Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 3 Inhalt

Übliche Regelungen Den Inhalt des Vertrags können die Vertragsparteien frei gestalten. Üblicherweise werden Regelungen zu folgenden Sachverhalten getroffen: Beendigungszeitpunkt, Hinweis "Turboklausel" bzw. "Sprinterklausel" Oftmals wird dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt, auf eigenen Wunsch unter Einhaltung einer bestimmten Ankündigungsfrist (bspw. 2 Wochen zum Ende ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag / 4 Hinweis- und Aufklärungspflichten

Hinweis- und Aufklärungspflicht nur in Ausnahmefällen Der Arbeitnehmer selbst muss sich grundsätzlich vor Abschluss eines Vertrags, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, über die rechtlichen Folgen dieses Schrittes Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will (Prinzip der Selbstverantwortung).[1] Der Arbeitgeber muss den Arbeitn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.16 Zusätzliche Altersversorgung

§ 15 TVAöD enthält den Hinweis, dass die Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Altersversorgung für Auszubildende durch besonderen Tarifvertrag geregelt wird. Die Regelung entspricht inhaltlich dem bisherigen § 19 Manteltarifvertrag für Auszubildende, sodass als "Besondere Tarifverträge" i. S. d. § 15 TVAöD der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.1 Sozial motivierte Zusatzleistungen

Eine weitere Ausnahme wird für den Fall zugelassen, dass der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers neben einer Entschädigung weitere Zahlungen verspricht, die keinen Ersatz für entgehenden Arbeitslohn darstellen, sondern ihre Ursache in besonderen Fürsorgeerwägungen haben.[1] Dies gilt beispielsweise für den Sachverhalt der Arbeitslosigkeit, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnachfolge / 2 Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten

Für die Bemessung des steuerfreien und pauschalierungsfähigen Höchstbetrags für Vorruhestandsleistungen [1] sowie für Beschäftigungszeiten für Dienstjubiläen werden die Zeiten zusammengerechnet, die der Arbeitnehmer im selben Unternehmen des Übereigners und Erwerbers beschäftigt war.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Bewertung von Vor... / 2.1 Grundsatz der Einzelbewertung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Abschlussstichtag nach Handelsrecht grundsätzlich einzeln und isoliert voneinander zu bewerten.[1] Wesentlicher Zweck dieser Vorschrift liegt darin, die Saldierung der Einzelwerte zu verhindern. Bei einer Gruppe von Gegenständen werden dadurch möglicherweise große Wertunterschiede aufgedeckt und Risiken transparent gemacht. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.12.2 Altersvorsorge in der Schweiz

Die Altersvorsorge der Schweiz basiert auf drei Säulen: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber lei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.8.3 Abweichende deutsche Abkommenspolitik – Förderstaatsklauseln

Nach Artikel 17 Abs. 3 der deutschen Verhandlungsgrundlage vom August 2013[1] können die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Ruhegehälter, ähnlichen Vergütungen oder Renten, die ganz oder teilweise auf Beiträgen beruhen, die in Deutschland länger als 15 Jahre nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften gehörten oder steuerlich abziehbar waren oder in anderer Weise begün...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.12.5 Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 EStG?

Die Steuerbefreiungsregelung des § 3 Nr. 3 EStG ist vom Wortlaut der Vorschrift nicht auf Leistungen aus Schweizer Pensionskassen anwendbar. Die Befreiungsregelung gilt nach ihrem Sinn und Zweck nur für bestimmte deutsche – gesetzlich konkret aufgelistete – Leistungen aufgrund des Sozialgesetzbuchs, Beamtenversorgungsgesetzes bzw. Soldatenversorgungsgesetzes sowie für bestim...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.9 Pensionskassen der öffentlichen Arbeitgeber

Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind in der Schweiz – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – in der AHV und nach dem BVG (Pensionskassen) obligatorisch (verpflichtend) versichert. Die Schweiz geht von Leistungen aus einem Sondervermögen nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz aus, für die die Schweiz als Kassenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht (Quellensteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.7 Luxemburg

Das DBA Luxemburg wurde im Jahr 2012 mit Wirkung zum 1.1.2014 revidiert. Es enthält eine sog. Förder- bzw. Sozialversicherungsklausel. Probleme ergeben sich aus der unterschiedlichen steuerlichen Konzeption. In Luxemburg unterliegen Aufwendungen für den Aufbau einer Altersvorsorge einem pauschalen Steuersatz von 20 %, da es in Luxemburg eine vorgelagerte Besteuerung von Alter...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Progressionsvorbehalt

Ergibt sich nach dem DBA ein ausschließliches Besteuerungsrecht des ausländischen Wohnsitz- oder Quellenstaats, so sind die nach einem DBA steuerbefreiten Einkünfte nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Da in § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG der Begriff "Einkünfte" verwendet wird, können zur Ermittlung des "Schattensteuersatzes" die entsprechenden Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Ausländischer Altersbezug als sonstige Leistung i. S. d. § 22 Nr. 5 EStG

Wurde in der Ansparphase eine Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 56, 63 oder 66 EStG) gewährt, wegen einer begünstigten Zahlung eine betriebliche Altersversorgung oder der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG geltend gemacht (Zahlungen in einen sog. Riester-Vertrag), so richtet sich die Besteuerung in der Auszahlungsphase nach § 22 Nr. 5 EStG. Die steuerbefreiten oder mit Sonderausgabe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.13 Spanien

Das DBA-Spanien 2011 (anwendbar ab 1.1.2013) sieht einen ersten Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung vor. Wie auch schon beim DBA a. F. steht das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen – mit Ausnahme der Pensionen aus öffentlichen Kassen – grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu. Für gesetzliche Sozialversicherungsrenten steht dem Kassenstaa...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Frankreich

Für private Ruhegehälter und Leibrenten hat der Ansässigkeitsstaat des Bezugsberechtigten das ausschließliche Besteuerungsrecht[1], d. h. bei einem in Deutschland ansässigen Pensionär wird das Welteinkommensprinzip nicht eingeschränkt. Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen unterliegen hingegen dem Kassenstaatsprinzip.[2] Wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerbürger ein Ruhe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.12.4 Einordnung der Schweizer Pensionskassen

Schweizer Pensionskassen sind nach bundeseinheitlich abgestimmter Auffassung der Finanzverwaltung "wie" eine deutsche gesetzliche Rentenversicherung zu behandeln.[1] Maßgebend für diese grundsätzliche Einstufung im Rahmen eines Typenvergleichs der Sozialversicherungssysteme sind folgende Gesichtspunkte: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben pflichtgemäß Beiträge in di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 7.12.8 BFH-Rechtsprechung zur nationalen Qualifikation der Auszahlungen aus Schweizer Pensionskassen

Der BFH hat sich in den am 17.6.2015 auf seiner Homepage veröffentlichten Urteilen[1] mit der Besteuerung von Kapitalleistungen befasst, die deutsche Steuerpflichtige im Rahmen der schweizerischen Altersvorsorge aus der so genannten 2. Säule von Schweizer Pensionskassen beziehen bzw. in der Vergangenheit bezogen haben. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die im Inla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 4 Abtretungsverbot und sonstige Vertragsgestaltungen

Die Abtretung einer Forderung durch den Arbeitnehmer bedeutet für den Arbeitgeber einen u. U. erheblichen administrativen Mehraufwand und birgt rechtliche Risiken aufgrund einer möglichen Lohnzahlung an den nichtberechtigten Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund besteht ein anerkennenswertes Interesse[1] des Arbeitgebers an einem arbeitsvertraglichen Abtretungsverbot. Die die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgung: Praxisprobleme bei der Auslagerung von Pensionszusagen ohne rechtliche Enthaftung des arbeitgebenden Unternehmens

Zusammenfassung Überblick Die Bilanzberührung von Pensionsverpflichtungen entwickelt sich in den Unternehmen in den letzten Jahren immer mehr zu einem zentralen Thema der steuerlichen Beratung. Sowohl bei großen DAX-Unternehmen als auch im Mittelstand und bei kleinen Unternehmen treten immer wieder Situationen auf, in denen die finanziellen Risiken aus den gegebenen Versorgun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / Zusammenfassung

Überblick Die Bilanzberührung von Pensionsverpflichtungen entwickelt sich in den Unternehmen in den letzten Jahren immer mehr zu einem zentralen Thema der steuerlichen Beratung. Sowohl bei großen DAX-Unternehmen als auch im Mittelstand und bei kleinen Unternehmen treten immer wieder Situationen auf, in denen die finanziellen Risiken aus den gegebenen Versorgungszusagen herau...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1.1 Allgemeines

Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen in der Rechtsform einer AG oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (PfVaG). Die Pensionsfonds gelten als versicherungsförmiger Durchführungsweg. Pensionsfonds werden i. d. R. wegen des verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands nicht selbst vom Arbeitgeber gegründet. Ihm stehen zur Ausfinanzierung seiner Versorgungsverpf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2 Auslagerung der Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse im Einzelnen

2.2.1 Ausgangsfall Der Wunsch nach Auslagerung der Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse ist beseelt von dem Gedanken, dass dieser Versorgungsträger die Gewähr dafür bietet, dass die Versorgungszusage, bis auf die an die Unterstützungskasse als Betriebsausgabe zu erbringenden abzugsfähigen Leistungen, keine weitere Bilanzberührung hat. Im Hinblick auf beabsic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3. Auslagerung im Rahmen eines Kombinationsmodells

3.1 Allgemeines Die Übertragungen von Direktzusagen auf einen Pensionsfonds bzw. eine Unterstützungskasse[1] sind isoliert betrachtet keine steueroptimalen Auslagerungsmodelle. Beim Pensionsfonds liegt das insbesondere daran, dass die Versorgungsanwartschaften der Aktiven nicht vollständig lohnsteuerfrei im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG übertragen werden können. Es können nur di...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2 Auslagerung der Direktzusage im Rahmen eines Kombinationsmodells im Detail

3.2.1 Ausgangsfall In der Praxis wird versucht, die guten Ansätze der Auslagerungsmodelle Unterstützungskasse und Pensionsfonds zu einem Kombinationsmodell zu verbinden. Dieses Modell wird nachfolgend im Hinblick auf die Auslagerung der Direktzusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers untersucht. Grundfall A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2 Steuerrechtliche Auswirkungen im Ausgangsfall

3.2.2.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Im Beispielsfall[1] führt die Auslagerung der bereits erdienten Versorgungsanwartschaften gegen Zahlung eines Einmalbeitrags (past-service) i. H. v. 100.000 EUR an den Pensionsfonds wegen § 3 Nr. 66 EStG im Zeitpunkt der Auslagerung nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die späteren Zahlungen des Pen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3 Steuerrechtliche Auswirkungen im Ausgangsfall

1.2.3.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Die Auslagerung der Direktzusage auf einen Pensionsfonds wird durch die Vorschriften der §§ 3 Nr. 66 und 4e Abs. 3 EStG steuerrechtlich flankiert.[1] Grundsätzlich führt die Übertragung der Zusage in Abhängigkeit mit der steuerlichen Behandlung beim Arbeitgeber zu einer Steuerbefreiung auf der Seite de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.3 Steuerrechtliche Auswirkungen im Ausgangsfall

2.2.3.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Die Auslagerung der Direktversicherung auf die Unterstützungskasse hat für den Arbeitnehmer keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Das liegt zum einen daran, dass er während der Anwartschaftszeit keinen eigenen Anspruch auf die Leistung der Unterstützungskasse hat[1] und zum anderen die Besteuerungssyst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.3 Zusammenfassende Betrachtung

Das Kombinationsmodell ist das Modell, das sich am besten für die Zwecke der Auslagerung eignet. Das gilt vor allem deshalb, weil die Pensionsrückstellung vollständig aus der Bilanz entfernt wird und die Auslagerung der bereits erdienten Anwartschaft des noch aktiven Gesellschafter-Geschäftsführers als Leistungsanwärter steueroptimal mittels Einmalprämie erfolgen kann.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2 Auslagerung der Direktzusage auf einen Pensionsfonds im Einzelnen

1.2.1 Ausgangsfall Der Auslagerung liegt vielfach der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Grundfall A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese hat ihm eine Pension auf das 65. Lebensjahr zugesagt. A trägt sich schon seit langem mit dem Gedanken, seine Gesellschaftsanteile zu veräußern. Bislang ist ihm das jedoch nicht zu dem von ihm erwarteten Kaufpre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1. Auslagerung auf einen Pensionsfonds

1.1 Allgemeines Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen in der Rechtsform einer AG oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (PfVaG). Die Pensionsfonds gelten als versicherungsförmiger Durchführungsweg. Pensionsfonds werden i. d. R. wegen des verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands nicht selbst vom Arbeitgeber gegründet. Ihm stehen zur Ausfinanzierung seiner V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2. Auslagerung auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse

2.1 Allgemeines Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die i. d. R. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung geführt wird. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) getragen und gewährt den Arbeitnehmern der Trägerunternehmen und deren Hinterbliebenen laufende und ggf. einmalige Leist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3 Contractual Trust Arrangement (CTA)

Im Rahmen des CTA-Modells überträgt der Arbeitgeber (Trägerunternehmen) Teile seines Betriebsvermögens im Rahmen eines Verwaltungstreuhandvertrags auf einen Treuhänder (Trust). Der Treuhänder verpflichtet sich, das Treuhandvermögen nach bestimmten Anlagegrundsätzen zu verwalten oder verwalten zu lassen. Der Arbeitgeber bleibt wirtschaftlicher Eigentümer[1] der übertragenen V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.3.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Auslagerung der Direktversicherung auf die Unterstützungskasse hat für den Arbeitnehmer keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Das liegt zum einen daran, dass er während der Anwartschaftszeit keinen eigenen Anspruch auf die Leistung der Unterstützungskasse hat[1] und zum anderen die Besteuerungssystematik im Versorgungsfall durch die Auslagerung nicht verändert wird. In d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.1 Ausgangsfall

Der Auslagerung liegt vielfach der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Grundfall A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese hat ihm eine Pension auf das 65. Lebensjahr zugesagt. A trägt sich schon seit langem mit dem Gedanken, seine Gesellschaftsanteile zu veräußern. Bislang ist ihm das jedoch nicht zu dem von ihm erwarteten Kaufpreis gelungen. Der G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.3.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen des Arbeitgebers

Grundsätzlich führt die vollständige Auslagerung des sog. past-service (bereits erdiente Versorgungsansprüche) auf einen Pensionsfonds dazu, dass die in der Bilanz gebildete Rückstellung insoweit in vollem Umfang Gewinn erhöhend aufzulösen ist. Der Betriebsausgabenabzug korrespondiert insoweit mit der gewinnwirksamen Auflösung der Rückstellung. Weil die Pensionsrückstellungen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.1 Allgemeines

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die i. d. R. in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung geführt wird. Sie wird von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) getragen und gewährt den Arbeitnehmern der Trägerunternehmen und deren Hinterbliebenen laufende und ggf. einmalige Leistungen ohne Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.1 Ausgangsfall

Der Wunsch nach Auslagerung der Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse ist beseelt von dem Gedanken, dass dieser Versorgungsträger die Gewähr dafür bietet, dass die Versorgungszusage, bis auf die an die Unterstützungskasse als Betriebsausgabe zu erbringenden abzugsfähigen Leistungen, keine weitere Bilanzberührung hat. Im Hinblick auf beabsichtigte Verkäufe vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Allgemeines

Die Übertragungen von Direktzusagen auf einen Pensionsfonds bzw. eine Unterstützungskasse[1] sind isoliert betrachtet keine steueroptimalen Auslagerungsmodelle. Beim Pensionsfonds liegt das insbesondere daran, dass die Versorgungsanwartschaften der Aktiven nicht vollständig lohnsteuerfrei im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG übertragen werden können. Es können nur die bereits erdie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.1 Ausgangsfall

In der Praxis wird versucht, die guten Ansätze der Auslagerungsmodelle Unterstützungskasse und Pensionsfonds zu einem Kombinationsmodell zu verbinden. Dieses Modell wird nachfolgend im Hinblick auf die Auslagerung der Direktzusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers untersucht. Grundfall A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.1 Auswirkungen auf den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Beispielsfall[1] führt die Auslagerung der bereits erdienten Versorgungsanwartschaften gegen Zahlung eines Einmalbeitrags (past-service) i. H. v. 100.000 EUR an den Pensionsfonds wegen § 3 Nr. 66 EStG im Zeitpunkt der Auslagerung nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die späteren Zahlungen des Pensionsfonds bei Eintritt des Versorgungsfalls gehören zu den sonstigen Eink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.2 Lösungsansatz unter arbeitsrechtlichen Aspekten

Im Zusammenhang mit der Übertragung der Direktzusage auf die Unterstützungskasse ist zu klären, ob die Auslagerung für die hier in Rede stehende GmbH als Arbeitgeberin Schuld befreiend ist. In dem hier zu beurteilenden Fall des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers unterliegt die Versorgungszusage allerdings nicht den Regelungen des BetrAVG, weil er wie ein Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen der GmbH

Hinsichtlich des Betriebsvermögens ergeben sich folgende Auswirkungen: Aufgrund des Kombinationsmodells entfällt im Jahr 2025 in der Steuerbilanz die gebildete Pensionsrückstellung. Hierdurch entsteht ein Gewinn i. H. v. 100.000 EUR. Die Zahlungen an den Pensionsfonds i. H. v. 100.000 EUR stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Da die GmbH jedoch einen Antrag auf Verteilun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.3.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen des Arbeitgebers

Die GmbH als betroffene Arbeitgeberin kann entscheiden, in welchem Umfang sie die Direktzusage auf die Unterstützungskasse auslagern möchte. Für den Fall, dass die vollständige Auslagerung beabsichtigt ist, ergibt sich Folgendes: Aus steuerrechtlicher Sicht entfällt bei der Umstellung einer Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse die Voraussetzung für die Bildu...mehr