeutung erlangt der Grundsatz der ergänzenden Vertragsauslegung bei der Überführung von Arbeitsverträgen, die vor dem 1.1.2002 begründet worden sind, in neues Recht.[539] Enthält ein solcher Altvertrag einen Widerrufsvorbehalt, der nicht den förmlichen Anforderungen genügt, die § 308 Nr. 4 BGB an solche Vereinbarungen stellt (vgl. dazu Rdn 1703), lässt der 5. Senat...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Grenzen des Kürzungsrechts

Rz. 313 § 4a EFZG bestimmt die Obergrenze der möglichen Kürzung von Sonderzahlungen im Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Die Kürzungsgrenze ist im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung nicht von der Höhe der Anwesenheits-Gesamtprämie abhängig (hiervon 1/6 bzw. ⅓), sondern vom durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten 12 Monate.[829] Das auf dieser Basis ermittelte durc...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 725 Im Rahmen eines Darlehensvertrages wird dem Darlehensnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung überlassen.[1617] Auch wenn ein Darlehensvertrag mit Rücksicht auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, gelten grds. die allgemeinen Bestimmungen der §§ 488 ff. BGB. Bei dem Arbeitgeberdarlehen erfolgt die Darlehensg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Unzulässig: Eingriffe in den Kernbereich

Rz. 1704 Ein Arbeitgeber kann Leistungen, die den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses betreffen, nicht mit einem Widerrufsvorbehalt versehen.[3895] Ein solcher würde gegen die Wertung des § 307 Abs. 2 BGB verstoßen. Das BAG konkretisiert den Kernbereich anhand zweier Grenzen – der tariflichen Vergütung einerseits und einem bestimmten Höchstsatz an der Gesamtvergütung andere...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsvertragliche Provisionsvereinbarung

Rz. 688 Provisionen sind als leistungsbezogene Vergütung i.d.R. unmittelbar mit der individuellen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verbunden.[1524] Mit der Provision wird der Arbeitnehmer an den von ihm (zumindest mit) vermittelten Geschäften (i.d.R. prozentual) beteiligt, wobei die Provisionszahlung nicht nur von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, sondern – auch oder a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Einbeziehung in den Arbeitsvertrag

Rz. 183 Die besonderen – positiven – Voraussetzungen des § 305 Abs. 2 und 3 BGB an die Einbeziehung von AGB finden auf Arbeitsverträge gem. § 310 Abs. 4 S. 2 HS 2 BGB ausdrücklich keine Anwendung. Damit scheidet eine analoge Anwendung dieser Vorschriften ebenfalls aus.[411] Es gelten insoweit die Regeln des allgemeinen Vertragsrechts. Als negative Einbeziehungsvoraussetzung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Direktionsrecht in Matrixstrukturen

Rz. 1661 Mit der Digitalisierung, Virtualisierung und Vernetzung der Arbeitsprozesse erlebt die Organisationsform der Matrixstruktur und damit eine besondere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes[3765] in der Arbeitswelt 4.0 derzeit eine neue Hochphase. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und eine vernetze Produktion bzw. Arbeitsabläufe ermöglichen es, orts- und ze...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erweiterung des Direktionsrechts

Rz. 809 Problematisch sind die Klauseln, mit denen das Direktionsrecht des Arbeitgebers über den gesetzlich durch § 106 GewO gezogenen Rahmen hinaus erweitert werden sollen. Derartige Klauseln (siehe oben Rdn 806) unterliegen im vollen Umfang der AGB-rechtlichen Billigkeitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sowie der Unklarheitenregelung in § 305c Abs. 2 BGB und dem Transp...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Rückzahlungsklausel

Rz. 503 Duale Studiengänge sind aus Sicht des Unternehmens regelmäßig langfristige Investitionen zur Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses. Oft kostet das duale Studium ein Unternehmen mehr, als der Studierende durch seine Arbeitsleistung in den Praxisphasen kompensiert. Um einen negativen Anreiz für den Studierenden zu setzen, einer Anschlussbeschäftigung im Unternehmen a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Internetrecherche

Rz. 119 Bereits im Juni 2009 hat eine Umfrage bei 500 Unternehmen ergeben, dass fast 30 % der befragten Unternehmen Internetrecherchen zur Bewerberüberprüfung nutzen, und zwar um so intensiver, je größer das Unternehmen ist. Dieser Wert dürfte sich in der Zwischenzeit noch gesteigert haben. Dabei wird u.a. auch auf Daten aus sozialen Netzwerken zurückgegriffen. Die AGB freize...mehr