Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / L. BRAK-Serverstandorte und Serverauslastung

Rz. 85 Alle erforderlichen Server zum Betrieb der beAs durch die BRAK werden aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland stehen (u.a. NSA-Problematik). Rz. 86 Zusätzlich werden die beAs über mehrere Hochleistungsrechner (Server) an verschiedenen Standorten in Deutschland betrieben, um so auch im Falle eines Server-Ausfalls den Weiterbetrieb zu ermöglichen. Bei Netzzusam...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / IV. "Allgemeine" Kenntnis über Zuverlässigkeit reicht nicht aus

Rz. 8 Wird in einem Wiedereinsetzungsgesuch glaubhaft gemacht, dass eine in einer aus mehreren Anwälten bestehenden Sozietät tätige Büroangestellte zuverlässig und erprobt ist, so reicht die auf den eigenen Wahrnehmungsbereich beschränkte Darlegung eines Sozius nicht aus; es muss vielmehr dargelegt ­werden, dass sich die Büroangestellte in der Zusammenarbeit mit sämtlichen S...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / VI. Extern signiert – Datei und Signatur gemeinsam hochladen

Rz. 63 Wie extern, d.h. außerhalb des beA-Systems, qualifiziert elektronisch signiert werden kann, wird in § 11 Rdn 71 in diesem Werk anhand des Produkts der Fa. SecSigner bildlich dargestellt und erläutert. Anwälte, die bisher extern signiert haben, damit ihre Mitarbeiter das signierte Dokument sowie die dazugehörige Signaturdatei zur Vorbereitung des Versands in einen Nach...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / VI. Sonderrechte Postfachverwaltung

Rz. 113 Ein Postfachinhaber kann einen weiteren Nutzer (Mitarbeiter oder Anwaltskollegen) dazu berechtigen, für sein Postfach mit dem Recht 18 "Mitarbeiter verwalten" neue Mitarbeiter anzulegen, oder den Vornamen, Nachnamen, Anrede und Titel eines bestehenden Nutzers zu ändern. Dies ist eine von zwei Berechtigungen, die sinnvollerweise einem Postfachverwalter übertragen werd...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Allgemeine Ausführungen

Rz. 239 Die Zustellung im Parteibetrieb kann auch durch den Gerichtsvollzieher erfolgen, siehe dazu § 192 S. 1 ZPO. Bei Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher durch die Geschäftsstelle des Prozessgerichts den Auftrag zur Zustellung erteilen (sog. Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge), § 192 S. 2 ZPO. Der Auftrag wird dann an den Gerich...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / E. beA-Karte Mitarbeiter

Rz. 24 Für das beA können auch sog. beA-Karten Mitarbeiter bestellt werden, die mit einem fortgeschrittenen Zertifikat für die Anmeldung am beA-System ausgestattet sind. Bitte beachten Sie, dass ein fortgeschrittenes Zertifikat nicht zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur berechtigt. Rz. 25 Die beA-Karten Mitarbeiter sind bei Auslieferung nicht personalis...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / II. beA-Produkte

Rz. 100 Die Kosten für die beA-Produkte sind nachstehend nochmals übersichtlich zusammengefasst. Um die Bestellung mindestens einer beA-Karte Basis kommen Anwälte nicht herum. Wie viele Kartenleser man allerdings bestellt, ist auch eine Frage des Komforts. beA-Karte Basis Die Kosten inkl. Verpackung und Versand für die beA-Karte Basis werden mit 29,90 EUR/Jahr zzgl. USt. im Ja...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / 1. Umfangreiche Rechtsprechung aufgrund vorgezogener Einreichpflichten

Rz. 135 Da sowohl Schleswig-Holstein als auch Bremen die elektronische Einreichpflichten in Fachgerichtsbarkeiten teilweise vorgezogen hatten, siehe hierzu § 3 Rdn 44 in diesem Werk, und einige Anwälte in Deutschland den elektronischen Rechtsverkehr selbst frühzeitig eingesetzt haben, existiert bereits heute – obwohl die bundesweite Einreichpflicht weitgehend erst zum 1.1.20...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / II. RA übernimmt alle Arbeiten selbst und sendet aus dem eigenen Postfach

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / A. Allgemeines zu Schutzschriften

Rz. 1 Schutzschriften, so definiert es § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO, sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Solche Schutzschriften werden daher häufig nach Abmahnungen für einen potenziellen Antragsgegner über deren Prozessbevollmächtigte eingereicht. Mit einer solchen Schutzschrift möchte man vermeiden, dass ein ...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / IV. Fortgeschrittene elektronische Signatur

Rz. 25 Fortgeschrittene elektronische Signaturen sind elektronische Signaturen, die gem. Art. 3 Nr. 11 i.V.m. Art. 26 eIDAS-VO zusätzlichmehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / d) Signaturprüfung vor Versand

Rz. 172 Vor dem Versand ist bei Anbringung einer qeS zwingend eine Signaturprüfung durchzuführen, siehe dazu § 14 Rdn 24 in diesem Werk, indem der entsprechende Prüfbutton im beA-System angeklickt wird. Die technische Überprüfung erfolgt durch das System, das entweder "fehlgeschlagen" oder "erfolgreich" anzeigt. Wird trotz Warnsymbol keine weitergehende Kontrolle vorgenommen...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / I. Erstellung von Schriftsätzen als Word-Datei

Rz. 1 In diesem Kapitel wird das Erstellen und Versenden von Schriftsätzen via beA Schritt für Schritt erläutert. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird die Kenntnis der Inhalte aus den §§ 11 u. 12 dieses Werks vorausgesetzt. Die Beschreibung erfolgt unabhängig von einer etwa vorhandenen Anwaltssoftware, da es zum einen nicht Ziel dieses Werks ist, einzelne Software-Anwendun...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / a) Berufsrechtliche Konsequenzen

Rz. 24 Wird die passive Nutzungspflicht missachtet, kann es geschehen, dass nicht zur Kenntnis genommen werden und entsprechende berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Fehlende Reaktionen auf weitere Schreiben der RAK können zu verschärfte...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / a) "Entweder oder"

Rz. 166 Anwälte müssen sich bei Einreichung elektronischer Dokumente entscheiden. Soll die Einreichung nach § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 ZPO (Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur – qeS) oder nach § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO (Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur im Dokument + Eigenversand) erfolgen? Fällt die Entscheidung auf § 130a Abs. 3 S. 1...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Übermittlungskanal

Rz. 58 Während sich für Anwälte die Möglichkeit bietet, via beA Vollstreckungsanträge elektronisch einzureichen, stellt sich die Frage, wie Unternehmen und Inkassobüros künftig arbeiten werden. Für diese besteht eine elektronische Einreichpflicht bisher nicht. Für Inkassounternehmen wird die verpflichtende Vorhaltung eines sicheren Übermittlungswegs jedoch zum 1.1.2024 einge...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / b) Versicherungsrechtliche Folgen

Rz. 27 Eine Missachtung der berufsrechtlichen Pflichten kann im Haftungsfall zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers führen, denn i.d.R. ist eine Haftungsübernahme bei Verletzung von anwaltlichen Kernpflichten vertraglich ausgeschlossen; vgl. dazu auch §§ 6 Abs. 3, 62 Abs. 2, 58 VVG, 6 AVB. Zumindest kann in der Missachtung auch eine grobe Obliegenheitsverletzung d...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / V. IT-Dienstleister

Rz. 106 Obwohl die Erstregistrierung am beA anhand der Schritt-für-Schritt-Anleitung der BRAK sich in den meisten Fällen gut bewerkstelligen lässt, sind bei auftretenden technischen Schwierigkeiten viele rasch überfordert. IT-Dienstleister sind selten günstig zu haben; hier wird man mehr oder weniger tief in die Tasche greifen müssen, je nachdem wie Komplex die IT der Kanzle...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / f) Terminverlegungs- u. Aufhebungsanträge?

Rz. 74 Ist es notwendig, einen Terminverlegungsantrag zu stellen oder das Gericht zu bitten, z.B. aufgrund eines zwischenzeitlich geschlossenen Vergleichs, einen anberaumten Termin aufzuheben, sind auch solche Anträge grundsätzlich elektronisch einzureichen. § 130d ZPO gilt auch hier. Rz. 75 Aus praktischen Erwägungen heraus kann es aber sinnvoll sein, diesen Antrag zum einen...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / I. Müssen Anlagen signiert werden?

Rz. 114 Der Gesetzgeber regelt in § 130a Abs. 3 S. 2 ZPO: Zitat Satz 1 gilt nicht für Anlagen, die vorbereitenden Schriftsätzen beigefügt sind. Somit müssen Anlagen weder qualifiziert elektronisch signiert noch einfach elektronisch signiert mit Eigenversand (siehe dazu § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 u. 2 ZPO) versehen werden. Der Gesetzgeber definiert allerdings nicht, was unter dem...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / VI. Materiell-rechtliche Erklärungen

Rz. 143 § 126 i.V.m. § 126a BGB regelt die Möglichkeit der Ersetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform durch die elektronische Form; wobei in den besonderen Vorschriften des BGH hiervon zahlreiche Ausnahmen geregelt sind: § 126a BGB Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erkläru...mehr

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§ 26 Wörterbuch

In dieses Wörterbuch haben wir vor allem Abkürzungen und Fremdwörter eingepflegt, die uns bei der Recherche und Erstellung dieses Werks "über den Weg gelaufen" sind. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / 3. Unterschrift "i.A."

Rz. 88 Der Unterschriftenzusatz "i.A." führt immer wieder zu Rechtsprechung. Er kann unter bestimmten Umständen unwirksam sein. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH reicht der Zusatz "i.A." i.d.R. jedoch nicht aus, da der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt.[85] Maßgeblich ist hierbei jedoch auf die Person ab...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / b) Eingescannte Unterschrift

Rz. 145 Auch eine eingescannte Unterschrift stellt eine einfache elektronische Signatur dar.[107] Rz. 146 Dabei hält das BSG die eingescannte handschriftliche Unterschrift als einfache elektronische Signatur nur dann für zulässig, wenn diese "entzifferbar" ist: Rz. 147 Redaktionelle Leitsätze:[108] Zitat "1. Rechtsanwälte und Behörden sind seit dem 1.1.2022 zur Übermittlung eine...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / c) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Haftbefehlsantrag

Rz. 72 Zu § 754a ZPO ist bereits einige Rechtsprechung ergangen. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Rechtsprechung des BGH, [46] wonach die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen (im bisherigen Formular gem. Modul H) [47] an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass e...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / A. Allgemeine Einführung

Rz. 1 Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] hat erhebliche Änderungen/Verschiebungen im Zustellungsrecht zum 1.1.2022 mit sich gebracht. Inhalte aus dem bis zum 31.12.2021 geltenden § 174 ZPO (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis) finden sich in den §§ 173 und 175 ZPO wieder. So greift § 173 ZPO die...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / F. Ersatzeinreichung per Nachtbriefkasten

Rz. 159 Wird eine Fristsache (hier: Berufungsbegründungsschrift) in einem Sammelumschlag mit weiteren Schriftstücken in den gemeinsamen Nachtbriefkasten des Amts- oder Landgerichts eingeworfen, so wird hierdurch die Rechtsmittelfrist gewahrt.[163] Rz. 160 Im Hinblick darauf, dass grundsätzlich elektronisch einzureichen ist, wird jedoch davon ausgegangen, dass in der Praxis Sa...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / A. Verschlüsselung im Allgemeinen

Rz. 1 Per elektronischer Nachricht kann die Datenübermittlung mit codierten oder nicht-codierten Anhängen verschlüsselt/unverschlüsselt und/oder signiert erfolgen. Durch Verschlüsselung (Chiffrierung; Kryptographie) mithilfe von Software wird aus einem sog. Klartext ein Geheimtext, also Text mit Zeichenfolgen, die beim Lesen keinen erkennbaren Sinn ergeben. Die Verschlüsselu...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / e) Übergabe von Schriftsätzen im Gerichtstermin?

Rz. 65 Zu Recht sprechen sich Hettenbach und Müller dafür aus, dass die Überreichung eines Schriftsatzes im Termin nicht "per se" eine Missachtung von Gericht und Gegner darstellt, sondern vielmehr zulässiges prozesstaktisches Mittel für Klageerweiterungen und Widerklagen sind, sowie zudem materiell-rechtlich auch zur Ausübung von Gestaltungsrechten dient.[63] Rz. 66 Fraglich...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. eEB abgeben

Rz. 275 Nachdem die gesendeten Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurden und hier keine Unstimmigkeiten aufgetreten sind, kann der Postfachinhaber das Empfangsbekenntnis abgeben, indem er auf den Button "Abgabe erstellen" klickt und im Anschluss das Datum einfügt (1), zu dem er die in der eEB-Anforderung enthaltenen Dokumente zur Kenntnis genommen hat und ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Vorübergehende technische Unmöglichkeit

Rz. 14 Sofern eine elektronische Einreichung gem. § 130d ZPO aufgrund vorübergehender technischer Unmöglichkeit ausscheidet, bleibt, wie unter Rdn 2 dargestellt, der Barcode-Antrag zulässig. Dieser kann jedoch nicht via Fax eingereicht werden, da die Vorgabe, dass der Antrag maschinell lesbar sein muss, bei einer Übermittlung per Fax nicht gewährleistet ist. Dies ist insbeso...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / B. Möglichkeiten und Vorteile des ERV

Rz. 20 Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die:mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / cc) Screenshots, Aktenvermerke, Newsletter & Co.

Rz. 120 Screenshots sind geeignet, die Glaubhaftmachung einer vorübergehenden technischen Störung, z.B. beim Versuch des Versands einer Nachricht aus dem beA, zu unterstützen. Einige Gerichte verlangen auch die Vorlage entsprechender Screenshots. Rz. 121 Nach Ansicht des OLG Jena stellt der Ausdruck eines Screenshots auf Papier, anders als ein als Bildschirmdatei übergebener ...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / III. Kontrolle (zumindest) anhand des Dateinamens

Rz. 64 Bis 31.12.2021 wurde in § 2 Abs. 2 ERVV noch gefordert, dass der Dateiname den Inhalt des elektronischen Dokuments schlagwortartig umschreiben soll, siehe hierzu auch § 12 Rdn 54 in diesem Werk. Diese Anforderung wurde zum 1.1.2022 gestrichen. Rz. 65 Das OLG Dresden[72] fordert bei beA-Versand, einen individualisierenden Dateinamen für fristgebundene Schriftsätze und d...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / C. Einreichung elektronischer Dokumente

Rz. 6 Die Einreichung elektronischer Dokumente ist seit dem 1.1.2018 in § 32a StPO geregelt, der § 41a StPO ersetzt und weitgehend § 130a ZPO [4] entspricht. § 32a StPO regelt dabei weder die justizinterne Kommunikation noch die ausgehende Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten. Angesprochen ist hier lediglich die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Rz. 7 Zitat § 32a St...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / I. Gesetzliche Grundlage – § 130a ZPO

Rz. 117 Wegen der Bedeutung der rechtlichen Vorschriften zur Einreichung elektronischer Dokumente sind die entsprechenden Ausführungen nachstehend vorgenommen worden. Wie die Einreichung via beA über die Web-Oberfläche der BRAK erfolgt, ist in § 13 ausführlich beschrieben und bebildert. Rz. 118 § 130a ZPO regelt die Einreichung elektronischer Dokumente und lautet wie folgt:[7...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / III. RA übernimmt alle Arbeiten selbst und sendet aus dem Postfach eines Kollegen

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / IV. Pflicht zum Einzelausdruck der eingegebenen Fristen

Rz. 49 Der BGH hat im Februar 2019 trotz der Ausweitung der Digitalisierung und Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs eine klare Vorgabe gemacht, dass bei Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender die Kontrolle nur durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge (oder eines Fehlerprotokolls) erfolgen kann. Die Leitsätze des BGH: Zitat "a) Bei der Fristeinga...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / III. Maßnahmen bei Störung des Zugriffs auf den EDV-Kalender

Rz. 48 Sofern der Zugriff auf den EDV-Kalender gestört ist, muss ggf. eine manuelle Fristenkontrolle erfolgen, so der BGH in mehreren Entscheidungen: Zitat "Ist der Zugriff auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts vorübergehend nicht störungsfrei gewährleistet, kann die Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristensachen d...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / e) Zulässige elektronische Postfächer

Rz. 174 Im elektronischen Rechtsverkehr regelt § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO sowie § 4 Abs. 1 ERVV die einzig zulässigen elektronischen Postfächer. Nach § 4 Abs. 1 ERVV darf ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, entweder gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ERVV auf einem sicheren Übermittlungsweg (beA, be...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / I. Auswahl treffen

Rz. 53 Wie in § 11 dieses Werks sehr ausführlich beschrieben hat ein Rechtsanwalt die Wahl, auf unterschiedliche Art und Weise die Verantwortung für seinen Schriftsatz zu übernehmen. Hat sich der verantwortliche Rechtsanwalt entschieden, gem.§ 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 ZPO durch Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) seinen Schriftsatz zu verantworten (s...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / e) Einfache elektronische Signatur und fremdes beA

Rz. 158 Ist am Schriftsatz zwar eine einfache elektronische Signatur angebracht, die Nachricht wird aber nicht aus dem Postfach des Postfachinhaber selbst, sondern aus einem "fremden" beA (z.B. aus einem Kollegenpostfach) von diesem versendet, ist nicht wirksam eingereicht. Rz. 159 Zitat "Nach § 130a Abs. 3 Satz 1 Var. 2 ZPO muss ein elektronisches Dokument von der verantworte...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / II. Umwandlung des Schriftsatzes von einem Word-Dokument in ein PDF-Dokument

Rz. Nachdem der Schriftsatz zunächst als Word-Datei abgespeichert wurde, wird er zusätzlich als PDF-Datei gespeichert. Wird kein elektronischer Briefkopf verwendet, würde man an dieser Stelle den Schriftsatz auf Briefpapier ausdrucken und als PDF-Datei einscannen. Rz. 3 Das PDF-Dokument, gleich, ob Schriftsatz oder Anlage, muss bei dem Gericht, bei dem es eingereicht wird, b...mehr

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§ 8 Vorstellung des beA / I. Journale

Rz. 102 Wesentliche Ereignisse werden im beA-System mittels sog. Journale protokolliert. Diese Journale sind: Rz. 103 Dabei kann nach Aufruf der Journalfunktion in einem Suchfenster nach Benutzer, Benutzername oder nach dem protokollierten Ereignis gesucht werden. Als Eingabe in das Feld "Benutzer" oder "Benutzername" muss nich...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / H. Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

Rz. 61 Zur Frage, ob eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung bzgl. des beA mit der BRAK abgeschlossen werden muss, äußert sich die BRAK selbst wie folgt: Zitat "Es ist nicht erforderlich, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der BRAK und den das beA nutzenden Rechtsanwälten abzuschließen." Da die bereichsspezifischen Vorschriften der §§ 31a, 31c BRAO, 22 Abs. 2 S...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Gesetzliche Vorgaben – Gerichtsvollziehervollstreckung

Rz. 38 § 753 Abs. 4 und 5 ZPO regeln die Möglichkeit sowie die Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente bei der Gerichtsvollziehervollstreckung: Zitat (4) 1Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument beim Gerichts...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / IV. FGO – Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 15 § 55a FGO regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung in Finanzgerichtssachen. Zitat § 52a FGO (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als elek...mehr