Fachbeiträge & Kommentare zu Altersteilzeit

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Altersteilzeit

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Keine Förderung Kein Rechtsanspruch Freiwillige Vereinbarung 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Ermöglichen Arbeitgeber ihren A...mehr

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Altersteilzeit / 3.2 Voraussetzungen der Altersteilzeit

Der Arbeitnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit muss um die Hälfte reduziert werden. Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage (entspricht etwa 3 Jahren) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ge...mehr

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Altersteilzeit / 3.1 Es gibt 3 Varianten der Altersteilzeit

Bei dem sog. Gleichverteilermodell reduziert der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner üblichen Arbeitszeit. In der Praxis wird aber fast ausschließlich vom sog. Blockmodell Gebrauch gemacht. Hier wird die Altersteilzeit in die Arbeitsphase einerseits und in die Freistellungsphase andererseits unterteilt. In der Arb...mehr

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Altersteilzeit / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Lohnzahlung an in Altersteilzeit arbeitenden Arbeitnehmer

Bauunternehmer Hans Groß zahlt an seinen in Altersteilzeit arbeitenden Arbeitnehmer Müller 3.000 EUR. Buchungsvorschlag: Altersteilzeit Nach § 1 Altersteilzeitgesetz soll durch Altersteilzeit älteren Arbeitnehmern ein glei...mehr

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Altersteilzeit / 3.4 Gehaltserhöhungen in der Altersteilzeit

Die Frage, ob Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell nach Eintritt in die Freistellungsphase noch Anspruch auf Tariflohnerhöhungen haben, hat in der Vergangenheit die Arbeitsgerichte beschäftigt. Mit Urteil vom 19.1.2016 hat das Bundesarbeitsgericht hier für Klarheit gesorgt.[1] Nach diesem Urteil nimmt der Arbeitnehmer nach Eintritt in die Freistellungsphase im Grundsatz ...mehr

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Altersteilzeit / 3 Altersteilzeit: Varianten, Auswirkungen und Voraussetzungen

3.1 Es gibt 3 Varianten der Altersteilzeit Bei dem sog. Gleichverteilermodell reduziert der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner üblichen Arbeitszeit. In der Praxis wird aber fast ausschließlich vom sog. Blockmodell Gebrauch gemacht. Hier wird die Altersteilzeit in die Arbeitsphase einerseits und in die Freistellung...mehr

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Altersteilzeit / 3.2.2 Aufstockungszahlung des Arbeitgebers: Steuern und Sozialbeiträge

Die 20 %ige Aufstockungszahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Aufstockungsbeträge unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt, sie machen sich also bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes erhöhend bemerkbar. Mit anderen Worten: Das reduzierte Gehalt wird mit einem etwas höheren Steuersatz als "normal" besteuert. Hinsichtlich de...mehr

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Altersteilzeit / 3.6 Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung

Wer sich nach dem Ende der Altersteilzeit arbeitslos meldet, muss mit einer Sperrzeit rechnen.[1] Eine Sperrzeit tritt aber dann nicht ein, wenn ein Arbeitnehmer am Ende der Altersteilzeit entgegen seiner ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil er – bedingt durch eine Gesetzesänderung – zu einem spä...mehr

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Altersteilzeit / 3.2.1 Auswirkungen beim Arbeitnehmer

Neben der Arbeitszeit wird auch das Gehalt halbiert. Aber der Arbeitgeber muss das hälftige Gehalt um 20 % des Regelarbeitsentgelts aufstocken. Unter Regelarbeitsentgelt sind die regelmäßigen monatlichen Lohn- und Gehaltszahlungen zu verstehen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenvergütungen gehören nicht dazu. Das Regelarbeitsentgelt wird aber du...mehr

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Altersteilzeit / 3.3 Der Arbeitgeber muss für Insolvenzsicherung sorgen

Beim Blockmodell erbringt der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase seine Arbeitsleistung voll. Er erhält dafür aber nur das um die Aufstockungsbeträge erhöhte Teilzeitentgelt. Gerät nun der Arbeitnehmer in Insolvenz, so werden die in der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelte nicht bevorrechtigt behandelt. Schlimmstenfalls geht ein großer Teil verloren. Daher besteht ein Bedar...mehr

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Altersteilzeit / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Keine Förderung Kein Rechtsanspruch Freiwillige Vereinbarungmehr

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Altersteilzeit / 3.5 Keine Abgeltung von Ersatzurlaub während Freistellungsphase

Wird einem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig sein verlangter Urlaub gewährt, steht ihm ein Ersatzanspruch zu. Mit Beendigung der Arbeitsphase im Rahmen des Altersteilzeitverhältnisses und dem Übergang in die Freistellungsphase steht dem Arbeitnehmer aber kein Anspruch auf Abgeltung des Ersatzurlaubsanspruchs gem. § 7 Abs. 4 BUrlG zu. Denn mit Beginn der Freistellungsphase endet...mehr

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Altersteilzeit / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ermöglichen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern stufenweise den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand, d. h. diese vereinbaren mit ihren Arbeitnehmern Alt...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / Zusammenfassung

Überblick Als Störfall werden Ereignisse bezeichnet, die dazu führen, dass das bei flexibler Arbeitszeit oder in der Altersteilzeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Beispielhaft treten Störfälle bei Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder durch den Tod des Arbeitnehmers ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2 Alternativ-/Optionsmodell

Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber das Wertguthaben zum 31.12. eines jeden Jahres, bei Übergang in die Altersteilzeit, zum Tag vor Beginn der Freistellungsphase und bei jeder Änderung der Beitragsgruppen (Wegfall bzw. Hinzutritt von Versicherungspflicht zu einem Versicherungszweig) zu diesem Zeitpunkt bewertet. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit der für dieses Kalenderjah...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störfälle und nachträgliche Entgeltzahlung

Zusammenfassung Überblick Als Störfall werden Ereignisse bezeichnet, die dazu führen, dass das bei flexibler Arbeitszeit oder in der Altersteilzeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Beispielhaft treten Störfälle bei Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder durch den Tod des...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.4 Übertragung Entgeltguthaben auf Dritte

Übertragen Arbeitnehmer ihr Entgeltguthaben ganz oder teilweise auf einen Dritten, tritt für den Teil des so verwendeten Wertguthabens ebenfalls ein Störfall ein.mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / Sozialversicherung

1 Nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Entgeltguthabens bei Störfällen 1.1 Definition Wertguthaben Das Wertguthaben umfasst neben den Arbeitsentgelten aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Demnach setzt sich das Wertguthaben aus dem Entgeltguthaben und den auf dieses Entgeltguthabe...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1 Nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Entgeltguthabens bei Störfällen

1.1 Definition Wertguthaben Das Wertguthaben umfasst neben den Arbeitsentgelten aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Demnach setzt sich das Wertguthaben aus dem Entgeltguthaben und den auf dieses Entgeltguthaben entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteilen zusammen. 1.2 Mögliche Störfälle...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.2 Mögliche Störfälle

Fälle, in denen das Wertguthaben bei flexibler Arbeitszeit nicht wie vereinbart für eine Zeit der Freistellung verwendet wird, können insbesondere sein Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder Tod, Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie, vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens n...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1 Summenfelder-Modell

Der Arbeitgeber stellt für die Zeit der Arbeitsphase einer Wertguthabenvereinbarung die SV-Luft zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und des in diesem Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts fest. Diese Feststellung erfolgt vom Zeitpunkt der tatsächlichen Bildung des Wertguthabens an und muss mindestens kalenderjährlich er...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 4 Zuordnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Die Zuordnung eines Entgeltguthabens, das nicht wie vereinbart verwendet wird, erfolgt grundsätzlich nicht als Einmalzahlung. Auch eine rückwirkende Zuordnung zu der Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung, in der es erzielt worden ist, scheidet aus. Die Grundlagen für die Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus dem Wertguthaben sind bereits in der Arbeitsphas...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.2 Beitragspflichtiges Wertguthaben für die Zeiten von Kurzarbeit

In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen, für die Bildung der SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III zugrunde gelegt.[1] In der Arbeitslosenversicherung...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.1 Beitragsberechnungsgrundlage

Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage, also das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Die Berechnungsgrundlage ist für den Fall des Eintritts eines Störfalls fortzuschreiben. Gilt für das Wertguthaben ein bestimmter Wertmaßstab, ist dieser bei jeder Bewertung des Wertguthabens anzuwenden. Beispielhaft gilt der Wertmaßstab bei Bindung von Entg...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.1 Arbeitslosigkeit nach Beschäftigungsende

Die Beiträge werden spätestens 7 Kalendermonate nach dem Kalendermonat fällig, in dem Arbeitsentgelt nicht zweckentsprechend verwendet worden ist. Voraussetzung ist, dass bei Arbeitslosigkeit nach Beendigung einer Beschäftigung eine neue Beschäftigung nicht begründet werden konnte.[1] Dies trifft auch auf Fälle zu, in denen der Arbeitnehmer innerhalb der 6 Kalendermonate ein...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.5 Fortführung der Wertguthabenvereinbarung über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente oder Erreichung der Regelaltersgrenze hinaus

Wertguthabenvereinbarungen können nur für die Zeit bis zum Beginn einer Altersrente (sowohl als Voll- als auch als Teilrente), längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Altersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente erreicht wird, getroffen werden. Wird eine Wertguthabenvereinbarung über den Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente oder das Erreichen der Reg...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5 Feststellung der Grundlagen für die Beitragsberechnung im Störfall

Der Arbeitgeber kann den im Störfall beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens anhand des nachfolgend dargestellten Summenfeldermodells oder des Alternativ-/Optionsmodells bestimmen. Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen ist jederzeit möglich. 5.1 Summenfelder-Modell Der Arbeitgeber stellt für die Zeit der Arbeitsphase einer Wertguthabenvereinbarung die SV-Luft zwischen der...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.2 Erwerbsminderung

Stellt der Rentenversicherungsträger beim Arbeitnehmer eine Erwerbsminderung fest, liegt nur dann ein Störfall vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Das Wertguthaben kann in diesem Fall nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden. Wird eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit zuerkannt, bestehen verschiedene arbeitsrechtliche Regelungen. Danach bleibt das Arbeits...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.3 Teilauszahlung des Entgeltguthabens für nicht vereinbarungsgemäße Zwecke

Ein Störfall kann eintreten, wenn sich der Arbeitnehmer das Entgeltguthaben ganz oder teilweise auszahlen lässt und das Entgeltguthaben nicht für eine laufende Zeit der Freistellung oder der Verringerung der vertraglichen Arbeitsleistung bestimmt ist.mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.1 Definition Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst neben den Arbeitsentgelten aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Demnach setzt sich das Wertguthaben aus dem Entgeltguthaben und den auf dieses Entgeltguthaben entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteilen zusammen.mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.1 Ende der Beschäftigung durch Kündigung

Der häufigste Grund für einen Störfall liegt in der Beendigung der Beschäftigung durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. Das Entgeltguthaben wird ausgezahlt, weil es nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann. Das Ende der Beschäftigung ist aber nicht zwangsläufig mit der Auszahlung des Entgeltguthabens verbunden. In den folgenden Fällen liegt d...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.3 Entgeltunterlagen/rückwirkende Korrekturen

Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den Entgeltunterlagen sowohl die Werte der ursprünglichen sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges festzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. Märzklausel) führen zu einer Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werd...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7 Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge aus dem nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben werden mit den Beiträgen der Entgeltabrechnung des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem der Störfall eingetreten ist bzw. bei Insolvenz des Arbeitgebers die Mittel für die Beitragszahlung verfügbar sind.[1] Praxis-Beispiel Fälligkeitszeitpunkt der Beiträge bei nicht vereinbarungsgemäß ver...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.2 Eintritt verminderter Erwerbsfähigkeit

Die Rentenversicherungsträger stellen in Einzelfällen durch Bescheid den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit fest. Hier gilt der Tag vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit als Zeitpunkt des Eintritts des Störfalls des bis dahin erzielten Wertguthabens. Die Beiträge aus dem Wertguthaben werden erst mit den Beiträgen aus Arbeitsentgelten des auf das Ende der Bes...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.1 Bildung SV-Luft

Nach der erstmaligen Bildung von Wertguthaben ist auch dann die SV-Luft zu bilden, wenn im jeweiligen Monat kein weiteres Wertguthaben gebildet wurde. Dabei sind alle Zeiten, in denen Beitragspflicht zum jeweiligen Versicherungszweig besteht, also auch Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld, mit einzubeziehen. Verringert sich das beitragspflichti...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2 Vorliegen eines Störfalls

Soweit das Wertguthaben nicht für gesetzlich oder vertraglich geregelte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit verwendet wird, liegt ein sog. Störfall vor.[1] Entsparung des Wertguthabens mit zu niedrigem oder zu hohem Entgelt Erfolgt die Entsparung eines Wertguthabens in einer Freistellungsph...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 3 Beginn eines Störfalls

Der Störfall tritt grundsätzlich an dem Tag ein, an dem das Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird bzw. bei Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt werden. Darüber hinaus existieren weitere Sachverhalte, bei denen der Tag vorgegeben wird, an dem der Störfall beginnt.mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 6 Maßgeblicher Beitragssatz

Für die Berechnung der Beiträge im Störfall sind die im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Beiträge[1] jeweils geltenden Beitragssätze maßgebend.[2] Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend den in den einzelnen Sozialversicherungszweigen geltenden Regelungen zu tragen.[3] Ist zum Zeitpunkt des Eintritts eines Störfalls und der Auszahlung des Entgeltguthab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 8 Nachträgliche Entgeltzahlung

In einigen Fällen wird nachträglich geschuldetes Arbeitsentgelt für Zeiten gezahlt, die bereits im besonderen Beitragsverfahren bei Störfällen berücksichtigt wurden. Für diese sind Beiträge aus dem nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des bisher erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berechnen und zu zahlen. Bei der Feststellung des bisher b...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.2 Berücksichtigung von Entgelt im Störfall

Im Störfall wird das gesamte Entgeltguthaben als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt. Dazu zählen ggf. auch etwaige Wertzuwächse, Zinsen o. Ä. Dies erfolgt höchstens bis zu der für den einzelnen Versicherungszweig für die Dauer der Arbeitsphase der vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung[1] festgestellten SV-Luft. Praxis-Beispiel Wertguthaben Rechtskreis West De...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 9 Einmalzahlungen bei Störfall und fortbestehender Beschäftigung

Besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Eintritt eines Störfalls weiter, kann sich das beitragspflichtige Wertguthaben auf die Beitragsberechnung für spätere Einmalzahlungen auswirken. Denkbar ist diese Konstellation, wenn z. B. eine Teil- bzw. Vollauszahlung des Entgeltguthabens aus anderen Gründen als der Beendigung der Beschäftigung erfolgte. Für die Beitrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2 Mindestaufstockungsbetrag für Altersteilzeit ab 1.7.2004

Nach den Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes muss der Arbeitgeber das Altersteilzeitentgelt um mindestens 20 % des Altersteilzeitentgelts auf mindestens 70 % des bisherigen Nettoentgelts (Mindestnettobetrag) aufstocken, um die staatliche Zuschussleistung durch die Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.[1] 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts Das Regelarbeitsentgelt ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsgehalt von 8.750 EUR nimmt von der Vollendung des 62. bis zur Vollendung des 64. L...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.3 Besonderheiten beim Blockmodell

Kommt es bei Altersteilzeitbeschäftigungen nach dem Blockmodell zu einer vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, vorzeitige Verrentung oder Tod des Arbeitnehmers (sog. Störfall), ist der Arbeitgeber nach den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen infolge der in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistung zur Arbeitslohnnachzahlung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts

Das Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeitarbeit regelmäßig zu erbringen hat. Es beträgt somit grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Bei Vereinbarungen über die Freistellung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Arbeitgeber können mit ihren bisher voll beschäftigten Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG sind die Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitarbeitsentgelt[1] Beträge zur Rentenversicherung[2] sowie Arbeitgeberzuschüsse der BfA.[3] Der Aufstockungsbetrag[4] beträgt auch 20 %, soweit der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 4 Demografieberatung

Der demografische Wandel läuft über mehrere Jahrzehnte und wird deshalb nur selten von Personalverantwortlichen bewusst wahrgenommen. Die bereits heute notwendigen Maßnahmen haben einen stark präventiven Charakter, sodass ein verspätetes Handeln nur noch geringe positive Effekte zeigen kann. Viele Personalverantwortliche sind überzeugt, das Problem bereits durch ausgiebige N...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.4 Berechnung der Erfüllung der Pflichtarbeitsplatzzahl

Diese Pflichtarbeitsplatzzahl ist vom Arbeitgeber mit schwerbehinderten Menschen oder vom Gesetz besonders genannten gleichwertigen Personen zu besetzen. Die öffentliche Pflicht ist nicht einklagbar; ihre Verletzung führt zur Verpflichtung, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 SGB IX). Voraussetzung ist zunächst, dass die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.2 Berechnung der anzurechnenden vorhandenen Arbeitsplätze

Die Zahl der Arbeitsplätze, aus der sich die anzuwendende Pflichtplatzquote und die Pflichtarbeitsplatzzahl ableitet, berechnet sich nach § 156 SGB IX und § 157 SGB IX. Danach sind Arbeitsplätze alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende und andere zur beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. Dabei ist immer auf eine jahresdurchschnittli...mehr