Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / a) Überblick

Rz. 177 In den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, in denen der Antragsteller die Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gegen einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt beantragt, sowie in den Verfahren nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO gelten die Gebühren nach Teil 3 VV. Es handelt sich ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren

Rz. 295 Kommt es nach dem Erlass einer einstweiligen Anordnung zu einem Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren,[63] so ist zwar auch das Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren gegenüber der Hauptsache eine verschiedene Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG), nicht aber gegenüber dem Anordnungsverfahren. Insoweit ist nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angelegenheit gegeben. Allerd...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / cc) Titulierung nach einem geringeren Gegenstandswert

Rz. 37 Wird die Geschäftsgebühr zwar nach dem vollen Gebührensatz, jedoch nach einem geringeren Gegenstandswert zugesprochen, wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren hälftig nach dem Wert angerechnet, nach dem sie zugesprochen worden ist. Beispiel 22: Anrechnung bei Titulierung, geringerer Wert Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (Wert: 8.000,00 EUR) eine 1,...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / I. Überblick

Rz. 1 Die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr soll das Gesamtaufkommen der Gebühren in denjenigen Fällen begrenzen, in denen sich nach den Vorstellungen des Gesetzgebers der Umfang der Tätigkeit in einer Angelegenheit erheblich verringert, weil der Anwalt in einer anderen Angelegenheit bereits vorbefasst war. Besonders deutlich wird dies bei den Anrechnungsvorschr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 32 War der Anwalt bereits im Besteuerungsverfahren oder einem anderen Verwaltungsverfahren vor der Steuerbehörde oder einer anderen Verwaltungsbehörde tätig, ist die dort verdiente Gebühr hälftig anzurechnen, bei mehreren Gebühren sind sämtliche Gebühren anzurechnen.mehr

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§ 35 Strafsachen / (3) Hauptverhandlung

Rz. 174 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Hauptverhandlung, entsteht wiederum für jeden Tag der Hauptverhandlung eine Terminsgebühr nach Nr. 4126 VV. Beispiel 106: Berufungsverfahren mit Hauptverhandlung Das Landgericht führt die Hauptverhandlung durch. Im ersten Termin wird die Sache eingestellt. Neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV entsteht für die Teilnahme an ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 154 Auch für Schuldnerschutzanträge gelten die Nrn. 3309 ff. VV. Rz. 155 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit. Das folgt aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, wonach jede Vollstreckungsmaßnahme bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers als eine Angelegenheit gilt. Das schließt grundsätzlich auch Vollstreckungsschutzanträge des Schuldners mit...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / dd) Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 66 Wird der Anwalt von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beauftragt, liegt nur ein Auftraggeber vor, sodass nur die einfache Verfahrensgebühr anfällt. Wird er dagegen von den einzelnen Gesellschaftern beauftragt, so liegen mehrere Auftraggeber vor, sodass die nach Nr. 1008 VV erhöhte Verfahrensgebühr entsteht. Das Problem liegt hier weniger in der Gebührenabrechnung...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 1. Überblick

Rz. 22 In der Rspr. ist anerkannt, dass derjenige, der befürchten muss, mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, bei Gericht eine Schutzschrift einreichen kann, damit das Gericht dann nicht nur das einseitige Vorbringen des Antragstellers zugrunde legen darf, sondern zugleich auch die Erwiderung des Antragsgegners berücksichtigen muss. Zwischenzeitlich ist inso...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 7. Antragserweiterung

Rz. 44 Die Antragserweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Antragstellers noch für den des bisherigen Antragsgegners eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[7] Beispiel 20: Antragserweiterung In dem im Dezember 2020 eingeleiteten Verfahren auf Kindesunterha...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / IV. Revisionsverfahren

Rz. 30 Für die Revisionsverfahren bedarf es keiner besonderen Regelung. Hier gelten jeweils unmittelbar die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Nrn. 3206 ff. VV), die auch in sonstigen Revisionsverfahren anzuwenden sind, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Beispiel 7: Revision vor dem BAG Gegen die Entscheidung des LAG wird Revision zum BAG eingelegt,...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 48 Die Vergütung für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert,[45] es sei denn, es besteht offensichtlich keine Erfolgsaussicht, sodass eine Beratung mutwillig erscheint. Häufig beschränkt der Rechtsschutzversicherer sogar seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelver...mehr

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§ 1 Einleitung / (b) Ermittlung der Gebührensätze

Rz. 52 Zu beachten ist ferner, dass die Betriebsgebühr gegebenenfalls aus einzelnen Teilwerten zu unterschiedlichen Gebührensätzen anfallen kann. Solche Regelungen sind insbesondere in den gerichtlichen Verfahren enthalten (Nrn. 3100/3101 VV; Nrn. 3200/3201 VV; Nrn. 3305/3306 VV etc.). Der Anwalt muss daher stets prüfen, ob hinsichtlich des betreffenden Gegenstands die volle...mehr

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§ 28 Familiensachen / XII. Arrestverfahren

Rz. 322 Arrestverfahren werden ebenfalls wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 323 Zu beachten ist, dass Arrestverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Der Anwalt erhält also neben den Gebühren in der Hauptsache die Vergütung im Arrestverfahren geso...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / e) Aufhebungsverfahren nach § 942 Abs. 3 ZPO

Rz. 141 Setzt das Gericht der belegenen Sache auf Antrag nach § 942 Abs. 2 S. 2 ZPO eine Frist nach § 942 Abs. 1 ZPO zur Ladung vor dem Gericht der Hauptsache fest und wird innerhalb dieser Frist keine Hauptsacheklage erhoben, dann wird von dem Amtsgericht der belegenen Sache die einstweilige Verfügung durch Beschluss aufgehoben. Hierüber wird ohne mündliche Verhandlung durc...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt

Rz. 141 Werden mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Vollstreckungsobjekt betrieben, kann das getrennte Vorgehen nicht notwendig und damit nicht erstattungsfähig sein. Beispiel 91: Mehrere Forderungspfändungen wegen verschiedener Forderungen Der Gläubiger hat gegen den Schuldner eine Forderung über 2.000,00 EUR aus einem Teilurteil, weitere 4.000,00 EUR...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (2) Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 23 Soweit durch die 0,8-Verfahrensdifferenzverfahrensgebühr eine 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert überschritten wird, muss nach § 15 Abs. 3 RVG gekürzt werden. Anzurechnen ist dann nur der nach Kürzung verbleibende Mehrbetrag. Beispiel 7: Anrechnung bei Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Einlegung der Revision

Rz. 188 Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger noch zur Berufungsinstanz, sodass hierfür keine weitere Vergütung ausgelöst wird. Beispiel 120: Berufungsverfahren mit Revisionseinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergegen Revision ein. Die Einlegung der Revision gehört n...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 28. Güterichterverfahren

Rz. 77 Ein Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) zählt nach (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 4 RVG) mit zum Rechtszug und stellt daher keine gesonderte Angelegenheit dar. Die Gebühren richten sich daher nach dem Recht der Hauptsache. Beispiel 39: Güterichterverfahren Der Anwalt hatte im Dezember 2020 Klage eingereicht. Im April 2021 wurde die Sache an den Güterichter verwiesen und ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / bb) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 1. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 139 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr, wenn das Gericht in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entscheidet. Im erstinstanzlichen Verfahren ist hiermit der Fall des § 128 Abs. 2 ZPO gemeint. Nach § 128 Abs. 1 ZPO ist im erstinstanzlichen Verfahren g...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 97 Ist der Anwalt beauftragt, anlässlich des Zwangsverwaltungsverfahrens einen Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu stellen oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens zu führen, erhält er nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV eine weitere 0...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (c) Anrechnung einer Geschäftsgebühr

Rz. 162 Ebenso wie eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV unbeachtlich ist, ist auch die Anrechnung einer vorherigen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV für die Berechnung der Terminsgebühr unbeachtlich. Die Terminsgebühr berechnet sich nach der Verfahrensgebühr und nicht aus einem nach Anrechnung verbleibenden Restbetrag.[39] Beispiel 82: Berechnung der fiktiven Termin...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 9 Während sich im gerichtlichen Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens der Streitwert gem. § 54 Abs. 1 GKG nach dem vollen gem. § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) und, wenn ein solcher Wert nicht festgesetzt ist, gem. § 54 Abs. 1 S. 2 GKG nach dem Einheitswert oder einem davon abweichenden Wert richtet, enthält § 26 RVG abweiche...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / j) Beschwerde

Rz. 173 Kommt es zu einem Beschwerdeverfahren, so handelt es sich gegenüber dem zugrunde liegenden Vollstreckungsverfahren immer um eine eigene selbstständige Angelegenheit, die die Gebühren nach Nrn. 3500, 3513 VV auslöst (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Rz. 174 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 RVG. Maßgebend ist das mi...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / a) Einigung über weiteres Berufungsverfahren

Rz. 29 Soweit ein anderes Berufungsverfahren mitverglichen wird, entsteht eine 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr (Nr. 3202 Nr. 2 VV) und eine einheitliche 1,3-Einigungsgebühr (Nr. 1004 VV). Beispiel 10: Einigung über weiteres Berufungsverfahren In einem Berufungsverfahren (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageford...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 103 Vertritt der Anwalt einen sonstigen Beteiligten (also z.B. Schuldner oder Berechtigten gem. § 9 ZVG), so erhält er für seine Tätigkeit im gesamten Zwangsverwaltungsverfahren nach Anm. Nr. 5 zu Nr. 3311 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,4. Das Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder auf Zulassung des Beitritts und das weitere Verfahren e...mehr

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§ 35 Strafsachen / gg) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 61 Wird aus einem Ermittlungsverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal.[23] Das gilt auch für die Grundgebühr (Nr. 4100 VV).[24] Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Die Grundgebühr entsteht all...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / II. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels bei Wertgebühren

Rz. 11 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in einem Verfahren prüfen, in dem sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG oder § 3 Abs. 1 S. 2 RVG), so erhält er die Gebühren nach den Nrn. 2100, 2101 VV. Das gilt auch dann, wenn in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV ausnahmsweise einmal wertabhängige Gebühren anfallen, wie z.B. bei Einzi...mehr

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§ 35 Strafsachen / (c) Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 93 Lehnt das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ab, steht dies nach § 408 Abs. 2 S. 2 StPO dem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (§§ 204, 210 Abs. 2, § 211 StPO). Diese Gleichstellung muss auch im Rahmen der Nr. 4141 VV vollzogen werden.[49] Beispiel 39: Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls Das Ge...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (3) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens in sozialrechtlichen Angelegenheiten, die sich nicht nach dem Wert richten

Rz. 37 Das Anrechnungsproblem, das sich in sozialrechtlichen Angelegenheiten ergab,[20] war bereits durch die Anm. Abs. 2 S. 1, 2. Hs. zu Nr. 2503 VV bereinigt worden. Dadurch, dass in sozialgerichtlichen Angelegenheiten keine ermäßigte Geschäfts- und Verfahrensgebühr bei einer Vorbefassung mehr vorgesehen ist, hat sich das Problem mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG erledigt....mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / (1) Verschiedene Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4 Buchst. B RVG

Rz. 63 Einstweilige Anordnungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b RVG zu den eigenen Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG , sodass der Anwalt in den einstweiligen Anordnungsverfahren eine gesonderte Vergütung verlangen kann. Rz. 64 Da zwischenzeitlich der Wortlaut des § 17 Nr. 4 RVG dahingehend geändert worden ist, dass jegliche An...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Einstweilige Anordnungen im Beschwerdeverfahren

Rz. 319 Ist die Hauptsache in einem Beschwerdeverfahren anhängig und wird in dieser Phase eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). Ungeachtet dessen richtet sich die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren jedoch nach den erstinstanzlichen Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV (Vorbem. 3...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 72. Widerspruch und Klageverfahren

Rz. 151 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[44] Siehe auch "Mahnve...mehr

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§ 35 Strafsachen / (e) Entscheidung im Verfahren nach § 411 Abs. 2 StPO

Rz. 95 Soweit der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt wird und sich der Verteidiger damit einverstanden erklärt und in seinem Einverständnis nach § 411 Abs. 2 StPO in schriftlichen Verfahren entschieden wird, hat er wiederum die Durchführung der Hauptverhandlung vermieden, sodass ihm nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 5 zu Nr. 4141 VV ebenfalls ei...mehr

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§ 35 Strafsachen / (4) Zusätzliche Gebühr nach Hauptverhandlung

Rz. 177 Auch hier kann die Zusätzliche Gebühr nach einer Aussetzung anfallen. Siehe dazu Rdn 117 ff. Beispiel 109: Aussetzung der Hauptverhandlung und anschließende Einstellung Im ersten Hauptverhandlungstermin wird die Sache ausgesetzt, da noch weitere Ermittlungen erforderlich sind. Anschließend wird die Sache eingestellt. Neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV entsteht...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / cc) Schwellengebühr

Rz. 27 Darüber hinaus ist in den Fällen des Abs. 2 eine zusätzliche "Schwellengebühr" in Höhe von 0,9 eingeführt worden (Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2300 VV), die greift, wenn die Inkassoleistung weder In diesem Fall ist lediglich eine Gebühr zwischen 0,5 und 0,9 anzusetzen. Rz. 28 Im Gegensatz zur Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV reic...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (1) Gebühren

Rz. 90 Nach Anm. Nr. 4 zu Nr. 3311 VV entsteht wiederum eine (gesonderte) 0,4-Verfahrensgebühr für das weitere Verfahren, das nach Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. nach Zulassung des Beitritts eines Gläubigers folgt. Hierzu gehört auch das Verteilungsverfahren. Rz. 91 Eine Ermäßigung bei vorzeitiger Erledigung kommt nicht in Betracht. Rz. 92 Vertritt der Anwalt mehrere Auft...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IX. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 168 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. VV, im Arrest- oder Verfügungsverfahre...mehr

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§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / X. Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren

Rz. 58 Wird im Beschlussverfahren die Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG) nicht zugelassen, so ist nach § 92a ArbGG die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben. Eine besondere Regelung dieser Nichtzulassungsbeschwerde hatte das VV ursprünglich nicht vorgesehen. Mit dem 2. KostRMoG ist der Tatbestand der Nr. 3506 VV dahingehend erweitert worden, dass diese Gebühr jetzt auch im Verfahren ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (g) Rücknahme der Anklage

Rz. 97 Beispiel 43: Rücknahme der Anklage und Einstellung Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens aufgrund einer Einlassung des Verteidigers zurück und stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Im gerichtlichen Verfahren entsteht keine Zusätzliche Gebühr, weil die Sache mit Rücknahme der Anklage noch nicht erledigt ist und jederzeit eine ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (4) Anrechnung bei geringerem Wert

Rz. 43 Soweit das Nachprüfungsverfahren einen geringeren Wert hat als das Verwaltungsverfahren, wird nur nach dem Wert des Gegenstands angerechnet, der auch in das Nachprüfungsverfahren übergegangen ist (Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 4 VV). Beispiel 13: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (geringerer Wert im Nachprüfungsverfahren) Das Straßenverkehrsamt droht die ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (3) Begrenzung der Anrechnung

Rz. 64 Zu beachten ist, dass die Anrechnung gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV auf einen Betrag von 207,00 EUR begrenzt ist. Diese Grenze greift immer dann, wenn die anzurechnende Geschäftsgebühr oberhalb von 414,00 EUR liegt. Beispiel 25: Begrenzung der Anrechnung Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspr...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Vollstreckung einstweiliger Anordnungen

Rz. 368 Für ein Vollstreckungsverfahren ist grundsätzlich gesondert Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nach § 48 Abs. 2 S. 1 RVG erstreckt sich jedoch die in einem Verfahren auf Erwirkung einer einstweiligen Anordnung bewilligte Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwalts in diesem Verfahren auch auf die Vollstreckung der einstweilig...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 5. Bußgeldverfahren

Rz. 80 In Bußgeldsachen lösen Anträge auf gerichtliche Entscheidung ebenfalls grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus (Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beauftragt. Dann wird diese Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vergütet (siehe hierzu § 36 Rdn 217 f.). Rz. 81 Ausnahmsweise erhäl...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (2) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Rz. 35 Auf die Gebühren für ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Gebühr der Nr. 2503 VV nur zu einem Viertel anzurechnen (Anm. Abs. 2 S. 2 zu Nr. 2503 VV). Rz. 36 Beispiel 19: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergl...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen

Rz. 320 Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden seit dem 1.8.2013 wie Berufungen vergütet (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV), also nicht nach den Nrn. 3500 VV. Beispiel 117: Beschwerde gegen einstweilige Anordnung zur Ehewohnung Gegen die aufgrund mündlicher Verhandlung ergan...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / f) Sonstige Beschwerden

Rz. 57 Für sonstige Beschwerden, die nicht den Hauptgegenstand betreffen, gelten die allgemeinen Regelungen der Nrn. 3500, 3513 VV (siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff.). Hierzu zählen insbesondere Beschwerden gegen eine Kostenentscheidung, gegen die Kostenfestsetzung, im Verfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen, gegen eine Aussetzung u.Ä. Rz. 58 Der Anwalt er...mehr

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§ 28 Familiensachen / k) Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 268 Werden im Verbundverfahren über nicht anhängige Gegenstände – insbesondere über potentielle Folgesachen – lediglich Verhandlungen geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entstehen dem Anwalt dafür Gebühren, nämlich eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV sowie eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Das Ge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 63. Vergleich

Rz. 137 Der Abschluss eines Vergleichs löst keine neue Angelegenheit aus, sodass sich die Einigungsgebühr nach dem Gebührenrecht der zugrunde liegenden Angelegenheit richtet. Das gilt auch für einen Mehrwertvergleich. Die Auffassung des OLG Hamburg,[41] wonach ein vor einer Änderung des Gebührenrechts beauftragter Anwalt, der in einem gerichtlichen Verfahren einen Vergleich ...mehr