Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.2 Drohung mit Strafanzeige

Stellt der Unternehmer nach Lieferung von Ware fest, dass der Schuldner auch bei anderen Gläubigern bestellt und nicht bezahlt hat, kommt der Verdacht auf, dass der Schuldner bereits bei der Bestellung wusste, dass er den Kaufpreis nicht bezahlen kann oder will. In diesen Fällen des sog. "Eingehungsbetrugs" kann eine Strafanzeige oder die Drohung mit einer solchen angedacht ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.9 Kosten des Mahnverfahrens

Die Verfahrenskosten sind unterteilt in Gerichtskosten: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach der Forderung, die der Gläubiger geltend macht (siehe www.mahnung-online.de unter Mahnkosten). Auslagen des Antragstellers: Das sind alle Kosten, die der Gläubiger für die Beantragung des Mahnbescheids auslegen musste, wie Ausgaben für den Vordruck und das Porto für die Zusend...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / 2 Nachweis der Verwalterstellung beim Grundbuchamt

Insbesondere im Rahmen einer Veräußerungszustimmung des § 12 WEG ist der Nachweis der Verwalterstellung dem Grundbuchamt gegenüber in öffentlich beglaubigter Form zu erbringen. Gleiches gilt im Fall der beschlussweisen Aufhebung der Veräußerungszustimmung gemäß § 12 Abs. 4 WEG. Ist der Verwalter ein bauträgerseits eingesetzter Erstverwalter, genügt auch die Vorlage der entsp...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / Zusammenfassung

Begriff Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Der Umfang einer Bevollmächtigung wird dabei stets von dem Vollmachtgeber bestimmt. Da der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gesetzlich vertritt, muss ein Nachweis der Vertretungsmacht von ihm nicht geführt werden, weshalb es keiner Vollmachts- bzw. Ermächtigungsurkunde zum Nachwei...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.3 Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung

An das Landgericht Aschaffenburg - Zivilkammer – Erthalstr. 5 63743 Aschaffenburg per beA Antrag auf Anordnung des dinglichen Arrestes und Arrestpfändung des Herrn Hubert Maier, Spessartstr. 5, 63743 Aschaffenburg - Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt ................., Maximilianstr. 5, 63739 Aschaffenburg gegen Herrn Norbert Müller, Spessartstr. 9, 63743 A...mehr

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Vollmacht im Wohnungseigent... / 3 Vollmachterteilung durch Verwalter

Eine Vollmachterteilung seitens des Verwalters spielt in erster Linie im Rahmen gerichtlicher Verfahren eine Rolle, in der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anwaltlich vertreten ist. In diesem Fall bevollmächtigt der Verwalter den Rechtsanwalt für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Eine Bevollmächtigung Dritter durch den Verwalter kann auch etwa im Fall größerer ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.6 Ausfüllhinweise zum Mahnbescheidsantrag

Das zweiseitige amtliche Formular aus Papier ist übersichtlich gestaltet und anhand der amtlichen Ausfüllhinweise leicht auszufüllen. Praxis-Tipp Die Ausfüllhinweise können im Internet unter https://www.mahngerichte.de/wp-content/uploads/Ausfuellhinweise.pdf heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Seite 2 des Formulars sind folgende Zeilen unbedingt auszufüllen und feh...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / II. Antrag des Gläubigers – Formularzwang

Rz. 39 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird, wie alle anderen Vollstreckungsmaßnahmen auch, nur auf Antrag des Gläubigers erlassen. Auf der Grundlage von § 758a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO hat das BMJ ein Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / I. Anwaltsvergütung aus der Landeskasse

Rz. 2 Nach Beiordnung im Wege der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe, als beigeordneter Strafverteidiger oder bei Beratungshilfe hat der Anwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Bundes- oder Landeskasse (s. § 45 RVG). Dieser Zahlungsanspruch ist pfändbar. Drittschuldner ist die jeweilige Landes- oder Bundesbehörde. Rz. 3 Pfändbar ist der Anspruch, sobald der Anwalt ge...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 158 Ein Unterhaltsgläubiger ist nicht verpflichtet, das Arbeitseinkommen in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO zu pfänden. Bei der Nutzung des Formulars "Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen" erfolgt nicht automatisch eine Pfändung gem. § 850d ZPO, da das Formular weder einen festen Antrag noch einen durch Ankreuzen...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / IV. Anderkonto

Rz. 53 Anderkonten werden regelmäßig von Notaren, Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern geführt. Hierbei handelt es sich um Treuhandkonten, auf denen Fremdgeld treuhänderisch für den Treugeber verwahrt wird. Kontoinhaber ist jedoch der Treuhänder, also der Notar, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer.[50] Rz. 54 Hat der Gläubiger einen Titel gegen den Treugeber und pfändet er ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Kosten der Drittschuldnererklärung

Rz. 255 Bzgl. der Kosten, die dem Drittschuldner durch die Auskunftsverpflichtung nach der Pfändung entstehen, ist zu unterscheiden zwischen: Rz. 256 Insbesondere der Arbeitgeber oder die Bank als Drittschuldner können die Kosten für die Bearbeitung des Pfändungsbeschlusses, den Personal...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 1. Zustellung an den Gläubiger

Rz. 144 Wird dem Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stattgegeben, erhält der Gläubiger hierüber zunächst nur eine formlose Nachricht seitens des Vollstreckungsgerichts. Die Zustellung an den Drittschuldner erfolgt stets auf Betreiben der Partei selbst. Nach Zustellung des Beschlusses durch den Gerichtsvollzieher an den Drittschuldner und Schuldner ü...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Zustellung an den Schuldner

Rz. 160 Eine weitere beglaubigte Abschrift des Pfändungsbeschlusses mit Zustellungsurkunde an den Drittschuldner muss der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zustellen (§ 829 Abs. 2 S. 2 ZPO). Diese Zustellung muss der Gerichtsvollzieher von Amts wegen vornehmen, auch ohne Antrag des Gläubigers. Sie erfolgt im Parteibetrieb.[262] Ein anderslautender Antrag des Gläubigers an den...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Pflichten des Gläubigers

Rz. 186 Die Überweisung der gepfändeten Forderung berechtigt den Gläubiger, alle Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die titulierte Vollstreckungsforderung auszugleichen. Rz. 187 Neben dem grds. Einziehungsrecht[317] hat der Gläubiger aber auch Pflichten, deren Verletzung gegenüber dem Schuldner zum Schadensersatz führen kann. Insbes. muss der Gläubigermehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Teilnahmeberechtiger Personenkreis

Rz. 6 Da die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses nicht öffentlich sind, können neben den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses nur Personen teilnehmen, die eine besondere Teilnahmeberechtigung haben. Der Unternehmer oder sein allgemeiner (ständiger) Vertreter hat an allen Sitzungen teilzunehmen. Unternehmer ist bei Einzelunternehmen der Firmeninhaber oder bei juristischen ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Selbstständige Lehrer

Rz. 79 Selbstständige Lehrer können nach geltender Verwaltungsauffassung als Träger einer privaten Schule bzw. von allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder als Honorarkraft an einer solchen Einrichtung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfreie Leistungen erbringen. Betreibt ein selbstständiger Lehrer nicht selbst eine Bildungseinrich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; Erstattungsfähigkeit auswärtiger Rechtsanwalt

§§ 104, 91 ZPO Leitsatz Die Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn ein zweiter Rechtsstreit aus einer Gegenabmahnung mit denselben Vertretern resultiert. OLG Dresden, Beschl. v. 11.1.2023 – 12 W 638/22 I. Sachverhalt In einem Rechtsreit hatte sich eine Partei durch einen auswärtigen Rechtsanwalt vertreten lassen, dieser war weder am Gerichtsort noch am...mehr

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zfs 03/2023, Zulässigkeit einer Berufung bei Fehlen der Unterschrift in Schriftsatz des Rechtsanwalts

ZPO § 130 Nr. 6 § 520 Abs. 5 Leitsatz Wird ein bestimmender, grundsätzlich von einem zur Vertretung berechtigten Rechtsanwalt eigenhändig zu unterzeichnender Schriftsatz – hier Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO) – von dem den Schriftsatz verfassenden Rechtsanwalt nicht unterzeichnet und vom unterzeichnenden Rechtsanwalt nicht verantwortet, fehlt es an einer wi...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / 2. Beigeordneter/bestellter Rechtsanwalt

Wird eine Sache i.S.v. § 20 S. 1 RVG an ein anderes Gericht verwiesen, wirkt eine bereits bewilligte Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung fort, da es sich um einen einheitlichen Rechtszug handelt.[5] Dies gilt auch für die Pflichtverteidigerbestellung. Auch im Fall der Zurückverweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs – insoweit entsteht nach § 20 S. 2 RVG ...mehr

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zfs 03/2023, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). [6] 1. Gegen einen Beschluss, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wird, findet gemäß § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO die Rechtsbeschwerde statt. Di...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / II. Notwendigkeit der Terminsreisekosten

1. Grundsatz Die Beurteilung der Frage, ob aufgewandte Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO notwendig waren, hat sich nach Auffassung des OLG Bamberg daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei dürfe die Partei ihr berechtigte...mehr

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AGS 03/2023, Reisekosten; E... / III. Ausnahmsweise ein darüberhinausgehender Betrag erstattungsfähig

Das OLG Dresden legt in seiner Entscheidung dann weiter dar, dass es vom Grundsatz der Kostenminderungspflicht einer Partei auch Ausnahmen geben kann. In seltenen Fällen – so das OLG – können auch die Mehrkosten eines an einem dritten Ort ansässigen Bevollmächtigten notwendig und damit erstattungsfähig sein (OLG Nürnberg, Beschl. v. 17.7.2020 – 13 W 2351/20, juris Rn 7). Hie...mehr

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AGS 03/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Viviane Schrader, Wenn der Mandant gerne zahlt – Tipps und Ideen für das Abrechnungsmanagement, RENOpraxis 2023, 33 In ihrem Beitrag gibt die Autorin einige Tipps, wie in der Anwaltskanzlei durch eine perfekt durchdachte und umgesetzte Organisation die Zahlungsbereitschaft des Mandanten gefördert werden kann. Zunächst erörtert Schrader, welcher Zeitpunkt der B...mehr

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FF 03/2023, Rechtsprechung ... / 7 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 7.12.2022 – XII ZB 200/22 Wird eine Beschwerde nach § 64 Abs. 2 S. 1 FamFG von einem Rechtsanwalt schriftlich eingelegt, ist die Beschwerdeschrift nach § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG als elektronisches Dokument zu übermitteln. BVerwG, Beschl. v. 19.9.2022 – 9 B 2.22 1. Wie das herkömmliche papiergebundene Empfangsbekenntnis erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elek...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Bamberg ist zuzustimmen. Die Ausführungen des OLG geben Anlass, sich näher mit der Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren zu befassen. 1. Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren Gem. § 104 Abs. 2 S.1 ZPO genügt es zur Berücksichtigung eines Ansatzes im Kostenfestsetzungsverfahren, dass er glaubhaft gemacht ist. Dies bezieht sich auf al...mehr

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AGS 03/2023, Beck’sche Kurzkommentare, FamFG - Kommentar

Bearbeitet von Ursula Bumiller, Dr. Dirk Harders und Werner Schwamb. 13. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 1.733 S., 139,00 EUR Mit dem Verfahrensrecht in Familiensachen stehen viele Anwälte und auch Richter nach wie vor auf "Kriegsfuß". Dabei sollte das FGG-ReformG doch eigentlich zur Vereinfachung beitragen. Richtig gelungen ist das nicht. Die Zweispurigkeit von...mehr

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AGS 03/2023, Koehl/Krumm/Hiltrop, Punktsystem und Bußgeldkatalog - Handkommentar

Von Felix Koehl, Carsten Krumm und Julia Hiltrop. 3. Aufl., 2022. Verlag Nomos, Baden-Baden. 369 S., 49,00 EUR Nach dem letzten "Reformdesaster" hat der Gesetzgeber nachgebessert. Ende 2021 sind Bußgelder zum Teil deutlich erhöht worden. Auch Fahrverbote kommen jetzt häufiger in Betracht. Dies wird auch zum Anstieg von Bußgeld- und Führerscheinsachen in der täglichen Praxis f...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / Leitsatz

Eine anwaltliche Versicherung stellt im Rahmen von § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO ein mögliches, aber nicht stets hinreichendes Mittel der Glaubhaftmachung dar. Die postalische Erreichbarkeit an einem Wohnsitz ist kein Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts unter dieser Adresse. Zu den Voraussetzungen des Nachweises des tatsächlichen Aufenthalts am Sitz des beauftragten Anwalts. OLG Bamb...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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ZErb 03/2023, Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (hrsg.) 21. Auflage, 2023 64 Seiten, mit heraustrennbaren Formularen (16 Seiten), 7,90 EUR C.H.Beck, ISBN 978-3-406-79609-8 Die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" will dankenswerterweise den Bürgern Erläuterungen und Muster für die rechtliche Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an die Han...mehr

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AGS 03/2023, Anwaltliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte im Wege der Stufenklage gegen die Beklagte vor dem LG Bamberg Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. Hierbei ließ er sich von einem in München kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Als ladungsfähige Anschrift des Klägers war in der Klageschrift eine Straße in einer im Landkreis Bamberg gelegenen Gemeinde bezeichnet. Der Rechtsstreit endete dur...mehr

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Autorenverzeichnis

Salvatore Barba Rechtsanwalt, München Dr. Rainer Deininger, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Schondorf Maja Mayrhuber, LL.M. Rechtsanwältin, Wien Dr. Michael Nordin, LL.M. Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Zürich DDr. Clemens Philipp Schindler, LL.M. Rechtsanwalt, Steuerberater, Wien Roland Wild, M.A. (HSG) Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Zürichmehr

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FF 03/2023, Forum Kind im Fokus

Dr. Christian Grabow Im familienrechtlichen Alltag nehmen Auseinandersetzungen getrennt lebender Eltern über ihre gemeinsamen Kinder einen breiten Raum ein. Dies gilt für "klassische" kindschaftsrechtliche Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht ebenso wie für Streitigkeiten über den Kindesunterhalt. Ergänzt werden die Auseinandersetzungen mitunter um Herausgabeverlangen (§...mehr

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AGS 03/2023, Gegenstandswer... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Das AG habe den Gegenstandswert für die Einziehung des gefälschten polnischen Führerscheindokuments zu Recht auf 0 EUR festgesetzt. 1. Beratung der Beschuldigten Das LG legt zunächst die allgemeinen Voraussetzungen für den Anfall einer zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV dar. Die Gebühr nach Nr. 4142 VV entstehe für eine Tätigkeit des Rechtsanwalts für einen Beschuldigte...mehr

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AGS 03/2023, Gebührenrechtl... / I. Sachverhalt

Bei der Staatsanwaltschaft war seit dem 11.1.2021 ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen Besitzes von Jugendpornographie anhängig. Mit Schriftsatz vom 7.12.2020 zeigte der Rechtsanwalt die Verteidigung des Beschuldigten gegenüber der Kriminalpolizei an und beantragte Akteneinsicht. Mit Verfügung vom 12.1.2021 erhielt der Verteidiger Akteneinsicht und die Mögl...mehr

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AGS 03/2023, Die Abrechnung... / b) Beispiele

Beispiel 1 Gegen den B ist beim Schöffengericht ein umfangreiches Verfahren wegen Verkehrsstraftaten anhängig. Dieses wird nach Anklageerhebung vom AG gem. § 225a Abs. 1 StPO der Strafkammer vorgelegt, die es übernimmt. Dort findet eine eintägige Hauptverhandlung statt. B ist von Anfang an von R vertreten worden. Alle Kriterien des § 14 RVG sind durchschnittlich. Entstanden s...mehr

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AGS 03/2023, Keine Erstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Nur gesetzliche Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, der insoweit dem hier einschlägigen § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO entspricht, sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets erstattungsfähig. Dies bedeutet, dass grds. von der ansonsten na...mehr

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AGS 03/2023, Notwendigkeit ... / II. Bindungswirkung der gerichtlichen Entscheidung

Das OLG München bejaht – wie zuvor schon das LG Augsburg – die Bindungswirkung der gem. § 46 Abs. 2 RVG ergangenen Entscheidung des AG für das Festsetzungsverfahren. Die Entscheidung über die Erstattung von Auslagen des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwaltes erfolge in zwei Stufen: 1. Zwei Stufen Auf der ersten Stufe entscheide das Gericht, das den Rechtsanwalt beigeordn...mehr

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AGS 03/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt A klagt gegen seinen früheren Mandanten mit Erfolg Anwaltshonorar ein. Aufgrund der ihm günstigen Kostenentscheidung macht er im Kostenfestsetzungsverfahren eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV sowie auf den Gesamtbetrag 19 %-Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV geltend. In seine...mehr