Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einigung.

Rn 9 Die Einigung ist ein formfreier abstrakter dinglicher Vertrag, in dem dem Gläubiger ein dingliches Verwertungsrecht an einem bestimmten Pfandgegenstand des Eigentümers (BGH WM 13, 858 Rz 29) zur Sicherung einer zumindest bestimmbaren Forderung bestellt wird. Die Einigung kann bedingt (§ 158) oder befristet (§ 163) erfolgen, in AGB (BGHZ 128, 295, 298f) oder in einer Sat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Voraussetzungen.

Rn 1 Ob eine Umgehung vorliegt, ist auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtung unter Abwägung des Interesses der Parteien an der Wahl der Gestaltung und dem Schutzzweck der AGB-rechtlichen Normen zu entscheiden (MüKo/Fornasier § 306a Rz 5). Ein Verstoß liegt vor, wenn eine als AGB unwirksame Regelung bei gleicher Interessenlage durch eine andere rechtliche Gestaltu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Informationspflichten als Vertragsbestandteil, I 2.

Rn 7 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie Fernabsatzverträgen, die keine Finanzdienstleistungen umfassen, werden die in Art 246a EGBGB genannten Informationspflichten Vertragsbestandteil (näher Kramme NJW 15, 279). Zurückzuführen ist dies auf Art 6 V VRRL und war aufgrund des der VRRL zugrunde liegenden Gebots der Vollharmonisierung zwingend in nat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Valutierung, also vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann entgegen heute wohl hM keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA etwa ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Darlehensgebern gibt I ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist o sich eine Gefährdung abzeichnet. I ist neben § 498 auf Verbraucherdarlehen anwendbar, wenn kein Zahlungsverzug vorliegt (Stuttg ZIP 17, 1897, 1900 f; Grüneberg FS Nobbe [09], 283, 294 ff; aA Knops WM 12, 1649, 1650f). Rn 2 I ist abdingbar (Mülbert WM 02, 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rahmenvereinbarungen (Abs 3).

Rn 42 Die Einbeziehung von AGB durch Rahmenvereinbarungen (s zB Ziff 1 (1) AGB-Banken sowie §§ 5, 7, 8 VVG) ist nur unter drei Voraussetzungen zulässig. Die Rahmenvereinbarung muss eine Einbeziehungsvereinbarung enthalten, die den Voraussetzungen des II genügt (BGH NJW-RR 87, 112 [BGH 18.06.1986 - VIII ZR 137/85]). Diese Einbeziehungsvereinbarung muss sich auf ›bestimmte‹ AG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einbeziehung von Neufassungen; Änderungsklauseln.

Rn 28 Die Voraussetzungen des II gelten auch für die Einbeziehung von Neufassungen der AGB in einen bereits unter Einbeziehung von AGB geschlossenen Vertrag. § 308 Nr 5 erlaubt aber dem Verwender für diese Fälle, unter den dort genannten Voraussetzungen die nach § 305 II Hs 2 notwendige Einverständniserklärung des Kunden durch eine AGB-Klausel zu fingieren. Eine in AGB vorge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vom Verwender gestellte Vertragsbedingungen.

Rn 6 Entscheidend ist, dass eine der Parteien selbst oder durch eine Hilfsperson die Einbeziehung der von ihr oder einem Dritten (Rn 7) vorformulierten Bedingungen verlangt, also ein konkretes Einbeziehungsangebot macht und auf diese Weise unter Ausschluss des anderen Teils einseitig rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch nimmt (BGHZ 130, 57; Hamm NJW-RR 99, 999). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungswiderspruch.

Rn 3 Der Regelungswiderspruch zwischen der Individualabrede und der wirksam einbezogenen (HP/H. Schmidt § 305b Rz 8) AGB-Klausel kann sich unmittelbar aus dem Wortlaut oder mittelbar aus dem durch Auslegung (s § 305c Rn 11) zu ermittelnden Sinn der Abreden ergeben. So gehen individualvertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen formularmäßigen Haftungsausschlüssen vor (BGHZ 54...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 5 Von der Regelung in § 632a kann grds sowohl zugunsten des Bestellers (zB Ausschluss von Abschlagszahlungen oder Zahlung nur gegen Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft) als auch zugunsten des Unternehmers (Abschlagszahlungen ohne die Voraussetzungen des § 632a) abgewichen werden. Die Grenze bilden § 138, bei AGB zudem §§ 307 ff, wobei formularmäßige Abweichungen v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bank als Gläubigerin.

Rn 28 Häufig tritt die Bank als Gläubigerin auf: Sie erwartet Bürgschaften insb von Kaufleuten, Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften und von Privatpersonen ohne Immobiliarvermögen (DerlKnopsBa/Knops Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht, § 25 Rz 1). Dabei hat die Bank als Gläubigerin im Einzelfall Aufklärungs- und Schutzpflichten ggü dem Bürgen (s § 765 Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ergänzende Auslegung.

Rn 20 Enthält ein Vertrag, der unter Zugrundelegung von AGB geschlossen wurde, eine Lücke, so ist zu unterscheiden: Wenn die AGB wirksam einbezogen und auch nach §§ 307 ff als wirksam anzusehen sind, ist der Richter befugt, eine (anfängliche) Lücke nach den Grundsätzen über die ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 (s § 157 Rn 15 ff) zu schließen (BGHZ 119, 325; NJW-RR 04,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Geldforderung.

Rn 4 Gesichert werden können durch ein Pfandrecht wegen seiner Akzessorietät nur erfüllbare (BGHZ 23, 293, 299) Geldforderungen oder solche, die in Geldforderungen übergehen können (§ 1228 II 2), gg den Verpfänder oder einen Dritten, auch verjährte, nicht aber unvollkommene etwa aus §§ 656, 762 (hM, Staud/Wiegand Rz 16). Eine Forderungsauswechselung ohne Neubestellung des Pf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertraglicher Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (Abs 1 S 1).

Rn 4 Der vertragliche Verzicht auf die Einrede der Vorausklage kann vor, bei oder nach der Bürgschaftsübernahme vereinbart werden (BGH NJW 68, 2332). Er bedarf im nicht kaufmännischen Verkehr immer der Schriftform, da er die rechtliche Stellung des Bürgen verschlechtert (BGH NJW 68, 2332 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 164/66]; § 766 Rn 6). Der Verzicht kann nicht nur individualve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Irrelevanz von äußerer Gestaltung, Umfang, Schriftart und Form (Abs 1 S 2).

Rn 10 2 stellt klar, dass die §§ 305 ff für AGB iSv 1 unabhängig von der äußeren Gestaltung (Vertragsbestandteil, ›Mustervertrag‹ oder separates Klauselwerk), dem Umfang, der Schriftart (handschriftlich, maschinengeschrieben, gedruckt) und der Form (formfreier oder notariell beurkundeter Vertrag, s BGHZ 62, 253) gelten. In einem ausgehandelten (s Rn 11) Vertrag kann auch ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich und allgemeine Regeln.

Rn 3 Das einheitliche Vertragsstatut regelt gem Art 10 I auch das Zustandekommen und die materielle Wirksamkeit des Vertrages, soweit nicht unionsrechtliche Regelungen oder staatsvertraglich geregelte Vereinheitlichung im Vertragsrecht greifen: insb Art 14–24 CISG, dazu Staud/Hausmann Art 10 Rz 7 f. Das einheitliche Vertragsstatut findet grds auf die Einbeziehung von AGB Anw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verdecktes Pfandindossament.

Rn 5 Da eine Verpfändung mit einem Vollindossament vorliegt, erwirbt der Pfandgläubiger keinen wertpapierrechtlichen Anspruch gg den Verpfänder (RGZ 120, 205, 210), sondern nur dieselben Rechte wie beim offenen Pfandindossament. Da ein Vollindossament vorliegt, erwirbt ein Gutgläubiger das Orderpapier als solches, nicht nur das Pfandrecht daran. Wird ein Wechsel an eine Bank...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zustandekommen des Vertrages.

Rn 7 Zum Zustandekommen des Vertrages gehören alle Fragen von Angebot und Annahme: Zugang des Angebotes (vgl auch BGH NJW-RR 11, 1184 [BGH 21.06.2011 - II ZB 15/10]); Auslegung des Angebotes (zur Auslegung als Angebot oder Vertrag: Frankf NJW-RR 89, 1018); Annahme des Angebotes (Köln NJW-RR 97, 182, 183); Abgabe einer Willenserklärung im eigenen Namen oder als Stellvertreter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 I enthält eine negative gesetzliche Einbeziehungsvoraussetzung (U/B/H/Ulmer/Schäfer § 305c Rz 4) für überraschende Vertragsklauseln. Die Norm setzt also voraus, dass es sich um wirksam einbezogene AGB handelt. II normiert eine Auslegungsregel für unklar formulierte AGB. Der überraschende Charakter einer AGB-Klausel kann häufig erst nach Ermittlung ihres Sinns im Wege de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. § 307.

Rn 25 Für die Verwendung der AGB ggü Jedermann und insb auch ggü einem Unternehmer sowie für Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich die Generalklausel in § 307. Dem steht § 307 III 1 selbst dann nicht entgegen, wenn sich das Bestimmungsrecht des AGB-Verwenders auf den Preis (etwa auf den Darlehenszins) bezieht: Zwar ist dessen Höhe der AGB-Kontrolle regelmäßig entzogen. Abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entwicklung der Inhaltskontrolle.

Rn 2 Mit Wirkung v 25.7.96 wurde die RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen v 5.4.93 (ABlEG 1993 L 95/29; Brandner/Ulmer BB 91, 701) in das deutsche AGB-Recht umgesetzt (BGBl 96 I, 1013; Heinrichs NJW 96, 2190). Der Verbraucherschutz gehört damit heute zum Schutzzweck des AGB-Rechts (BGH NJW 03, 890 [BGH 29.11.2002 - V ZR 105/02]). Die §§ 305 ff s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz der objektiven Auslegung.

Rn 11 Der vom Verwender mit AGB verfolgte Zweck erfordert einen von den allg, für sonstige, einzelfallbezogene Vertragsbedingungen geltenden Auslegungsprinzipien (§ 133 Rn 31 ff, § 157 Rn 1 ff) abw, aber letztlich doch in ihnen verankerten, objektiven Auslegungsansatz. Wegen ihrer Rationalisierungs- und Typisierungsfunktion muss sich das Auslegungsergebnis als allg Lösung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Besondere Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Rn 71 Die auf einzelne Vorschriften beschränkten Regelungen zum Maklervertrag und die Möglichkeit zur Disposition über die Regelungen haben in der Praxis zu zahlreichen, weit verbreiteten Vereinbarungen geführt, die vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Dabei ist zwischen Individualabreden und Vereinbarungen in AGB zu unterscheiden. Für Individualvereinbarungen stellen ledigl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Keine ausgehandelte Individualvereinbarung (Abs 1 S 3).

Rn 11 Aushandeln ist das Gegenteil von Stellen. Dies ist für jede einzelne Klausel (›soweit‹, s BGHZ 97, 215; 84, 112) anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Aushandeln ist mehr als Verhandeln. Der Verwender muss den gesetzesfremden Kerngehalt seiner AGB ernsthaft zur Disposition stellen und dem anderen Teil Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einräume...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausdrückliche Rechtswahl.

Rn 8 Die ausdrückliche Rechtswahl kann in einer individuell formulierten Vertragsklausel, in einem Formular bzw in AGB (EuGH C-152/20 – SC Gruber Logistics SRL ECLI:EU:C:2021:600 Rz 40; BGH RIW 22, 705, 708: Frankf BeckRS 18, 32208 [Revision anhängig BGH, X ZR 3/19]; LG Hamburg NJOZ 15, 535, 536; implizit auch bereits EuGH C-191/15 – Amazon ECLI:EU:C:2016:612) enthalten sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einbeziehungsvereinbarung (Abs 2).

Rn 16 Das gem § 305 II Hs 1 Nr 1 und 2 besonders ausgestaltete Einbeziehungsangebot des Verwenders und die, auch stillschweigend mögliche, Einverständniserklärung des Kunden (§ 305 II Hs 2) bilden zusammen die rechtsgeschäftliche Einigung der Parteien über die Einbeziehung der AGB. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erfüllt sein. Besteht der Vert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbraucherschutz.

Rn 32 Übernimmt ein Verbraucher (vgl § 13) die Bürgschaftsverpflichtung formularvertraglich (zB ggü einer Bank), ist das AGB-Recht aus §§ 305 ff anwendbar. Bei der Einbeziehung der AGB ist das Formerfordernis des § 766 zu beachten (s § 766 Rn 6). Ein besonderer Hinweis auf die AGB iSv § 305 II erübrigt sich, wenn ein Bürgschafts-Formularvertrag verwendet wird, der die AGB be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Abgrenzung.

Rn 35 Die ergänzende Vertragsauslegung bedarf nach verschiedenen Seiten der Abgrenzung. Sie geht der Irrtumsanfechtung nach § 119 vor, weil Gegenstand der Anfechtung der durch (ergänzende) Auslegung ermittelte Inhalt der Willenserklärung ist. Zur Anfechtbarkeit von Vertragsergänzungen Rn 28. Rn 36 Der methodische Unterschied zwischen ergänzender Vertragsauslegung und geltungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fiktion des ›Stellens‹ (Nr 1).

Rn 8 Nr 1 führt dazu, dass als AGB auch solche Vertragsbedingungen gelten und den Vorschriften des 2. Abschn unterliegen, die von niemandem gestellt wurden (BGH NJW 99, 2180; Wille VersR 95, 1416). Vertragsbedingungen, die von dritter Seite in den Vertrag eingeführt werden (Drittbedingungen, Heinrichs NJW 95, 157) gelten also nicht nur unter den bei § 305 Rn 7 erläuterten Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsschluss.

Rn 18 Für den Abschluss eines Darlehensvertrages, der idR unter Einbeziehung der AGB-Banken bzw.-Sparkassen erfolgt, gelten die allgemeinen Regeln (§§ 130 ff, 145 ff). Die einseitige Annahme eines Rückzahlungsanspruchs durch den Geldgeber reicht zum Abschluss eines Darlehensvertrages nicht (Kobl WM 13, 842). Wenn die Bank über einen gutgeschriebenen Scheckbetrag vor dessen E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 3 Gem § 569 V ist § 543 nicht zum Nachteil des Wohnraummieters abdingbar (zur Zulässigkeit einer sog ›Rechtzeitigkeitsklausel‹ s Rn 18). Bei Gewerberaum ist § 543 I ebenso für beide Seiten zwingend (vgl BGH NJW 92, 2628; ZMR 08, 274). Änderungen der II–IV sind in den Grenzen der §§ 138, 242 und 305 ff zulässig. Allerdings ist auch bei Gewerberaummiete ein Haftungsausschlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirtschaftliche Bedeutung.

Rn 3 Die wirtschaftliche Bedeutung des Pfandrechts an Rechten ist nicht sehr hoch. Die Sicherungsabtretung (Rn 7 ff) hat es in erheblichem Umfang verdrängt; Grund dafür ist va die nach § 1280 notwendige Offenlegung. Nicht unerhebliche praktische Bedeutung hat das Pfandrecht noch aufgrund von Nr 14 AGB-Banken u Nr 21 AGB-Sparkassen insb bei Wertpapieren sowie bei der Verpfänd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 17 Verstoß +, nein –: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages (+BGH NJW 96, 455 [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95]); Abrechnungsklausel in Prepaid-Mobilfunkvertrag (–BGH MDR 14, 1432 [BGH 09.10.2014 - III ZR 33/14]); Klausel in Anleihebedingungen zur Beschlussfassung über ›Rechte und Pflichten‹ der Anleger (+BGH NJW 20, 986); Befristung der Gültigkeit ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Individualarbeitsrecht.

Rn 19 Ansonsten unterliegen nicht individuell ausgehandelte AGB in Individualarbeitsverträgen der Inhaltskontrolle, wobei – wie bei AGB, die ggü Unternehmern verwendet werden (Rn 3) – die Einbeziehungsvorschriften des § 305 II und III nicht anwendbar sind. Arbeitnehmer sind durch das NachwG (§ 611 Rn 54) ausreichend geschützt. Die §§ 305 ff werden hinsichtlich der Befristung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einverständniserklärung des Kunden (Hs 2).

Rn 26 Das Einverständnis des Kunden kann wie jede Willenserklärung konkludent erklärt werden (Erman/Roloff § 305 Rz 41; W/L/P/Pfeiffer § 305 Rz 105). Es ist an keine Form gebunden. Dies setzt aber voraus, dass die Voraussetzungen des II Hs 1 eingehalten wurden, also insb der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Möglichkeit hatte, von den AGB Kenntnis zu nehmen. IdR g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art. 13 ROM II 1; Art. 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 280 59; 15 AGG 7; 8 ProdHaftG 1 im internationalen Deliktsrecht Ar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abdingbarkeit.

Rn 39 Die verschiedenen unter § 276 zur Anwendung gelangenden Haftungsstandards sind grds dispositiv (s BGHZ 9, 295, 301, 306), insbes kann die Haftung durch Vertrag ausgeschlossen, beschränkt und erweitert werden; das zeigt bereits der Wortlaut von § 276 I 1. Haftungsausschlüsse sind im Zweifel eng auszulegen (BGHZ 22, 90, 96; BGHZ 54, 299, 305); für AGB gilt § 305c II (s §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsbedingungen.

Rn 1 Vertragsbedingungen sind alle Regelungen, die nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es werde damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses gestaltet (BGHZ 133, 187; WM 05, 875). Die Art und Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, etwa die Frage, ob es sich um ein vertragliches, vorvertragliches (BGH NJW 96, 2574) oder gesetz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 3 Durch Individualvereinbarung kann die Irrtumsanfechtung abbedungen werden (MüKo/Armbrüster § 119 Rz 151). Einschränkungen durch AGB verstoßen gegen § 307 II Nr 1 (BGH NJW 83, 1671 [BGH 28.04.1983 - VII ZR 259/82]). Erweiterungen durch Mistradeklauseln sind individualvertraglich zulässig (BGH NJW-RR 02, 1344), in AGB unzulässig, wenn sie § 121 ausschließen (Schlesw ZIP 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Inhaltskontrolle erstreckt sich auf AGB iSv § 305 (§ 305 Rn 1 ff), nicht dagegen auf vertragliche Verhältnisse, deren Inhalt unmittelbar durch Rechtsnormen (Gesetz, VO, Satzung) bestimmt wird, wie etwa im Bereich der Daseinsvorsorge (vgl aber BGHZ 93, 364; 91, 86; s.a. zu den ›Ergänzenden Bestimmungen‹ § 305 Rn 1) oder bei öffentlich-rechtlich ausgestalteten Nutzung...mehr