Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3501)

Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem nicht anderweitig geregelten Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3501 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Allgemeine Verfahrensgebühr (Anm. Abs. 2)

Rz. 2 Mit Anm. Abs. 2 wird die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in außergerichtlichen, den gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht vorgeschalteten Verfahrensabschnitten festgelegt. Anm. Abs. 2 stellt darüber hinaus klar, für welchen Zeitraum dem Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr zusteht. A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 18 VV 3300 Nr. 2 und 3301 bestimmen für erstinstanzliche Verfahren vor dem BVerwG und den Oberverwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichtshöfen), dass der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr in Höhe der für ein Berufungsverfahren vorgesehenen Verfahrensgebühr erhält.[6] Zudem erhält er nach VV Vorb. 3.3.1 die Terminsgebühr nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach VV 3104), die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gerichtliche Verfahren

Rz. 417 Bei den in § 18 Abs. 1 Nr. 6 genannten Verfahren handelt es sich um gerichtliche Verfahren auf Gewährung von Vollstreckungsschutz. Der Vollstreckungsaufschub, den der Gerichtsvollzieher z.B. gemäß § 765a Abs. 2 ZPO gewähren kann, fällt daher nicht darunter. Jedes dieser verschiedenen Verfahren stellt eine besondere Angelegenheit dar, in dem sowohl der Rechtsanwalt de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung

Rz. 107 Gegen den Beschluss, durch den aufgrund des GNotKG die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, und wegen der Höhe des in diesem Fall im Voraus zu zahlenden Betrags ist die Beschwerde statthaft (§ 82 Abs. 1 GNotKG). Rz. 108 Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar.[31] Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren

Rz. 49 Zu Fragen der Kostenfestsetzung wird zunächst auf die vorstehenden Erläuterungen zu Abs. 3 verwiesen. Für die Tätigkeit im Disziplinarverfahren hat der Gesetzgeber Rahmengebühren vorgesehen. In diesem Fall bestimmt der bevollmächtigte Rechtsanwalt die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der an...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vertreter im Flurbereinigungsverfahren

Rz. 415 Gem. § 119 Abs. 3 FlurbG hat der gerichtlich bestellte Vertreter im Flurbereinigungsverfahren gegen den Rechtsträger der Behörde, die um seine Bestellung ersucht hat, einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf die Erstattung seiner baren Auslagen. § 119 Abs. 3 FlurbG regelt diesen Vergütungsanspruch abschließend. Wegen der sachlichen Nähe einer Vertretung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6206)

Rz. 13 Nach VV 6206 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6204, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Die Zusatzgebühr nach VV 6206 beträgt mithin 282 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu jeder Terminsgebühr, soweit die Voraussetzung (Zei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühr, VV 3515

Rz. 5 In einem Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), erhält der Rechtsanwalt nach VV 3515 eine Terminsgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder für die Wahrnehmung eines von ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertgebühren für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 102 Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) bisher vorgesehenen Beratungsgebühren sind zum 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Danach soll der Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Nr. 1 Buchst. a bis c

Rz. 225 Es ist stets zunächst festzustellen, ob eine Dokumentenpauschale nach VV 7000 angefallen ist, der Rechtsanwalt sie also von seinem Mandanten fordern kann. Kann der Rechtsanwalt sie dem Mandanten nicht berechnen, stellt sich die Frage der Erstattung durch den dem Mandanten ersatzpflichtigen Gegner nicht. Erst wenn die Dokumentenpauschale angefallen ist, stellt sich im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verhältnis von § 55 zu §§ 103 ff., 126 ZPO

Rz. 24 Da im Festsetzungsverfahren gem. § 55 der eigene Vergütungsanspruch des beigeordneten oder gerichtlichen bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse, im Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO, 126 ZPO aber der Erstattungsanspruch der PKH-Partei gegen ihren Gegner geltend gemacht wird, entfalten die in einem Verfahren ergangenen Entscheidungen keine Bindung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 156 Durch das 2. KostRMoG ist die Dokumentenpauschale für die Übermittlung elektronischer Dokumente ab 1.8.2013 von 2,50 EUR auf 1,50 EUR pro übermittelter Datei ermäßigt worden. Diese auch für die Gerichtskostengesetze geltende Senkung (GNotKG-KostVerz. 31000, GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000) soll bei den Gerichtskosten einen Anreiz schaffen, verstärkt von der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke

Rz. 114 Die Dokumentenpauschale entsteht erst, wenn der Rechtsanwalt mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke fertigt. Die ersten 100 Kopien oder Ausdrucke für Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte werden noch als allgemeine Geschäftskosten nach VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren abgegolten.[190] Dazu gehören auch für die Handakten des Rechtsanwalts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt in der Begründung zum RVG-E[1] klar, dass nur der Rechtsanwalt des Antragstellers diese Gebühr erhält. Der Rechtsanwalt des Antragsgegners erhält unabhängig vom Zeitpunkt der Beauftragung die Gebühr nach VV 3307. Rz. 2 Voraussetzung für die Verfahrensgebühr nach VV 3308 ist, dass innerhalb der "Widerspruchsfrist"[2] kein Widerspruch erhoben oder der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahren über die Beschränkung der Zwangsvollstreckung

Rz. 19 Beispiel: Forderungszwangsversteigerung Der Rechtsanwalt des Gläubigers beantragt die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Schuldners. Nachdem das Gericht diese anordnet, beantragt der Schuldner die einstweilige Einstellung des Verfahrens gemäß § 775 Nr. ZPO, weil er einen Überweisungsnachweis der Bank vorlegt, aus dem sich ergibt, dass der zur Befriedigung des G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr

Rz. 448 Ist dem Rechtsanwalt noch kein Vollstreckungsauftrag, sondern nur ein Vertretungsauftrag erteilt worden, entsteht für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung keine Verfahrensgebühr nach VV 3309. Weil das Erkenntnisverfahren bereits beendet ist[442] und die Zwangsvollstreckung noch nicht begonnen hat, fällt auch keine Verfahrensgebühr nach VV 3403 für ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.1

Rz. 25 Nach VV Vorb. 3.3.1 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,2-Terminsgebühr nach Abschnitt 1 (VV 3104). Die Terminsgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 Abs. 3 für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 3 S. 1)

Rz. 18 Nach §§ 87e, 53 IRG kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 87 ff. IRG) einen anwaltlichen Beistand bestellen. Da für diesen Beistand die Vorschriften für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten, erhält der Bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz einen von mehreren Antragstellern, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Bruchteil des für die Gerichtsgebühren geltenden Geschäftswerts, der sich aus dem Verhältnis der Anzahl der Anteile des Auftraggebers zu der Gesamtzahl der Anteile aller Antragsteller ergibt. 2Maßgeblicher Zeitpunkt für di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Genereller oder beschränkter Vollstreckungsauftrag

Rz. 38 Wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand einen geringeren Wert hat als ursprünglich angenommen, er wirtschaftlich wertlos oder unpfändbar ist, ist für die Ermittlung des Gegenstandswerts zunächst festzustellen, welchen Vollstreckungsauftrag der Rechtsanwalt erhalten hat. Der Wert der zu vollstreckenden Forderung ist jedenfalls dann für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Prozesskostenhilfe

Rz. 38 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Gerichtsverfahren umfasst über § 48 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 auch außergerichtliche Verhandlungen und damit auch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.[38] Eine Beschränkung auf Vergleiche, die vor Gericht protokolliert werden, ist weder in § 48, noch in einer s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der Kläger hat durch seinen am 4.1.2021 beauftragten Rechtsanwalt Zahlungsklage über 12.000,00 EUR erhoben. Das Gericht schlägt den in dem Termin zur mündlichen Verhandlung erschienenen Parteien und deren Prozessbevollmächtigten vor, den Streit in bestimmter Weise vergleichsweise zu beenden. Im Rahmen der hieraufhin in dem Termin geführten Vergleichsverhandlungen erörtern di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Austausch von Positionen

Rz. 125 Der Urkundsbeamte ist bei der Festsetzung nicht befugt, über den vom Rechtsanwalt gestellten Betrag hinauszugehen (§ 308 Abs. 1 ZPO). Er darf aber innerhalb des zur Festsetzung und Auszahlung beantragten Gesamtbetrages anstelle einer geltend gemachten, nicht entstandenen Position eine nicht geforderte entstandene Position bei der Festsetzung berücksichtigen. Der Gesa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6214)

Rz. 17 Nach VV 6214 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6212 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6212, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Die Zusatzgebühr nach VV 6214 beträgt mithin 294 EUR. Die Zusatzgebühr entsteht zusätzlich zu jeder Terminsgebühr, soweit die Voraussetzung (Zei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gesamtvergütung: Tätigkeit betrifft verschiedene Gegenstände

Rz. 43 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände, ist eine Gebührenerhöhung nach VV 1008 ausgeschlossen. Die Werte der Gegenstände werden gem. § 22 Abs. 1 zusammengerechnet. Beispiel 3: Rechtsanwalt R klagt für den Fahrzeughalter A auf Schadensersatz i.H.v. 5.000 EUR und für den Fahrer B auf Schmerzensgeld i.H.v....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen

Rz. 441 Beantragt der Rechtsanwalt gleichzeitig die Erteilung mehrerer weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen, liegt dieselbe Angelegenheit vor; er erhält die Gebühr nach VV 3309 nur einmal. Wurde bereits einmal eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt und stellt sich danach die Notwendigkeit einer zusätzlichen weiteren vollstreckbaren Ausfertigung heraus, liegt dar...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Therapieunterbringung

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz – ThUG) richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts in Verfahren über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbringung nach VV Teil 6 Abschnitt 3 (VV 6300 ff.). Der gem. § 7 ThUG beigeordnete Rechtsanwalt erhält gem. § 45 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Wertgebühr bei außergerichtlicher Vertretung, VV Teil 2 Abschnitt 3

Rz. 110 Nach § 17 Nr. 1a stellen das Verwaltungsverfahren und das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verfahren (Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) nunmehr verschiedene Angelegenheiten dar, in welchen jeweils die entsprechenden Wertgebühren anfallen....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gemeinschaftliche Beteiligung

Rz. 130 Etwas anderes ergibt sich in den Fällen, in denen ein Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber vertritt, die an demselben Gegenstand gemeinschaftlich beteiligt sind. Hier greift dann die Regelung VV 1008. Die Verfahrensgebühr erhöht sich dann um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 131 Beispiel: Wenn der Rechtsanwalt R zwei Kläger K1 und K2 hinsichtlich einer diesen zustehende...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich nach diesem Gesetz. 2Dies gilt auch für eine Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57 und 58 der Zivilprozessordnung. 3Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften stehen einem Rechtsanwalt im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind

Rz. 14 Diese Alternative ist praktisch dann gegeben, wenn das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hat und der Rechtsanwalt des Antragstellers sich außergerichtlich mit der Gegenseite in Verbindung setzt und persönliche bzw. telefonische Besprechungen vornimmt. Aber auch in dem Fall, in dem der Auftrag, ein solches Verfahren einzuleiten, erteilt wurde un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Fragen und Lös... / II. Umfang des Auftrags

Welche Gebühren dem Klägervertreter zustehen, ergibt sich aus der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit des Rechtsanwalts. Dieser Auftrag erstreckte sich sowohl auf die eingeklagte Forderung als auch auf die ebenfalls in den Vergleich einbezogene Kaufpreisforderung. Demgegenüber ist sein Vergütungsanspruch nicht davon abhängig, dass das Prozessgericht seinen Vergleichsvorschla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 12 Anm. Abs. 4 bestimmt, dass in dem Verfahren vor dem Dienstvorgesetzten über die nachträgliche Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme und in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung über die nachträgliche Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme jeweils die Verfahrensgebühr nach VV 6500 i.H.v. 22 EUR bis 330 EUR (Mittelgebühr 176 EUR) entsteht. I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Disziplinarverfahren i.S.v. VV Teil 6 Abschnitt 2

Rz. 4 Zu den von VV Teil 6 Abschnitt 2 erfassten Disziplinarverfahren zählen in jedem Fall Disziplinarverfahren:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschgebühr (§§ 42, 51)

Rz. 27 Nach § 51 kann nur dem Rechtsanwalt, der in den in VV Teil 6 Abschnitt 1 geregelten Verfahren nach dem IRG, dem IStGH-Gesetz und in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist, eine Pauschgebühr bewilligt werden. Ferner besteht nur für den in Verfahren na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anzahl der Auftraggeber des Mahnverfahrens ist nicht identisch mit Anzahl der Auftraggeber des streitigen Verfahrens

Rz. 54 Problematisch wird die Anrechnung in den Fällen, in denen von mehreren Auftraggebern z.B. nur einer oder einige nach einem Einspruch bzw. Widerspruch in das streitige Verfahren übergehen. Es bestehen folgende Lösungsmöglichkeiten:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 In VV Teil 2 sind die Gebührentatbestände für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammengefasst. Die im VV Teil 2 Abschnitt 1 "Beratung und Gutachten" (VV 2100 bis VV 2103) anfangs einmal vorgesehenen Beratungsgebühren sind mit Ablauf des 30.6.2006 weggefallen. Sie sind durch die zum 1.7.2006 in Kraft getretene Neufassung von § 34 ersetzt worden. Auf di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt eine gegenüber den allgemeinen Vorschriften der §§ 23 ff. vorrangige Sondervorschrift dar, die in ihrem Anwendungsbereich die Vorschriften des allgemeinen Teils verdrängt. Die Wertfestsetzung erfolgt gemäß § 33.[1] Die Vorschrift regelt den Gegenstandswert für die verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren. Sie findet entsprech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien

Rz. 38 Unter die Dokumentenpauschale fällt im Falle der Nr. 2 auch die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien oder deren Bereitstellung zum Abruf. Unerheblich ist dabei, wie der überlassende Rechtsanwalt die Datei gespeichert hat. In Betracht kommen als Datenträger z.B. eine CD, eine DVD (vgl. Rdn 169), eine externe Festplatte oder ein USB-Speicherstick. Das Doku...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 477 Entsteht durch die Zustellung des Vollstreckungstitels, der Vollstreckungsklausel oder sonstiger zur Zwangsvollstreckung erforderlicher Urkunden die Verfahrensgebühr VV 3309 (siehe Rdn 96 ff.), ist diese vom Schuldner zu erstatten, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Durchführung der Zustellung erforderlich war. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine einstwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kopien und Ausdrucke (Abzüge von Fotos)

Rz. 41 Weitere Abzüge von Fotos (vom Negativfilm) sind Kopien i.S.d. VV 7000.[54] Wird ein Foto kopiert oder ein auf einem Datenträger gespeichertes Foto ausgedruckt und handelt es sich nicht um den Ausdruck der Urschrift (vgl. Rdn 19 f.), entsteht unter den in Nr. 1 genannten Voraussetzungen die Dokumentenpauschale. Ein auf einem Datenträger gespeichertes Foto kann auch als...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anspruch gegen die Staatskasse

Rz. 16 § 45 Abs. 1 regelt ausdrücklich, dass auch der nach §§ 57 oder 58 ZPO zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt die gesetzliche Vergütung nach den Vorschriften der §§ 46 ff. aus der Staatskasse erhält. Rz. 17 Im Gegensatz zu dem nach § 124 FamFG oder § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO bestellten Rechtsanwalt ist hier nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Staatskasse, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 8 Hat der Rechtsanwalt im Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung mehrere Auftraggeber und liegt dieselbe Angelegenheit vor, erhöht sich die einmal entstehende Verfahrensgebühr (§ 15 Abs. 2) nach VV 1008. Wird der Rechtsanwalt für die mehreren Auftraggeber für verschiedene Gegenstände tätig, wird die Verfahrensgebühr nicht nach VV 1008...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Entschädigung ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung sowohl hinsichtlich der angesprochenen und vom OLG ausführlich ausgeführten Zulässigkeitsfragen als auch hinsichtlich der Begründetheit zutreffend. 2. Man fragt sich allerdings, was der Kläger mit seiner Klage und dem erzielten Teilerfolg eigentlich erreichen will/wollte. Denn viel wird finanziell – wie in Verfahren nach dem StrEG leider häufig – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erledigungsgebühr

Rz. 21 Für die Erledigungsgebühr nach VV 2508 müssen die Voraussetzungen der VV 1002 erfüllt sein. Im Rahmen der Beratungshilfe gelten keine geringeren Anforderungen.[36] Auch hier lässt die Rspr. ein bloßes Mitwirken eines Rechtsanwalts im Rahmen der allgemeinen Verfahrensförderung nicht ausreichen. Der Rechtsanwalt muss vielmehr eine besondere Tätigkeit entfalten, die über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Muster: Umfangreiche Abrechnung (mehrere Angelegenheiten, wechselnder Gegenstandswert)

Rz. 81 Beispiel: Es war ein Mahnverfahren über 10.000 EUR vorangegangen, das bereits abgerechnet ist. Nach Widerspruch wird das streitige Verfahren nur noch wegen eines Betrages in Höhe von 6.000 EUR durchgeführt. Dort ergeht vor dem LG ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren. Es wird Einspruch in Höhe von 4.000 EUR eingelegt. Anschließend einigen sich die Partei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anwendung weiterer Bestimmungen des RVG

Rz. 8 § 20 Abs. 1 und Abs. 2 ThUG erklären für die anwaltliche Tätigkeit in Verfahren über die Anordnung (§ 5 ThUG), Verlängerung (§ 12 ThUG) oder Aufhebung (§ 13 ThUG) ausdrücklich VV Teil 6 Abschnitt 3 und § 52 Abs. 1 bis 3, 5 für entsprechend anwendbar. § 20 Abs. 3 ThUG regelt die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts für Tätigkeiten nach rechtskräftigem Abschluss ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Empfang

Rz. 171 Für den Empfang von elektronisch gespeicherten Dateien erhält der Rechtsanwalt keine Dokumentenpauschale. Allerdings kann der Ausdruck unter den in Nr. 1 aufgeführten Voraussetzungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale führen.[273] Speichert der Rechtsanwalt die bei ihm eingegangenen elektronischen Dateien und leitet er diese dann weiter oder stellt sie zum Abruf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Staatskasse

Rz. 50 Die bewilligte besondere Gebühr zuzüglich Umsatzsteuer ist gemäß § 41a Abs. 4 S. 1 aus der Staatskasse zu zahlen. Vergütungsschuldner ist der Auftraggeber des Rechtsanwalts dagegen nicht. Rz. 51 Die gesetzliche Regelung beruht darauf, dass der für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, entstehende Mehraufwand dadurch ausgelöst wird, dass das OLG durch seine A...mehr