Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 1 Einleitung

Das Arbeitsverhältnis ist ein schuldrechtliches Gemeinschaftsverhältnis mit besonderem personenrechtlichem Einschlag. Dies hat zur Folge, dass für den Arbeitgeber neben der Pflicht zur Bezahlung des Lohns gegenüber dem Arbeitnehmer noch weitere Pflichten bestehen. Insbesondere wegen dieser Personenbezogenheit des Arbeitsverhältnisses gilt der für alle Schuldverhältnisse gelten...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 3 In den Betrieb eingebrachtes Eigentum

Den Arbeitgeber trifft für diejenigen Sachen, die der Arbeitnehmer notwendigerweise oder üblicherweise in den Betrieb einbringt, die Pflicht, zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um den Arbeitnehmer vor Schäden zu schützen. Dies führt allerdings nicht dazu, dass der Arbeitgeber damit für alle eingebrachten Sachen des Arbeitnehmers verantwortlich ist. Diese Pflicht kann sich nic...mehr

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Einstellung / 3.4.1 Anspruch auf Schadensersatz

Gemäß § 15 Abs. 1 AGG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die diesem durch die Benachteiligung entstandenen Schäden zu ersetzen. Dass § 15 Abs. 1 AGG nur materielle Schäden erfasst, ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang zu Abs. 2, der ausdrücklich den Ersatz immaterieller Schäden regelt.[1] Der Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG ist verschuldensabhängig, w...mehr

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Einstellung / 2.1 Ausschreibungserfordernis

Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist es nicht erforderlich, freie Stellen auszuschreiben und sie damit zur Wahrung der Chancengleichheit oder aus anderen Gründen jedermann zugänglich zu machen (für den Sonderfall des öffentlichen Dienstes aufgrund von Art. 33 GG, s. unten). Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrates ist es daher Angelegenheit des Arbei...mehr

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Einstellung / 11.2 Anspruch auf Neubescheidung der Bewerbung

Die Auswahlentscheidung hat sich an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG auszurichten (Leistungsprinzip, Bestenauslese). Diese Kriterien sind: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Eignung des Bewerbers hebt auf seine Veranlagung ab als auch auf die körperliche Leistungsfähigkeit, Intelligenz, Willensstärke und charakterliche Ausprägung. Der Gesichtspunkt der Befähi...mehr

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Einstellung / 10 Nichtantritt der neuen Stelle

Abbruch der Vertragsverhandlung Mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich Verhaltenspflichten zu gegenseitiger Sorgfalt und Rücksichtnahme ergeben. Der Abbruch von Vertragsverhandlungen für sich allein begründet jedoch regelmäßig keine Schadensersatzpflichten, selbst dann nicht, wenn der die Verhandlu...mehr

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Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

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Einstellung / 5 Sonderfall der Bewerbung eines behinderten Menschen

Das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ein Schwellenwert, wie ihn der Schwerbehindertenbegriff des SGB IX erfordert, ist daher für das AGG nicht erforderlich. Der Schutz vor Diskriminierungen nach dem AGG kommt mithin allen Behinderten unabhängig vom Grad ihrer Behinderung zu. Der Begriff der Behinderung ist hierbei gemeinschaftsrecht...mehr

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Einstellung / 3.1 Überblick

Bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den potenziellen Bewerbern. Insbesondere durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.8.2006 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Stellenanzeigen verschärft. § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Ben...mehr

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Einstellung / 9 Vorstellungskosten

Werden durch Zeitungsinserate Arbeitsstellen angeboten, so enthält das Inserat lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungen. Überreicht der Bewerber seine Unterlagen persönlich dem Arbeitgeber, so löst dies keinen Erstattungsanspruch der damit verbundenen Aufwendungen etwa für Fahrtkosten aus. Fordert ein Arbeitgeber einen Bewerber zur persönlichen Vorstellung auf, h...mehr

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Einstellung / 3.4.3 Beweislastverteilung

Von großer praktischer Bedeutung ist die Beweislastverteilung, die in § 22 AGG geregelt ist und dem Arbeitnehmer zu erheblichen Erleichterungen im Rechtsstreit gegenüber dem Arbeitgeber verhilft. Ausreichend ist es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Wenn ...mehr

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Einstellung / 3.2 Inhaltliche Anforderungen an Stellenausschreibungen

Um eine Stellenanzeige diskriminierungsfrei zu formulieren, sind insbesondere einige Gesichtspunkte zu beachten: Der Text ist geschlechtsneutral zu formulieren. Die Stellenausschreibung sollte sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, richten (z. B. "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)"). Es kann ...mehr

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Einstellung / 12.3 Der Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bezieht sich auf die Eingliederung des Bewerbers, d. h. auf die einzustellende Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit sowie auf die Eingruppierung. Der Mitbestimmung unterliegt dagegen nicht der Inhalt des Arbeitsvertrages, bspw. ob ein Arbeitsvertrag nur befristet oder unbefristet abgeschlossen wird. Kein Mitbestimmungsrecht beste...mehr

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Einstellung / 11 Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

Die Konkurrentenklage ist kein neu entstandenes Rechtsinstrument. Sie wurde entwickelt im Beamtenrecht, wo über viele Jahre hinweg aus der Konkurrenzsituation heraus gerichtliche Auseinandersetzungen stattgefunden haben. Mit der Konkurrentenklage wird eine vermeintliche fehlerhafte Auswahlentscheidung des Arbeitgebers durch einen Mitbewerber gerichtlich angegangen mit dem Zi...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 2 Schutzpflichten

Den Arbeitgeber trifft eine Pflicht zum Schutz von Vermögen und eingebrachten Sachen des Arbeitnehmers. So ist er aufgrund der Fürsorgepflicht gehalten, den Arbeitnehmer richtig und vollständig zur Sozialversicherung und Steuer anzumelden und die entsprechenden Beträge einzubehalten und ordnungsgemäß abzuführen.[1] Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber muss den richtigen Betrag in ...mehr

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Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ...mehr

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Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln...mehr

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Einstellung / 12 Mitbestimmung des Personalrats

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern hat der Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur einstellen darf, nachdem der Personalrat hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Lehnt der Personalrat die Maßnahme ab, so entscheidet (letztlich) eine Einigungsstelle (Näheres dazu siehe unter Mitbestimmungs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.4 Ausschlussfristen

Für die Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG gelten Ausschlussfristen: Solche Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 11.4 Anspruch auf Schadensersatz

Dem verfahrensfehlerhaft zurückgewiesenen Bewerber stehen Schadensersatzansprüche zu, wenn ihm richtigerweise die Stelle hätte übertragen werden müssen.[1] D.h. jedoch, dass für einen Anspruch auf Schadensersatz alleine die Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht ausreicht, sondern dass das Verhalten des Arbeitgebers für den Schaden eines zurückgewiesenen Bewerber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 7 Anfechtung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag unterliegt als schuldrechtlicher Vertrag den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags wird in den §§ 119, 123 BGB geregelt und setzt voraus, dass er entweder durch Irrtum, Drohung oder durch arglistige Täuschung zustande kam. Die arglistige Täuschung spielt vor allem beim Fragerecht (vgl. dort) bei der Einstellun...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.3 Umsatzsteuer

Rz. 42 Leasingverträge sind dann für die Umsatzsteuer nicht relevant, wenn kein Eigentumsübergang erfolgt bzw. beabsichtigt ist, d. h. dass keine Lieferung erfolgt. Umgekehrt fordert Abschn. 3.5 UStAE [1] unter Rückgriff auf den EuGH[2] umsatzsteuerlich die Annahme einer Lieferung, wenn bereits bei Vertragsschluss davon auszugehen ist, dass das Eigentum an einem Gegenstand bei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 12.4 Mögliche Einwendungen des Personalrats

Will der Personalrat einer beabsichtigten Einstellungsmaßnahme seine Zustimmung versagen, muss er seine Ablehnung auf einen der im Versagungskatalog (§ 78 Abs. 5 BPersVG) abschließend aufgeführten Versagungsgründe stützen (Näheres unter Mitbestimmung/Mitwirkung – Mitbestimmungsverfahren). Er kann zwar auch andere Einwendungen vorbringen, mit denen sich die Dienststelle sachl...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Telefon/Telekommunikation

1. Werbungskostenabzug a) Telefon Aufwendungen des Arbeitnehmers für die beruflich veranlasste Nutzung des Telefonanschlusses in seiner Wohnung sind Werbungskosten, ebenso die Aufwendungen für die berufliche Nutzung des arbeitnehmereigenen Mobiltelefons, des arbeitnehmereigenen Internetzugangs und anderer Online-Verbindungen. Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt gegenüber d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Werkzeug

Werkzeug des Arbeitnehmers gehört zu den Arbeitsmitteln, wenn für die Benutzung nicht vom Arbeitgeber ein Werkzeuggeld bezahlt wird. Werkzeug in diesem Sinne sind Maschinenwerkzeuge wie Bohr-, Fräsmaschinen, Motorsägen usw. Die Rechtsprechung tendiert allerdings dahin, als steuerfreies Werkzeuggeld nur pauschale Entschädigungen des Arbeitgebers von verhältnismäßig geringer H...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Bilder

Aufwendungen für Bilder und ähnliche Gegenstände (Kupferstich, Poster, Druck) zur Ausschmückung des Arbeitszimmers sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Arbeitsmittel.[1] Dies gilt gleichermaßen für Dienstzimmer beim öffentlichen oder privaten Arbeitgeber[2], auch für das häusliche Arbeitszimmer.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Rz. 297 Obwohl ein spezieller Buchnachweis für den Vorsteuerabzug nicht gefordert wird, ist der Unternehmer nach § 22 UStG verpflichtet, zur Festsetzung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung[1] Aufzeichnungen zu machen. Für den Vorsteuerabzug müssen nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 bis 9 UStG folgende Angaben aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein: Praxis-Beispiel die Entgelte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel-ABC / Berufskleidung

Typische Berufskleidung Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes gehört zu den Arbeitsmitteln[1] die typische Berufskleidung. Hierzu gehören zunächst solche Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten sind[2], z. B. Helm, Schutzanzug, Kittel, Arbeitsstiefel, Arbeitshandschuhe, Schürzen von Arbeitern und Bergleuten; des Weiteren a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

Rz. 321 Die Vereinfachung der Ausstellung von Rechnungen über Kleinbeträge war schon bei Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 ein allgemeines Anliegen der Wirtschaft. Insbesondere war dort eine Sonderregelung erforderlich, wo ein einfaches Berechnungsverfahren mit Kassenzetteln, Fahrscheinen und ähnlichen Belegen gebräuchlich und allgemein üblich ist. Aufgrund der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 3 Möglichkeit der zentralen Beitragsabführung

Für Arbeitgeber mit zentraler Lohn- oder Gehaltsabrechnung, die Betriebsstätten im Bereich mehrerer Ortskrankenkassen oder Innungskrankenkassen haben, besteht die Option, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Antrag zentral an die für den Ort der Gehaltsabrechnung zuständige Ortskrankenkasse bzw. Innungskrankenkasse abführen zu können. Gibt die beauftragte Stelle dem Antr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 1 Grundsatz

Jeder Einwohner Deutschlands soll über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Um das sicherzustellen, wurden eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen eingeführt. Zum einen eine Pflichtversicherung für ansonsten nicht krankenversicherte Personen[1], zum anderen die obligatorische Anschlussversicherung.[2] Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.2 Praxiseinblick: Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung bei DATEV

1. Intro zu DATEV und ihrem nachhaltigen Engagement DATEV steuert sein nachhaltiges Engagement nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten.[1] Durch die Rechtsform der Genossenschaft stehen Kundennutzen und langfristige Ausrichtung immer schon im Mittelpunkt. Bis 2019 erfolgte die Integration von nachhaltigem Wirtschaften in die Unternehmenssteuerung in Form von Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 2.4.4 Attraktivität für Stakeholder

Getrieben wird das Thema Nachhaltigkeit in Unternehmen hauptsächlich von Stakeholdern, die klassischerweise sowohl Investoren als auch den erweiterten Kreis von Kunden, Arbeitnehmern und öffentlichen Institutionen umfassen. Gleichermaßen haben Nachhaltigkeitsaspekte daher auch Einfluss auf die Entscheidungen dieser Stakeholdergruppen. Nachhaltigkeit macht Unternehmen "attrak...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.2.1.2 Vereinbarung einer Vollmacht

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei großer Ortsverschiedenhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrat... / 3 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, auch wenn der Betriebsrat Bedenken gegen die Kündigung erhoben hat oder der Kündigung widerspricht. Allerdings empfiehlt es sich, eine Stellungnahme des Betriebsrats zum Anlass zu nehmen, die beabsichtigte Kündigung nochmals kritisch zu überprüfen. Das Anhörungsverfahren ist abgeschlosse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1 Die Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB

Nach § 613a Abs. 5 BGB sind die an dem Betriebsübergang beteiligten Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer über den Betriebsübergang zu unterrichten. Eine fehlerhafte Unterrichtung kann Folgen für die Ausübung des Widerspruchsrechts durch die Arbeitnehmer haben und ggf. Schadensersatzansprüche begründen. 1.1 Unterrichtungspflichtige Sowohl der bisherige als auch der neue I...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen zum Betriebsübergang und zur Anwendung des § 613a BGB und geht dabei speziell auf die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 613a Abs. 5 BGB ein. Die umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) werden dargestellt. 1 Die Unterrichtungspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen zum Betriebsübergang und zur Anwendung des § 613a BGB und geht dabei speziell auf die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 613a Abs. 5 BGB ein. Die umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) werden dargestellt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beteiligung des Betriebsrat... / 2.1 Die Anhörung des Betriebsrats

Bei der Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen. Dabei ist nach der Rechtsprechung des BAG das Anhörungsverfahren nur dann ordnungsgemäß eingeleitet, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über Person, Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers, Kündigungsart (ordentlich, außerordentlich, Änderu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.4 Durchführung einer anderen Maßnahme

Eine Besonderheit besteht dann, wenn die Maßnahme, über die nach § 613a Abs. 5 BGB informiert wurde, tatsächlich nicht durchgeführt wurde, sondern eine "andere". Bei einer völlig anderen Maßnahme als der, über die informiert wurde, handelt es sich nicht um eine Planungsänderung, bei der grundsätzlich kein Anspruch auf ergänzende Unterrichtung besteht, wenn der Unterrichtungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.5 Textform

Die Unterrichtung muss in Textform i. S. d. § 126b BGB erfolgen.[1] Danach muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Nicht erforderlich ist eine indi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.1 Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB muss der betroffene Arbeitnehmer über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Betriebsübergangs unterrichtet werden. Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a Abs. 1 BGB findet statt, sobald der Betriebserwerber aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereinkunft in die Lage versetzt wird, die Leitungsmacht im Betrieb mit dem Ziel der Betriebsfortfü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2 Die einzelnen Unterrichtungsgegenstände

1.2.2.1 Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Betriebsübergangs Nach § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB muss der betroffene Arbeitnehmer über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Betriebsübergangs unterrichtet werden. Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a Abs. 1 BGB findet statt, sobald der Betriebserwerber aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereinkunft in die Lage versetzt wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2 Inhalt der Unterrichtung

1.2.1 Grundsätze Der bzw. die Arbeitgeber haben den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer so zu unterrichten, dass dieser sich über die Person des Übernehmers und über die in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstände (siehe im Folgenden) ein Bild machen kann. Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Wider...mehr