Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 3 Vergütungsbestandteile

Neben der vereinbarten Grundvergütung werden häufig Zulagen, etwa Erschwernis- und Sozialzulagen, oder Zuschläge, etwa für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, gezahlt. Auch Sachbezüge stellen einen Entgelt- bzw. Vergütungsbestandteil dar, so etwa der Dienstwagen bei Privatnutzung, freie Kost und Logis und Geschenke des Arbeitgebers. Dasselbe gilt für vermögens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 2 Steuerlicher Arbeitslohnbegriff

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen muss, richtet sich danach, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht.[1] Der Begriff des Arbeitslohns ist somit der zentrale Begriff des Lohnsteuerrechts. Er ist ein eigenständiger steuerlicher Begriff und kann von dem in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriff des Arbeitslohns, z. B. i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6 Abrechnung

Der Arbeitgeber ist aufgrund von § 108 GewO verpflichtet, eine schriftliche Abrechnung zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse) enthalten.mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und seinen Weisungen un...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 6.2 Konkurrenz zum allgemeinen (konjunkturellen) Kurzarbeitergeld

Saison-Kurzarbeitergeld wird für die Dauer der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis zum 31.3 gezahlt. Soweit die Arbeitsausfälle in dieser Zeit auch auf wirtschaftlichen Gründen beruhen, geht das Saison-Kurzarbeitergeld als spezielle Leistung grundsätzlich dem allgemeinen Kurzarbeitergeld (das bei Arbeitsausfällen aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht kommt) vor.[1] Damit sich...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Überlassung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) bedarf gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG der Erlaubnis. Im Vertrag ist deshalb auszuführen, dass dem Verleiher eine solche Erlaubnis unbefristet von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wurde. Der Vertrag soll diesen Bescheid genau bezeichnen, insbesondere mit dem Datum der erstmaligen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 4 Leistungen bei beruflicher Weiterbildung

Handelt es sich bei der Teilzeitausbildung um eine förderfähige berufliche Weiterbildung (z. B. Nachholen eines Berufsabschlusses)[1], können die Weiterbildungskosten, insbesondere Lehrgangskosten, Fahrkosten oder evtl. Kosten der Kinderbetreuung, durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Bei entsprechenden Vorversicherungszeiten kann zudem ein Anspruch auf Arbeitslose...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 1 Notwendigkeit der Überlassungserlaubnis

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG benötigen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 5 Aufzeichnungspflichten, Anmeldung und Abführung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Solidaritätszuschlag zusätzlich zur Lohnsteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einzubehalten. Der Zuschlag ist im Lohnkonto gesondert aufzuzeichnen und jeweils zum selben Zeitpunkt wie die Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und abzuführen. Der Zuschlag ist in der Lohnsteuer-Anmeldung gesondert zu erklären und in der L...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3 Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls

Allein Arbeitsausfälle, die nicht vermeidbar sind, begründen einen Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld. Das setzt voraus, dass der Betrieb im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Auch während einer Kurzarbeit muss der Betrieb alles in seiner Kraft Stehende unternehmen, um den Arbeitsausfall ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Solidaritätszuschlag / 4 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Haben sich Ehe-/Lebenspartner für das Faktorverfahren entschieden, ist für die Berechnung des Solidaritätszuschlags beim Steuerabzug die Lohnsteuer zugrunde zu legen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn, ggf. unter Einbeziehung von sonstigen Bezügen. Bei Verwendung der Lohnsteuertabelle ermittelt der Arbeitgeber den Z...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 4 Ausnahmsweise nur Anzeigepflicht

Ein Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen Arbeitnehmer, die nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden, bis zur Dauer von 12 Monaten einem Dritten zur Verfügung stellen, ohne dass dies eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erfordern würde. Notwendig ist aber eine schriftliche Anzeige der Übe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.1 Pflichten und Nebenpflichten des Leiharbeitnehmers

Die Beziehungen zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer sind trotzdem nicht lediglich rein faktischer Natur. Da der Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert wird, steht dem Entleiher das Direktionsrecht zu. Der Entleiher kann damit Art und Ausführung der Arbeit des Leiharbeitnehmers bestimmen, wobei der Leiharbeitnehmer an die Lage der Arbeitszeit im Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 1 Begriff der legalen Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit genannt) liegt vor, wenn ein Arbeitgeber bei ihm angestellte Arbeitnehmer vorübergehend einem Dritten zur Arbeitsleistung überlässt. Kennzeichen für eine Arbeitnehmerüberlassung sind: Eingliederung der überlassenen Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers und die Unterstellung des Leiharbeitnehmers unter dessen Weisungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 3 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Eine Erlaubnispflicht besteht selbstverständlich dann nicht, wenn es sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes handelt. Wird ein Arbeitnehmer z. B. im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags im Betrieb eines Dritten oder sonst außerhalb des Betriebs seines Arbeitgebers ohne Eingliederung und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber tätig, is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 1 Anspruchsgrundlagen

In der betrieblichen Praxis setzt sich das Entgelt im Regelfall aus mehreren Bestandteilen zusammen. Üblicherweise ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Entgelt im Arbeitsvertrag geregelt[1], darüber hinaus finden sich Regelungen in den anzuwendenden Tarifverträgen. Ansprüche auf Entgelt bzw. Entgeltbestandteile können sich auch aus einer Gesamtzusage des Arbeitgebers, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.1 Allgemeine Fragen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / Zusammenfassung

Begriff Als Entgelt wird die Vergütung des Arbeitnehmers für seine geleistete Arbeit bezeichnet. Hierzu gehören alle laufenden oder einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers. Im Lohnsteuerrecht wird anstelle des Begriffs "Entgelt" die Bezeichnung "Arbeitslohn" verwendet. Im Sozialversicherungsrecht spricht man stets von "Arbeitsentgelt". Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Schweden / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuererklärungen können per Internet eingereicht werden. Der Steuerpflichtige muss dafür jedoch erst die Genehmigung der Steuerbehörde einholen. Die elektronische Steuererklärung (eSKD) kann von fast allen Unternehmern und Arbeitgebern genutzt werden, wobei es jedoch nach wie vor einige Einschränkungen gibt, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind: Um das Siche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3.2 Einsetzen von Erholungsurlaub

Als vermeidbar gilt ein Arbeitsausfall im Allgemeinen auch dann, wenn er durch Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann. Dabei sind jedoch ausdrücklich vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, um den Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs nicht zu gefährden. Die Agentur für Arbeit fordert deshalb grundsätzlich nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 2.4 Betriebliche Gesundheitsförderung

Bis zu einem Freibetrag von 600 EUR im Jahr sind entsprechende Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn steuerfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 6.3 Besonders geförderte Leistungen

Eine besondere Förderung kann z. B. bei den folgenden Leistungen möglich sein, wobei die Förderung jeweils an bestimmte Voraussetzungen, Höchstbeträge oder Höchstgrenzen geknüpft sein kann: Vorläufige Nichtbesteuerung bei Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers[1], BAV-Förderbetrag bei betrieblicher Altersversorgung[2], Arbeitnehmer-Sparzulage bei vermögenswirksa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.1 Gründe für den Arbeitsausfall

Für die Prüfung der Frage, ob ein Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge des Eintritts eines unabwendbaren Ereignisses vorliegt, gelten die Regelungen des allgemeinen Kurzarbeitergeldes entsprechend.[1] Im Folgenden werden deshalb lediglich die Voraussetzungen des witterungsbedingten Arbeitsausfalls erläutert. Ein solcher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 5 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

Nicht jede Form des Fremdpersonaleinsatzes ist eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG. So ist der Einsatz von Arbeitnehmern unterschiedlicher Unternehmen in einem gemeinsamen Betrieb z. B. keine Arbeitnehmerüberlassung. Er unterliegt daher nicht den Restriktionen des AÜG. Gleiches gilt bei dem Einsatz von Arbeitnehmern im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen oder bei Die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2 Bewirtung und Übernahme der Verpflegungskosten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber darf die tatsächlichen Verpflegungskosten für seine Arbeitnehmer übernehmen. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Kosten für die Übernahme der Verpflegung beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil (= Arbeitslohn) zu erfassen sind. Hierbei gibt es besondere Regelungen, z. B. wenn der Arbeitgeber die Kosten einer geschäftlichen Bewirtung übe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.1 Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Bei der Besteuerung von unentgeltlichen Mahlzeiten durch den Arbeitgeber ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Mahlzeiten unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung stellt anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (also nicht während einer auswärtigen Tätigkeit) oder im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.4.2 Tätigkeit in Polen für einen in Polen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Polen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.4.2 Tätigkeit in Belgien für einen in Belgien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für einen in Belgien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.4.2 Tätigkeit in Schweden für einen in Schweden ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Schweden ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.4.2 Tätigkeit in Litauen für einen in Litauen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für einen in Litauen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1.4.2 Tätigkeit in den Niederlanden für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.4.2 Tätigkeit in Österreich für einen in Österreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für einen in Österreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.4.2 Tätigkeit in Bulgarien für einen in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bulgarien für einen in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.4.2 Tätigkeit in Luxemburg für einen in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.4.3 Tätigkeit in Luxemburg für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen weder in Deutschland noch in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Luxemburg ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.4.3 Tätigkeit in Österreich für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für einen weder in Deutschland noch in Österreich ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Österreich ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.4.3 Tätigkeit in Bulgarien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bulgarien für einen weder in Deutschland noch in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Bulgarien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.4.3 Tätigkeit in Litauen für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für einen weder in Deutschland noch in Litauen ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Litauen ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.4.3 Tätigkeit in Belgien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für einen weder in Deutschland noch in Belgien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Belgien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.4.3 Tätigkeit in Polen für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen weder in Deutschland noch in Polen ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Polen ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.4.3 Tätigkeit in Schweden für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen weder in Deutschland noch in Schweden ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Schweden ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1.4.3 Tätigkeit in den Niederlanden für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für einen weder in Deutschland noch in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei einer Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber.[1] Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in den Niederlanden ansässig ist.[2] Ist dies nicht der F...mehr