Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsnatur und Anfechtbarkeit.

Rn 2 Die Vollmachtskundgabe ist nach hM eine rein deklaratorische, rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf welche die Vorschriften über Willenserklärungen (§§ 104 ff) entspr anzuwenden sind (Staud/Schilken Rz 2; aA Flume II § 51 9). Es muss ein adressatengerichteter Kundgabewille vorliegen (Bork Rz 1524) und der Kundgebende muss voll geschäftsfähig sein (BGH NJW 77, 622, 623 [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsnatur.

Rn 2 Der Erb- und Pflichtteilsverzicht ist ein abstrakter erbrechtlicher Verfügungsvertrag (BGH NJW 57, 1187, 1188; Staud/Schotten Einl zu §§ 2346 ff Rz 15). Damit der künftige Erblasser über die Verteilung seines Vermögens mitentscheiden kann, ist der Verzicht als Vertrag und nicht als einseitige Willenserklärung konzipiert. Der Erbverzicht ist erbrechtlich (BayObLG FamRZ 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beendigung bestehender Mietverhältnisse aufgrund anderer Gründe.

Rn 36 Hier kommt in erster Linie der formlos mögliche Mietaufhebungsvertrag (vgl Brandbg v 14.7.07, 3 U 186/06, Juris) in Betracht. Dessen Zulässigkeit folgt aus § 311 I und damit aus der Vertragsfreiheit. Entgegen der Auffassung von Rolfs (Staud § 542 Rz 131) kann eine unwirksame Kündigung grds nicht in eine Vertragsofferte zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages umgede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 3 Der Dritte ist nicht durch § 2285 gehindert, seine Anfechtung ganz oder zT auf Gründe zu stützen, die der Erblasser erfolglos vorgetragen hat, so dass gegen diesen rechtskräftig festgestellt wurde, dass sein geltend gemachtes Anfechtungsrecht nicht besteht. Durch das Urt erlischt dieses Recht nicht materiell-rechtlich (BGH NJW 52, 419). Die Rechtskraft des Urt wirkt nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Drohung, § 2078 II Alt 2.

Rn 7 Eine Drohung liegt (wie in § 123 I) vor, wenn der Erblasser durch eine beliebige Person rechtswidrig unter Ankündigung eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt oder Ausbleiben sich der Drohende Einfluss zuschreibt, zu einer Verfügung veranlasst worden ist. Die Rechtswidrigkeit kann sich aus dem angewandten Mittel, dem verfolgten Zweck oder der Beziehung zwischen Mitte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsrecht Dritter.

Rn 1 Dritte, denen die Aufhebung unmittelbar zustattenkommt (2279 I, 2080 I), können den Erbvertrag gem §§ 2078, 2079 nach dem Tod des Erblassers in der Frist des § 2082 aufgrund eigenen Rechts anfechten. Die Anfechtung der Erbeinsetzung oder von Auflagen ist ggü dem Nachlassgericht zu erklären (§ 2081 I, III), die Anfechtung von Vermächtnissen ggü dem Bedachten (RGZ 143, 35...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Irrtum über die Person des Leistenden – Lehre vom Empfängerhorizont.

Rn 105 Seit Jahrzehnten sorgen zwei Entscheidungen des BGH für Diskussionsstoff. Im sog ›Idealheimfall‹ (BGHZ 40, 272 ff) hatte der Grundstückseigentümer C bei B ein schlüsselfertiges Haus bestellt. B beauftragte A im Namen des C mit der Ausführung der Bauleistungen; A wusste nicht, dass B keine entspr Vollmacht hatte. Ähnl war es im ›Elektrogerätefall‹ (BGHZ 36, 30 ff), in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 4 KSÜ

Zusammenfassung Art 4 KSÜ0 Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwendenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Allgemeine Regelungen gegen die Störung der Vertragsbeziehungen

Rz. 42 Für die Lösung ist weiter zu beachten, dass der Erb- wie auch der Pflichtteilsverzicht nicht seinen Rechtsgrund in sich selbst trägt, sondern nach ganz h.M. einer "causa" bedarf; diese ist beim unentgeltlichen Erb- und Pflichtteilsverzicht ein einseitiges, beim entgeltlichen ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Dementsprechend ist auch bei der gerichtlichen Überprüfung z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Schadensersatz.

Rn 9 Der Erbvertrag begründet keine Anwartschaft (Vor § 2274 Rn 1). Bei Anfechtung durch den Erblasser bleibt daher Ersatz des Vertrauensschadens ausgeschlossen, als dass er sich auf den Inhalt des Erbvertrags bezieht (NK-BGB/Hölscher/Kornex Rz 64; aA Staud/Raff Rz 51). Relevant sind va Beurkundungskosten. Insoweit haftet der Erblasser nach § 122, da der Haftungsausschluss d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung.

Rn 2 Von der Irrtumsanfechtung unterscheidet sich der Dissens dadurch, dass bei der Anfechtung die Auslegung der Erklärungen einen übereinstimmenden Inhalt ergibt, der allerdings von dem durch eine der Parteien wirklich Gewollten abweicht. Rn 3 Auch der Fall der falsa demonstratio (RGZ 99, 147) ist nicht von § 155 erfasst, da hier wegen der Übereinstimmung des inneren Willens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Auflösung der bestehenden rechtlichen Vaterschaft durch deren Anfechtung im gerichtlichen Verfahren (Abs 1) oder durch eine sog scheidungsakzessorische Vaterschaftsanerkennung im Wege einer dreiseitigen Erklärung (Abs 2). Dem Grundsatz der Abstammungswahrheit dient die Anfechtung der Vaterschaft, weil die auf gesetzlicher Vermutung oder persönl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. §§ 116–124; 142–144: Willensmängel.

Rn 4 §§ 116–118 sind auf Testamente nur beschränkt anwendbar. § 116 (RGZ 104, 320, 322; BayObLG FamRZ 77, 347; Frankf FamRZ 93, 858, 860; aA Lange/Kuchinke § 35 I 1b) und § 118 können angewendet werden. Eine Schadensersatzpflicht des Erblassers aus § 122 wird jedoch nicht ausgelöst. Einen Erklärungsempfänger, auf dessen Einverständnis es iSd § 117 ankommen könnte, gibt es ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis

Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahingehend beweispflichtig, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Ihn trifft insoweit die Beweislast für die Frage des Bestehens des Verwandtschaftsverhältnisses und damit auch für die Frage, ob z.B. die Vaterschaft zum Erblasser festgestellt ist.[471] An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Pflichtteilsb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nach § 123.

Rn 75 Der Vorwurf der arglistigen Täuschung oder Drohung wiegt so schwer, dass nach Wahl des Käufers die Anfechtung statt der Ausübung der Rechte aus § 437 erklärt werden kann (ganz hM: Rostock OLGR 06, 925; Saarbr OLGR 09, 625 Rz 55; Saarbr NJW-RR 13, 1523 [OLG Saarbrücken 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37]; aA für objektiv unerhebliche Pflichtverletzungen Roth JZ 06, 1026, 1027...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 8 Wer sich auf die Rechtsfolgen einer Irrtumsanfechtung beruft, hat Abgabe und Zugang der Erklärung zu beweisen. Wer sich auf eine Verspätung beruft, regelmäßig also der Anfechtungsgegner, muss den Zeitpunkt der Kenntnis des Anfechtenden beweisen (BGH NJW 83, 2035 [BGH 04.05.1983 - VIII ZR 94/82]; BAG NJW 80, 1303 [BAG 14.12.1979 - 7 AZR 38/78]). Wer die Folgen der Anfech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Käufers.

Rn 73 Der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache ist typisch durch eine Abweichung der Kaufsache von der geschuldeten Beschaffenheit verursacht. Damit § 119 II nicht den Anwendungsbereich des § 437 größtenteils abdeckt, muss es bei der Verdrängung des Eigenschaftsirrtums durch das Mängelrecht bleiben (hM: MüKo/Westermann Rz 53; Staud/Matusche-Beckmann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anfechtungsgrund.

Rn 2 Eine der Beschränkungen oder Beschwerungen iSv § 2306 I 1 muss im Erbfall objektiv bestanden haben und bis zur Zeit der Ausschlagung weggefallen sein (Staud/Otte Rz 16). Es genügt ein Wegfall nach der Ausschlagung, wenn er ex tunc (§ 142) auf den Zeitpunkt des Erbfalls zurückwirkt. Es soll dem Pflichtteilsberechtigten über den Pflichtteil hinaus die unbelastete Erbschaf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hinweise.

Rn 5 Es ist darauf zu achten, dass jede einzelne Verfügung getrennt angefochten werden muss und deshalb hinsichtlich jeder Verfügung gesondert der zutreffende Adressat zu ermitteln ist. In den genannten Zweifelsfällen bietet es sich an, zur Sicherheit sowohl ggü dem Nachlassgericht als auch ggü dem Begünstigten die Anfechtung zu erklären. Gleiches gilt, wenn nicht sicher ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Ohne rechtlichen Grund.

Rn 32 Die Zuwendung erfolgt ›ohne rechtlichen Grund‹, wenn der Empfänger sie nach den Kriterien der rechtsgeschäftlichen bzw gesetzlichen Güterzuordnung nicht behalten darf. Geht es um eine Leistung iSd § 812 (dazu iE Rn 22 ff), so besteht der Rechtsgrund für das Behaltendürfen zumeist in dem zugrunde liegenden Kausalverhältnis, regelmäßig also im schuldrechtlichen Vertrag, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Fristen des § 2082 I und III.

Rn 1 Die Ausschlussfrist für die Anfechtung letztwilliger Verfügungen beträgt ein Jahr, § 2082 I. Sie beginnt mit Kenntnis vom Anfechtungsgrund (§§ 2078, 2079) seitens des Anfechtungsberechtigten (Ereignisfrist, § 187 I), nicht jedoch vor dem Tod des Erblassers (vgl Brandbg FamRZ 98, 59, 60). Nach Fristablauf kann die Einrede des § 2083 erhoben werden. § 2082 III sieht eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufforderung (Abs 2).

Rn 4 Einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gegen den gesetzlichen Vertreter haben weder der Minderjährige noch der Vertragspartner. Dieser kann den Schwebezustand dadurch beenden, dass er den gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert. Die Aufforderung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, formlos mögliche, geschäftsähnliche Handlung, die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 5 Der Anspruch ist auf den Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) gerichtet. Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er stünde, wenn die Willenserklärung nicht abgegeben worden wäre (RGZ 170, 284). Zu ersetzen sind nutzlose Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts erbracht wurden, und der durch den unterlassenen Abschluss eines anderen G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beweislast.

Rn 28 Nach den allgemeinen Beweislastregeln hat derjenige, der sich auf die Folgen der Anfechtung beruft, den Anfechtungsgrund, die Anfechtungserklärung und den Anfechtungszeitpunkt darzulegen und zu beweisen. Die Überschreitung oder Versäumung der Anfechtungsfrist, und damit den Ausschluss der Anfechtungsfrist sowie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Anfechtungsgrund durch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anfechtbarkeit.

Rn 15 Vor dem Gebrauch einer Vollmacht ist deren Anfechtung unproblematisch möglich, wenn auch uU unzweckmäßig, weil der Vollmachtgeber die Vollmacht einfacher gem § 168 2 widerrufen kann (Bork Rz 1471). Str ist, ob der Vollmachtgeber die Vollmacht auch noch nach ihrem Gebrauch anfechten kann, was zur Folge hat, dass die Vollmacht ex tunc (§ 142 I) unwirksam wird und der Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Übergehung oder Hinzukommen eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079.

Rn 8 Ein im Zeitpunkt des Erbfalls Pflichtteilsberechtigter (§§ 2303, 1923 II) wird dann übergangen, wenn er in der angefochtenen Verfügung überhaupt vom Erblasser nicht erwähnt, also weder enterbt (Hambg FamRZ 90, 910) noch als Erbe eingesetzt noch mit einem Vermächtnis bedacht worden ist (BayObLG ZEV 94, 106; Karlsr ZEV 95, 454). Eine hinter dem gesetzlichen Erbteil (oder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung.

Rn 3 Die Wirkung der Anfechtung folgt aus § 142 I. Der Anspruch des Unwürdigen wird rückwirkend beseitigt. Ein Ersatzvermächtnisnehmer (§ 2190), wenn er bestimmt ist, erwirbt das Vermächtnis. Einem bestimmten Mitvermächtnisnehmer wächst es an (§§ 2158f). Fehlt es an beiden, erlischt es. Wenn der Unwürdige enterbt, ihm aber nicht der Pflichtteil entzogen wurde, erlangt die Pf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Irrtümliches Fremdgeschäft.

Rn 81 Str ist, ob II auch Anwendung findet, wenn der Vertreter in eigenem Namen handeln will, aber in fremdem Namen auftritt. Zu folgen ist der hM, die dem Vertreter sein Anfechtungsrecht wegen Erklärungsirrtums nach § 119 I Alt 1 belässt, wenn er ohne Vertretungsmacht gehandelt hat. II ist nicht entspr anzuwenden. Denn durch die Regelung des II soll nur der Dritte geschützt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 536 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln sowie fehlenden zugesicherten Eigenschaften. Die Vorschrift entspricht § 537 I, II 1, III, § 541 jeweils aF. § 537 II 2 aF wurde gestrichen. Sachmängel sind in I geregelt, für Rechtsmängel ordnet III die entspr Anwendung von I u II an. Nach dem Wortlau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn (Abs 2).

Rn 2 Die Frist beginnt bei Anfechtung des Erblassers wegen Drohung (§ 2078 II Alt 2) mit Beendigung der Zwangslage (§ 124 Rn 4), ansonsten ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (BGH NJW 16, 2566 [BGH 25.05.2016 - IV ZR 205/15] Rz 17). Kenntnis bedeutet sichere und überzeugte Kenntnis aller wesentlicher Tatumstände (Kobl 26.3.15 – 3 U 813/14), wobei an sie nicht zu geringe Anforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag, § 143 II.

Rn 6 Bei einem Vertrag ist ggü dem Vertragspartner oder dessen Erben anzufechten. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner die Rechte aus dem Vertrag abgetreten (RGZ 86, 310) oder für den Vertragspartner ein Vertreter gehandelt hat. Auch beim Vertrag zugunsten Dritter ist der Vertragspartner Anfechtungsgegner (BGH LM § 9 PatG Nr 8). Bei einer Anfechtung gem § 123 II 2 ist na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anfechtungsgründe.

Rn 2 In einem mehrphasigen Modell mit vier gesetzlich geregelten Kategorien entlang den Stadien einer wirksamen Willenserklärung ermöglichen die §§ 119, 120 eine Anfechtbarkeit der Erklärung wegen Irrtums. Der bei der Willensbildung eingetretene Motivirrtum ist als Folge der Selbstverantwortung grds unerheblich, argumentum e contrario zu den geregelten Fällen (Medicus/Peters...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 143 I erfolgt die Anfechtung durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Gestaltungsrecht ausgeübt wird. § 143 II–IV bestimmt, an wen bei einer Vertragsanfechtung, bei der Anfechtung einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung und in den übrigen Konstellationen, also bei amtsempfangsbedürftigen bzw nicht empfangsbedürftigen Willen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: (2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfehlung des Bedachten.

Rn 2 Es muss eine Verfehlung iSd Pflichtteilsrechts des Bedachten sein, also als Abkömmling des Erblassers oder ein ihm nach § 2294 Gleichgestellter eine Verfehlung nach § 2333, als Elternteil nach § 2334 oder als Ehegatte nach § 2335. Verfehlungen des bloß Annehmenden reichen nicht. Sie müssen nach Abschluss des Erbvertrags begangen worden sein; wegen früherer kommt Anfecht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung gem § 142 II.

Rn 6 Bei Anfechtung eines Verpflichtungsgeschäfts führt die Kenntnis der Anfechtbarkeit zur verschärften Haftung gem §§ 819 I, 142 II, 818 IV, bei Anfechtung einer Vollmacht zur Einstandspflicht nach §§ 179, 142 II. Da ein angefochtenes Verfügungsgeschäft rückwirkend nichtig wird, handelt im Fall einer Weiterveräußerung der Veräußerer als Nichtberechtigter. § 142 II schützt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Annahme oder die Ausschlagung anfechtbar, so kann die Anfechtung nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf der Frist f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren und IPR.

Rn 5 Für das Abstammungsverfahren, das die Feststellung, Anfechtung sowie Klärung eines Eltern-Kind-Verhältnisses erfasst, sind die §§ 169–185 FamFG als vorrangige Spezialregelungen maßgeblich. Das Internationale Privatrecht regelt in Art 19 EGBGB die Abstammung, in Art 20 EGBGB die Anfechtung und in Art 23 EGBGB die erforderliche Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung. Bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz und Vaterschaft (Abs 1).

Rn 2 Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Eltern – also Vater und Mutter – der Annahme zustimmen müssen, stellt die Vorschrift zunächst auf diese Elternschaft ab. Da die Kindesmutter immer feststeht (§ 1591), wird hinsichtlich der Vaterschaft auf die gesetzliche Regel des § 1592 Bezug genommen. Entscheidend ist der rechtliche Status als Vater, weitere Wirkungen, zB gemeinsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwendungen.

Rn 5 Als Einwendungen kommen die allg Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe in Betracht. Liegt ein Rechenfehler vor, wird ein nicht existierender Posten in die Abrechnung einbezogen oder ein bestehender Posten nicht einbezogen, kann im Einzelfall eine Anfechtung aufgrund von Täuschung erfolgen. Eine Irrtumsanfechtung kommt nicht in Betracht, da ein bloßer (unbeachtlicher) Moti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prüfung.

Rn 5a Bei der Prüfung des Beschl ist das Ermessen (§ 18 Rn 7) zu beachten (BGH NZM 15, 595 [BGH 08.05.2015 - V ZR 163/14] Rz 14). Stimmen alle WEigtümer dem Beschl zu, ist er nach hM stets ordnungsmäßig (BGH NJW 98, 3713, 3715 [BGH 10.09.1998 - V ZB 11/98]). Fehlt es einem Verwaltungsbeschl an der Ordnungsmäßigkeit, kann er auf eine fristgemäße Anfechtung hin für ungültig er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Streitgegenstand.

Rn 2 Streitgegenstand ist die (Un-)Gültigkeit eines Beschl (BGH ZMR 23, 380 Rz 12; 22, 60 Rz 21). Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand (BGH ZMR 23, 380 Rz 12). Die Klage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschl beschränkt werden (BGH ZWE 13, 47 Rz 9 = ZMR 13, 212). Eine in unzulässiger Weise beschränkte Anfechtungsklage ist im Zweifel als An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 7 Es muss sich um einen Beschl zur Benutzung des gemE oder des SonderE handeln. Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, wenn die entspr Benutzung bereits abschließend durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ein Benutzungsbeschl, der eine nach einer Vereinbarung zulässige Benutzung einengen oder ändern wollte (›vereinbarungsändernder Beschl‹), wäre nichtig (BGH ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nichtbestehen der Vaterschaft.

Rn 2 Die rechtliche Vaterschaft eines Mannes zu einem Kind muss nach Maßgabe der §§ 1592, 1593, 1599 II bestehen und nach den genetischen Daten objektiv unrichtig sein. Von einem genetischen Abstammungsgutachten (§ 177 FamFG; Celle FamRZ 19, 303) kann abgesehen werden, wenn ein im Ausland lebender Beteiligter seine Mitwirkung an der Untersuchung verweigert, jedoch durch eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Die Anfechtung nach § 123 muss gem § 124 I binneneiner Jahresfrist erfolgen, die nach §§ 197 I, 188 II zu berechnen ist, Verwirkung nur bei ganz besonderen Umständen (BAG NZA 08, 348 [BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06] Tz 45). Die Anfechtungserklärung muss vor Fristablauf zugegangen sein (s.a. AG Kassel ZWE 17, 359).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsmängel des Vertrags.

Rn 57 Auch für den Arbeitsvertrag gelten die §§ 134 und 138. Typische Anwendungsfälle von § 134 sind etwa Verstöße gegen europa- und verfassungsrechtliche Grundrechte (zB geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung entgegen Art 157 AEUV und Art 3 GG, BAG NZA 96, 653 [BAG 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94]) oder nationale Verbotsgesetze (zB Benachteiligungsverbot des § 4 TzBfG, BAG BeckR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 9 § 134 ist anwendbar, wenn AGB gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (MüKo/Wurmnest Vor § 307 Rz 9). In einem Verstoß gegen § 134 liegt zugleich eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 I, denn von zwingendem Gesetzesrecht darf durch AGB nicht abgewichen werden (BGHZ 153, 16; NJW 03, 293). Rn 10 § 138 ist anwendbar, wenn die Sittenwidrigkeit auf anderen als den in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 1957 enthält als gesetzliche Fiktion eine abw Regelung zu § 142 I und verhindert, dass der Anfechtende erneut annehmen oder ausschlagen kann. Er kann aber, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Anfechtung anfechten (§ 1954 Rn 25).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtliche Behandlung.

Rn 5 Die einzelnen Teilschulden bzw Teilforderungen bleiben trotz der Teilung in gewisser Hinsicht miteinander verbunden. Anfechtung, Rücktritt u Minderung können nur gemeinsam ausgeübt, das Zurückbehaltungsrecht (§ 320 I 2) nur einheitlich geltend gemacht werden. Im Prozess sind Teilschuldner u -gläubiger einfache Streitgenossen (§ 59 ZPO).mehr