Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / B. Bestimmung des Prozessrisikos

Rz. 2 Kennt der Anwalt den Arbeitgeber nicht und vermag er nicht einzuschätzen, ob dieser auch nur Grundkenntnisse des Arbeitsrechts mitbringt, dürfte sich im ersten Bearbeitungsschritt die rechtliche Prüfung empfehlen, ob die ordentliche Kündigung überhaupt dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, d.h., ob dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 20 Die Entscheidung des Rechtspflegers ergeht durch Beschl. Der Beschl ist zu begründen, die fehlende Begründung führt zur Aufhebung und Zurückverweisung (Brandbg OLGR 03, 504). Der Beschl muss das konkrete Verfahren bezeichnen, sowie mit notwendiger Eindeutigkeit erkennen lassen, dass, ab wann und in welcher Höhe Raten zu zahlen sind (Saarbr Beschl v 3.1.11, 9 WF 100/10)...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Gebühren in der 2. Instanz

Rz. 92 Wird der Anwalt auch in der 2. Instanz für den Mandanten tätig, kann er dafür nach § 17 Nr. 1 RVG eigene Gebühren fordern. Die Gebühren des Anwalts für die arbeitsrechtliche Tätigkeit in der 2. Instanz sind in einem eigenen Abschnitt des VV geregelt – dem Abschnitt 2 zu Teil 3 VV, d.h. in Nrn. 3200 ff. VV. Dies ergibt sich aus der Überschrift des Abschnitts 2 sowie aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 18 Für das Verfahren über den Widerspruch werden keine gesonderten Gerichtsgebühren erhoben. Auch der Anwalt des ASt erhält keine gesonderten Gebühren. Für den Anwalt des Ag entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3307 VV RVG, die sich bei mehreren Antragsgegnern gem Nr 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber erhöht. Die Gebühr ist auf die Verfahrensgebühr des strei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 6 Ist die Sicherheitsleitung durch Hinterlegung von Geld oder bestimmten Wertpapieren erfolgt, wird der Nachweis darüber mit einer Bescheinigung der Hinterlegungsstelle über die Annahme erbracht. Die Überweisungsquittung einer Bank oder ein Posteinzahlungsschein reichen dagegen für den Nachweis nicht aus (Zö/Seibel § 751 Rz 4). Ist die Sicherheitsleistung durch (Bank-)Bür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auf Antrag des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 2 Nr 1.

Rn 58a Das Gesetz sieht zum einen vor, dass der Verfahrensbeistand die Aufhebung seiner Bestellung ausdrücklich beantragt. Diesem Antrag kann nur dann entsprochen werden, wenn der Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen. Erhebliche Gründe können nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann vorliegen, wenn das Amt zur Vermeidung besonderer Anforderungen aufgegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten und Gebühren.

Rn 31 Für das Verfahren über die Beschleunigungsrüge fallen keine gesonderten Gerichtsgebühren an. Das Verfahren ist bereits mit der in der Kindschaftssache anfallenden Verfahrensgebühr (Nr 1310, 1314, 1316, 1410 FamGKG-KV) abgegolten. Gerichtliche Auslagen (Nr 2000 ff FamGKG-KV) können entstehen, sind aber Teil der Gerichtskosten des jeweiligen Verfahrens, in dem die Beschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vortragsrecht der Partei auf Antrag.

Rn 6 Das Recht zur persönlichen Anhörung als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Anwaltsprozess haben sowohl die im Termin anwesende Partei, ihr gesetzlicher Vertreter als auch der Streithelfer (iE vgl Stackmann NJW 12, 1249, 1251). Das Recht auf persönliche Anhörung besteht, anders als das Fragerecht nach § 397 I, II, indes nur ›neben dem Anwalt‹. Vorauss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berufung.

Rn 19 Wird eine Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und später zurückgenommen, dann sind die Kosten eines Anwalts, den der Berufungsgegner bereits bestellt hat, grds erstattungsfähig. Wird der Zurückweisungsantrag allerdings gestellt, bevor der Berufungsführer seine Berufung begründet hat, ist grds nur eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr 3200, 3201 Nr 1 VV RVG ers...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG bemisst sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten hat, § 2 Abs. 1 RVG. Dieser Gegenstandswert ist in arbeitsrechtlichen Mandaten die Grundlage für die Wertgebühren, die nach Maßgabe des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG gestaffelt sind.[6] Der ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Fristen

Rz. 95 So trivial es auch sein mag, nicht zu selten wird die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes nicht gewahrt, weil der sachbearbeitende Anwalt diese Frist falsch berechnet.[59] Es ist äußerst haftungsträchtig, sich auf Angaben des Mandanten zum Zugang der Kündigungserklärung zu verlassen. Die wenigsten Mandanten können beurteilen, wann ein Kündigungsschreiben re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verkehrsanwalt.

Rn 77 Zusätzliche Kosten eines Verkehrsanwalts können iRd Abs 2 S 3 nicht geltend gemacht werden. Insbesondere kann der Anwalt in eigener Sache nicht Verkehrsanwalt sein (Frankfurt NJW 1972, 1328; Rostock MDR 01, 115 = JurBüro 01, 194; AnwK-RVG/N. Schneider Nr 3400 Rz 23).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen. 2Das gilt nicht für elektronisch übermittelte Dokumente sowie für Anlagen, die dem Gegner in Urschrift oder in Abschrift vorliegen. (2) Im Falle der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 195) haben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Delegation der Fristberechnung?

Rn 47 Die Berechnung der Fristen stellt die anspruchsvollste Aufgabe beim Fristenwesen dar. Die Berechnung komplizierter bzw in seiner Kanzlei nur selten vorkommender Fristen darf der Anwalt überhaupt nicht auf das Hilfspersonal zur selbstständigen Erledigung delegieren (BGH NJW 04, 350).mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / A. Einführung

Rz. 1 Der vorliegenden Ausarbeitung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) in den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. empfohlenen Fassungen von 2010 und 2012 zugrunde. Die Bedingungen von 2010 basieren mit einigen hier eher unbedeutenden Änderungen auf den ARB 1994, den letzten Bedingungen, die noch von der Aufsichts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bedürftige Partei.

Rn 21 Insoweit ist das verfassungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien zu beachten (BGH NJW 93, 732). Die bedürftige Partei darf sich grds darauf beschränken, innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Prozesskostenhilfeantrag für das beabsichtigte Rechtsmittel unter Beifügung vollständiger PKH-Unterlagen einzureichen. Wird der PKH-Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschulden des Vertreters.

Rn 9 Dem Antragsteller ist das Verschulden des beauftragten Rechtsanwalts grds zuzurechnen. Ein Kanzleiversehen ist nur dann unverschuldet, wenn der Anwalt seine sorgfältig ausgewählten und bewährten Angestellten mit den übertragenen Aufgaben so vertraut gemacht hat, dass sie im Einzelfall nicht besonders belehrt werden müssen (BGH NJW-RR 97, 951 [BGH 20.03.1997 - IX ZB 5/97]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Ladung zur mündlichen Verhandlung ist über die Folgen einer Versäumung des Termins zu belehren (§§ 330 bis 331a). 2Die Belehrung hat die Rechtsfolgen aus den §§ 91 und 708 Nr. 2 zu umfassen. (2) In Anwaltsprozessen muss die Ladung zur mündlichen Verhandlung, sofern die Zustellung nicht an einen Rechtsanwalt erfolgt, die Aufforderung enthalten, einen Anwalt zu bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Tod des Bevollmächtigten.

Rn 4 Mit dem Tod des Bevollmächtigten erlischt dessen Mandat (§§ 673, 675 BGB) und als Folge davon auch die Vollmacht (§ 168 S 1 BGB). Wurde für die Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts ein Abwickler nach § 55 BRAO bestellt, so wird das Fortbestehen der Vollmacht fingiert, denn dieser gilt als bevollmächtigt, sofern die Partei nicht in anderer Weise für die Wahrnehmung ihr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, dem anwaltlich nicht vertretenen Antragsgegner auch gegen seinen Willen einen Anwalt beizuordnen, wenn dies zu seinem Schutz erforderlich ist. Die Beiordnung nach § 138 ist von der Beiordnung eines Notanwalts gem § 113 I 2 iVm § 78b ZPO an denjenigen, der keinen (Rechtsanwalt findet, und der Beiordnung eines Rechtsanwalts gem § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundsatz.

Rn 43 Darüber hinaus ist eine Ausgangskontrolle erforderlich, die eine nochmalige selbstständige Prüfung voraussetzt (BGH MDR 16, 1284; NJW 06, 2412, 2413). Erforderlich ist eine allgemeine Anweisung, den Fristenkalender am Ende eines jeden Arbeitstages dahin zu kontrollieren, ob sämtliche Fristen des Tages erledigt und ausgetragen worden sind (BGH MDR 19, 1282 f [BGH 06.06....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Belege.

Rn 23 Die die einzelnen Ansätze rechtfertigenden Belege sind beizufügen, sofern sie nicht in der Gerichtsakte enthalten sind. Abschriften für den Gegner sind nicht vorzulegen (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 9). Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn der Gegner zur Überprüfung der Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten (zB Reisekosten des Rechtsanwalts) nicht auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz und Ausnahmen.

Rn 1 Als Parteiprozess bezeichnet das Gesetz Verfahren, in denen im Gegensatz zum Anwaltsprozess die Parteien den Prozess selbst führen können, weil eine Vertretung durch Anwälte nicht nach § 78 geboten ist. In diesen Verfahren ist die prozessfähige Partei (§ 52) selbst postulationsfähig und kann wirksam handeln, sie kann sich aber auch durch die in Abs 2 und Abs 4 aufgezähl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Sowohl das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 I als auch das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 II sind im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren jew eine selbstständige Gebührenangelegenheit, denn sie werden in § 19 RVG nicht als zum Rechtszug gehörig genannt. Deshalb können sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch in dem parallel oder anschließend...mehr

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AGS 04/2024, Keine Anrechnu... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Maßgebend sind zwei Kalenderjahre Die Entscheidung ist zutreffend. Liegen zwischen der Beendigung einer Angelegenheit und der Beginn einer anderen Angelegenheit, für die eine Gebührenanrechnung vorgesehen ist, mehr als zwei Kalenderjahre, dann ist die Anrechnung ausgeschlossen. Erforderlich sind zwei Kalenderjahre. Zwei Jahre alleine reichen nicht aus. Ein solcher Fall lag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen für die Partei.

Rn 2 Sämtliche Wirkungen der Prozesskostenhilfe sind auf die Person bezogen und auf diese beschränkt. Die PKH endet mit dem Tod der Partei, dementsprechend treten die Wirkungen auch nicht für die Erben ein. War dem Erblasser ratenfreie PKH bewilligt, dann können die Erben nicht für die durch die Prozessführung des Erblassers verursachten Kosten in Anspruch genommen werden (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prozessunfähigkeit.

Rn 5 Der Verlust der Prozessfähigkeit der Partei hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der vor dem Verlust bereits erteilten Prozessvollmacht, auch wenn dieser Verlust schon vor Rechtshängigkeit eingetreten ist (BGH NJW 93, 1654 [BGH 08.02.1993 - II ZR 62/92]; BAG NZA 03, 1049, 1051 [BAG 04.06.2003 - 10 AZR 448/02]; BFH NJW-RR 01, 244 [BFH 27.04.2000 - I R 65/98]; Urt v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe in der Sphäre der säumigen Partei.

Rn 4 Die Säumnis der Partei ist unverschuldet, wenn diese auf Grund kurzfristiger und nicht vorhersehbarer Umstände den Verhandlungstermin nicht oder jedenfalls nicht zur anberaumten Zeit wahrnehmen kann. Derartige Hinderungsgründe können sich aus Verkehrsproblemen – Verkehrsstaus, Zugverspätungen (BGH NJW 99, 724 [BGH 19.11.1998 - IX ZR 152/98]; Celle NJW 04, 2534, 2535 [OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einlegung des Einspruchs (Abs 1).

Rn 2 § 340 I schreibt die Schriftform vor (vgl BGH NJW-RR 94, 1213). Diese Form wird auch durch Übermittlung des Schriftsatzes durch Tele- oder Computerfax gewahrt (BGHZ 167, 214, 221; NJW 08, 2649, 2650 – zum Unterschriftserfordernis s Rn 3). Anstatt in Schriftform kann der Einspruch unter den Voraussetzungen des § 130a auch in elektronischer Form (§ 130a) eingelegt werden....mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Kostentragung

Rz. 6 Die mit der rechtlichen Interessenwahrnehmung verbundenen Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung insoweit getragen, als sie erforderlich sind, § 1 ARB 2010 bzw. 1. ARB 2012. Dabei handelt es sich gem. § 5 Abs. 1 Buchst. a ARB 2010 (2.3. ARB 2012) hauptsächlich um die hier interessierenden "gesetzlichen", d.h. nach dem RVG zu bemessenden, Anwaltsgebühren sowie g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsbefugnis.

Rn 17 Antragsbefugt ist jede Partei, soweit ein Kostentitel sie als erstattungsberechtigt ausweist (BGH WM 17, 1265 Rz 9; MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 28). Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist nicht zulässig (Bremen NJW-RR 89, 574, 575). Es gibt keine Nebenintervention im Kostenfestsetzungsverfahren (BGH NJW 06, 2495, 2496 [BGH 09.03.2006 - V ZB 164/05], für den Fall der Neben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Bürgschaftsvertrag.

Rn 12 Das Zustandekommen der Bürgschaft setzt die Annahme des Vertragsangebotes seitens des Kreditinstitutes durch die sicherungsberechtigte Gegenpartei voraus. Die erforderliche Annahmeerklärung braucht weder dem Bürgen ggü ausdrücklich, § 151 BGB, noch überhaupt erklärt zu werden. Diese wird vielmehr durch die gerichtliche Entscheidung über die Zulassung der Bürgschaft als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit.

Rn 6 Hinreichende Erfolgsaussicht ist anders als im Prozesskostenhilfeverfahren nicht erforderlich, denn die Staatskasse muss nicht davor bewahrt werden, wenig aussichtsreiche Prozesse finanzieren zu müssen. Die Partei hat ihren Anwalt selbst zu bezahlen, wirtschaftliche Gesichtspunkte bleiben deshalb unbeachtet. Maßgebend ist die Zumutbarkeit der Mandatsübernahme für den be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zeitliche Grenzen.

Rn 24 Handlungen nach der Beendigung des Rechtsstreits unterliegen grds nicht mehr dem Anwaltszwang, weshalb es iRd bei der Zwangsvollstreckung, der Streitwertfestsetzung oder der Kostenfestsetzung nicht notwendig ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren der Nichtzulassungsbes...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Terminsgebühr

Rz. 99 Die Terminsgebühr entsteht auch in 2. Instanz für die in der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV genannten Tätigkeiten[172] (siehe Rdn 68 ff.). Der Anwalt verdient sie also u.a. für das Mitwirken an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts (nicht aber für bloße Besprechungen mit dem Auftraggeber). Eine Terminsgebüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltskosten.

Rn 21 Die bedürftige Partei hat im Falle des Obsiegens einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner auch dann, wenn ihr ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (BGH FamRZ 09, 1577). Durch diese Entscheidung ist der zuvor diesbzgl bestehende Streit höchstrichterlich entschieden (zuvor anders, weil die Partei gem § 122 von der Zahlung der Vergütung ggü...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / IV. Künftige Gehaltsansprüche im Kündigungsschutzprozess

Rz. 40 Werden mit der Kündigungsschutzklage zukünftig entstehende, noch nicht fällige Lohn- oder Gehaltsansprüche anhängig gemacht,[96] ist damit zu rechnen, dass der Versicherer sich auch hier bezüglich daraus entstehender Mehrkosten auf die Obliegenheit des Versicherten, unnötige Kosten zu vermeiden, berufen wird. Gelegentlich wird der Versicherte auch angewiesen (§ 82 Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umsatzsteuer (Abs 2 S 3).

Rn 6 Diese ist idR ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach Abs 2 S 3 vorliegt (BGH NJW 03, 1534). Dies gilt auch bei einer GmbH (Ddorf Rpfleger 04, 184; Brandbg JurBüro 19, 259, 260). Die Richtigkeit der Erklärung wird grds nicht überprüft (Karlsr OLGR Karlsr 02, 288; Ddorf JurBüro 02, 590). Die bloße Geltendmachung der Umsatzsteuer ersetzt die Erklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dritter Rechtszug.

Rn 34 In einem dritten Rechtszug sind, da § 36 I RVG auf den gesamten Abschnitt 2 in Teil 3 VV RVG verweist, die Vorschriften eines Revisionsverfahrens anzuwenden. Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3206 VV RVG iHv 1,6, die sich bei vorzeitiger Erledigung (Nr 3207, 3201 Nr 1 VV RVG) sowie unter den Voraussetzungen der Nr 3207, 3201 Nr 2 VV RVG auf 1,1 reduziert. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fragerecht.

Rn 2 Das Fragerecht steht unmittelbar nur dem Anwalt der Partei zu (§ 397 II Alt 2), während die Partei selbst ihre Fragen nur durch Vermittlung des Gerichts dem Zeugen ›vorlegen‹ lassen kann (§ 397 I). In der Praxis wird das Gericht aber auch der nicht vertretenen Partei oder – nach Durchführung der Zeugenbefragung durch ihren Anwalt – auch der vertretenen Partei das Recht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bestellung.

Rn 10 Damit der Bevollmächtigte in die Stellung eines Prozessbevollmächtigten in vollem Umfang einrückt, muss er sich dem Gericht und dem Gegner ggü bestellen. Dazu muss die Vollmachtserteilung entweder durch die Partei oder den Bevollmächtigten (KG KGR 05, 417, 418) bekannt gemacht werden (BGH NJW-RR 06, 356), was auch durch telefonische Anzeige durch die Partei möglich ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erstinstanzliche Verfahren.

Rn 32 Erstinstanzlich erhalten die beteiligten Anwälte zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung (Nr 3101 Nr 1 VV RVG) oder in den Fällen der Nr 3101 Nr 2 VV RVG auf 0,8 ermäßigt. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Daneben entsteht die 1...mehr

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AGS 04/2024, Kosten- und Au... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat am 15.2.2023 beantragt, gegen den Angeklagten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu erlassen. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, als Fahrer eines Pkws an einem Fußgängerweg den Geschädigten verletzt zu haben, indem er das Vorderrad des vom Geschädigten geschobenen Fahrrads erfasste, wodurch der Geschädigte zu Boden fiel. Das AG h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufhebung der Beiordnung.

Rn 40 Gemäß § 48 II BRAO kann der Anwalt, der die Vertretung nicht übernehmen oder nicht mehr ausüben will, die Aufhebung der Beiordnung nur dann verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Das können die unüberbrückbare Zerstörung des Vertrauensverhältnisses (BGH NJW-RR 92, 198 [OLG Düsseldorf 20.09.1991 - 3 WF 141/91]) oder auch eine nachträglich eingetretene Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 37 Zuständig für die Beiordnung ist das Prozessgericht, das über die Bewilligung der PKH entscheiden muss. Nur für die Bestellung des Notanwalts ist der Vorsitzende des Gerichts zuständig. Im Beschwerdeverfahren nach abgelehnter Beiordnung darf auch das Beschwerdegericht einen Anwalt beiordnen (Köln MDR 83, 324). Außer bei der notwendigen Beiordnung ist ein Antrag erforde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grenzen.

Rn 18 Eine Verschuldenszurechnung entfällt nicht bereits dann, wenn zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten mitursächlich eine fehlerhafte Handhabung durch das Gericht hinzutrat (BGH NJW 94, 55, 56; 05, 3776 [BGH 05.10.2005 - VIII ZB 125/04]; zweifelnd aber nicht überzeugend BVerfG NJW 02, 2937, 2938 [BVerfG 12.08.2002 - 1 BvR 399/02]). Die Anschrift des Gerichts auf Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustellungserfordernisse.

Rn 6 Die Nachweisurkunden müssen dem Schuldner bereits vor Anordnung der Vollstreckungsmaßregel in Abschrift zugestellt worden sein. Wie die Formulierung ›bereits zugestellt‹ ergibt, können die Urkunden anders als iRd § 756 nicht gleichzeitig zugestellt werden. Der Nachweis der Zustellung erfolgt durch Vorlage der Zustellungsurkunde, bzw bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt d...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Verspätetes Handeln

Rz. 88 Im Kündigungsschutzprozess ist es manchmal erforderlich, ohne jedes schuldhafte Zögern aktiv zu werden, namentlich im Falle der fehlenden Originalvollmacht einer nicht vom Organvertreter oder Personalchef erklärten Kündigung. Haftungsgefahren drohen beim zu späten Zurückweisen oder im fehlerhaften Zurückweisen. Bereits zuvor, nämlich dann, wenn der Anwalt die Kündigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kein erheblicher Grund.

Rn 6 Abs 1 Nr 1, 2 spricht die Selbstverständlichkeit aus, dass die (verschuldete) mangelnde Vorbereitung der Partei sowie das (nicht entschuldigte) Ausbleiben bzw dessen Ankündigung kein Grund für eine Terminsverlegung sind. Anderenfalls stünde es im Belieben der Partei, das Verfahren hinauszuzögern. Der Termin ist vielmehr durchzuführen, die Nachteile des Nichterscheinens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entsprechend zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteil...mehr