Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Verfahren

Rz. 64 Werden mehrere Verfahren auf Aufhebung oder Fortdauer eingeleitet, so erhält der Anwalt die Gebühr für jedes Verfahren gesondert.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Elektronisches Dokument

Rz. 4 Darunter ist jede potenziell dauerhafte Fixierung von Daten auf einem Datenträger unter Einsatz elektronischer Signalverarbeitung zu verstehen. Es ist eingereicht, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung des Gerichts es aufgezeichnet – nicht ausgedruckt – hat. Risiken liegen also beim Anwalt.[3]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vollziehung

Rz. 598 Ist ein Anwalt für die Erwirkung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung beigeordnet worden, so gilt die Beiordnung auch für deren Vollziehung, soweit nichts anderes bestimmt worden ist (§ 48 Abs. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Schiedsverfahren, Verfahren über Zulassung der Vollziehung (Nr. 6)

Rz. 28 Gesonderte Angelegenheiten sind nach Nr. 6 Rz. 29 Im schiedsrichterlichen Verfahren...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 30 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, soll nach h.M. für die Geschäftsgebühr VV 2503 VV 1008 gelten (vgl. VV Vorb. 2.5 Rdn 5 ff.). Auf eine gemeinschaftliche Beteiligung kommt es für die Gebührenerhöhung nicht an, weil diese nur für Wertgebühren Erhöhungsvoraussetzung ist, Anm. Abs. 1 und 2 zu VV 1008 (im Einzelnen: für die Geschäftsgebühr vgl. VV 2503 Rdn 21 ff.;...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Kostenerstattung

Rz. 72 Die dem Anwalt nach Abs. 1 S. 1 gezahlte Vergütung für die Einholung eines Rechtsgutachtens zählt nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO. Die Kosten sind jedoch erstattungsfähig bis zur Höhe der erstattungsfähigen gesetzlichen Vergütung.mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / B. Bedeutung für die Praxis

Rz. 5 Besondere Bedeutung für die Praxis hat das Quotenvorrecht fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höhe der Gebühr (Anm. Abs. 3)

Rz. 104 Ebenso wie die Gebühr nach VV 4141 erhält der Anwalt die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115 in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr (Anm. Abs. 3 S. 2). Faktisch handelt es sich hier also ebenfalls um eine Festgebühr (str.; siehe Rdn 104). Rz. 105 Auch bei der Gebühr der VV 5115 ist die Staffelung nach der Höhe der Geldbuße zu berücksichtigen. Rz. 106 Maßgebend für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vereinbarter Anrechnungsausschluss

Rz. 236 Schließlich muss der Anwalt sich die Geschäftsgebühr auch dann nicht auf die Verfahrensgebühr anrechnen lassen, wenn er mit seinem Mandanten einen Anrechnungsausschluss vereinbart hat. Die Vorschrift in Abs. 4 ist dispositiv und kann daher im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung abbedungen werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Freiwillige Gerichtsbarkeit (ohne Familiensachen)

Rz. 59 Nach § 32 Abs. 1 S. 1 FamFG kann das Gericht in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit den Beteiligten die Sache in einem Termin erörtern, wenn es dies für sachdienlich hält. Damit liegt die Wahl zwischen einem mündlichen und einem schriftlichen Verfahren im Ermessen des Gerichts, so dass die Fiktion nach VV 3104 Abs. 1 Nr. 1, die das schriftliche Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vorschriften des RVG

1. Allgemein Rz. 12 Vorschriften des RVG für die im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwälte finden sich vornehmlich in Abschnitt 8 des RVG und dort speziell in den §§ 45 bis 57 sowie § 59. Es handelt sich um Vorschriften sowohl von materiell-rechtlicher (z.B. § 49 Gebührenhöhe) als auch verfahrensrechtlicher Art (z.B. § 55 Gebührenfestsetzung). Vereinzelt finden sic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Auftraggeber und Mandanten

a) Mehrere Personen als Auftraggeber Rz. 6 Für eine Erhöhung der Verfahrens- oder Geschäftsgebühr reicht es nicht, dass der Anwalt mehrere Personen als Auftraggeber (Vertragspartner) hat (zur Begrifflichkeit siehe § 7 Rdn 7). Aus den Anmerkungen zu VV 1008 folgt, dass eine Erhöhung (bei Wertgebühren) nur in Betracht kommt, wenn mehrere Personen an der anwaltlichen Tätigkeit g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Anrechnung (Anm. Abs. 3)

Rz. 17 Wird dem Anwalt, der mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist, die in den Anwendungsbereich der VV 5100 ff. fallen, anschließend die Verteidigung übertragen, so sind die Gebühren für die Einzeltätigkeiten auf die nachfolgenden Gebühren der VV 5100 ff. anzurechnen (Anm. Abs. 3).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Konkurrenz zum Anspruch gegen die Staatskasse

a) Prüfung des Rechtspflegers Rz. 196 Beantragt der beigeordnete Anwalt seiner Regelvergütung wegen die Festsetzung im eigenen Namen, so hat der für dieses Verfahren zuständige Rechtspfleger (§ 21 Nr. 1 RPflG) zu prüfen, ob er bereits eine Vergütung aus der Staatskasse erhalten hat und ob dieser Betrag ganz oder teilweise auf die festzusetzenden Kosten anzurechnen ist (Teil A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV 3516 ist zuletzt geändert worden durch das Anhörungsrügengesetz (in Kraft getreten zum 1.1.2005). In der ursprünglichen Fassung vom 1.7.2004 waren nur die Verfahren nach VV 3506 und VV 3510 erwähnt. Die Verfahren VV 3502 und 3504 waren übersehen worden. Diesen Fehler hat der Gesetzgeber mit dem Anhörungsrügengesetz korrigiert. Rz. 2 Die Vorschrift ist lex specialis z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bindung an die gerichtliche Wertfestsetzung

Rz. 2 Die Vorschrift des § 32 regelt über diesen Grundsatz hinausgehend die Bindung des Anwalts an die Wertfestsetzung des Gerichts für die Gerichtsgebühren, wenn er in diesem Verfahren im Auftrag einer Partei oder eines Beteiligten tätig wird (Abs. 1); nach Abs. 1 ist die gerichtliche Wertfestsetzung grundsätzlich auch für seine Gebühren maßgebend und bindend.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / VII. Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 165 Bei Aufhebung und Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht gilt zunächst § 21 Abs. 1. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. VV Vorb. 3 Abs. 6 auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung anzurechnen ist. Rz. 166 Eine Besonderheit gilt in Verbund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Keine Pauschgebühr

Rz. 17 Da im Beschwerdeverfahren nach VV 4145 Wertgebühren anfallen, ist die Bewilligung einer Pauschgebühr weder für den Wahlanwalt (§ 51 Abs. 1 S. 2) noch für den bestellten oder beigeordneten Anwalt (§ 42 Abs. 1 S. 2) möglich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) VV 1008

Rz. 54 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich der Gebührenrahmen gemäß VV 1008 um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Anrechnung auf mehrere Gebühren

Rz. 80 Geht eine einheitliche Angelegenheit in verschiedene gerichtliche Verfahren über, so ist in jedem Verfahren die Gebühr anzurechnen; zu beachten ist aber auch hier, dass die Summe der anzurechnenden Beträge nicht mehr ausmachen darf, als eine Gebühr nach dem höchsten anzurechnenden Satz aus dem Gesamtwert. Es ist dann entweder auf die erste Angelegenheit voll anzurechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Pauschgebühr

Rz. 52 Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist sowohl für den Wahlanwalt (§ 42 Abs. 1 S. 2) als auch für den beigeordneten Anwalt (§ 51 Abs. 1 S. 2) ausgeschlossen, da es sich um eine Wertgebühr handelt.[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 23 Daneben erhält der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Ersatz seiner Auslagen nach den VV 7000 ff. Da es sich um eine gesonderte Angelegenheit handelt, entsteht insbesondere auch eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Ergänzende Vertragsauslegung; § 14 Abs. 1

Rz. 99 Vielmehr ist die durch das Fehlen einer üblichen Vergütung entstehende Lücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen.[113] Grundlage für die gebotene Ergänzung des Vertragsinhalts ist der hypothetische Parteiwille; entscheidend ist, was Anwalt und Auftraggeber bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie d...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / I. Grundgebühr, VV 4100

Rz. 11 Zunächst einmal kann der Verteidiger auch im Berufungsverfahren die Grundgebühr nach VV 4100, 4101 verdienen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass er erstmals im Berufungsverfahren beauftragt worden ist (Anm. Abs. 1 zu VV 4100). War der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren oder im gerichtlichen Verfahren tätig, so hat er dort die Grundgebühr verdient und k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aufrechnung mit Verfahrenskosten

Rz. 61 Ob das nach §§ 458 Abs. 1, 462a Abs. 2 S. 1 StPO zuständige Gericht auch dann zu entscheiden hat, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch mit Verfahrenskosten aufrechnet, hat der BGH ausdrücklich offen gelassen. Das LG Mannheim[47] ist der Auffassung, dass für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Aufrechnungserklärung zwar das Strafgericht nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Pauschgebühr

Rz. 20 Möglich ist auch für Einzeltätigkeiten die Bewilligung einer Pauschgebühr. Dies gilt sowohl für den Wahlanwalt, der eine Pauschgebühr nach § 42 beantragen kann, als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt, der eine Pauschgebühr nach § 51 beantragen kann.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 19 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 58 Nach der Feststellung der vorstehend dargestellten Kriterien hat der Anwalt in einem zweiten Schritt abzuwägen, welche Gebühr im konkreten Fall angemessen ist. Rz. 59 Zu beachten ist, dass eine Vorbefassung in Anrechnungsfällen nicht mindernd berücksichtigt werden darf (siehe Rdn 100). Dieses bisher nur in VV Vorb. 2.3 Abs. 4 S. 3, VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 4 und VV Vorb. 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Im gerichtlichen Verfahren werden keine Gebühren erhoben

Rz. 24 Insoweit im gerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren nicht vorgesehen sind, kann folgerichtig ebenfalls keine Bindungswirkung nach § 32 Abs. 1 zustande kommen, weil eine gerichtliche Wertfestsetzung ausscheidet. Dennoch gibt es Verfahren, die zwar gerichtsgebührenfrei geführt werden, in denen die anwaltliche Tätigkeit aber nach dem Gegenstandswert zu bemessen ist. Auc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Gebühr der VV 4303 gilt für sämtliche in den Gnadenordnungen geregelten Gnadenverfahren, soweit es um Strafsachen geht; für Gnadensachen nach VV Teil 6, etwa in Disziplinarverfahren o.Ä., gilt VV 6404. Rz. 6 Nach § 452 StPO steht das Gnadenrecht dem Bund (gemäß Art. 60 Abs. 2 und 3 GG dem Bundespräsidenten) zu, sofern ein Bundesgericht erstinstanzlich entschieden ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gutachten

Rz. 4 Dem Anwalt muss der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens erteilt worden sein. Es muss sich um ein Gutachten i.S.d. § 34 handeln,[2] so dass auf die dortigen Ausführungen (siehe § 34 Rdn 45 ff.) Bezug genommen wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 7001, 7002 steht dem Anwalt gegen seinen Mandanten ein Anspruch auf Ersatz der bei Ausführung des Auftrags angefallenen Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu. Er kann diese Auslagen wahlweise konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) abrechnen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anrechnung nach Zurückverweisung vom BVerwG an das Truppendienstgericht

Rz. 20 Kommt es zu einem erneuten Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach einer Zurückverweisung durch das BVerwG, so entsteht die neue Verfahrensgebühr anrechnungsfrei. Beispiel: Der Anwalt hatte den Mandanten im Verfahren der weiteren Beschwerde vor dem Dienstvorgesetzten vertreten. Gegen dessen Entscheidung wird Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts gem. §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Pauschgebühr

Rz. 28 Die Bewilligung einer Pauschgebühr ist sowohl für den Wahlanwalt (§ 42 Abs. 1 S. 2) als auch für den beigeordneten Anwalt (§ 51 Abs. 1 S. 2) ausgeschlossen, da es sich um Wertgebühren handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Staffelung der Gebührenrahmen (Abs. 2)

Rz. 2 In Bußgeldsachen ist eine Staffelung der Gebührenrahmen vorgesehen. Im vorbereitenden Verfahren sowie im gerichtlichen Verfahren sind jeweils drei Gebührenrahmen vorgesehen, je nach Höhe des Bußgeldes (unter 60 EUR/60 EUR bis 5.000 EUR/über 5.000 EUR). Durch die Höhe des angedrohten oder verhängten Bußgeldes ist also bereits ein geringerer oder höherer Gebührenrahmen v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagen, VV 7000 ff.

Rz. 27 Neben den Gebühren nach VV 4200 ff. erhält der Anwalt auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Tätigkeit hinsichtlich vermögensrechtlicher Ansprüche

Rz. 36 Werden vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht, kann eine Verfahrensgebühr nach VV 4143 nicht anfallen, da diese erst im gerichtlichen Verfahren entstehen kann. Die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts wird insoweit durch VV 2300 abgegolten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Prozess- oder Verfahrenspfleger

Rz. 20 Dem nach § 57 ZPO als Prozesspfleger tätigen Anwalt steht ein gesetzlicher Gebührenanspruch gegen den Beklagten zu. Er kann daher die Gebührenfestsetzung nach § 11 beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Staatskasse

Rz. 78 Der Gebührenanspruch gegen die Staats- oder Landeskasse entsteht mit der ersten Tätigkeit nach der Beiordnung.mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / E. Pauschgebühr

Rz. 10 Auch in Bußgeldsachen kommt die Bewilligung einer Pauschgebühr in Betracht, und zwar sowohl für den Wahlanwalt (§ 42 Abs. 5) als auch für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt (§ 51 Abs. 6). Das gilt nicht nur im gerichtlichen Verfahren, sondern auch im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (§ 51 Abs. 6 S. 1). Siehe hierzu im Einzelnen die Kommentierunge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütungsprozess

Rz. 9 Dem Anwalt, der für den Auftraggeber nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens tätig geworden ist, und den übrigen nach Abs. 2 S. 2 antragsberechtigten Personen stehen die Rechte aus Abs. 1 nicht zu. Der Gegenstandswert, nach dem die vorgerichtliche Tätigkeit abgerechnet wird, kann gegen den Willen des Mandanten nur im Vergütungsprozess durchgesetzt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aussöhnung und Einigung

Rz. 31 Unklar ist die gesetzliche Regelung, wenn sich die Eheleute in der Ehesache aussöhnen und dabei gleichzeitig eine Einigung über weitere Gegenstände treffen.[38] Rz. 32 Beispiel: Im Scheidungsverfahren (Werte: Ehesache 6.000 EUR; Versorgungsausgleich 1.000 EUR) söhnen sich die Eheleute im Termin aus und vergleichen sich nach Verhandlung dahingehend, dass ab sofort Güte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Feststellung des Anspruchs

Rz. 33 Übergangsansprüche gem. § 59 werden wie Gerichtskosten eingezogen. Das bedeutet, dass sie wie Gerichtskosten nach den Gerichtskostengesetzen (§ 19 GKG, § 18 FamGKG, § 18 GNotKG) erhoben werden (zu sozialgerichtlichen Verfahren gem. §§ 183 ff. SGG vgl. aber Rdn 42). Für die Geltendmachung gilt bis auf die unter Rdn 8 (Streitgenossen) aufgeführten Kosten das Justizbeitr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungsgebühr

Rz. 117 Wird im Beschwerdeverfahren eine Einigung geschlossen, so erhalten die daran beteiligten Anwälte eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1, und zwar in Höhe von 1,3 (VV 1004), soweit der Gegenstand der Einigung im Beschwerdeverfahren anhängig ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die vier Varianten

Rz. 174 Zu unterscheiden sind nach Anm. zu VV 1003 folgende vier Fälle: Erster Fall: Für die Mehreinigung über nicht anhängige Ansprüche wird weder Prozesskostenhilfe beantragt, noch erstreckt sich die bewilligte Prozesskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Mehreinigung. Schließen die Parteien eine Einigung über nicht anhängige Ansprüche und wird weder für die Einigung Prozesskos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Terminsgebühr

Rz. 366 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in der mündlichen Verhandlung des Urkunden- und Wechselprozesses keinen Klageabweisungsantrag, sondern widerspricht er lediglich dem Anspruch oder erkennt er diesen unter Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren an und beantragt, ihm die Geltendmachung seiner Rechte im Nachverfahren vorzubehalten, erhält er gleichwohl die ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 266 Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr nach VV 3102. Die Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nach VV Vorb. 3 Abs. 4 kommt nicht in Betracht. Hauptsacheverfahren und Aufhebungs- oder Anordnungsverfahren sind nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) verschiedene gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Abrechnungsfähige Kosten

Rz. 5 Liegt eine Geschäftsreise (vgl. Rdn 4) vor, sind dem Anwalt die Fahrtkosten (VV 7003, 7004), eventuelle sonstige Kosten, insbesondere Übernachtungskosten (VV 7006), sowie als pauschale Aufwendungen Tage- und Abwesenheitsgelder (VV 7005) zu erstatten.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / II. Gebühren

Rz. 7 Die Gebühren des Anwalts richten sich nach den VV 3100 ff. Hinzukommen können eine Einigungsgebühr (VV 1000) und/oder eine Aussöhnungsgebühr (VV 1001). Rz. 8 Denkbar ist hier auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (VV 1010).mehr