Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.1 Arbeitnehmervertreter

Rz. 53 Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats und anderen Arbeitnehmervertretern bedarf nach § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Vergleichbare Regelungen für Mitglieder des Personalrats, der Personalvertretung und anderer Arbeitnehmervertretungen in der Verwaltung finden sich in den §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 127 Abs. 1 Satz 1 BPersVG. Rz....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.6.3 Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG

Rz. 139 Stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst ist, hat es auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis gleichwohl aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG. Ein Auflösungsantrag des Arbeitnehmers kann nur Erfolg haben, wenn das Arbeitsgericht d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 8.1 Ausschließlich unfallversicherungspflichtige Personen

Arbeitgeber müssen auch für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert Beschäftigte Meldungen abgeben. Zu den nur unfallversicherten Beschäftigten zählen u. a.: sozialversicherungsfreie beurlaubte Beamte in einer (Neben-)Beschäftigung (z. B. ein beurlaubter verbeamteter Lehrer, der in einer Privatschule tätig ist), Studenten in einem sozialversicher...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Urteilsverfahren

Rz. 66 Das Arbeitsgericht entscheidet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. b und Abs. 5 ArbGG im Urteilsverfahren. Einzelheiten des Urteilsverfahrens sind in den §§ 46 ff. ArbGG geregelt. Soweit diese Vorschriften nichts anderes bestimmen, gilt die ZPO (vgl. §§ 46 Abs. 2 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1, 72 Abs. 5 ArbGG [1]). Hinweis Der Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 NachwG verp...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 70 Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, richtet sich dessen allgemeiner Gerichtsstand gem. § 13 ZPO nach seinem Wohnsitz. Dagegen soll ein ausländischer Staat in Bezug auf eine Kündigungsschutzklage nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, wenn dem Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt auch konsularische Tätigkeiten zugefallen sind. Dies gilt nach dem BAG gr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1.2 Krankenkasse

Rz. 94 Nach einer älteren Entscheidung des BAG soll sich eine Krankenkasse im Einzelfall auf die Unwirksamkeit einer Kündigung berufen können, wenn sie gegen den Arbeitgeber Entgeltfortzahlungsansprüche aus übergegangenem Recht geltend macht.[1] Allerdings ließ das BAG offen, ob ein solches Recht auch im Anwendungsbereich des KSchG denkbar ist.[2] Rz. 95 Diese ohnehin problem...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Kündigung

Rz. 5 § 4 KSchG gilt wegen § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht nur für die ordentliche, sondern auch für die außerordentliche Kündigung.[1] Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage auf Feststellung erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, § 4 Satz 2 KSchG (v...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.10.2 Beginn der 3-Wochen-Frist

Rz. 169 Nach der Rechtsprechung des BAG soll die 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG im Fall der treuwidrigen Verzögerung oder Vereitelung des Zugangs nicht zwangsläufig ab dem Zeitpunkt beginnen, zu dem der Zugang der Kündigung zugunsten des Arbeitgebers fingiert wird. So soll ein Arbeitnehmer, der mit einer Kündigung rechnet, nicht ohne Weiteres verpflichtet sein, im Inter...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.5.1 Beendigungskündigung

Rz. 131 Im Fall der Beendigungskündigung ist die Feststellung zu beantragen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde bzw. nicht aufgelöst werden wird. Der rechtliche Grund für die Unwirksamkeit der Kündigung wird weder in den Urteilstenor noch in den Antrag aufgenommen. Rz. 132 Im Antrag muss der Arbeitnehmer nicht angeben, ob er sich gegen eine o...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.5 Zielgruppe Mitarbeiter: Gute Möglichkeit zur gezielten Information

Mitarbeiter des Unternehmens sind sehr nah an den Aktivitäten. Der Informationsstand wird jedoch meist überschätzt. Es gibt eine Menge offizieller und inoffizieller Informationen, die im Laufe des Jahres kommuniziert werden. Durch den Lagebericht können diese bestätigt werden. Die offizielle Erwähnung wichtiger Daten im Bericht ist gut für die Bestätigung. Die Zahlen im Jahre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.6 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 107 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[1] geht auch das BAG davon aus, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("GbR") im Arbeitsgerichtsverfahren aktiv und passiv parteifähig ist, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[2] Dies ergibt sich seit dem 1.1.2024 nun ausdrücklich aus § 705 Abs. 2 BGB n. F. D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.12 Diskriminierung

Rz. 46 Seit dem 18.8.2006 ist das AGG zur Umsetzung europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien[1] in nationales Recht in Kraft. Nach § 1 AGG soll das Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Verboten is...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 2 Beitragspflicht von Abfindungen

Ob und inwieweit es sich bei einer Abfindung um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, zeigt die nachfolgende tabellarische Übersicht. Tabellarische Übersicht – Beitragspflicht von Abfindungenmehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 8 Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 175 Im Fall der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidet das Arbeitsgericht ausschließlich über die Wirksamkeit einer konkreten Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, weil die Kündigung nach materiellem Recht wirksam ist oder der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig nach §§ 4 ff. KSchG Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht die Bee...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Sonstige Maßnahmen und Erklärungen

Rz. 13 § 4 Satz 1 KSchG bezieht sich seinem Wortlaut nach lediglich auf Kündigungen. Im Einzelfall ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob die Regelung auch auf andere Maßnahmen und Erklärungen des Arbeitgebers Anwendung findet. 3.1 Direktionsrecht Rz. 14 Mit der Ausübung des Direktionsrechts (§ 106 GewO) konkretisiert der Arbeitgeber die bestehenden vertraglichen Leistungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 2.2 Maschinelle Ausfüllhilfen

Alternativ stehen den Arbeitgebern für die elektronische Datenübermittlung an die Krankenkassen bzw. deren Annahmestellen EDV-gestützte Ausfüllhilfen (z. B. das SV-Meldeportal) zur Verfügung.[1] Hierbei handelt es sich um Programme, mit denen Meldungen am Bildschirm manuell eingegeben werden und anschließend auf elektronischem Wege an die Annahmestellen der Krankenkassen sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 5.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

In allen Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 Angaben zur Art der Besteuerung aufzunehmen. Anzugeben sind die Steuernummer des Arbeitgebers, die Steueridentifikationsnummer des Beschäftigten und die Art der Besteuerung mittels Kennzeichen. Zur Art der Besteuerung sind folgende Kennzeichen zu verwenden: 1 = Pauschalsteuer in Höhe von 2 % 2 =...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.9 Betriebsübergang

Rz. 42 Bei einem Betriebsübergang greift das Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB . Danach ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie "wegen" eines Betriebsübergangs erfolgt. Auf etwaige Verstöße des Arbeitgebers gegen dieses Verbot findet § 4 Satz 1 KSchG Anwendung.[1] Im Kontext eines Betriebsübergangs kann im Übrigen der scheinbar nur den Betriebserwerber betreffende Festste...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.13 Verstoß gegen sonstige gesetzliche Verbote

Rz. 50 Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Sie ist damit grds. nach § 134 BGB nichtig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und sich aus der Verbotsnorm keine andere Rechtsfolge ergibt. Rz. 51 Insoweit sind insbesondere § 22 Abs. 2 BBiG (Ausschluss der ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis), § 612a BGB (Maßre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.6 Nichtverlängerungsmitteilung und Befristung

Rz. 23 Eine tarifvertraglich vorgeschriebene Mitteilung des Arbeitgebers, ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht über den vereinbarten Zeitraum hinaus fortsetzen zu wollen ("Nichtverlängerungsmitteilung"), ist keine Kündigung. Die Nichtverlängerungsmitteilung kann der Kündigung wegen der unterschiedlichen Erklärungsinhalte auch nicht gleichgestellt werden.[1] § 4 Satz 1 KSc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.1 Unterschriftserfordernis

Rz. 79 Die Klageschrift muss grds. die eigenhändige Unterschrift des Arbeitnehmers tragen, wenn der Arbeitnehmer selbst Klage erhebt.[1] Rz. 80 Die eigenhändige Unterschrift muss nach der Rechtsprechung ein Schriftbild aufweisen, das individuell und einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale hat und sich so als eine die Identität des Unterzeichnenden ausreichend k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.3.2 Allgemeine Feststellungsklage

Rz. 123 Der Arbeitnehmer muss gegen jede Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG erheben. Sobald der Arbeitnehmer die Frist zur Klageerhebung auch nur für eine einzelne Kündigung versäumt, droht nach § 7 KSchG die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Rz. 124 Häufig ist es daher für den gekündigten Arbeitnehmer sinnvoll, mit der Kündigungsschutzk...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.2 Einwurf in den Briefkasten

Rz. 151 Wird das Kündigungsschreiben durch den Postzusteller oder einen Boten des Arbeitgebers in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen, geht die Kündigung zu, sobald nach der Verkehrsauffassung mit der Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Damit dürfte zumindest eine Kündigung, die an einem Werktag vor 10 Uhr eingeworfen wird, noch am Tag des Einwurfs ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3 Ablehnung des Arbeitgebers

6.3.1 Form und Frist Rz. 45 Nach Eingang des Antrags des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den Antrag prüfen. Will er die Freistellung verweigern, so muss er dies dem Arbeitnehmer zumeist i. d. R. schriftlich und unter Angabe der Gründe innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Mitteilung oder vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.[1] Lässt der Arbeitgeber die Frist ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2 Zustimmung des Arbeitgebers

6.2.1 Folgen Rz. 43 Genehmigt der Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub, so bringt der Arbeitgeber damit sein Einverständnis mit der Teilnahme des Arbeitnehmers an der von ihm gewählten Bildungsveranstaltung zum gewünschten Termin zum Ausdruck. Der Arbeitnehmer darf dann seinem Arbeitsplatz in diesem Zeitraum fernbleiben und an der Veranstaltung teilnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.1 Bei Ablehnung des Anspruchs

Rz. 49 Im Fall der Ablehnung des Anspruchs durch den Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub nicht antreten. Ein "Selbstbeurlaubungsrecht" steht dem Arbeitnehmer auch bei berechtigtem Antrag auf Bildungsfreistellung nicht zu.[1] Auch wenn in einigen Bildungsurlaubsgesetzen aufgrund der nicht frist- oder formgerechten Reaktion des Arbeitgebers eine "Bewilligungs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 6 Was beachtet werden muss, wenn der Arbeitgeben die Kosten des Frühstücks bei Übernachtungen auf Geschäftsreisen übernimmt

Bei der Reisekostenabrechnung mit dem Arbeitnehmer kann so verfahren werden, dass aus dem Sammelposten von 15 % vom Rechnungsbetrag, das Frühstück mit 20 % vom Verpflegungspauschbetrag (28 EUR × 20 % =) 5,60 EUR herausgerechnet wird.[1] Um die Kosten problemlos abrechnen bzw. erstatten zu können, ist es erforderlich, dass die Verpflegung durch den Arbeitgeber veranlasst ist....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 4 Nachweis des Arbeitszeitbetrugs

Das Vorliegen eines Arbeitszeitbetrugs muss in einem Kündigungsschutzprozess vom Arbeitgeber dargelegt und bewiesen werden. Hierfür muss der Beweis geführt werden, dass die dokumentierte von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit abweicht. Erste Zweifel an der ordnungsgemäßen Erbringung und Erfassung der Arbeitsleistung ergeben sich nicht selten, wenn Arbeitnehmer ihre Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.1 Grundsätze

Rz. 30 Der Umfang des Bildungsurlaubs beträgt in den Weiterbildungsgesetzen regelmäßig 5 Arbeitstage, wobei grundsätzlich von einer Beschäftigung an 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen wird. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse finden sich teilweise Anpassungsregelungen. So sieht § 3 Abs. 2 AWbG NW vor, dass sich der Anspruch entsprechend erhöht oder verringert, wenn regelmäßig ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 64 Im streitigen Verfahren trifft den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die gesetzlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Bildungsurlaub.[1] Er muss die Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die Einhaltung der Voraussetzungen seines Anspruchs nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz ergibt. Hierzu zählt auch, dass es sich bei der von ihm au...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.2 Stattgabe des Antrags

Rz. 56 Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Antrag hin für die Weiterbildungsmaßnahme frei und nimmt der Arbeitnehmer daran teil, so steht ihm für den Zeitraum seiner Teilnahme ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu. Die Berechnung der Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen unter Zugrundelegung des Lohnausfallprinzips od...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2.2 Widerruf

Rz. 44 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich an die Genehmigung des Bildungsurlaubs gebunden und kann diese Erklärung weder zurücknehmen noch den Arbeitnehmer aus dem Bildungsurlaub zurückrufen.[1] Einige Gesetze zum Bildungsurlaub sehen allerdings eine Widerrufsmöglichkeit des Arbeitgebers für bereits genehmigten Bildungsurlaub vor. So regelt § 7 Abs. 6 BzG BW (vgl. auch § 6 Ab...mehr

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 2 Erscheinungsformen

Der Arbeitszeitbetrug tritt grundsätzlich in 2 Erscheinungsformen auf: Der Arbeitnehmer erbringt während der vereinbarten Arbeitszeit seine Arbeitsleistung vertragswidrig nicht in dem geschuldeten Umfang, ohne dies gegenüber dem Arbeitgeber kenntlich zu machen, oder die Arbeitszeit nachzuholen und erhält die volle Vergütung. Hierbei handelt es sich um ein "passives Verhalten"...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.2 Ablehnungsgründe

Rz. 46 Nach den einzelnen Gesetzen zum Bildungsurlaub kann der Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Dabei ist die Ablehnung aus folgenden Gründen möglich: Bei der Weiterbildungsveranstaltung, für deren Besuch eine Freistellung beansprucht wird, handelt es sich nicht um eine zulässige Veranstaltung i. d. jew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3.1.1 Abmahnung

Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich auch bei einem Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers davon auszugehen, dass das künftige Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.[1] Die Abmahnung des mit dem Arbeitszeitbetrug einhergehenden F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2.1 Folgen

Rz. 43 Genehmigt der Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub, so bringt der Arbeitgeber damit sein Einverständnis mit der Teilnahme des Arbeitnehmers an der von ihm gewählten Bildungsveranstaltung zum gewünschten Termin zum Ausdruck. Der Arbeitnehmer darf dann seinem Arbeitsplatz in diesem Zeitraum fernbleiben und an der Veranstaltung teilnehmen. In der Re...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9 Hilfe für Klein- und Mittelbetriebe

Rz. 66 In einigen Bundesländern gewährt der Gesetzgeber Arbeitgebern in Klein- und Mittelbetrieben finanzielle Unterstützung bei der Gewährung von Bildungsurlaub. So erstattet das Land Rheinland-Pfalz nach § 8 BFG RP privaten Arbeitgebern mit i. d. R. weniger als 50 ständig Beschäftigten auf Antrag einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung for...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.1 Form und Frist

Rz. 45 Nach Eingang des Antrags des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den Antrag prüfen. Will er die Freistellung verweigern, so muss er dies dem Arbeitnehmer zumeist i. d. R. schriftlich und unter Angabe der Gründe innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Mitteilung oder vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.[1] Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, ohne d...mehr

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 1 Ausgangslage

Mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags entstehen für beide Arbeitsvertragsparteien bestimmte Rechte und Pflichten. Zu diesen gehört unter anderem die Pflicht, die vertraglich geschuldete Leistung in dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeitumfang zu erbringen. Während der Arbeitszeit sind alle privaten Tätigkeiten grundsätzlich untersagt. Aufgrund des allgemeinen P...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3.2 Strafrechtliche Konsequenzen

Ferner kann ein Arbeitszeitbetrug auch strafrechtlich relevant sein. Nach § 263 Abs. 1 StGB macht sich des (Arbeitszeit-)Betrugs strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsach...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3 Wartezeit

Rz. 15 Der Anspruch auf Bildungsfreistellung kann i. d. R. erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Dieser Zeitraum wird auch als "Wartezeit" bezeichnet. Dagegen sehen die Bildungsurlaubsgesetze in Baden-Württemberg (vgl. § 4 Satz 1 BZG BW) und im Saarland (vgl. § 3 Abs. 4 SBFG) eine Wartezeit von 12 Monaten vor. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 5 Lohnsteuerliche Konsequenzen für Arbeitnehmer

Ist in der Rechnung neben der Beherbergungsleistung ein Sammelposten für andere, dem allgemeinen Steuersatz unterliegende Leistungen einschließlich Frühstück ausgewiesen, so ist die Vereinfachungsregelung anzuwenden. D. h.: Die Verpflegungspauschale wird für das Frühstück, das der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellt, um 20 % des maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 3.1 Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Für die Frage, welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, um einen Arbeitszeitbetrug zu sanktionieren, spielt die strafrechtliche Bewertung des Pflichtverstoßes grundsätzlich keine Rolle. Maßgeblich ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung, also der Täuschung über die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung, einhergehende schwere Vertrauensverl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
L / 2 Ladungssicherung, Verantwortlichkeit Dritter [Rdn 2755]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / 2.2 Keine Besonderheiten bei Homeoffice

Bei der Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice fällt eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben nicht immer leicht. Der Wechsel eines Arbeitnehmers ins Homeoffice wird nicht selten mit der Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit gleichgesetzt. Im Rahmen dessen teilen sich Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten selbst ein; über Arbeitsbeginn und -ende kann in den Grenzen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr