Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vorschuss

Rz. 22 Auf Antrag kann der Rechtsanwalt gemäß § 47 in entsprechender Anwendung des § 55 von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auch einen angemessenen Vorschuss festsetzen lassen.[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mindest- und Höchstgebühr

Rz. 14 Die Mindestgebühr beträgt auch für den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt gemäß § 13 Abs. 2 15 EUR. Die Höchstgebühr beträgt unter Zugrundelegung des 1,0-fachen Gebührensatzes bei einem Wert über 50.000 EUR 659 EUR (bis 31.12.2020 bei einem Wert über 30.000 EUR 447 EUR).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erledigung im Gerichtsverfahren

Rz. 19 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, im Gerichtsverfahren, gilt Folgendes: a) Klageverfahren ohne Vorbefassung Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteh...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / bb) Nur ermäßigte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1

Rz. 72 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich nach VV 3101 Nr. 1 auf 0,8 bei vorzeitiger Erledigung oder Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den das Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat (VV 3101 Nr. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 ZPO

Rz. 53 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners den Antrag gemäß § 696 Abs. 1 ZPO, das Verfahren an das Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abzugeben, erwächst ihm hierfür eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3, da es sich um einen verfahrenseinleitenden Antrag i.S.v. VV 3101 Nr. 1 handelt.[59] Rz. 54 Die Frage der Erstattungsfähigkeit ist hi...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / a) Trennungsunterhalt

Nach der Erhebung allgemeiner Daten folgt die Struktur im Wesentlichen den geschriebenen und ungeschriebenen Tatbestandsmerkmalen. Zudem wird der Vortrag der Beteiligten zu einem bestimmten Tatbestandsmerkmal oder Gesichtspunkt bereits einander zugeordnet, indem Antragsteller- und Antragsgegnervortrag nebeneinanderstehen. Dies erspart dem Gericht aber auch den Verfahrensbevo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Selbstständiges Räumungsfristverfahren

a) § 721 Abs. 2 und 3 ZPO Rz. 8 Ein selbstständiges Räumungsfristverfahren, also ein nicht verbundenes Verfahren i.S.d. VV 3334, liegt immer dann vor, wenn der Antrag auf Bewilligung der Räumungsfrist, Verlängerung oder Verkürzung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wird und das Gericht ihn somit in seinem Urteil nicht mehr berücksichtigen konnte. Dies sind ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfrühter Antrag

Rz. 49 Wird der Antrag verfrüht eingereicht, hat das Gericht den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen. Er kann den Antrag dann zurücknehmen und später neu stellen oder ihn bis zum Eintritt der Fälligkeit ruhen lassen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beiordnung für alle Auftraggeber

Rz. 19 Wird der Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe allen Auftraggebern wegen desselben Gegenstands beigeordnet, berechnet sich die Erhöhung nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Staatskasse

Rz. 24 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt (Beistand) erhält aus der Staatskasse eine Festgebühr in Höhe von 348 EUR. Auch er kann einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach § 51 stellen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrens-/Gerichtskosten

Rz. 14 Werden Vergütungen nach § 53a aus der Landes- oder Bundeskasse an einen Rechtsanwalt erstattet, sind sie als Auslagen nach GKG-KostVerz. 9007 von dem in die Verfahrenskosten verurteilten Angeklagten gem. § 464a Abs. 1 StPO, § 29 Nr. 1 GKG durch Kostenrechnung (§ 19 GKG) wieder einzuziehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 30 Durch Anm. Abs. 4 zu VV 3104 ist eine Anrechnung der Terminsgebühr auf eine im nachfolgenden Rechtsstreit angefallene Terminsgebühr vorgeschrieben. Die Anrechnung setzt wie bei der Verfahrensgebühr nach VV 3305 ebenfalls voraus, dass es sich bei dem im Mahnverfahren tätigen und dem im Rechtsstreit tätigen Rechtsanwalt um dieselbe Person handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 6211)

Rz. 2 Durch die Verfahrensgebühr nach VV 6211 wird nur noch die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung abgegolten. Dies ist der Grund für den gegenüber der BRAGO niedrigeren Gebührenrahmen.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 6207)

Rz. 2 Durch die Verfahrensgebühr nach VV 6207 wird nur noch die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung abgegolten. Dies ist der Grund für den gegenüber der BRAGO niedrigeren Gebührenrahmen.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Vergütung im selbstständigen Räumungsfristverfahren

1. Gebühren a) Erstinstanzliches Verfahren aa) Verfahrensgebühr (VV 3334) Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Unterzeichnung des Sachantrages

Rz. 22 Der den Antrag enthaltende Schriftsatz muss von dem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, um die volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 zur Entstehung zu bringen.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erstattungsfähigkeit in Höhe anderweitig ersparter Kosten

Rz. 109 Sind nach dem oben Dargestellten die Kosten des Verkehrsanwalts unmittelbar nicht erstattungsfähig, so können dessen Kosten jedoch in Höhe anderweitig ersparter Kosten zu erstatten sein. Zu diesen anderweitig ersparten Kosten zählen insbesondere die Informationsreisekosten der Partei, die anderenfalls angefallen wären. Die Höhe der Informationsreisekosten der Partei r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung des Gläubigers (VV 3314)

Rz. 12 Auch der Rechtsanwalt des Gläubigers erhält für seine gesamte Tätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren gemäß VV 3314 eine pauschale Verfahrensgebühr, allerdings nur mit einem Gebührensatz von 0,5 (siehe Rdn 10).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Bereitstellung zum Abruf (Download)

Rz. 172 Elektronisch gespeicherte Dateien können dadurch zum Abruf bereitgestellt werden, dass der Rechtsanwalt einen Link zur Verfügung stellt, unter dem die bei einem Online-Datendienst (Cloud) gespeicherten Dateien heruntergeladen werden können.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der Insolvenzordnung gleich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift des § 57 gilt für jeden im Bußgeldverfahren bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt, in der Regel für den Pflichtverteidiger. Soweit auch anderweitige Vertreter bestellt werden können, ist § 57 entsprechend anwendbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwerterhöhung im Nachverfahren

Rz. 382 Bei der Frage, ob sich Klageerweiterungen oder Widerklagen im Nachverfahren auf den Streitwert und damit auf die Verfahrensgebühr auswirken, ist zu differenzieren: Verlangt der Beklagte im Nachverfahren neben der Aufhebung des Vorbehaltsurteils und der Klageabweisung auch die Erstattung der Kosten des Urkundenprozesses oder die Rückzahlung des auf der Grundlage des Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument für das Verfahren anzuwenden, in dem der Rechtsanwalt die Vergütung erhält. 2Im Fall der Beratungshilfe sind die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsvertrag/Mitwirkung

Rz. 532 Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO),[555] entsteht für den Rechtsanwalt des Gläubigers grds. keine Einigungsgebühr nach VV 1000, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumt oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestattet. Denn es wird kein Einigungsvertra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Stellung des beigeordneten Rechtsanwalts Rz. 27 Nach § 109 Abs. 3 StrafVollZG ist dem Antragsteller für eine begehrte oder angefochtene Maßnahme der Umsetzung des § 66c Abs. 1 StGB im Vollzug der Sicherungsverwahrung oder der ihr vorausgehenden Freiheitsstrafe für ein gerichtliches Verfahren von Amts wegen ein Rechtsanwalt beizuordnen, es sei denn, es erscheint wegen der E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Parteikosten

Rz. 70 Die für Rechtsanwälte nach VV 7002 vorgesehene Möglichkeit, Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen pauschal geltend zu machen, ist nicht auf Privatpersonen übertragbar.[95] Hier ist eine konkrete Abrechnung erforderlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsbereich

Rz. 1 § 32 ergänzt den sich aus § 23 Abs. 1 ergebenden allgemeinen Grundsatz, wonach sich die Gebühren des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, insoweit der Gegenstand gerichtlich gemacht werden könnte, nach dem für die Gerichtsgebühren geltenden Wert richten. 1. Bindung an die gerichtliche Wertfestsetzung Rz. 2 Die Vorschrift ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung über Reisekosten oder Auslagen

Rz. 27 Entscheidet die Verwaltungsbehörde nach § 46 Abs. 2 über die Notwendigkeit von Reisekosten oder Auslagen, so ist im Rahmen der Beschwer ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung seitens des bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts möglich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ausstellung, Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 1079, 1110 ZPO (Buchst. a)

Rz. 101 Die Ausstellung von Bescheinigungen, Bestätigungen oder Formblättern einschließlich deren Berichtigung, Aufhebung oder Widerruf nach §§ 1079, 1110 ZPO gehört zum Rechtszug und wird daher mit den allgemeinen Gebühren abgegolten. Rz. 102 Die Regelung des § 1079 ZPO wurde durch das EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz mit Wirkung zum 21.10.2005 eingeführt. Sie rege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Pauschgebühr

Rz. 7 Die Möglichkeit der Bewilligung einer Pauschgebühr besteht auch in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie Verfahren nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG. Auf Antrag des Rechtsanwalts kann eine Pauschgebühr festgesetzt werden (§§ 42 Abs. 1, 51 Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gerichtliche Terminswahrnehmung

Rz. 25 Hat der Prozessbevollmächtigte für seinen Auftraggeber einen gerichtlichen Termin wahrgenommen, so ist für ihn damit die volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 entstanden. Zudem entsteht noch eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3.3.6 S. 2 bzw. nach VV 3332, aber nur in den Fällen der VV 3324 bis 3330. Rz. 26 Endet der ihm er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einigungsgebühr

Rz. 18 Daneben kommt auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000 in Betracht. Da das Räumungsfristverfahren zur Anhängigkeit i.S.d. VV 1003 führt, entsteht nur eine 1,0-Einigungsgebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betragsrahmengebühr bei Einigung oder Erledigung, VV Teil 1

Rz. 31 Nach VV 1006 erhält der Rechtsanwalt für eine Einigung oder eine Erledigung im ersten Rechtszug eine Betragsrahmengebühr in Höhe der Verfahrensgebühr. Eine Erhöhung nach VV 1008 wird dabei nicht berücksichtigt (VV 1006 Anm. Abs. 1 S. 3). Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil entfallende Anteil an der Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 351 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3-Terminsgebühr, wenn er in der Vollstreckung an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung

Rz. 20 Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ist rechtlich nicht relevant. Die Festsetzung bzw. die gerichtliche Entscheidung ist wirksam. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird insbesondere ein gesetzlich ausgeschlossener Rechtsbehelf nicht eröffnet[36] und eine Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt.[37] Ist der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung im RVG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umsatzsteuer

Rz. 55 Die Umsatzsteuer ist auf Antrag der besonderen Gebühr des § 41a hinzuzusetzen (vgl. auch § 41a Abs. 4 S. 1). Die Bewilligung der besonderen Gebühr des § 41a erfolgt auf den Nettobetrag. Im Festsetzungsverfahren wird die Umsatzsteuer auf Antrag hinzugesetzt, vorausgesetzt, der Rechtsanwalt ist umsatzsteuerpflichtig.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach diesem Gesetz aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 des Beratungshilfegesetzes besondere Vereinbarungen getroffen sind. 2Die Beratungshilfegebühr (Nummer 2500 des Vergütungsverzeichnisses) schuldet nur der Rechtsuchende.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Aufgebotsverfahren erhält der Rechtsanwalt, der den Antragsteller oder eine andere Person, welche Rechte anmeldet oder das Recht eines anderen bestreitet, vertritt, nach VV 3324 insgesamt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,0 und ggf. eine Terminsgebühr von 0,5 (VV 3332).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen: Die Anhörungsrüge als "Notbremse"

Rz. 50 Die Alltagserfahrung mit rechtsanwendenden Institutionen umfasst den Problembereich, dass selbst nach Ausschöpfung aller Instanzenzüge gelegentlich Entscheidungen im Raume stehen, die einem dadurch Beschwerten inhaltlich nicht vermittelbar sind. In einer solchen Situation ist der Rechtsanwalt vor allem als Berater besonders gefordert. Er muss seinem Mandanten nicht nu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine gemeinschaftliche Rechtsverfolgung

Rz. 63 Selbstständig nebeneinander bestehende Rechte, auch wenn sie jeweils den gleichen Inhalt haben und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, erfüllen dagegen nicht den Begriff desselben Gegenstandes.[175] An der Identität fehlt es, wenn mehrere Mandanten aus ein und demselben Vertrag individuelle Rechte herleiten, auch wenn diese jeweils inhaltlich gleich sind.[176] Ist dur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erlass eines unechten Versäumnisurteils

Rz. 18 Ergeht ein unechtes Versäumnisurteil, also ein Versäumnisurteil gegen den Kläger, entsteht ebenfalls nur eine 0,5-Terminsgebühr. Wird das unechte Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erlassen, was gemäß § 331 Abs. 3 S. 3 ZPO nur hinsichtlich einer Nebenforderung möglich ist, könnte man daran denken, dem Klägervertreter neben der 0,5-Terminsgebühr aus der Haup...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verhältnis von Abs. 1 zu Abs. 2

Rz. 39 Aus der Gesamtvergütung bzw. der oberen Forderungsgrenze ergibt sich noch nicht, welcher der mehreren Auftraggeber dem gemeinsamen Rechtsanwalt die Vergütung in welcher Höhe schuldet. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Auftraggeber sowie deren Einzelhaftungen sind nach § 7 Abs. 2 zu ermitteln.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorschuss

Rz. 226 § 47 Abs. 1 berechtigt den beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt (nicht den Beratungshilfeanwalt, vgl. § 47 Abs. 2), einen Vorschuss aus der Staatskasse zu verlangen. Wird auf das Vorschussverlangen nicht reagiert, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung des Vorschusses gleichkommen (es gilt dann das bereits Erläuterte, siehe Rdn 222 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rentenberater und registrierte Erlaubnisinhaber (RDG)

Rz. 150 Nach § 4 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) gilt das RVG für die Vergütung entsprechend. Danach können zunächst Rentenberaterinnen und Rentenberater (vgl. § 10 Abs. 1 ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 7. Ärztliche Kurzgutachten

Rz. 48 Auch die Kosten eines ärztlichen Kurzgutachtens kann der Rechtsanwalt ggf. als Auslagen von der Staatskasse ersetzt verlangen.[51]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einvernehmensanwalt, VV 2200 ff.

Rz. 27 Eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist ausgeschlossen, da der deutsche Rechtsanwalt nicht in einem gerichtlichen Verfahren tätig wird (Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Klarstellend hierzu zählt § 16 in einem umfangreichen Katalog auf, welche einzelnen Tätigkeiten jeweils derselben Angelegenheit zugeordnet werden, bei denen es ohne diese Vorschrift zumindest zweifelhaft wäre, ob sie eine gemeinsame Angelegenheit bilden würden.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Entscheidungen über die unmittelbare Inanspruchnahme des anderweitig Vertretenen nach § 53 i.V.m. § 52 Abs. 6 S. 2

Rz. 14 Entscheidungen der Verwaltungsbehörde über die Inanspruchnahme eines anderweitig Vertretenen durch den gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt (§ 53 i.V.m. § 52 Abs. 6 S. 2) können ebenfalls mit dem Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden.mehr