Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5.1 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt insgesamt die monatliche BBG übersteigt, gilt Folgendes: Bei der Beitragsberechnung sind die einzelnen Arbeitsentgelte anteilsmäßig nur so weit zu berücksichtigen, dass der Gesamtbetrag die monatliche BBG nicht übersteigt.[1] In der Praxis kann die ggf. erforderliche Kürzung ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 7 Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Am Ausgleichsverfahren U1 nehmen nur solche Arbeitgeber teil, die in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.[1] In das Ausgleichsverfahren U2 werden hingegen alle Arbeitgeber einbezogen. Bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl im Rahmen des Ausgleichsverfahrens U1 sind unständig Beschäftigte zu berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausrecht / 1 Hausrecht gegenüber Arbeitnehmern

Durch den Arbeitsvertrag wird dem Arbeitnehmer gestattet, die Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, soweit das zu der vereinbarten Arbeitsleistung erforderlich ist. Insoweit ist das Hausrecht des Arbeitgebers eingeschränkt. Da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, im Rahmen seines Arbeitsvertrags auch tatsäc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2 Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn: die Aushilfstätigkeit über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und dabei der durchschnittliche Stundenlohn 19 EUR (bis 2022: 15 EUR) und der durchschnittliche Tagesverdienst 150 EUR (bis 2022: 120 EUR) nicht übersteigt.[1] Prüfung der Lohngrenzen Bei einem unvorhersehbaren, plötzlich erforderlich gewordenen Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.3 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter bei der Krankenkasse endet, wenn das unständig beschäftigte Mitglied die unständige Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt; die Mitgliedschaft endet jedoch spätestens nach Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung.[1] Wird innerhalb des 3-Wochenzeitraums eine versicherungspflichtige Beschäftig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 1 Lohnsteuerabzug im ELStAM-Verfahren

Den Begriff des unständig Beschäftigten kennt das Steuerrecht nicht. Diese Personen sind grundsätzlich Arbeitnehmer und unterliegen mit ihrem Verdienst dem regulären Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Eine nur stundenweise Tätigkeit schließt die Arbeitnehmereigenschaft nicht aus, wenn die übrigen für ein Arbeitsverhältnis sprechenden Merkmale (z. B. Bindung an Ort und Zeit)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2 Abgrenzung zu ständig Beschäftigten

Wenn eine Beschäftigung nur bei einem Arbeitgeber und nicht bei verschiedenen Arbeitgebern jeweils weniger als eine Woche ausgeübt wird, weil die Beschäftigung nach der Natur der Sache oder im Voraus durch Arbeitsvertrag befristet ist, schließt dies die Annahme einer unständigen Beschäftigung nicht aus.[1] Selbst die Tatsache, dass die Beschäftigungszeiten des jeweiligen Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2.1.1 Befristung nach der Natur der Sache

Nach der Natur der Sache ist eine Beschäftigung befristet, wenn nicht die Arbeitsdauer, sondern eine bestimmte Arbeitsleistung vertraglich vereinbart worden ist (z. B. Be- und Entladen von Fahrzeugen oder Schiffen). Bereits das Reichsversicherungsamt (RVA) hatte eine unständige Beschäftigung – unter bestimmten Voraussetzungen – auch in Fällen bejaht, in denen ein Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausgewerbetreibende / Zusammenfassung

Begriff Hausgewerbetreibende zählen nicht zu den Arbeitnehmern. Sie gehören zu den gewerblich tätigen Selbstständigen. Sie können weitgehend selbst über die Art, den Umfang, den Beginn und das Ende der Arbeit sowie über die Beschäftigung von bis zu 2 fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern entscheiden. Hausgewerbetreibende arbeiten wesentlich mit und überlassen die Verwertun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.2 Beginn der Versicherungspflicht

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter beginnt bei der Krankenkasse mit dem Tag der Aufnahme der unständigen Beschäftigung, für die die – vom Beschäftigten oder Arbeitgeber – gewählte Krankenkasse erstmalig Versicherungspflicht in der Krankenversicherung festgestellt hat.[1] Mit der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Versicherungspflicht in der Pflege- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Fahrtkosten bei Besuch einer Bildungseinrichtung

Ob eine Bildungseinrichtung i.S.d. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG außerhalb des Dienstverhältnisses aufgesucht wird, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer auf Grund einer auf dem Direktionsrecht des Arbeitgebers beruhenden Weisung an der Bildungsmaßnahme teilnimmt. Eine anderweitige Veranlassung der Bildungsmaßnahme durch das Arbeitsverhältnis liegt nicht vor, wenn sich der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5 Beitragsberechnung für unständig Beschäftigte

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind anteilig vom Arbeitgeber und unständig Beschäftigten zu tragen. Weil unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind[1], fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Für die Beitragsberechnung ist von dem innerhalb eines Kalendermonats erzielten Arbeitsentgelt auszugehen, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 1 Sozialversicherungsrechtliche Definition

Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Die besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte gelten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Für die Rentenversicherung feh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / Arbeitsrecht

Für unständig Beschäftigte, bei denen die Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist, gelten insbesondere folgende, vom normalen, unbefristeten Arbeitsvertrag abweichende arbeitsrechtliche Bestimmungen: Die Befristung des Arbeitsvertrags muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 6.2 Einrichtung von Gesamtbetrieben für mehrere Einzelbetriebe

Werden für mehrere Einzelbetriebe Gesamtbetriebe errichtet, um einen Teil der Arbeitgeberfunktion der Einzelbetriebe zu übernehmen (beispielsweise damit die unständig Beschäftigten den einzelnen Firmen auf Anforderung durch den Gesamtbetrieb zur Arbeitsleistung zugeteilt werden), haben diese für die unständig Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten zu übernehmen. Dazu zählen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2.1.2 Befristung im Voraus durch Arbeitsvertrag

Eine Beschäftigung ist im Voraus durch Arbeitsvertrag befristet, wenn sich Arbeitgeber und Beschäftigter bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst sind, dass dieser weniger als eine Woche andauern soll. Dabei genügt es, wenn diese Auffassung aus den Umständen des Falles zu folgern ist. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben und ist die Beschäftigung auch nicht nach der Natur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Identity / 1.2 Nutzen von Corporate Identity

Nutzen für das Unternehmen Eine Corporate Identity hat bedeutende Vorteile für ein Unternehmen. Sie ermöglicht nicht nur eine Profilierung im Markt, sondern schafft es auch dadurch Werte wie Vertrauen, Zuverlässigkeit, Dynamik oder Nachhaltigkeit zu transportieren. Eine Corporate Identity schafft Transparenz, erhöht den Bekanntheitsgrad des Unternehmens und seiner Leistungsang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausrecht / 3 Hausrecht gegenüber Gewerkschaftsvertretern

Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, der nicht leitender Angestellter i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG ist. Den Beauftragten der Gewerkschaften steht nach § 2 Abs. 2 BetrVG ein Zutrittsrecht zu dem Betrieb und den Arbeitsplätzen nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters zu. Insoweit ist das Hau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Identity / 2.1 Schritt 1: Unternehmensimage analysieren

Unternehmenskultur als Grundlage Die Grundlage für die Entwicklung einer Corprorate Identity bildet die Unternehmenskultur. Dabei handelt es sich um die Gesamtheit von gemeinsamen Werten, Symbolen, Normen und Standards, Denkmustern, Ritualen, Geschichten, Legenden, Mythen und unausgesprochenen Regeln im Unternehmen, die das Handeln der Mitarbeiter prägen. Sie kommen vor allem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter / 3 Sozialversicherungsrecht

Auch wenn ein Gesellschafter bei der Gesellschaft mitarbeitet, ist dieser sozialversicherungsrechtlich nicht immer als Arbeitnehmer anzusehen. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsbegriff im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 SGB IV). Danach erfordert ein Arbeitsverhältnis ein entsprechendes Abhängigkeitsverhältnis von der Gesellschaft als Arbeitgeber. Wesentlich dafür ist e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankentagegeld

Begriff Das Krankentagegeld ist das privatversicherungsrechtliche Pendant zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird von privaten Versicherungsunternehmen direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsentgelt. Krankentagegeld wird begrifflich gelegentlich mit dem Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers verwechselt. Zahlt ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1.1 Wer ist der Initiator?

Die Belegschaftsbefragung (auch Mitarbeiterbefragung genannt) ist gesetzlich nicht geregelt. Damit bleibt – bezogen auf reine Rechtsfragen – offen, wer sie initiiert, wie mit den Ergebnissen umzugehen ist und ob Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet sind, an diesen teilzunehmen. Arbeitgeber Es liegt auf der Hand, dass der Arbeitgeber jederzeit seine Mitarbeiter nach ihren Wünsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.2 Arbeitszeiterfassung

Der EuGH hatte am 14.5.2019 entschieden (Az. C-55/18), dass die Mitgliedstaaten der EU die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden kann. Bislang ist im deutschen Recht nur die Regelung des § 16 Abs. 2 ArbZG vorhanden, die den Arbeitgeber zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 2 Beschränkungen durch das Nachweisgesetz

Das Nachweisgesetz (NachwG) gilt für alle Arbeitnehmer. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer, die nur zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens einem Monat eingestellt werden, wurde mit Wirkung zum 1.8.2022 im Rahmen des deutschen Umsetzungsgesetzes der Richtlinie EU RL 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen abgeschafft. Praktika...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4.1 Arbeitsunfälle, insbesondere die Meldeverpflichtung

Auch am Homeoffice- oder Telearbeitsplatz sind Arbeitsunfälle möglich. Wegen der Meldeverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der Berufsgenossenschaft muss auch der Telearbeitnehmer verpflichtet werden, diese dem Arbeitgeber zu melden, z. B. durch folgende Vereinbarung: Praxis-Beispiel Regelung "Arbeitsunfall" (1) Erleidet der Arbeitnehmer einen Unfall bei der Arbeit, so ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.3 Überwachung des Arbeitsschutzes

Erfolgt aufgrund der Erstbeurteilung eine Unterweisung, kann diese schriftlich an den Homeoffice- oder Telearbeitnehmer erfolgen. Sie kann aber auch im Stammbetrieb persönlich erfolgen. Nach § 12 Abs. 1 ArbSchG muss die Unterweisung regelmäßig wiederholt werden, spätestens dann, wenn ein besonderes Erfordernis eintritt, wie z. B. eine Veränderung der Arbeitsbedingungen (z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz?

Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.3 Individuelle Vereinbarungen

Der Gesetzgeber schlägt eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zu den "Bedingungen der Telearbeit" vor (vgl. Abschn. 3.1.1). Das hört sich gut an, ist aber nicht so einfach. Eine individuelle Vereinbarung kann der Arbeitsvertrag sein, allerdings auch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. In dieser sollen die Umstände der Tele- oder Hom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 1 Was ist eigentlich ein Homeoffice-Arbeitsplatz?

Mit der Neuordnung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom November 2016 (Art. 1 der VO zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen, BGBl. I 2016, S. 2681) wurde eine gesetzliche Definition von Telearbeitsplätzen in die ArbStättV eingeführt (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Telearbeitsplätze sind danach "vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.1 Keine gesetzlichen Vorgaben

Um eine Erstbeurteilung überhaupt durchführen zu können, müssen der Arbeitgeber bzw. seine nach § 13 ArbSchG Verantwortlichen den Arbeitsplatz betreten und dem Arbeitnehmer Anweisung geben können, wie er den Platz optimal einrichtet. Das Gesetz bleibt verhalten, wenn es in § 2 Abs. 7 ArbStättV regelt, dass "Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 3.1.2 Kollektive Vereinbarungen

Arbeitsschutz ist oft im Wege der betrieblichen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG geregelt. Auch das "Ob" und "Wie" von Telearbeit kann Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Mit der Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei sog. "mobiler Arbeit" festgelegt: Will der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 7 Fazit

Die Tendenz des europäischen Gesetzgebers geht klar in Richtung Digitalisierung und Formerleichterung, wie die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (Richtlinie (EU) 2019/1152) zeigt. In Deutschland hat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz den Einsatz der elektronischen Signatur gefördert, sodass z. B. die Beschlüsse der Einigungsstelle in elektr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.2 Gefährdungsbeurteilungen an Telearbeitsplätzen

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind erst dann sinnvoll durchzuführen, wenn an den Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG bzw. § 3 ArbStättV stattgefunden hat. Diese Erstbeurteilung dient vor allem dazu, dem Arbeitgeber und seinen Arbeitsschutzverantwortlichen eine Einschätzung zu gestatten, welche besonderen gesundheitlichen Risiken vorhanden s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Ende der Corona-Pandemie, die auch das Arbeitsleben erheblich beeinflusst hat, kehren alle Beteiligten zur "Normalität" zurück. Wirklich alle? Keinesfalls, denn das, was in vielen Unternehmen vor Corona noch undenkbar war, ist heute vielerorts zum Standard geworden – die mobile Arbeit, v. a. die Arbeit im Homeoffice. Statistiken sprechen von mittlerweile ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 3 Anwendungsbeispiele

Das Schriftformerfordernis des § 126 BGB erfordert ein schriftlich abgefasstes Dokument (eine Urkunde). Ein Telefax[1], eine E-Mail[2], ein E-Postbrief oder eine SMS genügen nicht.[3] Das Dokument muss vom Arbeitgeber also eigenhändig unterschrieben werden.[4] Die Unterschrift muss den Inhalt der Urkunde, z. B. das Kündigungsschreiben vollends räumlich abdecken, d. h. unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 2.4 Fragebogen professionell gestalten

Die richtige Gestaltung des Fragebogens, die richtigen Fragestellungen, der Sinn von offenen und geschlossenen Fragen – das alles ist eine Wissenschaft für sich. Und so wie der Arbeitgeber das Controlling den Fachleuten überlässt, sollte auch die Erstellung der Fragebögen das Werk von Profis sein. Praxis-Tipp Fragen professionell aufbereiten Gerade dann, wenn es um die Befragu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der bei ihm tätigen Arbeitnehmer verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes und es wird ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Um diese Gefährdungen zu ermitteln, bietet es sich an, die Belegs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belegschaftsbefragungen: Ei... / 1.3 Keine Teilnahmeverpflichtung

Man kann vertreten, dass sich eine Pflicht zur Teilnahme an der Befragung aus den sog. "arbeitsvertraglichen Nebenpflichten" des Arbeitnehmers ergeben kann. Wie sinnvoll es ist, eine solche Befragung zu erzwingen, sei aber dahingestellt. Grundsätzlich sollte die Teilnahme an der Befragung daher freiwillig sein. Praxis-Tipp Schaffung gesunder Arbeitsplätze Es sollten Anreize zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 4.6 Kündigungen und Auflösungsverträge

Bei den wohl häufigsten Beendigungstatbeständen im Arbeitsverhältnis, der Kündigung und dem Auflösungsvertrag, ist die elektronische Form gemäß § 623 BGB ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann hier die Form nicht frei wählen und hat die Kündigung eigenhändig durch Unterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen und im Original zuzustellen. Beim Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Signaturen im Arbe... / 4.3 Ausbildungsverträge

Gemäß § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Berufsausbildungsvertrags schriftlich niederzulegen. Dazu gehören u. a. Angaben zu Art, sachlicher und zeitlicher Gliederung sowie Zielen der Berufsausbildung, Beginn und Dauer der Berufsau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber

Rz. 20 Die Erklärung, Elternzeit in Anspruch zu nehmen wird nach § 130 BGB wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht. Dabei genügt auch der Zugang bei Personen, die vom Arbeitgeber typischerweise nach ihrer Funktion zur Entgegennahme von Erklärungen in Personalangelegenheiten beauftragt sind, z. B. die Mitarbeiter der Personalabteilung. Kein Zugang beim Arbeitgeber erfolgt, w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.4 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

Rz. 56 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf nach § 15 Abs. 4 Satz 2 der Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die notwendige Zustimmung allerdings nur innerhalb von 4 Wochen, aus "dringenden betrieblichen Gründen" und schriftlich ablehnen. Erfolgt die Ablehnung nicht form- und fristgerecht, gilt die Tätigkeit beim anderen Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.1 Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 5 Satz 4 kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit eine bisher schon ausgeübte Teilzeitbeschäftigung fortführen. Diese darf allerdings mit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche, berechnet im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4), vereinbart sein. Eine Untergrenze gibt es nicht. Ist die vereinbarte Wochenarbeitszeit größer, kann der Arbeitnehmer ohne Reduzie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit für eine Teilzeitbeschäftigung beim eigenen Arbeitgeber

Rz. 30 Der Arbeitnehmer, der Elternzeit in Anspruch nimmt, hat unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 5-7 einen Rechtsanspruch auf zweimalige Verringerung seiner bisherigen Arbeitszeit. Die Elternteilzeit muss zwischen 15 und 32 Wochenstunden (jeweils einschließlich der Grenzwerte) im Monatsdurchschnitt betragen (§ 15 Abs. 7 Nr. 3). Dabei kann auch eine schon bestehende Tei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Vorlage einer Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers

Rz. 6 Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der neue Arbeitgeber nach § 16 Abs. 1 Satz 9 verlangen, dass der Arbeitnehmer bei der Inanspruchnahmeerklärung eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über die bereits genommene Elternzeit vorlegt. Damit kann der neue Arbeitgeber prüfen, ob und in welchem Umfang der Anspruch auf Elternzeit für ein konkretes Kind schon "verbraucht"...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.3 Ablehnung des Rechtsanspruchs auf Elternteilzeit

Rz. 37 Macht der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit geltend, besteht für den Arbeitgeber eine Verhandlungsobliegenheit. Verhandelt er nicht, stimmt er damit zwar noch nicht dem Anspruch auf Elternteilzeit zu. Der Arbeitgeber kann aber dem Arbeitnehmer keine Einwendungen entgegenhalten, die im Rahmen einer Verhandlung hätten ausgeräumt werden können, wenn e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Einvernehmliche Verringerung der Arbeitszeit – Konsensverfahren

Rz. 28 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit im Rahmen der Vertragsfreiheit einvernehmlich eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Das stellt eine (auf die Dauer der Elternzeit befristete) arbeitsvertragliche Änderungsvereinbarung dar. Dabei sind sie rechtlich an keine Vorgaben gebunden. Die Zeitgrenze des § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 von mindestens 15 Stunden pro Woche ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.2 Antragstellung durch den Arbeitnehmer

Rz. 33 Will der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch nach § 15 Abs. 6 geltend machen, mit einer verringerten Arbeitszeit eine Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber auszuüben, muss er dies form- und fristgerecht beantragen. Der Anspruch muss dem Arbeitgeber nach § 15 Abs. 7 Nr. 5 mindestens 7 Wochen bzw. 13 Wochen, wenn die Verringerung der Arbeitszeit in der Phase v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6 Teilzeitarbeit während der Elternzeit (§ 15 Abs. 4-7)

Rz. 23 Der Gesetzgeber gibt Eltern die Möglichkeit, während der Elternzeit gleichwohl einer Tätigkeit in einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, soweit dabei bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Dabei ist danach zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer eine bestehende Teilzeittätigkeit fortsetzen oder erstmals während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten will. Hier ist...mehr