Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine schematische Betrachtung

Rz. 51 Ein allgemeiner Grundsatz lässt sich insoweit nicht aufstellen. Keinesfalls darf eine schematische Betrachtung für alle Fälle vorgenommen werden.[67] Es kann im Einzelfall durchaus geboten sein, Empfangsbekenntnisse zu kopieren, etwa wenn es um Fristen oder Verjährungsfragen geht. Sogar das Kopieren eigener Schriftstücke, die der Anwalt selbst zur Akte gereicht hat, k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anfechtung einer Maßnahme

Rz. 88 Wird der Anwalt mit der Anfechtung einer Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung vor Gericht beauftragt (gerichtliches Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung [des Verwaltungszwangs]), erwachsen für ihn dafür ebenfalls die Verfahrens- bzw. Terminsgebühr der VV 3309, 3310. Der im Verhältnis zu den Gebühren nach VV 2300 ff. niedrigere Gebührensatz erklärt sich na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 109 Beispiel: Im Prozess über 10.000 EUR verhandeln die Anwälte zusätzlich über nicht anhängige 8.000 EUR. Mangels Einigung ergeht ein Urteil über die 10.000 EUR. Die weitere Summe von 8.000 EUR wird später gesondert eingeklagt. I. Gebühren des ersten Klageverfahrensmehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / J. Praxishinweise

Rz. 30 Die Änderung der Umsatzsteuer auf 16 % und anschließend auf 19 % hat erhebliche Probleme mit sich gebracht. Von daher kann nur dringend angeraten werden, sich mit dieser Materie näher zu befassen und sorgfältig zu prüfen, welcher Steuersatz anzuwenden ist. Das erfordert es selbstverständlich, dass die Anwaltschaft endlich einmal begreift, dass die Angabe des Leistungsz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligungsdauer

Rz. 37 Die Bewilligung dauert so lange an, bis das Verfahren, für das sie gelten soll, bei dem erkennenden Gericht beendet ist. Das gilt grundsätzlich auch für den Fall der Verfahrenstrennung; die Bewilligung besteht in dem abgetrennten Verfahren fort. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch für Familiensachen. Wird für eine Folgesache im Scheidungsverbundverfahren Verfahrensko...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO[1] ist das vorbereitende Verfahren jetzt gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15. Diese Frage war zwar auch nach dem RVG lange umstritten,[2] ist jetzt aber durch § 17 Nr. 10 eindeutig geregelt. Rz. 3 Wird das Ermittlungsverfahren (vorläufig) eingestellt und nach Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 88 Die Terminsgebühr kann der Verfahrensbevollmächtigte ebenfalls erhalten, wenn er an einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweistermin teilnimmt oder auch, wenn er Besprechungen zur Beilegung des Rechtsstreits führt. Beispiel: Der Verfahrensbevollmächtigte nimmt vor dem LG Köln am Termin zur mündlichen Verhandlung teil. Die Sache wird anschließend an das zuständige L...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vor Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch auf Vorschuss

Rz. 124 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen anwaltlichen Gebührenansprüche gegen den Mandanten als Insolvenzschuldner werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu gewöhnlichen Insolvenzforderungen; dazu gehört auch der Anspruch des Anwalts auf Zahlung eines Vorschusses, weil dieser mit der Erteilung des Auftrags in der jeweiligen Angelegen...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / A. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Im Gegensatz zur früheren Regelung der BRAGO ist die Vergütung des Anwalts in Bußgeldsachen im RVG gesondert geregelt (VV Teil 5). Das RVG beschränkt sich also nicht darauf, pauschal auf die Vergütung in Strafsachen zu verweisen, wie dies nach der BRAGO noch der Fall war (§ 105 BRAGO). Vielmehr enthält das VV gesonderte eigenständige Regelungen, die in zahlreichen Punk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters (Abs. 3)

Rz. 13 Bei ausländischen Verfahren, die ab dem 26.6.2017 eröffnet wurden,[13] gilt für die Vertretung des ausländischen Insolvenzverwalters, dass die gleichen Gebühren wie für die Vertretung des Schuldners entstehen. Es sind daher VV 3313, 3315, 3317 bis 3319 und 3321 des Unterabschnitts 5 sowie § 28 anwendbar. Wegen der gebührenrechtlichen Einzelheiten wird auf die Erläuter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zeitliche Reihenfolge

Rz. 108 Für die Anrechnung ist ohne Belang, ob die anderweitige Verfahrensgebühr bereits entstanden ist, in einem parallel geführten Verfahren entsteht oder erst später entstehen wird.[108] Zwar ist der Wortlaut insofern etwas missverständlich formuliert. Entscheidend ist jedoch der Sinn und Zweck der Vorschrift, dass der Anwalt die Gebühr nicht doppelt verdienen soll.[109]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.1

Rz. 14 Für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts – soweit es sich nicht um Besprechungen mit dem Auftraggeber handelt – erhält der Anwalt g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung der Verwaltungsbehörde im Festsetzungsverfahren nach § 55

Rz. 8 Ebenso wie § 56 gilt § 57 primär für solche Entscheidungen der Verwaltungsbehörde, die diese im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 55 trifft. Gegen Entscheidungen im Rahmen der Festsetzung nach § 55 kann der Anwalt Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, wenn er der Auffassung ist, die festgesetzte Vergütung sei zu gering bemessen.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 71 Ist der Anwalt nur mit der Einlegung eines Rechtsmittels, dem Anfertigen oder Unterzeichnen von Anträgen, Gesuchen oder Erklärungen oder sonstigen Beistandsleistungen beauftragt, ohne dass ihm die Vertretung insgesamt übertragen ist, erhält er die Verfahrensgebühr nach VV 6500. Diese Regelung ist der der VV 4300 ff. in Strafsachen vergleichbar. Zu den sonstigen Beista...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Haftzuschlag, VV Vorb. 4 Abs. 4

Rz. 48 Zwar enthält der Unterabschnitt 4 keine ausdrückliche Regelung für den Fall, dass sich der Auftraggeber nicht auf freiem Fuß befindet; dies ist jedoch auch nicht erforderlich. Aus der pauschalen Verweisung auf die Gebühren des ersten Rechtszugs folgt, dass auch insoweit die Vorschrift der VV Vorb. 4 Abs. 4 entsprechend anwendbar ist. Befindet sich der Angeklagte nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 34 Zutreffenderweise kann für eine Anhörungsrüge Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, soweit für das zugrunde liegende Verfahren die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Ist das nicht der Fall, scheidet eine Bewilligung im Anhörungsrügeverfahren aus, so etwa für eine Anhörungsrüge im PKH-Prüfungsverfahren (§ 127 Abs. 2 Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 112 Wird der Anwalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig, so erhält er neben den Gebühren aus den VV 3309 zusätzlich die Gebühren nach VV 3500. Auch in Zwangsvollstreckungssachen stellen Beschwerdeverfahren eigene Angelegenheiten dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Gegenstandswert bemisst sich nach der jeweiligen Beschwer, wobei alle bisherigen V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 179 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nicht vertraglich verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 180 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Entscheidung der Bundesnetzagentur erledigt und der Anwalt dabei mitgewirkt hat (zu den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3202

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Vorbemerkung zu VV 5113 f. / C. Mehrere Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 14 Möglich ist, dass mehrere Rechtsbeschwerden erhoben werden. Soweit sich die Rechtsbeschwerden gegen dieselbe Entscheidung richten, liegt lediglich eine Angelegenheit vor. Beispiel: Das Gericht hat eine Geldbuße in Höhe von 1.000 EUR verhängt. Hiergegen legt der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, da er einen Freispruch erstrebt. Die Staatsanwaltschaft legt Rechtsbeschwerd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sicherung durch Vorschusserhebung

Rz. 24 Solange der Anwalt für die Partei noch keinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung unter seiner Beiordnung gestellt hat, ist es ihm nicht verwehrt, die zu erwartende Einbuße an Vergütung im Voraus durch eine Vorschussregelung ganz oder teilweise zu kompensieren (§ 58; § 9 Rdn 14).[21] Die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO greift erst fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 11 Die anwaltliche Vergütung umfasst gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Gebühren und Auslagen. Schließt der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung (§ 3a), so kann er die zu den Auslagen zählende Dokumentenpauschale nur dann geltend machen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine Vereinbarung, gelten Kosten für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten als durch die vereinba...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Anzeigepflicht bei Anrechnungsvereinbarung

Rz. 63 Sollten Zahlungen unter einem Vorbehalt oder aufgrund einer besonderen Absprache geleistet worden sein, ist auch das mitzuteilen, damit sich der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ein umfassendes Bild zur Anrechnungsproblematik machen kann.[137] Auch Zahlungen, die für ein bestimmtes gerichtliches Verfahren eingezahlt, vom Anwalt aber auf andere Verfahren verrechnet wu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung der Verfahrensbeteiligten

Rz. 51 Die Beteiligten im Vergütungsfestsetzungsverfahren können sich anwaltlich vertreten lassen. Ist ein solcher Vertreter bestellt, sind Zustellungen an ihn zu bewirken.[38] Rz. 52 Erforderlich ist eine ausdrückliche Bestellung. Hierzu reicht es nicht aus, dass sich nach Niederlegung des Mandats im Ausgangsverfahren ein neuer Anwalt bestellt. Dieser ist kraft der ihm ertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bewilligung einer Pauschgebühr

Rz. 28 Im Verfahren über die Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 Abs. 3) kann der beigeordnete oder bestellte Anwalt den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, soweit die bewilligte Pauschgebühr abgelehnt worden ist oder hinter seinen Vorstellungen zurückbleibt. Auch dem Betroffenen steht der Antrag auf gerichtliche Entscheidung offen, soweit er die Kosten des Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gemeinschaftliche Rechtsverteidigung

Rz. 66 Ob dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis betroffen ist, bestimmt sich auch für den Beklagten nach dem Begehren des Klägers.[180] Bei einer gemeinschaftlichen Rechtsverteidigung von mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit ist bspw. der Gegenstand identisch, wenn dem Anwalt die Aufgabe zuteil wird,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erledigung der Hauptsache vor Antragstellung

Rz. 9 Erledigt sich der Auftrag nur hinsichtlich der Hauptsache, so kann die volle 0,75- bzw. 1,0-Verfahrensgebühr nach dem Wert der Kosten erwachsen. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, ein Aufgebot wegen Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in Höhe von 10.000 EUR gerichtlich zu beantragen. Der Auftrag endigt noch vor Antragseinreichung. Streitwert: 10.000 EURmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung oder private Finanzierung

Rz. 36 Aus der schlichten Begrifflichkeit der Prozesskostenhilfe erschließt sich nicht ohne weiteres, welche grundlegende Bedeutung eine mit der Bewilligung verbundene Zahlungsbestimmung für die Finanzierung des Verfahrens hat. Während bei ratenfreier Prozesskostenhilfe die Staatskasse sämtliche Kosten trägt und diese gleichsam als "verlorenen Zuschuss" übernimmt, ist sie be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umschreibung der Klausel (§ 727 ZPO)

Rz. 442 Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 733 ZPO ist nicht identisch mit der Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Rechtsnachfolger gemäß §§ 727 ff. ZPO.[434] Hierbei handelt es sich um eine erstmalige Klauselerteilung i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13. Das gilt auch, wenn die erste Klausel zu dem Titel sogleich auf den Rechtsnachfolger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kosten der Abrechnung

Rz. 88 Die Kosten der Abrechnung selbst sind allgemeine Geschäftskosten i.S.d. VV Vorb. 7 Abs. 1. Der Anwalt kann hierfür weder eine Vergütung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14) noch Auslagen verlangen. Insbesondere erzeugt weder das Anfertigen der Kostenrechnung die Dokumentenpauschale nach VV 7000,[74] noch löst die Versendung der Kostenrechnung Postentgelte nach VV 7001 oder gar d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einreichung beim unzuständigen Gericht

Rz. 27 Eingereicht ist der Schriftsatz auch dann, wenn er beim unzuständigen Gericht eingereicht worden ist,[20] da der Prozessbevollmächtigte damit in der Sache selbst mit seiner Tätigkeit nach außen hervorgetreten ist. Dem Wortlaut von VV 3101 Nr. 1 lässt sich nicht entnehmen, dass die Gebührenreduktion nur dann entfällt, wenn der betreffende Schriftsatz an das zuständige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 22 Denkbar ist auch eine Einigungsgebühr, die sich dann nach VV 1004 richtet, da die Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung bereits zur Rechtsmittelinstanz zählt.[14] Beispiel: Der Beklagte wird zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt. Hiergegen legt er Berufung ein, soweit er zur Zahlung eines höheren Betrages als 12.000 EUR verurteilt worden ist. Der Anwalt de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr (VV 5114)

Rz. 16 Kommt es zur Hauptverhandlung, so erhält der Verteidiger für die Teilnahme an der Hauptverhandlung je Verhandlungstag eine Terminsgebühr nach VV 5114. Rz. 17 Die Terminsgebühr entsteht je Kalendertag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Eine Unterscheidung zwischen erstem Hauptverhandlungstermin, erneutem ersten Hauptverhandlungstermin und einem Fortsetzungstermi...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / aa) Überblick

Rz. 75 Wird gegen einen im Beschlussweg ergangenen Arrest oder eine im Beschlussweg ergangene einstweilige Verfügung nur zum Teil Widerspruch eingelegt, entstehen nach Widerspruch die Gebühren nur aus dem geringeren Wert des Abänderungsantrags. Die zuvor aus dem höheren Wert verdienten Gebühren bleiben dagegen erhalten. Hier kann es zu Stufenwerten kommen. Rz. 76 Für die Abre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nicht notwendige Kosten

Rz. 573 Nicht notwendig sind beispielsweise Kosten, die durch Vollstreckungsaufträge entstehen, obwohl nicht alle im konkreten Fall notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Von den zahllosen Möglichkeiten seien folgende beispielhaft aufgeführt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Terminsgebühr (VV 4202, 4203)

Rz. 22 Neben den Verfahrensgebühren erhält der Verteidiger auch eine Terminsgebühr. In den Verfahren nach VV 4200 erhält der Verteidiger als Wahlanwalt gemäß VV 4202 eine Terminsgebühr i.H.v. 66 EUR bis 330 EUR; die Mittelgebühr beträgt 198 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr von 158 EUR. Rz. 23 Die Gebühr entsteht auch, wenn der Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe/Mehrere Auftraggeber

Rz. 73 Der Gebührenrahmen für Einzeltätigkeiten beläuft sich auf 22 EUR bis 330 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 176 EUR. VV 1008 gilt auch hier. Rz. 74 Der gerichtlich beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. jeweils 141 EUR, wobei auch hier VV 1008 zu beachten ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührentatbestände

Rz. 4 Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung scheint das Gesetz widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der VV 3100 ff. abgegolten wird, andererseits in VV 3329 einen eigenen Gebührentatbestand ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 5. Mehrvergleich über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 52 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, entsteht keine gerichtliche Einigungsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz., so dass es auch keiner Wertfestsetzung bedarf. Auch für die Anwaltsgebühren bedarf es keiner Wertfestsetzung, da sich der Mehrwert aus dem Verfahrenswert der mitverglichenen Gegenstände ergibt. Zur Abrechnung siehe Rdn 88 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz können vor dem OLG und zur Stabilisierung des Finanzmarktes durch Sanierung oder Reorganisation von Kreditinstituten i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG mit Sitz im Inland eingeleitet werden. Rz. 2 Die Verfahren finden vor dem OLG statt und richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 1 Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 1 Die gesetzliche Vergütung für Geschäftsreisen des Anwalts richtet sich nach VV 7003 bis 7006. Geregelt sind hiernach: Ergänzend gilt V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschgebühr nach § 51

Rz. 15 Soweit die Gebühr nach VV 4304 im Einzelfall nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts als Kontaktperson angemessen zu vergüten, kann nach § 51 eine Pauschgebühr bewilligt werden.[12] Zuständig für die Bewilligung der Pauschgebühr ist das OLG, in dessen Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt (§ 51 Abs. 2).[13] Im Falle einer endgültigen Verlegung verändert sich di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterschiedliche Gegenstände

Rz. 25 Ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit nicht derselbe, werden die Werte der einzelnen Ansprüche addiert (§ 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Abzurechnen ist dann lediglich eine 1,0-Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Mahnverfahren für mehrere Auftraggeber, verschiedene Gegenstände Der Anwalt erwirkt für zwei Auftraggeber in einem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Sachliche Merkmale, VV 3101 Nr. 1 und 2, VV 3201 Nr. 1 und 2, Anm. zu VV 3207

Rz. 40 Sachliche Merkmale sind solche, die die Höhe der Gebühr unabhängig von der Person des Anwalts betreffen. Nach Wegfall des § 11 Abs. 1 S. 4 und 5 BRAGO ist nur noch ein sachliches Merkmal vorhanden, nämlich die Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Erledigung und bei bloßer Protokollierung. Rz. 41 Da der Verkehrsanwalt lediglich eine Gebühr in Höhe der dem Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehraufwand durch mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Das Konzept, die Vergütung für eine Tätigkeit nur nach ihrem sachlichen Gehalt auszurichten, lässt etwaige Mehrarbeit unberücksichtigt, die lediglich darauf zurückzuführen ist, dass an derselben Sache mehrere Personen beteiligt sind. Soweit es um Gerichtsgebühren geht, wird das hingenommen. Kostenrechtlich macht es dort keinen Unterschied, ob eine Partei aus einer ode...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vergleichsschluss

Rz. 172 Eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 Abs. 1 Nr. 1 fällt auch dann an, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Es muss sich um ein Verfahren handeln, für das die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder in dem gemäß § 495a ZPO im schriftlichen Verfahren entschieden werden könnte.[205]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschluss über die Inanspruchnahme des Betroffenen oder eines anderweitig Vertretenen

Rz. 29 Beschlüsse im Rahmen der §§ 52, 53 können vom bestellten oder beigeordneten Anwalt mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird, also soweit das Gericht die Inanspruchnahme des Betroffenen ablehnt oder nur in geringerem Umfang oder nur gegen Ratenzahlung zulässt. Umgekehrt kann der Betroffene oder der anderw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht

Rz. 50 Wird das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde im Verwarnungsverfahren oder im Zwischenverfahren (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen an der Einstellung mitgewirkt, so erhält er nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 immer die Zusätzliche Gebühr nach VV 5115. Rz. 51 Da das Verfahren bis zum Eingang der Akten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 87 Abs. 4 ist zum 1.1.2007 durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingeführt worden und hat ein Novum geschaffen. Bislang war im RVG nur vorgesehen, dass Betriebsgebühren aufeinander angerechnet wurden, also Geschäfts- und Verfahrensgebühren (einschließlich der Beratungsgebühr, § 34 Abs. 2, und der Prüfungsgebühren, Anm. zu VV 2100, 2102). Weshalb der Gesetzgeber s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in demselben Verfahren, so erhöht sich der Gebührenrahmen nach VV 1008 um jeweils 30 % je zusätzlichen Auftraggeber.[40]mehr