Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Alphabetisches Verzeichnis beispielhafter unentgeltlicher Wertabgaben i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG an das Personal zu dessen privatem Bedarf

Rz. 55 Die Steuerbarkeit der im Folgenden genannten unentgeltlich erbrachten sonstigen Leistungen für den privaten Bedarf des Personals hängt nicht davon ab, dass die zur Leistungsausführung nötigen Vorleistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Arbeitserleichterungen: nicht nach § 3 Abs. 9 a Nr. 2 UStG steuerbare Leistung im überwiegend betriebliche...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.2.2 Bewerbungsgespräch

Verhaltensweisen im Bewerbungsgespräch, die für eine Benachteiligung Indizien begründen können, sollten Arbeitgeber vermeiden. Ein einleuchtendes (und reales) Beispiel ist das eines Abteilungsleiters, der im Bewerbungsgespräch mit einer transsexuellen Frau dieser mitteilt, er habe eine Frau erwartet und keinen Mann (hierzu s. Praxisbeispiele.). Arbeitgeber sollten nur Fragen ...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.1 Stellenausschreibung

Bei der Akquise neuer Mitarbeiter muss der Arbeitgeber auf ein benachteiligungsfreies Verhalten achten. Das fängt mit der Stellenausschreibung an. Allgegenwärtig sind Stellenausschreibungen mit der Jobbezeichnung und dem Zusatz "m/w/d". Die Formulierung ist eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die rechtliche Existenz des dritten Geschlechts[1] i...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 5.2 Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands

Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung des Arbeitnehmers. Die Steuerfreiheit ist begrenzt auf 600 EUR jährlich.[1] Grundlage für die steuerliche Förderung sind die arbeitgebergeförderten Präventions- und betrieblic...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Merkmale "Geschlecht" und "sexuelle Identität" sind Ausdruck einer erhöhten gesellschaftlichen Sensibilität für geschlechtsbezogene Themen. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie Praktiken und tradierte Rollenbilder, die früher gesellschaftlich akzeptiert waren, rechtlich auf den Prüfstand stellen müssen. Die Rec...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.3 Arbeitsklima

Das Arbeitsklima muss frei von Herabwürdigungen und Erniedrigungen sein. Das AGG erfasst speziell solche, die entweder an eines der Merkmale des § 1 AGG (bspw. Geschlecht und sexuelle Identität) anknüpfen oder sexuelle Belästigungen sind. Für Verstöße seitens der Mitarbeiter haftet der Arbeitgeber, da § 278 BGB ihm das Verhalten der Mitarbeiter zurechnet. Belästigungen i. S. ...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.4 Umgang mit Belästigung bzw. sexueller Belästigung; Leistungsverweigerungsrecht Belästigter

Kommt es zu (sexuellen) Belästigungen am Arbeitsplatz, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Wiederholung ergreifen. Andernfalls können Betroffene der Belästigung oder sexuellen Belästigung gem. § 14 AGG die Arbeit verweigern, ohne hierfür ihren Anspruch auf Entlohnung einzubüßen.[1] Die Bestimmung dessen, was geeignet ist, erfolgt nicht aus Sicht d...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.1 Beweiserleichterung gem. § 22 AGG

Große Auswirkungen hat die im AGG vorgesehene Beweiserleichterung für den Kläger gem. § 22 AGG. Üblicherweise ist es so, dass der Anspruchsteller den Vollbeweis für das Vorliegen der tatsächlichen Tatbestandsmerkmale des gestellten Anspruchs erbringen muss.[1] Stattdessen muss der Kläger im Geltungsbereich des AGG nur Indizien beweisen, die eine Diskriminierung überwiegend w...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.3 Beschwerderecht

Der Mitarbeiter, dem eine Diskriminierung widerfährt, darf sich bei der "zuständigen Stelle" i. S. d. § 13 Abs. 1 Satz 1 AGG beschweren (AGG-Beschwerdestelle). Die Bestimmung, wer zuständig ist, erfolgt durch den Arbeitgeber. Das heißt aber auch, dass er jemanden bestimmen muss. Der Betriebsrat hat dabei kein Mitbestimmungsrecht.[1] Wählt jedoch der Arbeitgeber eine offensic...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.5.2 Fehlender Zusammenhang zwischen dem betroffenen Merkmal und der Absage

Kann der Arbeitgeber beweisen, dass unzureichende Qualifikation der Grund für die Absage war, entsteht kein Entschädigungsanspruch. Dieser Beweis ist aber nicht bereits deshalb erbracht, weil der Arbeitgeber jemanden mit besserer Qualifikation eingestellt hat. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann den Gegenbeweis erbringen, dass er trotz diskriminierender Stellenausschreibung j...mehr

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Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 5.1 Unterstützungsleistungen

Unterstützungen, die private Arbeitgeber an einzelne Arbeitnehmer zahlen, bleiben steuerfrei, wenn die Unterstützungsleistungen dem Anlass nach gerechtfertigt sind. In Betracht kommen z. B. Krankheits- oder Unglücksfälle. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Unterstützungen aus einer mit eigenen Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm unabhängigen un...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 1.2 Bindung des Betriebsrats an das Datenschutzrecht

Schwierigkeiten bereitete lange Zeit im Rahmen der DSGVO die Einordnung der datenschutzrechtlichen Rolle des Betriebsrats. Nach bisherigem Recht ging das BAG tendenziell davon aus, dass der Betriebsrat – ähnlich wie andere Abteilungen oder Stellen innerhalb eines Unternehmens – nicht selbst Verantwortlicher ist, aber – und dies ist eine wichtige Ergänzung – als Teil der vera...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.1 Folgen für den Auftraggeber

Für den Auftraggeber bedeutet die Bewertung laufender als auch abgeschlossener Tätigkeiten aber auch, dass ein Auftragnehmer im Nachhinein den Status von Selbstständig in einen beschäftigten Arbeitnehmer erwirken kann. Auch hierdurch kommen Beitragsansprüche der Sozialversicherung auf den Arbeitgeber zu. Dies gilt umso mehr, als dass der Arbeitgeber zunächst Schuldner der Ge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Rechtswegzuweisung von Streitigkeiten nach §§ 1-12 BEEG (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Rechtsstreite wegen Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus nach den §§ 1-12 BEEG sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen. Die Bestimmung ist eine Rechtswegzuweisung i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG. Sie betrifft nur Rechtsstreite über Fragen der im Einzelnen aufgeführten Bestimmungen des BEEG. Die Zuweisung betrifft neben Streitigkeiten über...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.1 Verarbeitungsverzeichnis

Ein Erfordernis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. ein Regelungsbedürfnis für eine trennscharfe Abgrenzung der Verantwortungsbereiche besteht zunächst mit Blick auf das nach Art. 30 DSGVO zu erstellende sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Nach Art. 30 Abs. 1 Satz 1 DSGVO ist grundsätzlich jeder Verantwortliche dazu verpflichtet (Ausnahme Abs. 5: wen...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte tragen. Die Regelung stellt damit ausdrücklich nur auf die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Unentgeltliche Leistungen an das Personal

Rz. 34 § 3 Abs. 9a Nr. 1 und Nr. 2 UStG regeln auch die unentgeltliche Erbringung von sonstigen Leistungen zum privaten Bedarf des Personals des Unternehmers, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Zum Begriff des Personals vgl. Rz. 25. Wegen des fehlenden Leistungsaustauschs ist der Verzicht eines Arbeitgebers auf die Abtretung der von einem Arbeitnehmer dienstlich "erflo...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit

Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Regel auch kein obligatorisches Statu...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.2 Kompensation der Belastungen (Abs. 2, 3 und 4)

Rz. 6 Die Abs. 2 bis 4 sollen die Belastungen der Arbeitgeber durch die mit der hälftigen Beitragstragung erhöhten Lohnnebenkosten kompensieren. Abs. 2 sieht zunächst die Aufhebung eines landesweiten Feiertags, der stets auf einen Werktag fällt, vor (sog. "Pflegekompromiss"). Mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen haben daraufhin alle Bundesländer einen Feiertag, konkret den ...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.4 Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

Ein weiterer Regelungsbereich der Vorgaben der DSGVO, bei dem eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sinnvoll ist, betrifft die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Wie bereits dargestellt, unterliegen Verantwortliche umfassenden Dokumentationspflichten, etwa nach Art. 30 DSGVO. Dabei haben Unternehmen zudem noch ein ganz erhebliches Eigeninteresse da...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.2 Datenschutz-Folgenabschätzung

Ähnlich wie beim Verarbeitungsverzeichnis kann eine Mitwirkung des Betriebsrats auch bei der nach Art. 35 DSGVO erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung zweckmäßig sein, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern (auch) durch den Betriebsrat geht. Zwar werden Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Rahmen einer Datenschutz-Folge...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.3 Betroffenenrechte

Art. 12 ff. DSGVO sehen umfassende Betroffenenrechte vor. Diese Rechte gelten uneingeschränkt auch im Beschäftigungsverhältnis. Die konkrete Umsetzung der Betroffenenrechte gegenüber Arbeitnehmern sollte erfahrungsgemäß mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. In entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann z. B. geregelt werden, in welcher Form und auf der Grundlage welcher Vorl...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.2 Bewerbung und Einstellung

Im Bewerbungsverfahren lernen sich Bewerber und Arbeitgeber kennen und begegnen sich in der Regel persönlich. Nicht überraschend ist es daher, dass es in diesem Bereich zu geschlechtsbezogenen Benachteiligungen kommt. Arbeitgeber sollten darauf achten, dem Bewerber respektvoll gegenüberzutreten und Mitarbeiter entsprechend instruieren. 3.2.1 Vorauswahl Arbeitgeber dürfen Bewer...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.2 Entschädigungsanspruch

Anspruchsgrund Die praxisrelevanteste Rechtsfolge eines AGG-Verstoßes ist der Entschädigungsanspruch gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG. Zu leisten ist neben einem Ersatz des entstandenen materiellen Schadens auch der immaterielle Schaden, der aus der Benachteiligung resultiert. Die Entschädigung für eine Diskriminierung ähnelt damit dem Schmerzensgeld, wie es im allgemeinen Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 4.1 Rechtssicherheit und -klarheit

Art. 88 Abs. 1 DSGVO sieht ausdrücklich vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat Datenverarbeitungen durch entsprechend gestaltete Betriebsvereinbarungen rechtfertigen können. Gerade wenn im Rahmen einer Betriebsvereinbarung klarstellend geregelt wird, dass neben der Rechtfertigung der Datenverarbeitung durch die genannte Betriebsvereinbarung auch ein Rückgriff auf gesetzliche ...mehr

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Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten, also die Verteilung der Beitragslast zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Abs. 1 regelt den Grundsatz der hälftigen Beitragstragung für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung. Abs. 2 sieht zum Ausgleich der w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 1.1 "Verantwortlicher" im Sinne des Datenschutzrechts

"Verantwortlicher" im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nach der Legaldefinition in Art. 4 Nr. 7 DSGVO "die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet". Nach dieser Definition ist jedenfalls der Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 4 Beiträge aus Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands

Vom Arbeitgeber über das ohnehin geschuldete Arbeitsentgelt erbrachte Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers sind – soweit sie steuerfrei sind[1] – gleichermaßen beitragsfrei zur Sozialversicherung.[2] Überschreiten die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands den für die Steuerfreiheit zulässige...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Damit die zuständige Behörde bei Bedarf gegenüber den Berechtigten und dem anderen Elternteil ihren Anspruch auf Vorlage von Einkommens- und Arbeitszeitnachweisen sowie gegenüber dem Arbeitgeber dessen Auskunftspflichten durchsetzen kann, hat der Gesetzgeber die Verletzung von Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten durch Berechtigte, Partner und Arbeitgeber als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 5 Unterstützungsleistungen

Unterstützungen, die der Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer zahlt (z. B. für Krankheits- oder Unglücksfälle) und die steuerfrei[1] bleiben, sind gleichermaßen auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[2] Überschreiten die vom Arbeitgeber erbrachten Unterstützungsleistungen den für die Steuerfreiheit zulässigen Rahmen, unterliegen sie insoweit auch der Beitragspflicht zur Sozia...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.4 Vergütung und Entgeltgleichheit

Verhandlungsgeschick kein Grund für ungleiche Vergütung Der aussagekräftigste Fall im Bereich der Entgeltgleichheit ist der, den das BAG 2023 zum Verhandlungsgeschick als Rechtfertigung für einen eklatanten Gehaltsunterschied entschied.[1] Demnach legitimiert das bessere Verhandlungsgeschick keine Ungleichheit bei der Vergütung. Im konkreten Fall hatte der männliche Bewerber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 3.2 Fortzahlung des Arbeitsentgelts während der Kurmaßnahme

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist festgelegt, dass die 6-wöchige Entgeltfortzahlung gleichermaßen zu leisten ist für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger ...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 1.4 Unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen

Das AGG differenziert zwischen unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen. Unmittelbare Benachteiligungen Eine unmittelbare Benachteiligung liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn jemand wegen eines der Merkmale eine schlechtere Behandlung erfährt oder erfahren würde als jemand in einer vergleichbaren Situation. Die unmittelbare Benachteiligung ist der Regelfall bei Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 4 Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse

Trägt der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer entstandenen Kurkosten, so liegt kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor, wenn die Kur im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und in einer streng auf den Kurzweck abgestellten Weise durchgeführt wird.[1] Dies ist nicht der Fall bei freiwillig durchgeführten allge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.5.1 Rechtfertigung unmittelbarer bzw. mittelbarer Benachteiligungen

Unter Umständen kann eine Benachteiligung i. S. d. AGG gerechtfertigt sein. Berufliche Anforderungen Berufliche Anforderungen an die Tätigkeit können gem. § 8 AGG einen Rechtfertigungsgrund bilden. Für bestimmte Berufe (Feuerwehr, Polizei, pädagogische Berufe unter bestimmen Umständen) können sich Anforderungen ergeben, die aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Das kann der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 3 Steuerpflichtige Kurkosten

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entstandenen Kurkosten ganz oder teilweise, so gehören die ersetzten bzw. getragenen Beträge auch dann grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Kurbedürftigkeit amtlich nachgewiesen wird.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.2.1 Vorauswahl

Arbeitgeber dürfen Bewerbungen gem. § 1 AGG nicht wegen des Geschlechts oder der sexuellen Identität im Vorfeld aussortieren. Die Vorauswahl muss entlang objektiver Kriterien erfolgen. Zulässig ist es beispielsweise, die Entscheidung anhand von Zeugnissen und Berufserfahrung zu treffen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Zuständige Behörden und Aufsichtsbehörden

Rz. 6 Auf eine Auflistung aller nach landesrechtlichen Rechtsverordnungen und Anordnungen in Deutschland über die für die Ausführung des BEEG zuständigen Stellen wird hier verzichtet. Antragsteller oder Ratsuchende können die aktuellen Adressen auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter folgender Internetadresse abrufen: h...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) am 25.5.2018 begann eine neue Zeitrechnung im Datenschutz. Bei Projekten zur Umsetzung der neuen Vorgaben haben die Unternehmen in den Jahren nach ihrem Inkrafttreten sehr unterschiedliche Fortschritte erzielt. Die Praxis zeigt, dass zahlreiche hoch relevante Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Beratungspflicht der zuständigen Stellen (Abs. 2)

Rz. 10 § 12 Abs. 2 verpflichtet die von den Ländern als zuständig bestimmten Stellen, "auch" über Elternzeit zu beraten. Schon der Wortlaut der Vorschrift legt nahe, dass nicht allein über die Elternzeit nach §§ 15 f., sondern erst recht über die Leistungen nach §§ 1-6 BEEG (Elterngeld, Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus) zu beraten ist. Die Beratungspflicht hinsichtlich d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Ort der Umsätze gem. § 3 Abs. 9a UStG

Rz. 52 Der Ort der Umsätze gem. § 3 Abs. 9a UStG lag gem. § 3f UStG i. d. F. vor dem 13.12.2019 an dem Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.[1] Wird die Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, galt die Betriebsstätte als Ort der Leistung. § 3f UStG hat keine eindeutige EU-rechtliche Grundlage, sodass nicht sicher ist, ob die durch § 3f UStG gerege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im kollektiven ... / 3 Betriebsvereinbarungen in der Systematik des Datenschutzrechts

Die vorstehenden Beispiele haben deutlich gemacht, dass bei vielen Bausteinen eines Datenschutz-Compliance-Systems eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hilfreich sein kann, um die Anforderungen des Datenschutzrechts umzusetzen. Bereits in der Vergangenheit waren Betriebsvereinbarungen dabei ein effektives Mittel, um die Zwecke sowie die Art und Weise von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / Zusammenfassung

Begriff Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind bei einer Gefährdung der Arbeitskraft angezeigt, sodass diese wieder weitgehend bzw. voll hergestellt werden kann. Primär soll der Gefahr einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung entgegengewirkt werden. Rehabilitation soll somit die Notwendigkeit von Geldleistungen (z. B. Krankengeld oder eine Verrent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.1 Antrag nur durch Beteiligte

Beim optionalen Statusfeststellungsverfahren haben die Beteiligten die Möglichkeit, bei der Clearingstelle ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen. Diese Option steht ihnen aber nicht uneingeschränkt zu. Zunächst einmal dürfen nur der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber und der Arbeitnehmer bzw. Auftragnehmer sowie Dritte, wenn die Tätigkeit für diese erbracht wird, dieses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2 Anzeige- und Nachweispflichten

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kur, ihre voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung unverzüglich mitzuteilen und ihm eine Bescheinigung über die Bewilligung der Kur durch einen Sozialleistungsträger unverzüglich vorzulegen. Arbeitnehmer, die nicht in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung versichert sind...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 4 Vorteile von Betriebsvereinbarungen im Datenschutzrecht

Sowohl für Arbeitgeber und Betriebsräte, aber auch für Arbeitnehmer haben betriebliche Vereinbarungen über Datenverarbeitungen und zum Datenschutz erhebliche Vorteile. Zum einen schaffen sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit, zum anderen können klare Regelungen in Betriebsvereinbarungen auch die nach der DSGVO geforderte Transparenz schaffen und sonstige Anforderungen des Da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.5 Beförderungen

Statistik als Indiz Dieses Urteil[1] bedeutet für Arbeitgeber, dass sie auf ihre bisherige Beförderungshistorie Acht geben müssen. Haben sie in der Vergangenheit so gut wie ausschließlich Männer für die jeweilige Position befördert, begründet das die Vermutung gem. § 22 AGG, dass künftige Entscheidungen für Männer aufgrund des Geschlechts fallen. An die Statistik stellt das G...mehr