Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte abzubr...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 32 Zeugenaussage gegen den Arbeitgeber

Sagt ein Arbeitnehmer als Zeuge in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber aus und macht er dabei keine wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben, kann deshalb keine Kündigung ausgesprochen werden.[1] Nichts anderes kann bei einer Zeugenaussage in einem Arbeitsgerichtsprozess gelten.mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 2.1 Eigenes Arbeitgeber-Prüfrecht

Die KSK hat ein eigenes Prüfrecht. Sie kann selbst prüfen, ob Arbeitgeber ihre Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungsgemäß erfüllen und die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten.[1]mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 3 Anzeige gegen Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte ...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.3 Bereitstellung eigener Fitnessgeräte durch den Arbeitgeber

Manche Unternehmen stellen neben oder statt Firmenfitnessverträgen auch eigene Räumlichkeiten mit Fitnessgeräten, Spinden und Duschen unentgeltlich zur Verfügung. Wenn der Arbeitgeber unternehmenseigene Fitnesseinrichtungen unentgeltlich zur Verfügung stellt, ist zu prüfen, ob die Bereitstellung überwiegend aus unternehmerischen Gründen erfolgt. Sonstige Leistungen für den pr...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3 Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Als Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers obliegt dem Arbeitgeber eine Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht. Auch diese ist zu verstehen als Inbegriff der dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer obliegenden vertraglichen Nebenpflichten. Die Rücksichtnahmepflicht resultiert aus § 241 Abs. 2 BGB und verpflichtet die Parteien eines Schuldverhältnisses zur Rücksicht auf...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.3 Abgrenzung: Zuzahlung des Arbeitgebers als Entgelt von dritter Seite

Schließlich kann auch der Fall auftreten, dass der Arbeitgeber nicht zuvor mit einem einzelnen Fitnessstudio-Betreiber in Vertragsbeziehungen tritt, sondern den Arbeitnehmern z. B. im Rahmen einer sog. Gesamtzusage verspricht, die Kosten einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio ihrer Wahl (ganz oder teilweise) zu übernehmen. Hier kann es sich, soweit der Arbeitgeber die Z...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.5 Vorsteuerabzug des Arbeitgebers

Im Gegenzug steht dem Arbeitgeber, da er vollentgeltliche Umsätze ausführt, sowohl im Falle einer Zuzahlung des Arbeitnehmers als auch im Falle eines tauschähnlichen Umsatzes der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG aus sämtlichen Eingangsleistungen zu. Insbesondere kann daher die Vorsteuer in Abzug gebracht werden, welche auf den Betrag entfällt, den der Arbeitgeber für den Firmen...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.1.1 Vorsteuerabzug des Arbeitgebers?

Die Anbieter der Firmenfitnessverträge werden mangels Steuerbefreiung gegenüber dem Arbeitgeber mit dem Regelsteuersatz von 19 % abrechnen. Die fakturierte Umsatzsteuer kann der Arbeitgeber hingegen im Regelfall nicht abziehen, da bei beabsichtigter Verwendung für unentgeltliche Wertabgaben die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Hinblick auf diese Eingangsleistungen n...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 24 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 27 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.1 Schutzpflichten

Abgeleitet aus seiner Fürsorgepflicht treffen den Arbeitgeber insbesondere eine Reihe von Schutzpflichten, so z. B. hinsichtlich: Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers Die Fürsorgepflicht bezüglich Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers hat durch § 618 BGB eine Konkretisierung erfahren. Gemäß § 618 BGB ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu ...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.4 Bestimmung der Bemessungsgrundlage

Wenn die Vorteilsgewährung an die Arbeitnehmer als steuerbare sonstige Leistung qualifiziert, dann ist im nächsten Schritt die Bemessungsgrundlage zu bestimmen, damit der Arbeitgeber ermitteln kann, wie viel Umsatzsteuer er anzumelden und abzuführen hat. Wenn der Arbeitnehmer eine Zahlung an den Arbeitgeber leistet, sind als Bemessungsgrundlage im Regelfall die (monatlichen) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 14 Nebentätigkeit

Auch ein Vollzeitarbeitnehmer ist grundsätzlich berechtigt, neben seinem Hauptarbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen oder eine selbstständige Nebentätigkeit aufzunehmen. Er hat allerdings bei der Nebenbeschäftigung die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Arbeitsvertragsparteien können (das gilt auch bei T...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.1 Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers

Sofern der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Mitgliedschaftsrechte in einem Fitnessstudio nur gegen Kostenbeitrag einräumt, liegt hierin eine steuerbare sonstige Leistung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Die Gegenleistung ist in dieser Konstellation in dem Kostenbeitrag des Arbeitnehmers zu sehen. Für die Steuerbarkeit der sonstigen Leistung ist es dabei i...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 10 Internet- und E-Mail-Nutzung zu privaten Zwecken

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.2 Aufwendung anteiliger Arbeitskraft – "Vergütung für geleistete Dienste"

Falls der Arbeitgeber die Mitgliedschaftsrechte arbeitsvertraglich als Vergütung für geleistete Dienste einräumt, dürfte nach der Auffassung der Verwaltung ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vorliegen.[1] Ein solcher liegt vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer sonstigen Leistung (oder Lieferung) besteht. Vorliegend steht der Rec...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.1 Ohne Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

Eine steuerbare Leistung, die der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern erbringt und für die er entsprechend Umsatzsteuer anzumelden und abzuführen hätte, setzt zunächst voraus, dass zwischen diesen beiden Parteien ein Leistungsaustauschverhältnis vorliegt. Ein solcher Leistungsaustausch setzt voraus, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Leistung erbringt, der ...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.4 Überblick

Wenn der Arbeitgeber Leistungen zur Verbesserung der Fitness zugunsten seiner Arbeitnehmer erbringt, dann ist zunächst zu prüfen, ob der Arbeitgeber nicht lediglich eine Zuzahlung zu den monatlichen Kosten einer Mitgliedschaft des Arbeitnehmers im Fitnessstudio leistet. In diesem Fall kann es sich allenfalls um ein Entgelt von dritter Seite handeln; der Arbeitgeber erbringt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.3 Auskunfts- und Hinweispflichten

Die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber aus Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf bestimmte Sachverhalte oder rechtliche Zusammenhänge hinzuweisen, ist schon wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. So hat das Bundesarbeitsgericht darauf erkannt, dass bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses je nach ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

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Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.1 Einzelne Beteiligungsrechte zum betrieblichen Umweltschutz

Ausdrücklich verankert sind Beteiligungsrechte zum betrieblichen Umweltschutz u. a. an folgenden Stellen: § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes § 89 BetrVG: Überwachungs- und Unterstützungspflichten § 43 Abs. 2 Satz 3 BetrVG Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes Zunächst hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mandat zu...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 8 Betriebliche Gründe

Betriebliche Gründe berechtigen grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung. Auch die Betriebsschließung stellt regelmäßig keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, weil der Arbeitgeber sein Betriebsrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf. Auch die Eröffnung des Konkurses berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.[1] Außerordentliche Kündigu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 13 Internet- und E-Mail-Nutzung zu privaten Zwecken

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 9 Betriebsfrieden und betriebliche Ordnung

Wird der Betriebsfrieden durch Handlungen gestört, die das friedliche Zusammenarbeiten der Arbeitnehmer untereinander oder mit dem Arbeitgeber erschüttern oder nachhaltig beeinträchtigen und die nachteilige betriebliche Auswirkungen (z. B. Störungen des Arbeitsablaufs) haben, kann dies eine ordentliche, in Ausnahmefällen sogar außerordentliche, Kündigung rechtfertigen.[1] Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 7 Beleidigungen und Bedrohungen

Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten. Ehrverletzende Äußerungen können allerdings dann als weni...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.2 Sorgfaltspflichten

Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses wird der Arbeitgeber in vielfältiger Weise für den Arbeitnehmer tätig. Aus Fürsorgegesichtspunkten ist er hierbei zu einer sorgfältigen Behandlung der Angelegenheiten und zur Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers verpflichtet. So ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet...mehr

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Firmenfitnessverträge in de... / 2.1.2 Wertabgabenbesteuerung?

Für den Arbeitgeber stellt sich in diesem Kontext noch die Frage, ob er durch die Einräumung der Mitgliedschaftsrechte an seine Mitarbeitenden, ohne dass er dafür ein Entgelt erhält, eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG erbringt. Sonstige Leistungen an das Personal für dessen privaten Bedarf sind nach § 3 Abs. 9a UStG nämlich auch dann steuerbar, wenn s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 12 Leistungsmängel

Erbringt der Arbeitnehmer nicht die geschuldete Arbeitsleistung, die von jedem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags erwartet werden darf, so kann das Arbeitsverhältnis nach erfolgter Abmahnung gekündigt werden.[1] Eine schlechte Leistung kann in Qualitätsmängeln bestehen oder in einer quantitativen Minderleistung. Erforderlich ist eine langfristige Unterschreitung der D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15 Pflichtwidrigkeiten bei Erkrankungen

Bei Erkrankungen sind Arbeitnehmer nach § 5 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer zudem eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 18 Private Telefongespräche

Aus der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden allgemeinen Pflicht des Arbeitnehmers, während der gesamten Arbeitszeit die ihm obliegende Arbeit gemäß den vom Arbeitgeber erteilten Weisungen zu verrichten, ergibt sich auch die Verpflichtung, jedes auch privat geführte Telefongespräch auf Weisung des Arbeitgebers zu unterbrechen. Nach der Rechtsprechung des Bu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 7 Beleidigung und Bedrohung

Beleidigungen oder üble Nachrede gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten.[1] Beleidigung während einer Auseinand...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 16 Krankheit und Pflichtverletzungen

Verletzung der Anzeigepflicht Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds i. S. d. § 626 BGB ist z. B. dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer sich grundsätzlich weigert, der Anzeigepflich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.3 Form des Arbeitsvertrags

Grundsätzlich können Arbeitsverträge schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend durch schlüssiges Verhalten (konkludent) begründet werden. Es besteht grundsätzlich Formfreiheit. Allerdings kann dieser Grundsatz im Einzelfall durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verdrängt werden, welche Schriftform vorschreiben. Für die Kündigung und den Aufhebungsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 15.1 Verletzung der Anzeigepflicht

Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen lediglich dazu befugt, den Arbeitnehmer abzumahnen, d. h. ihm für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer wiederholt trotz Abmahnung schuld...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 15 Krankheit – Kündigung wegen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Da schon an eine ordentliche Kündigung wegen der Erkrankung eines Arbeitnehmers ein strenger Maßstab anzulegen ist, kommt eine außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Arbeitsausübung erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann aber vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeitsmittel (Handwerkszeug) selbst zu sorgen hat. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer dann ein Werkzeuggeld. Soweit das Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.2.2 Notwendiger Inhalt des Arbeitsvertrags

Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien, also die Frage, welche Arbeitsleistung zu erbringen und welches Entgelt dafür geschuldet ist. Allerdings ist zu beachten, dass das Gesetz nur sehr geringe Anforderungen an den konkreten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 1 Hauptpflichten

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung von Arbeitsleistungen, die des Arbeitgebers, die Entgeltzahlungspflicht. Neben den Hauptpflichten haben sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer Nebenpflichten. Diese beruhen in erster Linie auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.[1] Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es, die nach dem Inhalt des Vertrags geschuldete Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1 Nebenpflichten des Arbeitnehmers

Als zentrale Nebenpflicht auf Arbeitnehmerseite ist die sog. Treuepflicht zu nennen, wobei diese allerdings ihrerseits als eine abstrakte Generalpflicht verstanden werden muss, aus der sich je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles höchst unterschiedliche Einzelpflichten ableiten. Zu nennen sind z. B.: Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers, Verschwi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.1 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtums

Irrtum Zur Anfechtung des Arbeitsvertrags ist nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt, wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum, z. B. Einstellung als Hausmeister statt als Bote; Arbeitnehmer irrt sich über die Person des Arbeitgebers) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum, z. B. Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 1.1 Abgrenzung von der krankheitsbedingten Kündigung

Die Abgrenzung zwischen einem verhaltensbedingten vorwerfbaren Fehlverhalten beim Alkoholgenuss und dem krankhaften Alkoholismus, also die Erfassung des Zeitpunkts, in dem die Schwelle zum medizinischen Zustand überschritten wurde, ist in der Praxis sehr schwierig. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Krankheit im medizinischen Sinne vor, wenn der gewo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 2.2 Erzwingbare Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten

Neben dem explizit im Gesetz aufgeführten betrieblichen Umweltschutz, ist insbesondere § 87 BetrVG und die dort geregelte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten oftmals in Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsfragen tangiert. Hinweis Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Im Rahmen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG kommen insbesondere in Betracht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 13 Lohnpfändungen

Lohnpfändungen berechtigen den Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des BAG nur in Ausnahmefällen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg häufig Lohnpfändungen vorkommen und dadurch derart erhebliche Verwaltungsarbeiten beim Arbeitgeber anfallen, dass sie zu wesentlichen Störungen im Arbeitsablauf fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 1.2 Alkoholgenuss als Voraussetzung für arbeitsrechtliche Konsequenzen

Die Hauptschwierigkeit für den Arbeitgeber liegt in der ihm obliegenden Beweisführung, weil häufig der Alkoholgenuss während der Arbeitszeit nicht direkt beobachtet wird (welches Getränk in welcher Menge?). Vor allem das häusliche Trinken, das sich aber noch am Arbeitsplatz auswirkt, wird regelmäßig nicht beobachtet werden können. Alkoholmissbrauch wird in der Praxis gelegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 3 Beitragsberechnung bei variablen Entgeltbestandteilen

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld sind grundsätzlich auch die genannten Zulagen zu berücksichtigen. Schwankt die Höhe der Zulage, muss der Arbeitgeber diese sog. variablen Arbeitsentgeltbestandteile schätzen.[1] Zeitversetzte Auszahlung der Zulage Sofern variable Arbeitsentgeltbestandteile zeitversetzt gezahlt werden und dem Arbeitgeber eine Berü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.4 Mitwirkungspflichten

Bedarf es zur Herbeiführung bestimmter tatsächlicher oder rechtlicher Folgen einer konkreten Handlung des Arbeitgebers, so kann dieser aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten sein, an der Herbeiführung mitzuwirken. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Sonderurlaub, so ist der Arbeitgeber allerdings allein aufgrund der Fürsorgepflicht nicht ohne Weiteres verpflichtet, in eine vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.5 Sozialrechtliche Hinweis- und Freistellungspflichten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III "sollen" Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erfor...mehr