Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Warum ist Ernährung mehr al... / 1.1 Hintergründe

Die längste Zeit des Tages verbringen Arbeitnehmer in der Firma oder unterwegs im Auftrag des Unternehmens. Kümmern sie sich während dieser Zeit auch um ihr leibliches Wohl? "Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen". Auch wenn der Spruch schon sehr alt und zu oft bemüht wurde, ist er aktueller denn je. Wichtig Ein ausgewogenes und pfiffiges Verpflegungsangebot im Betri...mehr

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Warum ist Ernährung mehr al... / 1.2.2 Steuervorteile bei Aufwendungen des Arbeitgebers

Achtung 600 EUR pro Arbeitnehmer steuerfrei § 3 Nr. 34 EStG regelt die „Aufwendungen des Arbeitgebers für "Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung". Hierfür sind 600 Euro je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Maßnahmen dabei hinsichtlich Qualität und Zielsetzung den Anforderu...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2.2 Bewährungszeiten für beruflichen Aufstieg

Die Anrechnung des freiwilligen Wehrdienstes erfolgt nicht für die Einstufung in Lohn- und Vergütungsgruppen, die an Bewährungszeiten[1] anknüpfen. Allerdings muss der Arbeitgeber für die Zeit, um die sich wegen des freiwilligen Wehrdienstes der Aufstieg verzögert, eine Zulage in der Höhe zahlen, die der fehlenden Differenz zwischen dem Arbeitsentgelt und der Lohn-/Vergütung...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.5 Betriebliche Altersversorgung

Hinsichtlich der Rechte des Arbeitnehmers aus dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG), insbesondere den Anspruchsvoraussetzungen einer Zusage des Arbeitgebers auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i. S. des Gesetzes, dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen. Auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers während des freiwi...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.4 Benachteiligungsverbot

§ 5 ArbPlSchG regelt ein Benachteiligungsverbot zugunsten des Arbeitnehmers. Diesem darf aufgrund des freiwilligen Wehrdienstes in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen. Unter Nachteil wird dabei jede Art von schlechterer Behandlung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verstanden, die ohne den Antritt zum freiwilligen Wehrdienst nicht eingetrete...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2 Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis

Im Zuge des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens fordert die zuständige Behörde den Arbeitnehmer auf, sich für bestimmte Termine persönlich bei ihr zu melden oder sich vorzustellen.[1] Sofern der Bewerber für den freiwilligen Wehrdienst in einem Arbeitsverhältnis steht, kann er während des behördlichen Termins seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflicht nicht nachkommen. Hierd...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.1 Rückkehr ins Erwerbsleben

Der Arbeitnehmer muss sich grundsätzlich an dem auf die Entlassung folgenden Arbeitstag bei seinem Arbeitgeber zur Arbeitsaufnahme melden, soweit dies zeitlich möglich ist, sonst an dem darauf folgenden Arbeitstag. Nach der Rückkehr ins Zivil- und Berufsleben bestehen erworbene Rechte fort, ganz gleich ob am alten oder an einem neuen Arbeitsplatz.mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.2 Geltung und Wirkung des KSchG

Das Arbeitsplatzschutzgesetz steht neben dem allgemeinen Kündigungsschutzgesetz und gilt unabhängig von diesem. Während das KSchG in der Wartezeit[1] oder in Kleinbetrieben[2] nicht gilt, greift hier dennoch der Kündigungsschutz des ArbPlSchG. Ist das KSchG anwendbar und kündigt der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen dem Arbeitnehmer vor oder nach dem Antritt de...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.3.4 Aufteilung in steuerfreien Arbeitslohn und geldwerten Vorteil

Übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine gemischte Dienstreise, handelt es sich bei ihm insgesamt um Betriebsausgaben. Wesentlich ist jedoch, wie die Aufwendungen beim Arbeitnehmer zu behandeln sind. Lt. BFH[1] sind die Aufwendungen beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, soweit sie auf den betriebsfunktionalen Teil der Reise entfallen und lohnste...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.3 Arbeitsunfähigkeit von Wehrdienstleistenden

Ist der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Entlassung arbeitsunfähig erkrankt, so hat er dem Arbeitgeber Nachricht von der Entlassung zu geben und unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ist die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung bereits während des Wehrdienstes eingetreten, so wird die 6-Wochenfrist, während der der Arbeitgeber Entgeltfortzahlun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.4 Geschäftsreise, wenn die private Mitveranlassung unter 10 % liegt (Bagatellgrenze)

Gemischte Aufwendungen können nur dann aufgeteilt werden, wenn der betriebliche bzw. berufliche Anteil der Aufwendungen mindestens 10 % beträgt. Liegt der betriebliche bzw. berufliche Anteil unter 10 %, dürfen die allgemeinen Kosten nicht aufteilt und als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei der umgekehrten Situation, bei der die private Mitveranlassung unter 10 % liegt, d...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2 Anrechnung der Wehrdienstzeit

Die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes wird auf die Dauer der Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.[1] Werden in Gesetz, Arbeits-, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Rechtsfolgen an die Berufs- oder Betriebszugehörigkeit geknüpft, muss der Arbeitnehmer so behandelt werden, als hätte er den Wehrdienst nicht abgeleistet und stattdessen dem Betrieb angehört.[2] Knü...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.4 Zusatzversorgungsbeiträge

Nach der Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes kann der Arbeitnehmer nach § 14a Abs. 4 Satz 1 ArbPlSchG verlangen, dass ihm die von ihm während des freiwilligen Wehrdienstes entrichteten Beiträge zu einer Zusatzversorgung erstattet werden. Im Gegensatz zu § 14a ArbPlSchG regelt § 14b ArbPlSchG die Erstattung von Beiträgen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung in beson...mehr

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Reisekosten, Aufteilung in ... / 3 Wann von gemischten Aufwendungen auszugehen ist

Es handelt sich um gemischte Aufwendungen, wenn sie sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind. Abziehbar ist nur der betriebliche bzw. berufliche Teil der Aufwendungen. Um die Aufwendungen aufteilen zu können, muss der Unternehmer einen plausiblen Aufteilungsmaßstab finden: Bei gemischten Reisen können die Aufwendungen nach Zeitanteilen aufgeteilt werden und bei Veran...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2.2.2 Ausländer aus Drittstaaten

Für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die zudem auch der Europäischen Sozialcharta nicht beigetreten sind, gilt das ArbPlSchG nicht. Wenn sie zum Wehrdienst in ihrem Heimatland eingezogen werden, können sie jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 616 BGB analog gegenüber ihrem deutschen Arbeitgeber haben, da sie sich in einer unverschuldeten Pflichtenkoll...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.4 Dienstantritt

Der freiwillige Wehrdienst wird nicht auf Grundlage eines Einberufungsbescheids begonnen, vielmehr ergeht durch das Karrierecenter der Bundeswehr eine Aufforderung zum Dienstantritt.[1] In der Aufforderung sind Ort und Zeitpunkt des Dienstantritts sowie die Dauer des Wehrdienstes anzugeben. Die Aufforderung soll 4 Wochen vor dem Dienstantrittstermin bekannt gegeben werden. D...mehr

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Warum ist Ernährung mehr al... / Zusammenfassung

Überblick Die tägliche Umsetzung betrieblicher Ernährungskonzepte führt zur "adhoc- Prävention" im Sinne einer gesteigerten Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Dabei geht es sowohl um die Wirkung der Inhaltsstoffe der Nahrung, als auch um das Wohlbefinden und damit verbunden eine Steigerung der Mitarbeitermotivation. Vereine und Spitzensportler leisten sich nicht nur Fitnessc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Aufteilung in ... / 4.6 Auslandsgruppenreise: Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Ein Unternehmer bzw. Arbeitnehmer kann seine Aufwendungen für Auslandsgruppenreisen nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn die Teilnahme betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist.[1] Bei der Beurteilung, ob ein beruflicher Anlass für die Auslandsgruppenreise vorliegt, hat sich die Rechtslage nicht geändert. Es ist nach wie vor erforderlich, dass nebe...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.3 Kostenerstattung

Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden weitergehende Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses vom Staat erstattet. § 58d Abs. 4 SG regelt für die Erstattung von Aufwendungen für das Beratungsgespräch die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz.mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2 Besondere Personengruppen

Die Regelungen des Wehrpflichtgesetzes gelten uneingeschränkt für abhängig Beschäftigte, also Arbeiter und Angestellte sowie die Bediensteten im öffentlichen Dienst. 3.2.1 Heimarbeiter und selbstständige Handelsvertreter Für Heimarbeiter und selbstständige Handelsvertreter, die rechtlich nicht als Arbeitnehmer anzusehen sind, hinsichtlich ihrer sozialen Abhängigkeit aber genau...mehr

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Warum ist Ernährung mehr al... / 2 FAQ

1) Sind diese Maßnahmen nicht nur für große Unternehmen geeignet und kosten viel Geld? Wenn betriebliches Gesundheitsmanagement auf breiter Basis zu einem festen Bestandteil unternehmerischen Handelns und Planens werden soll, muss dafür – wie für jeden anderen Aufgabenbereich – der unternehmerische Nutzen, der "return on investment" klar beschrieben sein. Unstrittig ist selbs...mehr

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Verjährung / 8.2 Hemmung durch Rechtsverfolgung, § 204 BGB

Die Tatbestände, die eine Hemmung herbeiführen, sind in den Nrn. 1 bis 14 aufgeführt. Die Beendigung der Hemmung ergibt sich z. B. bei Stillstand des Verfahrens aus § 204 Abs. 2 BGB.[1] Nach dem LAG Rheinland-Pfalz kann aus § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht das allgemeine Prinzip entnommen werden, dass bereits eine die Durchsetzung des Anspruchs lediglich vorbereitende Klage die ...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.3 Schwangerschaft und Mutterschutz

Im Fall einer Schwangerschaft gelten die Vorschriften des MuSchG auch für das ruhende Arbeitsverhältnis der schwangeren Arbeitnehmerin, da § 1 MuSchG nur an das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses anknüpft und eine Arbeitsleistung nicht voraussetzt. Allerdings spielen die meisten Schutzvorschriften des MuSchG keine Rolle, da die Schwangere nicht im Betrieb tätig ist. Releva...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.1 Vor- und nachgelagerter Kündigungsschutz

Vor und nach dem genannten Zeitraum besteht kein Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber darf jedoch nicht aus Anlass des Wehrdienstes eine Kündigung aussprechen.[1] Dies ist dann der Fall, wenn der Wehrdienst ein mitbestimmendes Motiv darstellt.[2] Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund von Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis kündigt, d...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Ebenso wie das Kündigungsschutzgesetz (§ 13 Satz 1 KSchG) lässt auch das Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 2 Abs. 3 Satz 1 ArbPlSchG) das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) unberührt. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann daher auch während des freiwilligen Wehrdienstes erfolgen. Allerdings hat der Arbeitgeber stets die 2...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.2.1 Probe- und Ausbildungszeiten

Eine Anrechnung des freiwilligen Wehrdienstes auf Probe- und Ausbildungszeiten findet nicht statt.[1] Allerdings wird nach Abschluss der Ausbildung und bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses bei dem ausbildenden Arbeitgeber die freiwillig absolvierte Wehrdienstzeit auf die Berufszugehörigkeit angerechnet. Im Fall einer Probezeitbefristung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2.2.1 EU-Staatsangehörige

Nach § 16 Abs. 6 des ArbPlSchG gelten § 1 Abs. 1, 3 und 4 und die §§ 2 bis 8 ArbPlSchG auch für in Deutschland beschäftigte Ausländer, die Staatsangehörige der Vertragsparteien der Europäischen Sozialcharta vom 18.10.1961[1] sind und die ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben. Auf Ausländer mit EU-Staatsbürgerschaft ist die Regelung umfassend anwendbar, da alle E...mehr

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Leasingunternehmen / Zusammenfassung

Überblick Unter Leasing versteht man im Allgemeinen die Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien durch gewerbsmäßige Unternehmen. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer gegen eine Leasingrate die Nutzung eines Wirtschaftsguts, ohne dass es bei Vertragserfüllung zwingend zur Übertragung des rechtlichen Eigentums kommt. Umsatzsteuerrechtlich stellen sich im Wesen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.1 Einstellungsverhandlungen mit einem Arbeitgeber

Sobald ein Bewerber mit einem potenziellen Arbeitgeber in Verhandlungen über die Einstellung tritt, liegt bereits ein rechtliches Verhältnis, ein sogenanntes vorvertragliches Schuldverhältnis vor.[1] Dieses begründet bereits vor dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses für den Bewerber und den potenziellen Arbeitgeber Nebenpflichten, die bei Verletzung zu Schadensersatzans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 2.7 Anwendbarkeit des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt den Schutz vor Benachteiligungen und den Bestand der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung antreten. Danach ruht das Arbeitsverhältnis des Wehrdienstleistenden für diese Zeit des Wehrdienstes und es besteht Sonderkündigungsschutz. Der Schutz erstreckt sich von der Zustellung des Einb...mehr

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Verjährung / 8.1 Hemmung bei Verhandlungen, § 203 BGB

Die Hemmung dauert so lange, bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Hemmung endet auch, wenn der Anspruchsteller die Verhandlungen mit dem Anspruchsgegner einschlafen lässt. Wann dies der Fall ist, hängt im Einzelfall davon ab, wann der Anspruchsgegner eine weitere Reaktion erwarten konnte. Eine Zurückweisung von Ansprüchen dem Grunde und der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.1.1 Zurückstellung von der Wehrpflicht

Die Ausnahmen von der allgemeinen Wehrpflicht gemäß §§ 9–13 WPflG, z. B. die Befreiung von schwerbehinderten Menschen nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 WPflG, gelten weiterhin. So kann ein Arbeitnehmer wegen seiner Unentbehrlichkeit im Betrieb gem. § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG als besonderer Härtefall (dazu darf der Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6 Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot

Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines freiwilligen Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen Wehrdienstes durch das Karrierecenter der Bundeswehr bis zur Beendigung des Wehrdienstes.[1] Er umfasst alle Arten der Kündigung und alle möglichen Kündi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 1 Einleitung

Die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen der gesetzlich bestimmten Verjährung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen berechtigt dies den zur Leistung Verpflichteten zur dauernden Leistungsverweigerung, wenn er die Einrede der Verjährung erhebt (§ 214 Abs. 1 BGB). Wird die Einrede Verjährung nicht erhoben, bleibt der Schuldner auch nach Ablauf der Verjährungsfrist zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 3.2.1 Heimarbeiter und selbstständige Handelsvertreter

Für Heimarbeiter und selbstständige Handelsvertreter, die rechtlich nicht als Arbeitnehmer anzusehen sind, hinsichtlich ihrer sozialen Abhängigkeit aber genauso schutzwürdig erscheinen, hat der Gesetzgeber einen vergleichbaren sozialen Schutz vorgesehen. Nach § 58f SG i. V. m. § 7 Abs. 1 ArbPlSchG gelten die §§ 1–4 sowie § 6 Abs. 2 des ArbPlSchG sinngemäß auch für Heimarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasingunternehmen / 5 Bemessungsgrundlage und Besteuerung

Ist die Übergabe des Leasing-Gegenstands eine Lieferung, wird das Entgelt nach der Summe sämtlicher Leasingraten bis zum Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.[1] Dazu gehören auch: der für den Fall einer Kaufoption vereinbarte Kaufpreis oder im Fall einer Mietverlängerungsoption die vereinbarten Verlängerungsraten. Wichtig Aufteilung der Leasingraten unzulässig Ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 9 Buchungstechnik im Anlagevermögen

Die Buchung von Herstellungskosten erfolgt immer dann, wenn selbst erstellte Vermögensgegenstände in die Bilanz aufgenommen werden. Im Anlagevermögen sind dies insbesondere selbst erstellte Maschinen, Gebäude oder selbst erstellte Software, bei der das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB ausgeübt werden soll. Selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.3 Antragstellung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein geson...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 6.1 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, § 199 Abs. 1 BGB

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2).[1] Hier wird an die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers hinsichtl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ermittlung und Buchung von Herstellungskosten

Die A-AG ist ein Zuliefererbetrieb in der Automobilbranche und stellt im Geschäftsjahr 01 erstmals eine Werkzeugmaschine, die in der eigenen Produktion eingesetzt werden soll, auf eigene Rechnung und Gefahr her. Die Arbeitsleistung wird von eigenen Mitarbeitern erbracht unter Verwendung von Materialien mit Anschaffungskosten von insgesamt 50.000 EUR, die die A-AG von externe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 9 Erste Tätigkeitsstätte – Bildungseinrichtung

Rz. 252a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 4 EStG ab Vz 2014 eingefügt. Hierdurch wird vom Gesetzgeber der bisherige unbestimmte Rechtsbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ersetzt und gesetzlich erstmals definiert. Der Gesetzgeber folgt dem BFH insoweit, als er höchstens noch eine Tätigkeitsstätte je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.5 Ersatz der Aufwendungen

Rz. 152 Soweit ein Dritter (Arbeitgeber) dem Stpfl. die Aufwendungen steuerfrei ersetzt (Rz. 69ff.), entfällt grundsätzlich der entsprechende Ansatz von Werbungskosten. Dies gilt uneingeschränkt allerdings nur, wenn die Werbungskosten steuerfrei ersetzt werden. Ist der Ersatz aber als Arbeitslohn zu versteuern, leistet der Arbeitnehmer die Aufwendungen aus seinem steuerbaren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.5 Eigener Hausstand eines Ledigen

Rz. 178 In der älteren Rspr. wurde die Anerkennung von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung davon abhängig gemacht, dass in dem eigenen Hausstand des Stpfl. auch bei seiner Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschte. Diese Rspr. hat der BFH[1] aufgegeben.[2] Der BFH sah keine Rechtsgrundlage dafür, von einem unverheirateten Stpfl., anders als im Fall der Verhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.1 Mehrtägige auswärtige berufliche Tätigkeit

Rz. 252i Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (beruflich bedingte Auswärtstätigkeit) und aus diesem Grunde 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann er eine Pauschale von 24 EUR (ab Vz 2020: 28 EUR) als Werbungskosten täglich geltend machen. Hat der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.8 Übernachtungskosten, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a und 5b EStG

Rz. 220a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird die Abziehbarkeit der beruflich veranlassten Unterkunftskosten während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (Auswärtstätigkeit), in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG ab Vz 2014 gesetzlich geregelt. Es können die tatsächlichen (notwendigen) Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Insoweit könn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.2 Entfernungspauschale in besonderen Fällen

Rz. 157e Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort (Sammelpunkt) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen, sind nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG die Regelungen über die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entsprechend anzuwenden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr