Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG

Rz. 103 Vertritt der Rechtsanwalt im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG mehrere Antragsteller, richtet sich der Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren nach § 61 GNotKG i.V.m. § 74 GNotKG. Rz. 104 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingerei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Angemessener Vorschuss

Rz. 8 § 47 räumt ein Recht auf einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse ein. Angemessen bedeutet, dass der Rechtsanwalt alle bereits entstandenen Gebühren und Auslagen in voller Höhe und die vollen voraussichtlich entstehenden Auslagen vorschussweise fordern kann.[5] Der beig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühren

Für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr. Da er u.a. die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV), ist die Verfahrensgebühr hinsichtlich der rechtshängigen Klageforderung. i.H.v. 12.000,00 EUR mit einem Gebührensatz von 1,3 angefallen. Ferner hat der Rechtsanwalt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Für das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz kann das Oberlandesgericht dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, auf Antrag eine besondere Gebühr bewilligen, wenn sein Aufwand im Vergleich zu dem Aufwand der Vertreter der beigeladenen Kläger höher ist. 2Bei der Bemessung der Gebühr sind der Mehraufwand sowie der Vortei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrere Dateien

Rz. 208 Zum Begriff der Datei, zum Ermessen des Rechtsanwalts bei der Erstellung einer elektronischen Datei und zur Behandlung von ZIP-Dateien vgl. zunächst Rdn 166 ff. Versendet der Rechtsanwalt mehrfach elektronisch gespeicherte Dateien oder stellt er mehrere Dateien zum Abruf bereit, entsteht die Dokumentenpauschale grds. auch mehrfach i.H.v. je 1,50 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mögliche Auftragserteilungen

Rz. 216 Für die im Rahmen der gütlichen Erledigung anfallenden Anwaltsgebühren kommt es darauf an, welchen Auftrag der Mandant (Gläubiger) dem Rechtsanwalt erteilt hat und womit der Rechtsanwalt anschließend den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, vgl. § 802a Abs. 2 ZPO. Hierbei ist zwischen den folgenden drei möglichen Beauftragungen zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Trennung durch gesonderte Durchführung der streitigen Verfahren

Rz. 69 Richtet sich ein Mahnbescheid gegen verschiedene Antragsgegner, ist es durchaus denkbar, dass der eine Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, während gegen den anderen Antragsgegner ein Vollstreckungsbescheid ergeht, der dann mangels Einspruch in Rechtskraft erwächst. Gegen den Antragsgegner, der Widerspruch eingelegt hat, muss das streitige Verfahr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 2 Neben der Verfahrensgebühr VV 3335 kann dem Rechtsanwalt eine Terminsgebühr erwachsen (vgl. VV Vorb. 3.3.6 S. 2). Zusätzlich kann auch noch eine Einigungsgebühr anfallen (vgl. VV 1000, 1003).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 4 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3 Terminsgebühr nur, wenn er in der Vollstreckung an einem teilnimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Abschätzung durch einen Sachverständigen

Rz. 30 Das Gericht kann den Verfahrenswert nach durch einen Sachverständigen abschätzen lassen (§ 64 GKG), wenn dies erforderlich ist, wenn also das Gericht weder aus eigener Sachkunde noch unter Mithilfe der Angaben der Parteien in der Lage ist, den zutreffenden Wert für die Erhebung der Gerichtsgebühren zu ermitteln. Die Sachverständigenschätzung ist von Amts wegen einzuho...mehr

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AGS 06/2021, Aufhebung der ... / Leitsatz

Zieht der Begünstigte nach Gewährung der Verfahrenskostenhilfe mehrfach um, ohne die melderechtlich gebotenen Ummeldungen vorzunehmen, und ist infolgedessen auch nicht für seinen beigeordneten Rechtsanwalt erreichbar, dann rechtfertigt das die Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Ein solches Verhalten stellt eine grobe Nachlässigkeit i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Analoge Anwendung von § 23b RVG

Rz. 15 Die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG richten sich nach dem Wert des im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist.[11] Dies beruht auf einer analogen Anwendung des § 23b.[12] Einer unmittelbaren Anwendung des § 23b steht entgegen, dass sich die Vorschrift nach ihrem Wort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erstinstanzliches Verfahren

aa) Verfahrensgebühr (VV 3334) Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die in Abs. 1 enthaltene Regelung beschäftigt sich mit der Vergütung des Rechtsanwalts, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen tätig wird.[1] Betroffen sind jedoch nur die in VV Teil 3 geregelten Verfahren.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 (Abs. 2)

Rz. 20 Für die Vertretung gegenüber der Aufsichtsbehörde außerhalb eines Disziplinarverfahrens entstehen nach Abs. 2 Gebühren nach VV Teil 2. Welche Sachverhalte der Gesetzgeber mit dieser Regelung im Blick hat, sagt er weder innerhalb des Gesetzes noch in der Gesetzesbegründung. Gemeint kann allerdings nur die außergerichtliche Vertretung gegenüber Rechts- und Fachaufsichts...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / [Ohne Titel]

In der Praxis tritt immer wieder die Frage auf, was Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens betreffend die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung ist. Dies wird in diesem Beitrag anhand eines praktischen Falls erörtert, wobei auch auf die Problematik eingegangen wird, ob das Verschlechterungsverbot zum Nachteil des Rechtsanwalts gilt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Einigungsgebühr

Rz. 11 Kommt es nach der Anmeldung unter Mitwirkung des Rechtsanwalts zu einem Vergleich zwischen dem Anmelder und dem Musterbeklagten, fällt die Einigungsgebühr VV 1003 mit einem Gebührensatz von 1,0 an. Denn nach Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 1003 steht die Anmeldung eines Anspruchs (§ 10 Abs. 2 KapMuG) einem anhängigen gerichtlichen Verfahren gleich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 36 Nach VV 3102 erhält der Rechtsanwalt für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, eine Verfahrensgebühr i.H.v. 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Ist wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 angefallen, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Betragsrahmengebühren höchstens mit 207 EUR angerechnet (Vorb. 3 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Antragsrecht nach Abs. 2 S. 1

Rz. 154 Da dem Rechtsanwalt durch Abs. 1 Abrechnungspflichten auferlegt werden (Bindung an die gerichtliche Wertfestsetzung), müssen ihm auch die entsprechenden Antrags- und Kontrollrechte eingeräumt werden. Deshalb hat er auch ein Antragsrecht auf Festsetzung des Werts für die Gerichtsgebühren (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.). I. Das Antragsrecht auf Wertfestsetzung (Abs. 2 S. 1, 1. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Gebühren

Rz. 18 Zusätzlich zu den Gebühren nach VV 3327 und VV 3332 kann für die Mitwirkung beim Abschluss einer Einigung zwischen den Parteien für den Rechtsanwalt die Einigungsgebühr erwachsen: bei anhängigen Ansprüchen eine 1,0-Gebühr nach VV 1003, sonst eine 1,5-Gebühr nach VV 1000.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erhöhung der Sicherungssumme

Rz. 171 Wird lediglich die Erhöhung der Sicherheitssumme seitens des Gläubigers beantragt, entstehen keine besonderen Gebühren für das Erhöhungsverfahren, da die insoweit entfaltete Tätigkeit des Rechtsanwalts zum Rechtszug gehört und durch die Verfahrensgebühr abgegolten ist.[160]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vergütung im unselbstständigen Räumungsfristverfahren

1. Gebühren Rz. 27 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Der Anwalt erhält die Gebühren nach VV 3100 ff. Der Gebührentatbestand der VV 3334 ist unanwendbar. 2. Gegenstandswert Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Schriftlicher Vergleich, Einigung i.S.d. VV 1000

Rz. 12 Die Alternative des schriftlichen Vergleichs war erst durch das 2. KostRMoG eingeführt worden, um einen lange währenden Meinungsstreit zu beenden, ob eine Terminsgebühr auch allein aufgrund des Abschlusses eines Vergleichs in Betracht kommt. Während in VV 3104 der Fall explizit genannt war, war diese Alternative in der VV 3106 a.F. (bis 31.7.2013) nicht ausdrücklich v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen (Nr. 4)

Rz. 10 Der Tatbestand der Nr. 4 erfasst die Verfahren vor sonstigen "gesetzlich eingerichteten“ Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen, also soweit sie nicht schon unter Nr. 1 bis 3 fallen. Ob eine derartige "gesetzlich eingerichtete" Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich betrieben wird, ist für den Tatbestand der Nr. 4 irrelevant. Maßgeblich ist vielmeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung in Angelegenheiten, in denen eine Betragsrahmengebühr anfällt (Abs. 4)

Rz. 63 In Angelegenheiten, in denen Betragsrahmengebühren anfallen, insbesondere in sozialrechtlichen Angelegenheiten, waren in der Vergangenheit im Rahmen der Kostenfestsetzung Schwierigkeiten dadurch eingetreten, dass bei der Bemessung der billigen Gebühr nach § 14 Abs. 1 Tätigkeiten, die vor der Bewilligung der PKH angefallen waren, nicht berücksichtigt wurden. Die Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anzuwendende Gebührentatbestände

1. Allgemeines Rz. 3 Wie die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem Verfahren über die Bewilligung, Verlängerung oder Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt.mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 1. Umfang der Beiordnung

Rz. 184 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. VV 1000 (insbesondere einer Folgenvereinbarung), dermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsgebühr

Rz. 44 Kommt es im Prozesskostenhilfeverfahren zu einem Termin i.S.v. VV Vorb. 3 Abs. 3, so erhält der Rechtsanwalt gem. VV Vorb. 3.3.6 S. 2 die Terminsgebühr nach der Terminsgebühr für das zugrunde liegende Verfahren. Die Terminsgebühr für einen Termin im Prozesskostenhilfeverfahren in einer sozialgerichtlichen Sache erster Instanz beträgt bei Betragsrahmengebühren nach VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Arten der Beendigung

Rz. 15 Die Beendigung des Auftrags kann beispielsweise durch Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber, durch Niederlegung des Mandats durch den Rechtsanwalt, durch Erledigung der Angelegenheit (z.B. durch Klagerücknahme), durch Tod des Prozessbevollmächtigten oder Rückgabe seiner Zulassung erfolgen. Sie muss sich auf das konkrete Mandat beziehen.[9] Der Zeitpunkt einer s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 113 Die Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt für das Einlegen der Beschwerde; diese reduziert sich in den Fällen der vorzeitigen Beendigung nach VV 3201 auf 1,1.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert bei Löschung

Rz. 300 Stellt der Rechtsanwalt des Schuldners den Antrag auf Löschung im Schuldnerverzeichnis, richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 Abs. 2 (vgl. § 25 Rdn 84 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

Rz. 34 In den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen nach VV Teil 7, insbesondere erhält er eine Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 124 Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts zu erstatten, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 49 Grundsätzlich ist in VV 3305 bis 3308 geregelt, welche Gebühren für den im Mahnverfahren tätigen Rechtsanwalt anfallen. Es kann also auf die dortige Kommentierung verwiesen werden. Hier sollen nur einige Besonderheiten behandelt werden, die im Mahnverfahren zum Entstehen einer Verfahrensgebühr nach VV 3100 führen können.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Vertritt der Rechtsanwalt im Ausschlussverfahren nach § 39b des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes einen Antragsgegner, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der Aktien, die dem Auftraggeber im Zeitpunkt der Antragstellung gehören. 2§ 31 Abs. 1 Satz 2 bis 4 und Abs. 2 gilt entsprechend.mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 1. Scheidungsantrag

Zugegeben, beim Scheidungsantrag hält sich der Vorteil von Struktur für Richter und Rechtsanwälte in Grenzen. Aber es könnte jedenfalls die Datenerfassung bei Gericht vereinfacht werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rechtsprechung

Rz. 87 Ein Gegenstandswert ist in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 6, 7 FamFG für den Rechtsanwalt deshalb nicht maßgeblich, weil Betragsrahmengebühren entstehen, die sich gerade nicht nach einem Wert richten. Anlass dafür, überhaupt Ausführungen zum Gegenstandswert aufzunehmen, ist der Umstand, dass die obergerichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Beginn des Verfahrens auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 3 Das "Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" beginnt nicht erst mit der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, sondern bereits dann, wenn der Prozessbevollmächtigte nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Auftrag zur Einreichung des Antrags erhält. Dies wird zumeist in der erteilten Vollmacht geregelt sein. Es ist da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bestimmter Gebührensatz

Rz. 37 Wird dem Rechtsanwalt eine besondere Gebühr bewilligt, hat das OLG die Bewilligung in Höhe eines bestimmten Gebührensatzes auszusprechen. Soweit beantragt, kann das OLG gleichzeitig den Gegenstandswert nach § 41a Abs. 1 S. 4 festsetzen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses ist auf die folgenden außergerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden: (2) Im Verfahren nach Absatz 1 Nr. 1 erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch, wenn der Sch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Vertreter

Rz. 12 Auf die Vertreter sonstiger Beteiligter, also Rechtsanwälte von dritten Personen, ist VV 4142 im Umfang der VV Vorb. 4 Abs. 1 entsprechend anwendbar.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Landes- oder Bundeskasse (S. 2)

Rz. 12 Wird die Feststellung nach § 397b Abs. 3 StPO von einem Gericht eines Landes getroffen, erhält der Rechtsanwalt die Vergütung aus der Landeskasse, bei Feststellung durch den BGH aus der Bundeskasse. Diese Regelung orientiert sich an § 45 Abs. 3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 234 Gegen den Beschluss über die Wertfestsetzung findet nach § 59 FamGKG die Beschwerde statt. Sie ist allerdings nur gegen eine Entscheidung des FamG, also des AG (§ 23a Abs. 1 GVG), statthaft. Eine Beschwerde gegen eine Wertfestsetzung des OLG kommt nicht in Betracht, da dessen Entscheidungen nach § 59 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 57 Abs. 7 FamGKG unanfechtbar sind. Eine Besch...mehr