Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Ab 1.9.1993 wurde das freiwillige ökologische Jahr in Abs. 1 Nr. 1 einbezogen (Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres v. 17.12.1993, BGBl. I S. 2118). Abs. 1 Nr. 6 wurde durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) angefügt. Durch Art. 6 N...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.1 Konzeption des RRG 1999, Verstetigung

Rz. 4 Mit der Neufassung des Abs. 1 zum 1.1.1999 wollte der Gesetzgeber eine Verstetigung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielen und damit Beitragssatzsprünge vermeiden. Für die Arbeitgeber sollte sich eine bessere kalkulatorische Grundlage für die Einschätzung ihrer künftigen Belastung mit Lohnnebenkosten ergeben, für die Versicherten eine besser...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.6.5 Höhe des Pauschalbeitrags

Rz. 11b Der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers beträgt gemäß § 172 Abs. 3 Satz 1 15 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes nach § 14 SGB IV.mehr

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Jung, AsylbLG § 8a Meldepfl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung zum 1.6.1997 in das Gesetz eingefügt worden. Zuvor war eine entsprechende Regelung in § 8 Abs. 1 enthalten. Die frühere Meldepflicht des Arbeitgebers, zunächst in § 8 Abs. 2 geregelt, ist gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des § 8a entfallen.mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt für die in ihr genannten versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigten den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Auferlegung eines Beitragsanteils für versicherungsfreie bzw. von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte sollen Wettbewerbsvorteile dieser Personen gegenüber den Konku...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 15 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringem Einsatz, Kompass 2006, 3, 15. Frohn, Der Arbeitgeberanteil zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag – eine verfassungsrechtlich unzulässige "fremdnützige Sonderabgabe"?, VSSR 2005, 263. Glock/Danko, Die 630- DM-Regelung in der Praxis, NZA 1999, 402. Kn...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 172 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Satz 2 wurde durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) eingefügt, Abs. 2 Satz 1 redaktionell geändert. Entscheidend geändert wurde § 172 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). In Abs. 1 wurden nach dem Wort "auf" die Wörter "versicherungsfre...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.14 Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben (Abs. 3)

Rz. 33 Vorgängervorschrift war § 130 Abs. 6 Buchst. a RKG. In der knappschaftlichen Rentenversicherung ist der Beitragssatz (vgl. auch die Komm. zu § 158 Rz. 12) höher als in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 24,7 %). Durch Abs. 3 wird gewährleistet, dass knappschaftliche Arbeitnehmer die Beiträge lediglich in Höhe des Vomhundertsatzes zu tragen haben, den sie zu leis...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.13 Sonstige im Ausland beschäftigte Personen (Nr. 4c, bis 30.6.2015: Nr. 4a, bis 4.7.2017: Nr. 4b)

Rz. 21 Mit der Einfügung der jetzigen Nr. 4a durch Art 3 des 5. SGB-ÄndG v. 15.4.2015 (BGBl. I S. 583) wurde die bisherige Nr. 4a mit Wirkung zum 1.7.2015 zu Nr. 4b. Abweichend von der Regelung der Nr. 4 und der neuen Nr. 4a ist bei "sonstigen im Ausland beschäftigten Personen, die auf Antrag versicherungspflichtig sind" das Arbeitsentgelt die beitragspflichtige Einnahme (vg...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.8 Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes

Rz. 41 Für die Umsetzung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld gab der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene (zuletzt) am 19.10.2022 eine Reihe von Hinweisen ("Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V"; https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitg...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 94 Gemeinsames Rundschreiben vom 6./7.12.2017 i. d. F. v. 23.3.2022 zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII: https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1300277597/file.res/2022_03_23_GR_zum_KiKG_und_KiVG.pdf. "Düsseldorfer Tabelle": https://www.olg-duesseld...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Verhandlung des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber

Rz. 9 Der Betriebsrat oder der Personalausschuss (§§ 27 Abs. 2 Satz 2, 28 BetrVG) fassen über den Einspruch einen Beschluss (§ 33 BetrVG). Dieser kann auch von früheren Stellungnahmen zur Kündigung, z. B. von einer Stellungnahme, die der Betriebsrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG abgegeben hat, abweichen. Vor allem kann der Betriebsrat neue Umstände b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 13 § 157 Abs. 3 Satz 1 SGB III bestimmt, dass ungeachtet des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs gleichwohl eine Leistungspflicht der Agentur für Arbeit dann besteht, wenn der Arbeitnehmer trotz des Anspruchs auf das Arbeitsentgelt oder die Urlaubsabgeltung die Leistung nicht erhält. Damit wird der Arbeitslose so behandelt, als stünde ihm der an sich gegebene Anspruch a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Anspruch der Agentur für Arbeit auf Erstattung der SGB III-Leistungen

Rz. 24 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 2 SGB III enthält einen eigenständigen Erstattungsanspruch für den Fall, dass ein Arbeitgeber trotz des Forderungsübergangs nach § 115 SGB X mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder an einen Dritten gezahlt hat. Aber auch wenn der Arbeitgeber mit befreiender Wirkung an einen Dritten gezahlt hat (z. B. Pfändungsgläubiger), i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen bei Zahlung von bzw. Anspruch auf Arbeitsentgelt (Abs. 1)

Rz. 2 Gem. § 157 Abs. 1 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat. Dabei bleibt das Stammrecht bestehen, kann aber im Zeitraum des Ruhens nicht geltend gemacht werden.[1] Die Regelung des § 157 Abs. 1 SGB III erfasst also Leistungen des Arbeitgebers für die Zeit vom Ende der tatsäch...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4.2 Rechtsübergang: Gegenstand und Zeitpunkt

Rz. 20 Wirtschaftlich gesehen ist die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld im Wesentlichen eine Vorleistung auf die Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Nach § 115 SGB X geht ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung in der Höhe, in der Arbeitslosengeld geleistet wurde, auf die Agentur für Arbeit über. Dies erklärt sich aus dem allgemeinen Prinzip, wonach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Vergütungsanspruch

Rz. 6 Verweigert der Arbeitnehmer nach rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung die Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, besteht ein Anspruch auf entgangenen Verdienst nur für den Zeitraum zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis (§ 16 Satz 2 KSchG i. V. m. § 12 Satz 4 KSchG). Hinsichtlich der Anrechnung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Die Anwendung des § 16 KSchG setzt die rechtskräftige gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Abs. 1–3b KSchG genannten Personen bzw. die Feststellung voraus, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist.[1] Hinweis Hierbei reicht die in einem Rechtsstreit mit anderem Streitgegenstand (z. B. auf Fortzahlun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 KSchG kann der Arbeitnehmer, der eine ordentliche Kündigung für sozial ungerechtfertigt hält, gegen die Kündigung binnen einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen. § 3 KSchG ist von geringer praktischer Bedeutung. Die Norm ist eher historisch zu erklären, da vor 1945 der Kündigungsschutzklage ein obligatorisches Verständigungsverfahren zwischen Arbeitgeb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 13 § 3 KSchG hat allein individualrechtliche Bedeutung und gilt unbeschadet der Regelungen in §§ 102, 103 BetrVG.[1] Zu beachten ist, dass durch die Einlegung des Einspruchs die 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG nicht gehemmt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung ungeachtet eines Einspruchs oder eines Verständigungsversuchs d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Formulierungshilfen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Bundesagentur für Arbeit hat für Arbeitgeber im Hinblick auf ihre sozialrechtliche Informationspflicht folgende Formulierungshilfen[1] herausgegeben: Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Ruhen wegen Urlaubsabgeltung (Abs. 2)

Rz. 9 Besteht aufgrund gesetzlicher, tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen bei Ende des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs, so ruht das Arbeitslosengeld für die Dauer der Abgeltung, wobei mit Urlaubsabgeltung nicht auch der Anspruch auf Schadensersatz wegen eines untergegangenen Urlaubsanspruchs ge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Frist und Form des Einspruchs

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann binnen einer Woche nach Zugang der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Der Zugang richtet sich nicht nach der tatsächlichen Kenntnisnahme, sondern danach, wann der Arbeitnehmer bei normalem Verlauf von der Kündigung hätte Kenntnis nehmen können. Die Frist berechnet sich nach den §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Beispiel Geht die Kündigung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 2.2.1 Best Practice Studien

Diese weit verbreiteten Studien beschreiben – vorwiegend in qualitativer Form – besonders smarte Fallbeispiele zu einzelnen Management-, Kern- und Unterstützungsprozessen des Personalbereichs, zum Beispiel zum Employer Branding, Recruiting, Talent Management, Performance Management, Diversity Management und Demografiemanagement. Die Auswahl und Bewertung der zur Veröffentlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 2.2.2 HR-Benchmarkingstudien

Benchmarkingstudien im engeren Sinne sind diejenigen Analysen, die von vorneherein und primär dem methodischen Vergleich von Kennzahlen und Zustandsbeschreibungen dienen, mit dem Ziele, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und/oder die eigene Leistungsfähigkeit durch das Vorbild der Vergleichspartner entscheidend zu verbessern. Vergütungsbenchmarking: Zu den am weiteste...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Arbeitgeber bezahlt den Führerschein Klasse C1/C1E

Hans Groß ist Inhaber eines Dachdeckerbetriebs. Für seinen Angestellten Wolfgang Müller übernimmt er die Kosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C1/C1E in Höhe von 2.000 EUR. Buchungsvorschlag:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 14 Rückzahlung des Weihnachtsgeldes an Arbeitgeber, auflösende Bedingung

Sachverhalt Die Arbeitnehmer erhalten mit dem Novemberentgelt, welches am letzten Arbeitstag des Monats November zur Auszahlung kommt, ein Weihnachtsgeld i. H. v. 75 % des durchschnittlichen Monatsentgelts. Die Zahlung ist nach dem Tarifvertrag an die Bedingung geknüpft, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens bis zum 31.3. des Folgejahres andauert. Ein Arbeitnehmer kündi...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Kosten der Lebensführung Nicht übliche Fahrerlaubnis Betriebsausgabenabzug 1 So kontieren Sie richtigmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 3.5 Handhabung nach Einführung des EU-Führerscheins

Mit dem Führerschein der alten Klasse 3 durften Züge mit maximal 3 Achsen (Zugfahrzeug maximal 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) gefahren werden. Soweit der Kraftfahrer den Führerschein der Klasse 3 umgetauscht hat, konnte er auf Antrag die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und S erteilt bekommen. Seit Einführung des EU-Führerscheins am 1.1.1999 dürfen die Inhaber der Fahrerlaubnis ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 3.4 Wann bei Übernahme der Führerscheinkosten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt

Grundsätzlich ist kein Arbeitslohn anzunehmen, wenn die seitens des Arbeitgebers überlassenen geldwerten Vorteile im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das dürfte grundsätzlich der Fall sein, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Auswahl des Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Zahlt der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, di...mehr

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Führerscheinkosten, Übernah... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Kosten der Lebensführung Nicht übliche Fahrerlaubnis Betriebsausgabenabzugmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 3 So werden Führerscheinkosten steuerlich beurteilt

3.1 Führerscheinkosten gehören zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung Im Allgemeinen gehören die Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung. Eine andere Beurteilung kann jedoch dann gelten, wenn die Fahrerlaubnis nicht für private, sondern ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Das entsc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 5 Unterschiedliche Rechtsprechung zu Führerscheinkosten

In der Vergangenheit mussten sich die Finanzgerichte des Öfteren mit der steuermindernden Berücksichtigung von Führerscheinkosten befassen: So sah beispielsweise der BFH mit Urteil vom 26.6.2003[1] ersparte Aufwendungen der Führerscheinklasse 3 nicht als Arbeitslohn an – es ging konkret um den Führerschein eines Polizisten – weil das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 4 Kostenübernahme bei Bezug von Bürgergeld

Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30.10.2011 muss das Jobcenter Bürgergeld-Beziehern die Kosten des Führerscheins ersetzen, wenn dadurch mit großer Wahrscheinlichkeit ein Arbeitsverhältnis entsteht.[1] Im entschiedenen Fall legte der Kläger dem Gericht eine schriftliche Bestätigung des künftigen Arbeitgebers vor, wonach ein Arbeitsverhältnis be...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 3.2 Betriebsausgabenabzug bei Führerschein für ausschließlich betriebliche Zwecke

Das Niedersächsische Finanzgericht gab der gegen die Nichtanerkennung als Betriebsausgaben gerichteten Klage statt. Danach sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind jedoch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung eines Steuerpflichtigen mit sich brin...mehr

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Führerscheinkosten, Übernah... / 3.1 Führerscheinkosten gehören zu den steuerlich nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung

Im Allgemeinen gehören die Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung. Eine andere Beurteilung kann jedoch dann gelten, wenn die Fahrerlaubnis nicht für private, sondern ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Das entschied das Niedersächsische FG mit Urteil vom 6.6.2012.[1] Im entschiedenen Fall ging es um de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 3.3 Erlaubnis zum Führen landwirtschaftlicher Zugmaschinen ausschließlich für betriebliche Zwecke bestimmt

Nach Auffassung der Niedersächsischen Finanzrichter sind im entschiedenen Fall die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis entstanden, welche der Sohn gemäß den Auflagen des Landkreises ausschließlich zum Führen landwirtschaftlicher Zugmaschinen und damit ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzen konnte. Der Umstand, dass die Fahrerlaubnis der Klasse T die Berechtigung ...mehr

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Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

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Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

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Mindestlohn / 1.4 Kontrolle durch die Zollbehörden

Eine besondere Brisanz bekommt der gesetzliche Mindestlohn dadurch, dass seine Einhaltung von den Zollbehörden kontrolliert wird (§ 14 MiLoG). Der Zoll hat dafür nach § 15 MiLoG gleiche Befugnisse wie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelten im Wesentlichen entsprechend. Der Zoll hat insbesondere die Befugnis, auch E...mehr

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Mindestlohn / 3.5.2 Verzicht

Auch ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindestlohn – aber nur auf diesen – ist unwirksam. Auf Vergütung, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgeht, kann hingegen verzichtet werden. Das ist dann von Bedeutung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem Abwicklungsvertrag ihre Ansprüche abschließend regeln wolle...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

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Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.4 Fälligkeit des Mindestlohns

Das Gesetz regelt nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch die Fälligkeit. Nach § 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit bzw. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.8.1 Fälligkeit von Mehrarbeit und Überstunden – Arbeitszeitkonto

§ 2 Abs. 2 MiLoG trifft eine Sonderregelung für Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Bei derartigen Mehrarbeitsstunden kann die Fälligkeit des Mindestlohns unter bestimmten Voraussetzungen durch Einrichtung eines MiLoG-Arbeitszeitkontos um 12 Monate hinausgeschoben werden. Hinweis Diese besondere gesetzliche Fälligkeitsrege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 3 Zeitliche Zuordnung mit Märzklausel

Sachverhalt In der Zeit vom 1.1.-31.3.2024 werden Einmalzahlungen an diverse Arbeitnehmer ausgezahlt. Welchem Entgeltabrechnungsmonat müssen diese Einmalzahlungen zugeordnet werden? Ergebnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.3 Weitere Anwendungsfälle

Widerspruch bei Betriebsübergang Bei Ausübung des Widerspruchsrechts nach einem erfolgten Betriebsübergang (§ 613a Abs. 6 BGB) entsteht rückwirkend kein Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber, weil der Widerspruch auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkt.[1] Der Arbeitnehmer hat bei tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung dennoch einen Vergütungsanspruch gegen den Be...mehr