Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Bestellung des Wahlvorstands durch Gesamt- oder Konzernbetriebsrat

Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23.7.2001[1] wurden dem Gesamtbetriebsrat oder – falls ein Gesamtbetriebsrat nicht existiert – dem Konzernbetriebsrat ein Vorrang für die Bestellung des Wahlvorstands in betriebsratslosen Betrieben gewährt, § 17 Abs. 1 BetrVG und § 17 Abs. 2 Satz 1 BetrVG erster Halbsatz. Gesamt- oder Konzernbetriebsrat habe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17a BetrVG legt zunächst als Grundsatz fest, dass der Wahlvorstand auch bei Wahlen im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a BetrVG grundsätzlich nach den Vorschriften des § 16 BetrVG bestellt wird, wenn bereits ein Betriebsrat amtiert. Ebenso findet die Bestellung des Wahlvorstandes in betriebsratslosen Betrieben grundsätzlich nach § 17 BetrVG statt. Ergänzende Sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Feststellung des Wahlergebnisses

Rz. 5 Nach Abschluss der Wahl hat der Wahlvorstand festzustellen, wer gewählt wurde. Dazu hat er die Stimmen öffentlich auszuzählen, das Ergebnis zu ermitteln und dieses bekanntzugeben; die Öffentlichkeit ist nur gewahrt, wenn vorher Ort und Zeitpunkt der Stimmauszählung im Betrieb öffentlich bekannt gemacht wurden.[1] Die Öffnung der für die Briefwahl verwendeten Freiumschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 2.2 DBA-Sonderregelungen

Eine weitere Ausnahme gilt nach den mit bestimmten Ländern getroffenen Vereinbarungen für Grenzgänger. Sonderregelungen für Grenzgänger enthalten die DBA mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Diese zwischenstaatlichen Grenzgängerregelungen haben das Ziel, abweichend vom Arbeitsortprinzip die Besteuerung des Arbeitslohns dem Wohnsitzstaat zuzuweisen. Unterschiedlich sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheit / 4 Gesundheit am Arbeitsplatz

Physisches und psychosoziales Wohlbefinden unterliegt vielfältigen Einflussfaktoren. Diese können sowohl am Arbeitsplatz als auch im Privatleben entstehen und wechselseitig aufeinander wirken. Ganzheitlich denkende Arbeitgeber bieten Gesundheitsmanagement-Konzepte an, die Beruf und Privatleben unterstützen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz leistet einen wesentlichen Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4 Rahmenübereinkommen für gewöhnliche grenzüberschreitende Telearbeit

Am 30.6.2023 ist die pandemiebedingte Sonderregelung zum Homeoffice ausgelaufen. Mit der Corona-Pandemie hat sich die Arbeitsweise der Beschäftigten verändert. Die Tätigkeiten werden immer häufiger im Rahmen von Telearbeit ausgeübt. Mit dem neuen Rahmenübereinkommen soll den geänderten Arbeitsmustern Rechnung getragen werden. Das Rahmenübereinkommen ermöglicht es den Beschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 5.5 Arbeitsunfähigkeit

Sollte der im Ausland wohnende Grenzgänger arbeitsunfähig sein, kann er vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Es wird empfohlen, dass der Grenzgänger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche an seine deutsche Krankenkasse sendet. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.1.3 Finanzierung

Direktzusageleistungen – ebenso wie Leistungen einer Unterstützungskasse – werden durch den Arbeitgeber finanziert, auch wenn der Finanzierung eine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. Aufgrund der steuerlich möglichen Aufwandsverrechnung vor dem tatsächlichen Abfluss der Rentenzahlungen ergibt sich für das zusagende Unternehmen durch die Vorfinanzierung der Leistungen eine kap...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.3.2 Steuerliche Behandlung

Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind im Jahr der Zahlung abzugsfähige Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Ertrag unabhängig davon, ob es sich um laufende Beiträge oder um Einmalbeiträge handelt. Dies gilt auch dann, wenn die Ansprüche aus der Versicherung beliehen oder abgetreten sind. Der Versicherungsanspruch aus einer Direktversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich unbeachtlich, wo der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat – auch wenn dieser in einem anderen Staat als der Arbeitsort liegt. Ob auf den Arbeitsvertrag des Grenzgängers das Arbeitsrecht des Wohnsitzes oder des Arbeitsorts anzuwenden ist, bestimmt sich in erster Linie nach der Vereinbarung der Parteien über das Rechtsstatut des Arbeitsvertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 10 Mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können die Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen, wenn trotz Einladung keine Betriebsversammlung stattfindet oder wenn die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand wählt. "Trotz Einladung" bedeutet grundsätzlich, dass eine Bestellung des Wahlvorstands durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 3.4 Steuerpflicht einer Abfindung bei Wegzug

Fraglich ist, ob die Zahlung einer Abfindung nach Beendigung der Grenzgängerbeschäftigung unter die Steuerfreistellung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich fällt. Die Finanzverwaltung weist das Besteuerungsrecht dem ehemaligen Ansässigkeitsstaat zu, soweit die laufenden Grenzgängereinkünfte während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses dem Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Bestellung des Wahlvorstands im betriebsratslosen Betrieb

Rz. 5 Für die Bestellung des Wahlvorstands im betriebsratslosen Betrieb gilt wiederum auch im vereinfachten Wahlverfahren grundsätzlich § 17 BetrVG. Auch insoweit sieht § 17a BetrVG lediglich 2 Modifikationen vor: Rz. 6 Erstens: § 17a Nr. 3 und 4 BetrVG modifizieren die Bestellung des Wahlvorstandes in Betrieben ohne Betriebsrat. An die Stelle der Betriebsversammlung in § 17 ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4.3 Finanzierung

Pensionskassen finanzieren sich vorrangig aus den Zuwendungen des Trägerunternehmens, den Arbeitnehmerbeiträgen und den Erträgen aus der Vermögensanlage. Die Zuwendungen des Trägerunternehmens bzw. des Arbeitgebers sind – unabhängig von der Steuerbefreiung der Kasse – als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie auf einer satzungs- oder geschäftsplanmäßigen Verpflichtung beruh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.6.3 Steuerliche Behandlung

Die grundsätzliche steuerliche Behandlung der Versorgungseinrichtung richtet sich danach, ob sie eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung ist. Sieht der Tarifvertrag einen Sicherungsbeitrag vor, ist dieser vereinbarte Beitrag des Arbeitgebers in der Einzahlung steuerfrei, soweit er nicht unmittelbar einem Arbeitnehmer gutgeschrieben wird.[1]mehr

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bAV: Durchführungswege / Zusammenfassung

Überblick Bedingt durch die demografischen Veränderungen verschiebt sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Dies bedeutet eine Herausforderung für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, denn Beitragssätze und Steuermittel können nicht beliebig erhöht werden. Damit die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft die wichtigste Säule der Altersversorgu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.3.3 Finanzierung

Die Beitragszahlung des Arbeitgebers kann in Form laufender Beiträge oder durch Einmalzahlung erfolgen. Die Liquidität des Unternehmens wird in Höhe der Prämienzahlung gemindert, wobei der Liquiditätsabfluss teilweise durch Beleihung des Deckungskapitals wieder rückgängig gemacht werden kann. Eine Beleihung kann für das Unternehmen mit einem Finanzierungsvorteil verbunden se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 5.4 Direktzusage und Direktversicherung

Eine weitere Variante ist die Verknüpfung einer Direktversicherung mit einer Direktzusage. Ziel kann dabei sein, die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen sukzessive über einen externen Versicherer auszufinanzieren. Ferner kann beabsichtigt sein, eine größtmögliche Anpassung der aus dem Versorgungswerk resultierenden Aufwendungen an die jeweilige Ertragssituation zu erhal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.4.2 Steuerliche Behandlung

Die Befreiung einer Pensionskasse von der Körperschaftsteuer (sowie von der Vermögen- und Gewerbesteuer) ist von der Erfüllung der in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG festgelegten Voraussetzungen abhängig. Pensionskassen sind u. a. nur dann körperschaftsteuerbefreit, wenn es sich um eine Firmenpensionskasse handelt, die nur für Arbeitnehmer bestimmter Unternehmen offensteht. Auch bei P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 4.2 Nichtrückkehr zum Wohnort

Die Grenzgängereigenschaft bleibt erhalten, wenn ein ganzjährig beschäftigter Arbeitnehmer an höchstens 45 Tagen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone arbeitet. Besteht die Grenzgängereigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr, berechnet sich die Unschädlichkeitsgrenze bei dem nicht ganzjährig als Grenzgänger beschäftigten Arbeitnehmer mit 20 % der ta...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3 Zusatzbeiträge der Arbeitgeber

1.3.1 Grundlage für die Neuregelung Viele Tarifverträge enthalten Regelungen über einen Arbeitgeberzuschuss für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Voraussetzung ist, dass deren Finanzierung (teilweise) durch Entgeltumwandlung erfolgt. Hintergrund dafür ist die Beitragsersparnis des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.1 Verpflichtung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zu zahlen.[1] Die reine Beitragszusage kann also nur in diesen Durchführungswegen erteilt werden. Die Zahlung des Arbeitgebers hat schuldbefreiende Wirkung. Er steht nicht für den Erhalt einer bestimmten Anwartschaft oder Leistung ein. Als Kompensation für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 4 Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers

Die in § 14 MuSchG geregelten Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers sollen umfassend Transparenz und Kontrolle ermöglichen. Die damit für den Arbeitgeber verbundenen Pflichten gehen deutlich über das Niveau des allgemeinen Arbeitsschutzrechts hinaus. Die Informationspflichten betreffen neben der schwangeren oder stillenden Frau die gesamte Belegschaft un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 3 Schutzpflichten im Eintrittsfall

Von der abstrakten, nicht anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu unterscheiden sind die anlassbezogenen, konkreten Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber im Fall der Schwangerschaft oder Mutterschaft einleiten muss. Allgemeine Schutzpflicht in § 9 MuSchG § 9 MuSchG regelt die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen in ganz allgemeiner Form. Allerdings ergeben sich auch aus § ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG)

Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basiert in ihrer Struktur auf dem bekannten Konzept des Arbeitsschutzgesetzes. Bei der inhaltlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.3 Ableitung voraussichtlicher Maßnahmen

Die vom Arbeitgeber durchzuführenden Maßnahmen ergeben sich aus der auf der ersten Stufe (s. o.) vorrangig durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen ist zwingend immer dann erforderlich, wenn eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Eine Umgestaltung kann erforderlich sein, wenn eine Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau bz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in dreifacher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.2.1 Übernahme der Zusage

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann die Zusage aus einem alten Arbeitsverhältnis von einem neuen Arbeitgeber übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sich sowohl der alte und der neue Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einig sind, dass die Zusage auf den neuen Arbeitgeber übergehen soll. In diesen Fällen übernimmt der neue Arbeitgeber die Zusage so, wie sie v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 6 Förderung für Geringverdiener

Zusätzlich wurde 2018 ein neues steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener eingeführt ( BAV-Förderbetrag ). Der BAV-Förderbetrag soll den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung erhöhen, denn der Arbeitgeber wird durch eine staatliche Förderung motiviert, zusätzliche Mittel für die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer aufzubringen. Geförder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2.1 Schutz schwangerer Frauen gemäß § 11 MuSchG

§ 11 MuSchG konkretisiert und systematisiert typische Gefahrenquellen, die eine unverantwortbare Gefährdung begründen im Hinblick auf die Tätigkeiten bzw. der Arbeitsbedingungen der schwangeren Frau. Dieser nicht abschließende Katalog bietet neben den dort benannten Gefahren einen allgemeinen Orientierungsrahmen zur Einschätzung sonstiger Gefährdungen. Die Regelung des § 11 M...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.3 Höhe des Zuschusses bei geringerer Ersparnis

Der Arbeitgeber ist jedoch nur zu dem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hat er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers keine Ersparnis hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge, ist er nicht zum Zuschuss verpflichtet. Dies ist z. B. der Fall, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2 Die "unverantwortbare Gefährdung"

Die größten Unsicherheiten für alle Beteiligte, insbesondere aber für den Arbeitgeber, sind mit der Bedeutung des Begriffs der "unverantwortbaren Gefährdung" verbunden. Die Besonderheit der "unverantwortbaren Gefährdung" liegt dabei in der (Rechts-)Folge: das Risiko führt hier zum Handlungsbedarf und damit zwingend zu einer entsprechenden Handlungspflicht. Nach der Gesetzesbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.1 Informationspflicht gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau

Der Arbeitgeber hat 2 verschiedene Vorgaben im Hinblick auf die Kommunikation mit der Schwangeren bzw. stillenden Mutter zu beachten: Das Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG. Die Information über die Gefährdungsbeurteilung und die für die Frau erforderlichen Schutzmaßnahmen.[1] Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG Der Arbeitgeber muss der Frau unverzüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.3.1 Grundlage für die Neuregelung

Viele Tarifverträge enthalten Regelungen über einen Arbeitgeberzuschuss für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse. Voraussetzung ist, dass deren Finanzierung (teilweise) durch Entgeltumwandlung erfolgt. Hintergrund dafür ist die Beitragsersparnis des Arbeitgebers. Im Falle der Entgelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 3.2 Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder an die Direktversicherung weiterleiten, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.[1] Dies gilt unabhängig von der Zusageform. Durch Tarifvertrag kann von dieser Regelung abgewichen werden. Der Tarifvertrag kann bereits vor Inkrafttreten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 17 Aushänge

Zur Durchführung des Gesetzes sind Aushänge vorgeschrieben. Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, haben einen Abdruck dieses Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Durch die Änderungen aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes[1] ist es ab dem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2 Die Begriffe "Gefährdung" und "unverantwortbare Gefährdung"

Die Gefährdungsbeurteilung hat sich an den Begriffen der "Gefährdung" bzw. der "unverantwortbaren Gefährdung" zu orientieren: "Gefährdungen" der Schwangeren oder stillenden Mutter sowie des Kindes sollen möglichst vermieden werden.[1] "Unverantwortbare Gefährdungen" müssen ausgeschlossen werden.[2] Erst wenn beim Arbeitgeber Klarheit über den Inhalt der Begriffe als Leitlinien ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 5 Widerruf

Ansprüche auf bAV können nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt oder widerrufen werden. Deshalb enthalten Versorgungsordnungen häufig einen Widerrufsvorbehalt, der die Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Widerruf des Leistungsversprechens durch den Arbeitgeber festlegt. Der Arbeitgeber kann aber auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie z. B. Stö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.1.1 Grundlage für die Verpflichtung

Die reine Beitragszusage kann nur durch Tarifvertrag, eine Betriebs- oder eine Dienstvereinbarung geregelt werden. Allerdings können Betriebs- und Dienstvereinbarungen wiederum nur Regelungen treffen, wenn ein Tarifvertrag diese Formen zulässt. Mit dieser zwingenden Anbindung an eine tarifvertragliche Regelung sollen die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9.1 Mindestschutz für Pensionskassenzusagen vor dem 1.1.2022

Der vollständige PSVaG-Schutz von Pensionskassenzusagen setzt erst bei Arbeitgeberinsolvenzen ab 2022 ein. Tritt die Insolvenz des Arbeitgebers vor dem 1.1.2022 ein, gewährt § 30 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG einen europarechtskonformen Mindestschutz der Betriebsrentenansprüche. Dieser greift, wenn die Kasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing / 1 Begriff

Das Personalmarketing ist ein zentraler Bestandteil der Personalstrategie eines Unternehmens und zielt darauf ab, das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und qualifizierte Talente zu gewinnen. Im Kern geht es darum, das Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt als attraktiven Arbeitgeber hervorzuheben, um sowohl Talente anzuziehen als auch die Mitarbeitermotivat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 3.1 Optionssystem

Beruht das Entgelt auf einem Tarifvertrag, kann es nur umgewandelt werden, wenn dies der Tarifvertrag zulässt.[1] Neu ist die Einführung des sog. Optionssystems. Nach diesem kann der Arbeitgeber für alle oder eine Gruppe einzelner Arbeitnehmer eine automatische Entgeltumwandlung einführen. Allerdings muss dies in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebs- oder Dienstvereinba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9.2 Schutz von Pensionskassenzusagen nach dem 1.1.2022

Wird ein Arbeitgeber nach dem 31.12.2021 insolvent, sichert der PSVaG grundsätzlich die unverfallbaren Anwartschaften der Arbeitnehmer sowie der Betriebsrentner in Höhe der Ausfalldifferenz zwischen der vom Arbeitgeber zugesagten Versorgung und der tatsächlichen Betriebsrentenzahlung der Pensionskassen. Im Ergebnis wird die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung vollständig abge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.2 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Seit 1.1.2018 sieht das BRSG einen Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung vor. Diesen Förderbetrag erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrags ist u. a., da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: Rechte aus § 80 BetrVG : Allgemeines Überwachungsrecht gemäß ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2.2 Schutz stillender Frauen gemäß § 12 MuSchG

§ 12 MuSchG konkretisiert und systematisiert typische Gefahrenquellen, die eine unverantwortbare Gefährdung begründen im Hinblick auf die Tätigkeiten bzw. die Arbeitsbedingungen der stillenden Mutter. Auch hier ist der Katalog nicht abschließend und bietet neben den dort benannten Gefahren einen allgemeinen Orientierungsrahmen zur Einschätzung sonstiger Gefährdungen. Die Rege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2 Reine Beitragszusage

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) kannte bisher nur Zusageformen in Ausgestaltung von Leistungszusagen, beitragsorientierten Leistungszusagen und Beitragszusagen mit Mindestleistung. Ihnen ist gemeinsam, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistung haftet bzw. im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers ggf. der Pensions-Versicherungs-Verein (PSV) die Betriebsre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.3 Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung

Das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der Versorgungseinrichtung regelt im Wesentlichen § 22 BetrAVG. Zentrales Element der reinen Beitragszusage ist das sog. "Zielrentenkonzept". Nach diesem dürfen die Versorgungsträger weder die Höhe der erworbenen Anwartschaften noch die Höhe der Leistung garantieren. Sie erbringen ihre laufenden Leistungen auf der Grundlage des pl...mehr