Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zielrichtung ist entscheidend

Rz. 6 Die Entstehung der Gebühr nach VV 2504 setzt voraus, dass der Anwalt eine Tätigkeit entfaltet, die auf die Erstellung eines Plans zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Grundlage zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gerichtet ist. Für die Entstehung der Gebühr ist nicht erforderlich, dass ein schrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr (VV 3300 Nr. 2)

Rz. 21 Nach VV 3300 Nr. 2 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,6-Verfahrensgebühr.[7] Rz. 22 Kommt es zu einer Trennung des Verfahrens, entstehen nach der Trennung die Verfahrensgebühren (erneut) aus den Einzelwerten.[8] Dem Anwalt steht insoweit ein Wahlrecht zu (siehe zur Trennung § 15 Rdn 181).mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsg... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Besprechungsterminsgebühr Die Entscheidung ist zutreffend. Einseitige Gespräche mit dem Richter reichen nicht aus, um die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV zu begründen. Das gilt auch dann, wenn beide Anwälte jeweils mit dem Richter sprechen. 2. Keine fiktive Terminsgebühr Auch eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 VV kam hier nicht in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Rz. 41 Für das Aufsetzen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr.[21] Nach Ansicht des BGH[22] ist für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in einem durchschnittlichen Fall eine Geschäftsgebühr von 1,3 nicht zu beanstanden. Das Abschlussschreiben gehört nicht mehr zum einstweiligen Verfügungsverfahren und wird daher durch die Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mitteilung der Anrechnungsgrundlagen

Rz. 66 Abs. 5 S. 3 verpflichtet den Anwalt, Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr als solche zu qualifizieren und auch deren Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Neben dem gezahlten Betrag sind bei anzurechnenden Wertgebühren einschl. der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (Satzrahmengebühr, modifizierte Wertgebühr) der Gebührensatz und der zugrunde gelegte Gegenstandswert, bei anz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verteidiger

Rz. 6 VV 4142 gilt zunächst einmal für den Verteidiger des Beschuldigten. Gemeint ist wiederum der Vollverteidiger, also der Anwalt, dem die Verteidigung des Beschuldigten insgesamt übertragen worden ist.[3] Hierzu genügt es, dass der Verteidiger nur für das so genannte objektive Verfahren (§§ 421 ff. StPO, § 7 WiStG) beauftragt worden ist.[4] Rz. 7 Daher gilt VV 4142 auch da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem EnWG (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f)

Rz. 74 Der Anwalt erhält im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 86 Abs. 1 EnWB, in dem die Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist (§ 88 Abs. 5 i.V.m. § 80 Abs. 1 S. 1 EnWG), grundsätzlich eine 2,3-Verfahrensgebühr nach VV 3208, die sich im Fall einer vorzeitigen Beendigung auf einen Gebührensatz von 1,8 ermäßigt (VV 3209 i.V.m. Anm. zu VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geschäfts- und Verfahrensgebühr

Rz. 67 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt erhält daher als Geschäfts- und Verfahrensgebühr (VV 4136 bis 4139), wenn in erster Instanz entschieden hatmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 85 Diese Variante des Entstehens der Terminsgebühr ist der einzig denkbare Fall im Mahnverfahren. Es ist hiernach möglich, die im gerichtlichen Mahnverfahren anfallende Terminsgebühr zu beanspruchen, wenn der Rechtsanwalt mit dem Gegner bzw. dessen Anwalt persönlich oder telefonisch Kontakt aufnimmt, um etwa das bereits anhängige Mahnverfahren bzw. ein beabsichtigtes Mah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Gebührenteilungsvereinbarungen

Rz. 140 Bei gemeinsamer Mandatsbearbeitung ist eine Gebührenteilungsabrede zwischen den beteiligten Anwälten nach § 49b Abs. 3 S. 5 BRAO grundsätzlich berufsrechtskonform. Unzulässig ist nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO hingegen die Vereinbarung einer Gebührenteilung für die Mandatsvermittlung. Für das Verbot einer solchen Auftragsprovision ist es gleichgültig, ob der Vermittler ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Voraussetzungen

Rz. 33 Die Post- und Telekommunikationsentgelte bzw. -pauschalen nach VV 7001, 7002 fallen nur an, wenn tatsächlich auch Auslagen entstanden sind, also etwa dann, wenn die Beratung schriftlich erfolgt ist oder der Anwalt das mündliche Beratungsgespräch wunschgemäß nochmals schriftlich zusammenfasst und dem Auftraggeber zugesandt hat.[54] Sie entsteht auch, wenn der Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Tätigkeit in der Vollstreckung

Rz. 6 Die 0,3-Verfahrensgebühr nach VV 3309 entsteht, wenn der Anwalt mit einer Tätigkeit beauftragt bzw. betraut wird, die gebührenrechtlich zur Zwangsvollstreckung gehört (zu Einzelheiten zu diesem Merkmal siehe Rdn 31 ff.), keine Ausnahme gemäß § 19 vorliegt und er mit einer ersten diesbezüglichen Tätigkeit beginnt. Das wird häufig die Aufnahme der ersten Information (VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verschiedene Gegenstände

Rz. 56 Beispiel (Zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für den Fahrzeughalter A auf Schadensersatz i.H.v. 5.000,00 EUR und für den Fahrer B auf Schmerzensgeld i.H.v. 1.000,00 EUR. Die Gesamtvergütung beträgt 995 EUR (Rdn 43). Anschließend ist zu berechnen, welche Vergütung jeder der beiden Auftraggeber schulden würde, wenn dem R der Auftrag allein erteilt worden wäre: Haftun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einigung unter Widerrufsvorbehalt

Rz. 55 Schließen die Parteien eine Einigung unter dem Vorbehalt des Widerrufs, so vereinbaren sie damit ein vertragliches Rücktrittsrecht nach den §§ 346 ff. BGB. Nach materiellem Recht kommt die Einigung mit ihrem Abschluss wirksam zustande. Ungeachtet dessen ordnet Anm. Abs. 3, 2. Alt. jedoch an, dass die Einigungsgebühr erst dann entsteht, wenn die Einigung nicht mehr wid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Ermäßigte Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren bei nicht anhängiger Aussöhnung

Rz. 38 Wird eine Aussöhnung zwischen den Eheleuten anlässlich eines anderen gerichtlichen Verfahrens als der Ehesache getroffen, stellt sich die Frage, welche Betriebsgebühr der Anwalt aus dem Wert der Ehesache erhält. Mit der Änderung der VV 3101 Nr. 2 durch das 2. KostRMoG[43] (23.7.2013) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass allein Verhandlungen der Beteiligten über nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mehrfachvertretung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Rechtsbeziehungen des Anwalts im Mehrpersonenverhältnis und damit insbesondere auch die sog. Mehrfachvertretung (mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit), die in der zivilrechtlichen Praxis häufig, aber z.B. auch in strafrechtlichen Angelegenheiten[1] anzutreffen ist. Sie hat verschiedene typische Fallgestaltungen zum Gegenstand (siehe Rd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 79 Nach § 17 Nr. 2 stellt das Mahnverfahren gegenüber dem streitigen Verfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar. Insofern entsteht die im Mahnverfahren angefallene Terminsgebühr neben der im streitigen Verfahren entstandenen Terminsgebühr gesondert. Nicht beantwortet ist damit allerdings die Frage, ob die Terminsgebühr des Mahnverfahrens aufgrund der im P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendungsbereich von Abs. 1 Nr. 4 bis 21 und Abs. 2

Rz. 26 Abs. 1 Nr. 4 bis 21 und Abs. 2 ergänzen den in Nr. 1 und 2 umschriebenen Begriff der Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung. Damit werden – abschließend – die Fallgruppen aufgeführt, die jeweils besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung darstellen, für die der Anwalt daher eine weitere Gebühr erhält. Durch den einleitenden Satz des § 18 ("Besondere Angelegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit den Verfahrensgebühren nach VV 3317, 3318 ist nur die Tätigkeit des Rechtsanwalts bis zur Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens abgegolten. In der bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung anhaltenden Wohlverhaltensphase kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) gestellt werden, wenn einer der Versagungsgründe der §§ 29...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwei Auftraggeber vorhanden

Rz. 41 Beispiel 1 (Anwalt vertritt zwei Auftraggeber): Rechtsanwalt R klagt für seine beiden Auftraggeber A und B einen Anspruch i.H.v. 5.000 EUR ein, der diesen gemeinschaftlich zusteht. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen. R ermittelt seinen Gesamtvergütungsanspruch (obere Forderungsgrenze):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ausrichtung nach Gegenstandswert

Rz. 56 Erfasst von § 49b Abs. 5 BRAO sind die Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten. Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 ist damit der Wert gemeint, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (zum Begriff siehe Rdn 23 ff.). Wertgebühren finden sich vornehmlich in den Teilen 2 und 3 des VV. Nicht in den Anwendungsbereich des Abs. 5 fallen alle Betrags...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageabweisungsantrag im Widerspruchsschreiben

Rz. 50 Die Einlegung des Widerspruchs durch den Antragsgegner ist mit der Gebühr nach VV 3307 abgegolten und lässt keine zusätzliche Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen.[55] Verknüpft der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners den Widerspruch gemäß § 694 ZPO mit dem Antrag, die Klage abzuweisen, stellt sich einerseits die Frage, ob hierdurch eine volle Verfahrensgebüh...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 4. Ein Auftraggeber, Vertretung als Beteiligter und als Bieter

Rz. 14 Im RVG wird nicht ausdrücklich der Fall geregelt, dass der Rechtsanwalt einen Beteiligten vertritt und zugleich für diesen auftragsgemäß Gebote abgibt. Würde man dem Anwalt nur einmal die Verfahrensgebühr nach VV 3311 Nr. 1 gewähren, erhielte er einen Teil seiner Arbeit trotz der umfangreicheren und unterschiedlichen Tätigkeiten sowie des damit verbundenen höheren Ris...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Normzweck

Rz. 1 Nach § 83b AsylG (früher § 83b AsylVfG) werden Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) in Streitigkeiten nach dem AsylG nicht erhoben. Die Regelung soll den Verwaltungsaufwand vermeiden, der durch die Erhebung von im Regelfall ohnehin nicht beizutreibenden (und deshalb meist niedergeschlagenen) Gerichtskosten entstehen würde.[1] Rz. 2 Für die Berechnung der dem Rechtsanw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wirtschaftsprüfer

Rz. 100 Auf Wirtschaftsprüfer ist das RVG nicht anwendbar. Sie verfügen über keine Honorarordnung, können aber die Anwendung des RVG mit dem Mandanten vereinbaren.[164] Bei einer Doppelqualifikation (vgl. Rdn 132 ff.) als Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer besteht eine Abrechnungspflicht nach RVG, wenn mit dem Mandanten kein Honorar vereinbart wurde und wenn der Auftragnehme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Haus- und Vertrauensanwalt

Rz. 100 Dass die Partei grundsätzlich ihre Rechtsangelegenheiten von einem bestimmten Rechtsanwalt bearbeiten lässt, zu dem sie ein besonderes Vertrauensverhältnis hat, ist für sich genommen noch kein Grund, diesen Anwalt als Verkehrsanwalt zu beauftragen, so dass insoweit auch keine Erstattungspflicht in Betracht kommt.[69]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Regelungsgehalt

Rz. 11 In seinem Anwendungsbereich – ein Anwalt wird für mehrere Auftraggeber hinsichtlich unterschiedlicher Forderungen in demselben Verfahren tätig (vgl. Rdn 9 f.) – führt Abs. 2 dazu, dass der Rechtsanwalt für jeden Auftrag seine Gebühren einschließlich der jeweiligen Auslagen gesondert in Rechnung stellen kann. Es tritt also weder eine Erhöhung gemäß § 7 mit VV 1008 ein,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrenspfleger

Rz. 21 Die Vorschrift gilt für Rechtsanwälte ebenso wie für Rechtsbeistände. Die Gebührentatbestände sind auch für den vom Gericht bestellten oder beigeordneten Anwalt maßgebend. Dieser erhält allerdings Festgebühren. Nicht unmittelbar anwendbar sind die VV 6300 ff. auf den Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger etc., weil das RVG gem. § 1 Abs. 2 für diese Personenkre...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 20 Das Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ist Zwangsvollstreckung (vgl. § 869 ZPO). Dementsprechend kann auch für das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Prozesskostenhilfe wie für die sonstige Zwangsvollstreckung bewilligt werden, jedoch nicht pauschal für das Verfahren insgesamt, sondern nur hinsichtli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsansprüche

Rz. 77 Wird der Anwalt beigeordnet, so erhält er seine Vergütung aus der Staatskasse nach den Gebührenbeträgen des § 49. Eine Abrechnung unmittelbar mit dem Auftraggeber ist auch für ihn ausgeschlossen (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 76 Abs. 1 FamFG). Rz. 78 Neben der Vergütung nach VV 3400 kann der beigeordnete Verkehrsanwalt aus der Staatskasse auch die Vergütungen nach VV 3401,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nur Vollstreckungsauftrag

Rz. 307 Der Anwalt, der nur mit der Zwangsvollstreckung beauftragt ist, erhält neben der Vollstreckungsgebühr VV 3309 keine gesonderte Gebühr für die Tätigkeit im Verfahren der Sicherheitsleistung, soweit es nicht um die Beschaffung einer solchen geht.[298] Für den nur mit der Rückgabe beauftragten Rechtsanwalt handelt es sich zwar um eine Einzeltätigkeit, für die die 0,8-Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 47 Die Gebühren nach VV 6300 f. entstehen in jeder Angelegenheit, insbesondere in jedem Rechtszug, gesondert (Anm. zu VV 6300; Anm. zu VV 6302; § 17 Nr. 1).[44] Eine entsprechende Anm. findet sich bei der Terminsgebühr VV 6301 zwar nicht. Da die Anm. zu VV 6300 aber lediglich der allgemeinen Regelung in § 17 Nr. 1 entspricht, entsteht auch die Terminsgebühr in weiteren R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen

Rz. 12 Diese Alternative betrifft den Fall, dass der Anwalt in einem gerichtlich anberaumten Termin erscheint. Es ist dabei unerheblich, ob der Rechtsanwalt den Antrag auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses erst in der mündlichen Verhandlung stellt (vgl. § 32 Abs. 1 FamFG und §§ 439, 478 FamFG). Allein die Tatsache der auftragsgemäßen Terminswahrnehmung ist für das Entst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 10 VV Teil 6 Abschnitt 2 erfasst Verfahren vor den Ehrengerichten oder anderen Berufsgerichten wegen Verletzung einer Berufspflicht (Verfahren nach § 113 BRAO, § 89 StBerG, § 67 WPO). Zu den Ehren- und Berufsgerichten gehören nur die aufgrund eines Landes- oder eines Bundesgesetzes eingerichteten Gerichte. Die Ehren- oder Berufsgerichte müssen nicht den Charakter eines G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Form der Erklärung zu erhaltenen Zahlungen (Abs. 5 S. 2–4)

Rz. 36 Fehlt jegliche Unterschrift unter dem Festsetzungsantrag, kann die Festsetzung nicht erfolgen. Zwar kann von einem Antrag auch dann ausgegangen werden, wenn feststeht, dass es sich bei dem Antrag nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern von dem zweifelsfrei erkennbaren Absender die Antragstellung gewollt ist. Die gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4 erforderliche Erklärung zu e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Teilweise Anrechnung

Rz. 56 Bei dieser Berechnungsmethode ist der Anwalt so zu stellen, als hätte er das Mahnverfahren von vornherein nur für den Mandanten, der das streitige Verfahren durchgeführt hat, allein durchgeführt. Insofern bleibt dem Rechtsanwalt zusätzlich die Erhöhung gemäß VV 1008 hinsichtlich des Auftraggebers erhalten, für den das streitige Verfahren nicht durchgeführt wird. I. Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr (VV 3334)

Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu VV 3337 anzuwenden....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.6 i.V.m. VV 3104

Rz. 16 Für die Verhandlung über den Räumungsfristantrag oder einen anderweitigen Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die volle 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 (VV Vorb. 3.3.6). Darauf, ob streitig oder nicht streitig verhandelt wird, kommt es auch hier – im Gegensatz zu § 50 BRAGO i.V.m. § 33 Abs. 1 BRAGO – nicht mehr an. Rz. 17 Eine fiktive Terminsgebühr nach An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Farbkopien/Farbausdrucke

Rz. 43 Nr. 1 differenziert zwischen Schwarz-Weiß-Kopien und Farbkopien bzw. Schwarz-Weiß-Ausdrucken und Farbausdrucken (vgl. auch Rdn 204). Für die Fertigung von Farbkopien bzw. Farbausdrucken sind gegenüber Schwarz-Weiß-Kopien die doppelten Sätze vorgesehen (1,00 EUR statt 0,50 EUR und 0,30 EUR statt 0,15 EUR). Eine Farbkopie oder ein Farbausdruck wird gefertigt, wenn das z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Terminsgebühren (VV 4140)

Rz. 40 Darüber hinaus erhält der Anwalt in sämtlichen Verfahren je Verhandlungstag eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr des ersten Rechtszugs, also nach den VV 4108, 4114, 4120. Auch hier gilt VV Vorb. 4 Abs. 3. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (VV Vorb. 4 Abs. 3 S. 1). Gleichgültig ist, ob der Termin vor dem beauftragten Richter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verzug

Rz. 16 Zu Lasten der Staatskasse verbleibt allerdings eine bürgschaftsähnliche Position ohne Einrede der Vorausklage. Der nach § 138 FamFG beigeordnete Anwalt darf die Staatskasse bereits in Anspruch nehmen, wenn er Verzug der Partei glaubhaft macht (§ 55 Abs. 5 S. 1). Da diese vorschusspflichtig ist (§ 47 Abs. 1 S. 2), reicht auch der Verzug mit einer Vorschusszahlung aus. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erledigung des früheren Auftrags seit mehr als zwei Kalenderjahren – § 15 Abs. 5 S. 2

Rz. 32 Eine Ausnahme gilt nach § 15 Abs. 5 S. 2, wenn seit Erledigung des früheren Auftrags mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. Dann kann z.B. das der Hauptsache nachfolgende Überprüfungsverfahren gem. § 120a ZPO entgegen § 16 Nr. 2, 3 eine neue Angelegenheit bilden, wenn das Überprüfungsverfahren später als zwei Kalenderjahre nach Erledigung der Hauptsache beginnt.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3106 betrifft ausschließlich Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Rz. 2 Durch die Regelung in VV 3106 wird zunächst festgelegt, dass der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), als Terminsgebühr grundsätzlich eine Gebühr i.H.v. 60 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Bindung an Beiordnung/Bestellung

Rz. 127 Die Festsetzung hat auf der Grundlage von Beiordnung und Bestellung des Anwalts oder des erteilten Berechtigungsscheins zu erfolgen. Diese gerichtlichen Entscheidungen sind – ebenso wie die Bewilligung von PKH – für die Bestimmung des Anspruchsumfangs verbindlich (siehe § 45 Rdn 50, § 46 Rdn 22, § 48 Rdn 11, § 54 Rdn 16 ff.). Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

Rz. 20 Nach § 17 Nr. 1a stellen das Verwaltungsverfahren und das weitere, der Nachprüfung des Verwaltungsaktes dienende Verwaltungsverfahren (Nachprüfungsverfahren: Vorverfahren (Widerspruchsverfahren), Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) verschiedene Angelegenheiten dar. Ebenso stellen das Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 250 Weder Abs. 4 noch VV 1008 enthalten eine Regelung für die Anrechnung bei mehreren Auftraggebern. Insofern müsste es in Ermangelung einer anderen Regelung auch dann bei einer Anrechnung von maximal 0,75 bleiben, wenn sich die Gebühren des Rechtsanwalts erhöhen, weil er mehrere Auftraggeber hat.[284] Dies hätte zur Folge, dass die Gebührenerhöhung für mehrere Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 40 Die Erledigungsgebühr gehört zu den Kosten des Verfahrens, die durch das Betreiben der Rechtssache entstanden sind. Soweit Kosten dem Gegner auferlegt worden sind, ist auch die Erledigungsgebühr von diesem zu erstatten. Rz. 41 § 151 Abs. 2 FGO enthält eine abschließende Aufzählung von Vollstreckungstiteln für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit. Im Gegensatz zu § 168...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Entscheidung

Rz. 68 Nach Anhörung des Beschuldigten gem. Abs. 3 S. 1 entscheidet das Gericht durch Beschluss, ob und inwieweit die Leistungsfähigkeit des Beschuldigten gegeben ist. An Handlungen und Erklärungen des Beschuldigten, etwa ein Anerkenntnis oder ein Schuldversprechen, ist das Gericht nicht gebunden.[56] Rz. 69 Das Gericht entscheidet dabei nicht über die Höhe des dem Pflichtver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zusätzliche Verfahrensgebühren

Rz. 165 Auch zusätzliche Verfahrensgebühren nach VV 4142 oder VV 4143 ff. bleiben unberücksichtigt. Soweit also der Anwalt nach diesen Vorschriften gesetzliche Verfahrensgebühren erhält, bleiben diese bei der Berechnung der Zusätzlichen Gebühr nach VV 4141 außer Betracht. Die weiteren zusätzlichen Verfahrensgebühren entstehen insgesamt nur einmal neben den sonstigen Gebühren.mehr