Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beginn und Ende

Rz. 46 Im Regelfall beginnt die materielle Wirksamkeit der Beiordnung mit dem Wirksamwerden der Bewilligung und endet zeitgleich mit deren Beendigung oder Aufhebung. Das gilt auch dann, wenn die Beiordnung nicht sofort mit der Prozesskostenhilfe, sondern in Ergänzung dazu nachträglich beschlossen wurde. Für den beigeordneten Anwalt vermag sie allerdings frühestens Bedeutung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Hilfswiderklage/Hilfswiderantrag

Rz. 13 Eine Hilfswiderklage (Hilfswiderantrag) wird unter der Bedingung erhoben, dass die Klage (der Antrag) oder die Hauptwiderklage (Hauptwiderantrag) erfolglos oder erfolgreich sei. Beispiel 1: Der Beklagte beantragt die Abweisung einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks; für den Fall seiner Verurteilung erhebt er hilfsweise Widerklage auf Ersatz seiner Verwendungen a...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / g) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 279 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach VV Teil 3 Abschnitt 5. Vielmehr gelten seit dem 1.8.2013 gem. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) die Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den VV 3204, 3205. Zudem en...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 66 In Strafsachen wird sich der Verteidiger in aller Regel einen Aktenauszug anfertigen müssen, da er über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts nicht automatisch informiert wird. Dem Anwalt ist es insoweit nicht zuzumuten, sich handschriftliche Aktenauszüge anzufertigen oder den wesentlichen Inhalt abzudiktieren.[92] Der Verteidiger muss darauf achten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 45 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist jetzt in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (VV 3100) anzurechnen (Anm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Höhe des Steuersatzes

Rz. 63 Die Höhe der Umsatzsteuer beläuft sich zurzeit auf 19 %. Bis zum 31.6.2006 belief sie sich noch auf 16 % (zu Übergangsfällen siehe 7. Aufl., Anhang zu § 61). Nur in Ausnahmefällen kommt der ermäßigte Steuersatz von 7 % zum Tragen, etwa dann, wenn der Anwalt eine Leistung erbringt, die ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk darstellt (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Höhe der Verfahrensgebühr

Rz. 20 Der Wahlanwalt erhält einen Gebührenrahmen in Höhe von 110 EUR bis 759 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 434,50 EUR. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1. Rz. 21 Bei der Bemessung der Verfahrensgebühr VV 6101 ist die Inhaftierung des Verfolgten zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 1).[8] Außerdem ist von Bedeutung, dass der Beistand über Ke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Rechtsschutzversicherung

Rz. 363 Lässt sich der Auftraggeber im Festsetzungsverfahren anwaltlich vertreten, so besteht im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes Versicherungsschutz.[310] Auf den Gegenstand des Rechtsstreits kommt es insoweit nicht an. Daher kann für das Festsetzungsverfahren auch dann Versicherungsschutz bestehen, wenn für den Hauptsacheprozess Versicherungsschutz ausgeschlossen ist, wie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Widerspruchs- und Bereicherungsklage und Verteilungsverfahren

Rz. 387 Nicht zu den genannten Verteilungsverfahren gehört das Verfahren der Widerspruchs- bzw. Bereicherungsklage selbst (§§ 878 bis 881 ZPO). Das Verfahren der Widerspruchs- bzw. Bereicherungsklage stellt eine besondere Angelegenheit dar, weil es nicht im, sondern neben dem Verteilungsverfahren geführt wird. Für den Anwalt entstehen in diesem besonderen Verfahren daher die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einigungs-/Erledigungsgebühr, VV 1000, 1002, 1004

Rz. 135 Eine Einigungsgebühr nach VV 1000 Abs. 1 Nr. 1 kann in der Regel nicht entstehen, weil die Parteien über die Ansprüche nach dem GWB nicht verfügen können (vgl. Anm. Abs. 4 zu VV 1000). Rz. 136 Hingegen kann eine Erledigungsgebühr (VV 1002) entstehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren durch Zurücknahme der Verfügung bzw. Erlass der zuvor unterlassenen Verfügung durch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Zusätzliche Gebühren nach VV 4141–4146, 5115, 5116 und 6216

Rz. 92 Die zusätzlichen Gebühren in VV 4142, 4143, 4144, 4145, 4146 und 5116 sind als Verfahrensgebühren ausgestaltet, sodass VV 1008 anwendbar ist (vgl. VV 4142 Rdn 27).[221] Rz. 93 Die Befriedungsgebühr nach VV 4141 erhöht sich dagegen nicht nach VV 1008. Das wird durch Abs. 3 S. 3 der Anm. zu VV 4141 ausdrücklich ausgeschlossen.[222] Für die Befriedungsgebühren VV 5115 und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Möglichkeit der Pauschgebühr für den Wahlanwalt besteht für sämtliche Tätigkeiten in allenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

Rz. 133 Nach § 1065 ZPO findet die Rechtsbeschwerde gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen statt, also Entscheidungen des OLG, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, über Anträge betreffendmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vorschuss (Abs. 1 S. 1, 2. Hs.)

Rz. 22 Die Anforderung eines Vorschusses ist nach Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ausdrücklich ausgeschlossen. Einen Vorschuss kann der Pflichtverteidiger vom Beschuldigten nur insoweit verlangen, als er den Beschuldigten unbeschadet der Vorschrift des § 52 in Anspruch nehmen kann (siehe Rdn 17).[16] Allerdings darf der Anwalt an die Nichtzahlung des Vorschusses keine Konsequenzen knüpf...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 3. Verweisung und Abgabe im Rechtsmittelverfahren

Rz. 15 Denkbar ist eine Verweisung auch im Rechtsmittelverfahren, wobei dieser Fall in Anbetracht der kurzen Rechtsmittelfristen in der Praxis kaum vorkommen dürfte. Beispiel 1: Gegen das Urteil des LG Dortmund wird Berufung beim OLG Düsseldorf eingelegt. Das OLG Düsseldorf gibt die Sache auf Antrag an das zuständige OLG Hamm ab. Beispiel 2: Gegen die Zurückweisung des Befan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Haftpflichtversicherung

Rz. 25 Andere Versicherer, insbesondere Kfz-Haftpflichtversicherer, haften jedenfalls gesamtschuldnerisch mit ihrem Versicherungsnehmer für Ansprüche. Sie sind im Innenverhältnis verpflichtet, den Versicherungsnehmer freizustellen. Diese Versicherer beauftragen häufig einen Anwalt mit der Abwehr der gegen den Versicherten geltend gemachten Ansprüche. In einem solchen Fall ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenvorstellung und Gehörsrüge

Rz. 14 Auf Gegenvorstellungen ist VV 3500 dagegen nicht anwendbar.[29] Solche Rechtsbehelfe werden für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten durch die Verfahrensgebühr entsprechend § 19 Abs. 1 S. 1 abgegolten. Als Einzelauftrag ist die Tätigkeit nach VV 3403 zu vergüten. Rz. 15 Für die Gehörsrüge findet sich eine spezielle Vorschrift in VV 3330 (siehe dort), die in Höh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beschwerdeverfahren gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 118 Auch Beschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§§ 83, 84 BPersVG) werden seit dem 1.8.2013[38] nach den Gebühren eines Berufungsverfahrens abgerechnet. Sie sind den entsprechenden arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vergleichbar, zumal nach §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 236 Wird nach der durch Nr. 1 Buchst. a bis c gebotenen Erforderlichkeitsprüfung die Entstehung der Dokumentenpauschale bejaht, folgt aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, dass diese auch vom Erstattungspflichtigen zu erstatten ist.[360] Es kann auf die Erläuterungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a bis c verwiesen werden (vgl. Rdn 45 ff.). Die ständige Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Ausdrücklicher Auftrag

Rz. 18 Dem Anwalt muss für das Beschwerdeverfahren ein Auftrag erteilt worden sein, § 15 Abs. 1.[31] Soweit er selbst den Beschwerdeführer vertritt, wird er in aller Regel einen ausdrücklichen Auftrag erhalten haben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kein weiter gehender Auftrag

Rz. 20 Der Auftrag muss ausschließlich zur Prüfung erteilt worden sein. Der Anwalt darf daher noch keinen unbedingten Prozess- oder Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erhalten haben. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 Abs. 1 S. 1). Ein bedingter Auftrag s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Keine Anwendbarkeit von § 333 ZPO (Anm. Abs. 2)

Rz. 44 Die Vorschrift des § 333 ZPO, wonach als nicht erschienen auch die Partei anzusehen ist, die in dem Termin zwar erscheint, aber nicht verhandelt, ist nach Anm. Abs. 2 ausdrücklich nicht anzuwenden. In Übereinstimmung mit der durch das RVG gewählten Konzeption der Terminsgebühr reicht also die bloße Anwesenheit der Anwälte im Termin zur Entstehung einer 1,2-Terminsgebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgabe, Verweisung oder Zurückverweisung an das Empfangsgericht und Verbindung mit einer dort schon anhängigen Sache

Rz. 34 Wird ein Verfahren von einem anderen Gericht verwiesen und mit einem anderen am Empfangsgericht schon anhängigen Verfahren verbunden, gelten hinsichtlich des abgegebenen, verwiesenen und verbundenen Verfahrens die vorstehenden Ausführungen wiederum entsprechend. Ab der Verbindung liegt dann nur noch eine Angelegenheit vor (zur Abrechnung siehe § 15 Rdn 181 ff.). Bis d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 50 Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag fehlt, soweit der Beschuldigte freigesprochen worden ist und der Pflichtverteidiger den Beschuldigten ohnehin nach Abs. 2 S. 1, 1. Alt. in Anspruch nehmen kann. Eine Feststellung der Leistungsfähigkeit durch das Gericht wäre in diesem Fall überflüssig. Rz. 51 Der Antrag ist dagegen auch dann zulässig, wenn der Anwalt vom Beschul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über die Bewilligung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Zuständigkeit

Rz. 53 Zuständig für die Feststellung der Leistungsfähigkeit ist das Gericht des ersten Rechtszugs (Abs. 2 S. 1). Dieses Gericht entscheidet über die Leistungsfähigkeit hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, auch soweit diese aus höheren Instanzen resultieren, und zwar auch dann, wenn das höhere Gericht den Anwalt bestellt hat.[35] Rz. 54 Bei Abgabe oder Verweisung ist das Gerich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verbesserung der Liquidität

Rz. 27 Kann der beigeordnete Anwalt – bei Gegenstandswerten über 4.000 EUR – die Regelgebühren nur in Höhe der Vergütung nach der Gebührentabelle des § 49 vorschussweise einfordern, ist dadurch eine Arbeitserleichterung zwar nicht zu erwarten, weil in jedem Fall am Schluss des Verfahrens die vollständige Überprüfung der Entlohnung ansteht, nämlich ob eine weitere Vergütung n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bewertung der Anteile der weiteren Antragsteller

Rz. 15 Der Zeitpunkt für die Berechnung der Anteile anderer Antragsteller ist nach Abs. 1 S. 2 ebenfalls der Zeitpunkt der Antragstellung. Hier ist allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung des Auftraggebers abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung der weiteren Antragsteller. Für jeden Antragsteller ist also gesondert die Anzahl seiner...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Trennung von Vollmacht (S. 2)

Rz. 45 Nach Abs. 1 S. 2 darf die Vergütungsvereinbarung nicht in der Vollmacht enthalten sein. Diese Formulierung ist sprachlich ungenau; gemeint ist, dass die Vereinbarung nicht in einer Vollmachtsurkunde enthalten sein darf.[71] De facto müssen daher mindestens zwei Urkunden vorhanden sein, eine Vollmachtsurkunde und eine weitere Urkunde über die Vergütungsvereinbarung. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zivilrecht

Rz. 46 Abs. 3 gehört nach dem Wortlaut des § 4b nicht zu den Vorschriften, welche die Fehlerhaftigkeit der Vereinbarung auslösen. Ein Verstoß gegen Abs. 3 lässt die Wirksamkeit der Vereinbarung nach § 4b daher unberührt (vgl. § 4b Rdn 4). Sie ist insbesondere nicht gemäß § 125 BGB oder § 134 BGB nichtig.[43] Rz. 47 Unter Hinweis auf das Grundsatzurteil des BGH vom 11.10.2007 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Begrenzung der Höhe nach § 15 Abs. 6

Rz. 23 Gemäß § 15 Abs. 6 kommt eine Begrenzung der Gebührenhöhe in Betracht, wenn dem mit der Gesamtvertretung beauftragten Anwalt nur ein geringerer Rahmen zur Verfügung gestanden hätte. Ein solcher Fall dürfte nach dem RVG allerdings nicht mehr vorkommen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Zeitpunkt

Rz. 30 Die erfolgsabhängige Vergütungsvereinbarung kann zulässigerweise nur vor Annahme des Mandats geschlossen werden. Ist das Mandat einmal zu einem erfolgsunabhängigen Honorar angenommen worden, kann der Mandant ja nicht mehr von der Beauftragung des Anwalts abgehalten werden, was aber nach § 4a Tatbestandsvoraussetzung ist.[31] Eine Ausnahme wird man insoweit machen müss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Sonderfall: Scheidungsverbund

Rz. 157 Die Frage der kostensparenden Prozess- bzw. Verfahrensführung stellt sich häufig auch dann, wenn eine Familiensache außerhalb und nicht als Folgesache innerhalb des Scheidungsverbunds anhängig gemacht worden ist. Der BGH hatte insoweit entschieden, dass die Geltendmachung einer zivilprozessualen Scheidungsfolgensache (bis 1.9.2009) außerhalb des Verbundverfahrens gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertfestsetzung

Rz. 31 Da bei einer Einigung keine Gerichtsgebühren anfallen, auch dann nicht, wenn ein Adhäsionsverfahren eingeleitet war (GKG-KV 3700), kommt eine gerichtliche Wertfestsetzung nach § 68 GKG, die nach § 32 Abs. 1 bindend wäre, nicht in Betracht. Der Wert ist daher auf Antrag des Anwalts oder eines Beteiligten nach § 33 Abs. 1 festzusetzen, soweit die Einigung vor Gericht ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Feststellung des Übergangsanspruchs

Rz. 36 Die Feststellung eines auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs gegen den erstattungspflichtigen Gegner kann nur im Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff., 126 ZPO durch den Rechtspfleger erfolgen. Das ergibt sich auch ausdrücklich aus Teil I A Nr. 2.3.1 VwV Vergütungsfestsetzung. Der Rechtspfleger stellt dort fest, ob und inwieweit der Erstattungsanspruch ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigungsgebühr, VV 1000 ff.

Rz. 27 Neben der Gebühr für die Privatklageeinigung kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr nach den VV 1000 ff. verdienen, wenn sich die Parteien über sonstige Ansprüche einigen (Anm. zu VV 4147). Nicht erforderlich ist, dass diese Ansprüche im Wege des Adhäsionsverfahrens anhängig waren. Zur Einigungsgebühr siehe die Erläuterungen zu VV 1000 ff. Rz. 28 Die Höhe der Einigu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 103 Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BerHG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt. Di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übergangsrecht

Rz. 97 Soweit sich die gesetzlichen Vorschriften ändern (so seinerzeit durch das 2. KostRMoG und jetzt durch das KostRÄG 2021), kann es für Terminsvertreter und Hauptbevollmächtigen zu unterschiedlichem Gebührenrecht kommen (§ 60). Es muss für beide Anwälte nicht gleiches Recht gelten. Es sind beide Varianten möglich, nämlich dass der Prozessbevollmächtigte noch nach den alt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr für das weitere Verfahren (VV 4138)

Rz. 25 Schließt sich das weitere Verfahren an, so erhält der Anwalt hierfür eine weitere Verfahrensgebühr, wiederum in Höhe der Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug (VV 4106, 4112, 4118). Erforderlich ist allerdings eine Entscheidung nach § 367 StPO. Ist eine solche nicht getroffen, kommen die Gebühren VV 4137 und VV 4138 mangels dahingehender weiterer Tätigkeit nicht n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Rechtsbeschwerde wird zugelassen

Rz. 36 Wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, gilt § 16 Nr. 11. Das Zulassungsverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zulassung sind insgesamt eine Angelegenheit. Die bis dahin verdienten Gebühren bleiben dem Anwalt erhalten. Sie können im nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren nicht mehr erneut entstehen. Lediglich der Gebührenrahmen kann wegen der weiteren Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die nachträglich in das VV eingefügte Vorschrift der VV 4145 erklärt sich aus den zum 1.9.2004 eingeführten Vorschriften der §§ 406 Abs. 5, 406a StPO. Macht der Verletzte Ansprüche gegen den Beschuldigten, die aus einer Straftat erwachsen sind, im Adhäsionsverfahren geltend, so kann das Gericht nach Anhörung (§ 406 Abs. 5 S. 1 StPO) durch Beschluss aussprechen, dass es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Klage und Widerklage

Rz. 77 Das gleiche Problem kann bei Klage und Widerklage auftreten. Auch dann können vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren angefallen sein, die im Rechtsstreit anzurechnen sind. Auch dann ist Abs. 2 zu beachten. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, für den Mandanten eine Forderung von 8.000 EUR außergerichtlich gegen den B geltend zu machen. Später erhält er den Auftrag,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeine Auslegungsgrundsätze

Rz. 76 Häufig werden Vergütungsvereinbarungen nicht eindeutig und zweifelsfrei formuliert, weshalb sie der Auslegung bedürfen. Dies gilt insbesondere, wenn das Verfahren einen unvorhergesehenen Gang nimmt, etwa wenn es zu Verweisungen, Rückverweisungen, Verfahrensverbindungen, Verfahrenstrennungen oder anderen Abweichungen vom üblichen Verfahrensablauf kommt. Solche Auslegun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203

Rz. 114 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Termins sowie Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung der Angelegenheit erhält der Anwalt eine Terminsgebühr nach VV 3202 mit dem Gebührensatz von 1,2 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Terminsgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 3). Rz. 115 Eine "fiktive" Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m....mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / e) Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren

Rz. 277 Kommt es nach dem Erlass einer einstweiligen Anordnung zu einem Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren,[87] so ist zwar auch das Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren gegenüber der Hauptsache eine verschiedene Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d), nicht aber gegenüber dem Anordnungsverfahren. Insoweit ist nach § 16 Nr. 5 nur eine Angelegenheit gegeben. Allerdings wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr, VV 3330

Rz. 26 In Verfahren nach VV Teil 6 erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach VV 3330 (siehe Rdn 18). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird.mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / C. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 16 Wird die gesamte Angelegenheit nach allgemeiner Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zu vollstreckende Forderung ist höher als gepfändete Forderungen

Rz. 29 Der Umstand, dass mehrere Forderungen gepfändet werden, ist jedoch von Bedeutung für die in § 25 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. getroffene Regelung. Beispiel: Entsprechend dem erteilten Mandat beantragt der Anwalt wegen einer Forderung des Mandanten gegen den Schuldner in Höhe von 7.500 EUR den Erlass eines einheitlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in zwei Forderunge...mehr